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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191912234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19191223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19191223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-23
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1919
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Dieatzte«, 23. Tezeower ISIS, edcels 72. Jehrg die Genehmiinina nachgeiviesen ist. D nicht erforderlich bei Rechtsgeschäften ...liSbrlich d.10 Mark, monatlich 1.70 M«L «NH-tg«, Ur die Nummer de««u«gak an «.stimmten Tagen und Plötz«« wird nicht üb«nommen. ^Prei« iü^dst »>w bttide^S^ üer BezirkSarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa. , Kaiser-Franz-Joseph-Strafie 17. Tel. Nr. 40. Gesucht werden für sofort: 2 Böttcher, 3 Klempner, ältere, 2 Möbeltischler, kriegS- beschadigte Schneider, krixgsbeschädigte Schuhmacher, landwirtschaftliche Dienstknechte, land wirtschaftliche Oftermädchrn. landwirtschaftliche Pferdeknechte bis 20 Jahre, 1 VersicherungS- Beitraae Einnehmer von Riesa, Lehrlinge verschiedener Berufe nach auswärts. Geschäftsräume dieiben von Mittwoch, den 23. Dczbr. bis mit Sonnabend, de» 27. Dezbr. 1V1V geschloffen. Verkehr in den städtischen Geschäftsräumen. Am Sonnabend, de« 27. Dezember bleiben die städtischen Kaffen und Kanzleien für den öffentlichen Verkehr geschloffen. Zur Erledigung besonders dringender Sachen ist ein Beamter von vorm. 10 bis 12 Uhr in der Hauvtkauzlei anwesend. Im Einwohnermeldeamt mit Lebensmittelkarten - Zentrale und im Standesamt werden gleichfalls -wischen 10 und 12 Uhr nur dringende Sachen erledigt. Der Rat der Stabt Riesa, am 23. Dezember ISIS.Fnd. IV, Als zuständige Behörde für die Entscheidung über Streitigkeiten, welche sich an- den Bestimmungen de- 8 4 der Verordnung vom 26. November ISIS ergeben, wird die dem beteiligten Kommunalverbande vorgesetzte Kreishauptmannschaft bestimmt. DreSd « n, am 20. Dezember ISIS. - 2768 VH. M Wtrtschastsminifteriu«, LaudeSlebenSmittelamt. 13V14 Das Gemetudeamt bleibt Sonnabend, de« 27. Dezember kür allen Geschäftsver kehr geschloffen. Das StandrSamk ist vorm. von 11—12 Uhr geöffnet. Weida, am 23. Dezember ISIS.Der Gemeindcvorstaud. Oertliches «iiS Sächsisches. Riesa, den 23. Dezember ISIS. —«Zwei Gebei mschlachtungen find letzthlck in unserer Stadt aufgedeckt worden. Bet der einen, die in der Niederlagstratze stattfand, bandelte es sich um «in über zwei Zentner schwere» Schwein, die andere ist in der Großen- Hainer Stratze erfolgt. Las Fletsch der geschlachtete» Tiere ist von der Polizei beschlagnahmt und im städtischen Schlachthof abgelieiert worden. —* Ermittelte Diebe. Der am Sonnabend bei der Frau Hampel erfolgte Geldkaffettenraub hat seine Aufklärung gefunden. Die Täter find in drei Gchulknaben aus Weida ermittelt worden, von denen einer schon erheb lich vorbestraft ist. Die Knaben erklären, datz die Kassette in der Schlafstube der Hampelfchen Wohnung bei offenem Fenster gestanden habe. Sie hätten angenommen, dab es sich um eine Nähschatulle bandele. Diese hätten Ne ge stohlen, um der Schwester der einen Jungen eine Freude zu machen. Erft in Weida wollen sie gemerkt haben, was für ein Schatz ihnen in die Hände gefallen sei. Sie haben darauf di» Kassette in eine Schleuse geworfen und da» Geld (über 2000 Mk.) an sich genommen. Es konnte ihnen bis auf wenige Scheine, die sie verloren haben wollen, wieder abgenommrn werden. ,, —* Ein Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken. Der Volkskammer ist eine Regierungs vorlage über ein Gesetz über den Verkehr mit Grund stücken »ugeganaen. Da» Gesetz will de» Wacher mit Grundstücken unterbinde» und damit auch etne Ursache der WAetsteigermroe» beseitigen. Die wesentlichsten Bestim- Mit Rücksicht auf die weitere Ausbreitung der Maul- nnd Klauenseuche werden die verschärften Maßregeln gegen diese Seuche, die in 8 45 der AussührnngSverordnung vom 7. Avril 1Vl2 (G.- u. V. Bl. S. 86), nnd »war unter » Abs. 1 nnd 2 (Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse) und unter o (zehntägige Beobachtung) Vorbehalten sind, nun mehr für de» gesamten Handel und Verkehr mit Rinder» teinschlieblich der Kälber), Schaken. Ziegen und Schweinen von austerfächflschen Gebiete» nach dem Freistaat Sachsen in Wirksamkeit gesetzt. An Stelle von Ursprungszeugnisse» ans den eigentlichen Herkunftsorten der Tiere können auch solche aus Markt- oder Sammelorten «Md tierärztliche Gesundheitszeugnisse zugelaffen werden. > Diese Verordnung, durch die sich die Verordnung vom 16. 7. IS (Sächs. Staats zeitung Nr. 161) erledigt, tritt sofort in Kraft. Neber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Vorschriften geben die OrtSpolizei- behörden nnd die BezirkStierärzt- Auskunft. DreSd en, am 18. Dezember ISIS. 102S V V "Wirtschaftsministerin«,. 138S1 mungen lauten: Die Auflassung eines Grundstückes sowie jede Vereinbarung, welche sie Verbuchung zur Uebereig- nung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung. Dasselbe gilt von Teilen eines Grundstückes. Die.e Genehmigung kann auch unter Auflagen erteilt werden. Weiter wird die Zustän digkeit ' erörtert. Das Grundbuchamt darf eine Rechts änderung erst dann ins Grundbuch eintragcn, wenn ihm die Genehmigung nachgewiesen ist. Die Genehmigung ist nicht erforderlich bei Rechtsgeschäften: 1. des Reiches, des Landes Sachsen, einer Gemeinde, oder einer anderen Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer vom Staat als gemeinnützig anerkannten Bereini gung, die sich mit innerer Koloutmtion oder Errichtung von Wohnungen besaht; 2. zwischen Ehegatten oder Per sonen, die in gerader Linie miteinander verwandt oder verschwägert sind oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grade verwandt sind, ohne Rücklicht darauf, ob die Ehe noch besteht; 3. beim Verkauf von Grundstücken unter loO Quadratmeter. — Die Genehmigung kann versagt wer den, wenn öffentliche Interessen entgegenuchen. hesonc^s, wenn ein unangemessener Kaufpreis vereinbart ist. In dein Genebmiqungsgesuch haben d e Antragsteller eine schrift liche Bereicherung abzugeben, dab der zwischen ihnen ge schlossene Vertrag richtig unb vollständig mitgeteilt ,7t, und besonders der Vertrags,»halt mit den tatsächlich getroffe nen Vereinbarungen übereinsttmmt und keine weiter«» Nebenabreden getroffen sind. Die Verpflichtung zur Ab gabe dieser Besicherung kann auf Abschluß und de» In halt anderer mit dem veräuberungSgeschSst in Zusam menhang stehender Rechtsgeschäfte dec Beteiligten erstreckt werden, wenn «rund zu der Annahme vorliegt, aatz solche - Geschäfte abgeschlossen sind. Die zuständige Behörde tann I verlangen, das; dis Versicherung des 8 6 an Eises Statt abgegeben wird. Wee die vorgsschriebsne schriftliche Ver sicherung wissentlich falsch abgibt, wird mit GeiängniS bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe bis zu 5000!) Mrrk oder mit einer dieser Strafen beitraft. Gegen o»e Ver sagung der Genehmigung ist Be.chwerde bet drr Kreis- Hauptmannschaft zulässig, deren Entscheid gültig ist. Unbe rührt durch dieses Gesetz bleibt das NeichsiieslungSgefetz vom 11. Juli ISIS und die Velannimachung über den Ver kehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918. In der Begründung wird daran erinnert, daß die ser Geietzentwurf einem Beschlich der Volkskammer vom 23. Mai 1919 entspricht, in dem die Kammer die Regierung ersucht hatte, bet de: Reichsregierung zu beantragen, da» alsbald ein Gesetz erlassen werde, wodurch schon jetzt, vor der S^ialisierung von Grund und Boden, der «Privat spekulation und dem Wucher mit bebautem oder unbe bautem Grund und Boden ein Ende gemacht werde. —* Aus dem Landespreisamt. Das LandeS- preisamt berichtete über seine RevisionStätigkett m der Zeit vom 1. bis 15. Dezember wie folgt: In 4 AmtShaupt- inannschaften fanden 126 Stallrepijionen statt, wobei fest gestellt wurde, dab 1 Rind,' 2 Stück Jungvieh, 10 Kälber und 17 Schweine, 17 Läufer, 3 Ferkel, 10 Schafe und 1 Ziege nicht in die Biebbestanoslisten ausgenommen waren. Die Tiere wurden gesichert bezw. beschlagnahmt. Scktvarz- schlachtungen kamen wiederholt zue Anzeige; es konnte» dabei insgesamt 6 Schweine, mehrere Schinken, sowie 113 Kilogramm Fleisch- «Nd Wurstwaren beschlagnahmt wer den. Außerdem wurde eine geheime Wurstfabrtk aufge hoben, weßM 1 Zentner Mett- und Jagdwurst und Äs, S/ae-e» Vorauszahlung, I.tzg Mart etzn, j»üst«llg,bahr^br<^rlbholwm an 1 ll« oarmittag« aufzugeben »nd in» voraus ,» bezahlen, «tiu Gewähr für ckst-Zell» (7 Silben) «S Pf- Vrwprei» 40 Pi. ^ttroubnwer uä: mbellartfcher Satz Betrag verfällt; durch Klage eingezogev werden muß ober der Auftraggeber i» , Im Kall» höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen da» lriqmngen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der. Zeitung oder aus Rückzahlung de» Bezugspreise«. GeschIftsAetz-r GoeEestratze öd. Berantwormch für Redaktion: Arth», Hähnel, Riesa; für Anzeigensttlr Wllhe'm Ditte sch. Ries«. Schließung der Amlsräume. Mit Rücksicht auf die zur Zeit herrschende Kohlennot werden einer Verordnung deS Ministeriums des Innern folgend die AmtSränme auch am Sonnabend, den 27. Dezember 1VLV geschloffen gehalten. .Dringende Angelegenheiten werden in der Zeit von V-IO—12 Nhr vormittags erledigt werden. Mittwoch, de« 24. Dezember ISIS find die AmtSränme von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags geöffnet. Grosz-»Hain, am 22. Dezember ISIS. Die AmtShauvtmannschaft. Auf Blatt 130 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Barth sr Sohn in Riesa betr., ist heute eingetragen worden: Henriette Marie verh. Baltzer geb. Barth und Bertha Louise verk Balder geb. Barth sind ans der Erbengemeinschaft auSgeschtede» und nicht mehr Mitinhaberinnen. Der Mitinhaber Gruft Otto Barth ist volljährig. Amtsgericht Riesa, den 20. Dezember ISIS. Allgemeine Rattenvertilgung im Stadtbezirk Riesa betr. Der seit Anfang dieses Monats im Stadtbezirk Riesa zur Vertilgung der Ratten tätig gewesene Kammerjäger Baumann ans Chemnitz wird am 29. Dezember ISIS zur Vornahme der etwa erforderlichen Nachregungen des Rattenköders nach hier kommen. Wir fordern deshalb sämtliche Besitzer von Grundstücken, die nach der erfolgte» Auslegung deS Rattenköders weitere Ratten in ihren Grundstücken wahrgenomurrn baden, aas, zwecks Vornahme einer uneutgettttchen Nachleguug, dies bis zu« 27. Dezember 4K1V im Rathaus — Polizeiwache zn melden. Gleichzeitig geben wir noch bekannt, daß der in verschiedenen Grundstücken etwa noch auSlirgende Rattenkoder unschädlich zu vernichten ist. Der Rat der Stadl Riesa, am 20. Dezember« ISIS.F. S, 4. Nachtrag wr Verordnung vom 13. September ISIS (1680 v l, z IV) über di« Kartoffelverforgung im Wirtschaftsjahr ISIS 2V (Zächs. StaatSzeitung vom 16. September ISIS. Nr. 212). Mit Wirkung vom 18. Dezember ISIS ab tritt mit Genehmigung de- Reich-Wirt- stbaftSminifteriumS unter Fortfall der bisher gewährten Schnelligkeit«- und Anfuhrprämien etne AulbewahrungSgebühr von M. 2.78 se Zentner in Kraft. Diese Bestimmung gilt im Freiftaate Sachsen entsvrechend für dke auf Landeskartoffel kart« gelieferten Kartoffeln. 2505 V iv . WirtsckastSministerinm, Landeskebensmittelamt. 18670 . UMIiktnii m bk MS'ÜWi n in PMnckmn. Auf Grund von 8 8 Abs. 2 und 8 10 Abs. 8 der Bekanntmachung über Jleischver- sorgung vom 27. März 1S16 (RGBl. S. 199) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. August 1V16 (RGBl. S. V3S) und vom 28. Oktober 191S (RGBl. S. 1829) wird folgendes verordnet: 1. Fleischer, Viehhändler sowie sonstige mit Aufgaben der behördlichen Fleischver- sorgung betraute Gewerbetreibende oder Privatpersonen find, wenn sie sich der Schwarz» fchlackftung oder des Schleichhandels mit Vieh und Fleisch in irgend einer Form (Täter. Mittäter. Anstifter oder Gehilfe) schuldig machen, von jeder weiteren Mitwirkung im Dienste der öffentlichen Fleischversorgung ausnahmslos anÄzuschliefien und dürfen darin nickt wieder beschäftigt werden, und zwar weder mit der Verteilung von Vieh und Fleisch, noch mit dem Ankäufe von Vieh, nöck mit Schlachtungen, Wnrstherftellnng oder sonstigen Auf gaben der Fleischoersoraung. Offene Ge!chäftslokale, Die der Betreffende zur Durchführung der ihm übertragenen Ausgaben unterhält, sind zu schließen. 2. Der Ausschluß kann auch bereits vorläufig bei dringendem Verdachte erkolgen ohne Rücksicht auf die bereits eingetretene Einleitung oder den Abschluß eines Straf verfahrens. 3. Der vorläufige Ausschluß bat sofort zu ersolgen s) wenn der Beschuldigte auf frischer Tat bei einer Schwarzschlachtung oder beim Schleichhandel betroffen wird, oder t>) wenn das Landespreisamt auf Grund von ihm angeftellter Er mittelungen darauf antragt. 4. Die Gemeinden, Kommnnalverbände und der Viebbandclsverband sind verpflichtet, die Ausschließung in den Fällen, wo sie zu erfolgen hat, ohne Perzug durckzuführen. Den Anträgen des Landesprelsamte« auf vorläufige Ausschließung ist unter allen ijmständen, und zwar ohne vorherige Vornahme weiterer Erörterungen, sofort zu entsprechen. 5. Beschwerden gegen die Ausschließung Vewirken keinen Ansfchub. 6. Eine Wiedervefkdäftigung vorläufig ausgeschlossener Personen darf erst nach Ab schluß des einznleitcnden StraiveriabrenS stattfindcn, wenn sich ergibt, daß der Verdacht nickt begründet war, oder wenn, soweit der Ausschluß auf Antrag des Landespreisamtes erfolgt ist, das Landespreisamt der Wiederbeschäftigung zustimmt. 7. Wer einen nach vorstehende» Bestimmungen ihm untersagten Handel oder gewerb lichen Betrieb oder eine ihm untersagte Beschäftigung unbefugt fortsetzt, wird »ach 8 15 der eingangs erwähnten Bekanntmachung über Fleischversorgnng vom 27. Mär» 1916 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zn 10000 Mk. «dec mit einer dieser Strafen bestraft. Auch könne» die Gegenstände, auf die sich die ftrasbaee Handlung bezieht, eingezogrn werden, gleichviel, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 2874 V l,ch lft Drespe», am 20. Dezember ISlv. 13915 WirtschastS-Miuifteri««. Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des ReicksivirttchaflsmintfterS über die Verwendung des Mehrerlöses ans de« Häuten von Schlachtvieh «nd Schlachtpferden vom 2«. No vember 1V1V «RGBl. S. 1»«»). Zur Ausführung der unten abgedruckten Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häute» von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November ISIS wird folgendes bestimmt: 1. Für Notscklacktungen verbleibt es bei den Vorschriften der Bekanntmachung über die Verwertung »otgeschlachteter Tiere und des Verkehrs mit nicht bantwürdigem Fleische vom 20. Juni 1S18 (Nr. 144 der Sächs. Staatszeitnng), wonach insbesondere der Tier- Halter das ganze notgeschlachtete Tier einschließlich der Haut an die von dem Kommunal verbande bestimmte «teile abzuliefern hat. . Außer dem nach 8 4 der genannten Verordnung zu bestimmenden Preise hat der Tierhalter de» Häutezuschlag -ck erhalten. li. Der Kommunalverband kann dem Tierhalter auf Antrag die Haut zur eigenen Verwertung belassen, wenn dieser entweder den vollen Kaufpreis, den der Kommunalver band für Häute der in Frage kommenden Art zu erhalten pflegt, unter Abzug des ihm znkommenden HäutezuscktagS entrichtet oder wenn er an den Kommunalverband </>° des ovn drr Reichtzfteifchfteüe berechneten durchschnittlichen Mehrerlöses absührt. lll. Die Kommunalverbände find verpflichtet, den ihnen zukommenden Anteil am HäuteerlöS, soweit sie ihn nicht nach näherer Anweisung des Ministeriums zur Erhöhung der Verdienstspanne der Fleischer oder zur Versorgung der Bevölkerung mit Leder und Schuhwerk zu billigeren Preisen benutze», ausschließlich zur Herabsetzung des Fleischpreises «der zue ErWlnng anderer Aufgabe» auf dem Gebiete der Fleischoersorgung zu verwenden. FWWMWtW ««d A«r»k-»r Glttbwt vP TüyckßG. »»mckPntz» «stoWffeRsts.lL«. VrotzenLakt. da» AmtSaerickt und den Rat der Gtadt Riesa, sowie denHemeinderatGrvbL SS« Da« Riesa» Tageblatt erfckelM tetze» To- abend« S Uhr «U vuSnahm» der Sonn- und Fest! Pastschalür vi.rtHsdrlich b.10 Matt, monatlich 1.70 Mark. Anzeige» dl. Rmmmr dtt «u«ga )a« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis lür dle LS mm bttltr, S io»/. Ausschlag. Nachweisung«, und v.rmittelungtaebübr 20 Ps kstsst Tartw Bewilligter Rabatt ' Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Meta. 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