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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.12.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191912242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19191224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19191224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-24
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.12.1919
- Autor
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LS7. «»d A«r»t»»r md -E-rL'sr"^ AmLsbtatt str Ne SmNi-uvimauiisch-ft dtwßenlÄii. >>-« «mt»a»ri<bt mid den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeindrrat Tros«. rs. J«hrg Mittwoch, 24. Dezemder 191», odcodS. Kmäaw gE L-Hlung«. und KrMuuaSorlr «Ma. vttrzehntLalg« antrrhaltunsdb«ttag« ,«r»Lhln- an der Slbe". - Im stall. HAH«« K-walt - loustigtt^t^,nv«^ vttritb« d« Druckerei, d«r Lieferanten oder d« vefvrderunaSeinriqtun«» — hat der d«zi«5erttinen Anspruch auf Lieferung ob« Stachliefenmg Dittrich. Rwsa. «atattonzdruckundv«iaar S-na.r»Win».»lick.Rt.sa. «estGstoltege: «ortheftratze»» ««antioortlichsllrRedaktion: Arthur Hähnel,Sttisar für^i^i^.^«t^a^rrr^«»^ slisnj« in tztinib- n) UsflitWe i> Rihl« lüMm» s«it teiW. Wien ni HMniWni ktichü. Alle Müble«, Bäckereien, Meblbändler «ud GelreideaufkSuker erhalten Aufforde- rung, über die mit Benin» des 1. Januar 1V2V vorhandenen Bestände an 1. Roggen, 2. Wei,en. S. Werkte, 4. Roggenmebl, 5. Weizenmehl fvälestenS bis »nm S. Januar 1V20 unter Benutzung de» Ihnen noch besonders »n- »ebenden Formulars Anzeiae an die AmtShaiiptmaniischaft zn erstatten. Etwa kür Reebnuna Dritter elnaelagerte Bestände sind nicht vom Lagerhalter, sonder» Vom Eigentümer mit an,narben. Nicht mit anzugeben sind . 1. die in Mühlen vorhandenen Telbstversorgervorräte. 2/ die in Mühlen für die ReichSaetreidestelle einaelaaerten Bestände. ^Zuwiderhandlungen werden auf Grund der Reichsgetreideordnung vom IS. Jnni ISIS bestraft. Großenhain, am 22. Dezember ISIS. 17OSdl. Der Kommunalverband. , Ortsvorfchriften über die Einschränkung des Verbrauch» elektrischer Arbeit bei Stromabnebmern im Verkorgungsbertiche deS ElektrizitStsverbaudeS GrSba und der Elektrizitätswerke Riesa, Strehla und Wermsdorf. Atif Grund der Bekanntmachung des ReichskommiffarS sür die Koblenoerteilung vom V. Sevtember ISlS lsgchs. Staats,rituna vom 80. September ISIS) wird unter Aushebung der Ortsnorschriften vom 12. Januar ISIS (Großenhainer Tageblatt vom 13. Januar ISIS, Riesaer Tageblatt vom 12. Januar ISIS, Radeburger Anzeiger vom 15. Januar ISIS) zur Gicherftellnna des ungehinderten Betriebe« der Elektrizitätswerke uns zwecks Er- sparnng von Kohle» hiermit folgendes bestimmt: 1. In der Zeit von nachmittags 4 bis abends 8 ilhr ist die Benutzung von Elektro motoren verboten. Im Versorgunasgebiet des Elektrizitatsverbandes Gröba ist darüber hinan« auch die Benutzung von Dreschmotoren in der Zeit von morgeuS 5 bis 7 Uhr untersagt. Im übrigen verbleibt e« bezüglich der Regelung de» Verbrauchs der Menge von elektrischer Arbeit bei -en bisherigen Bestimmungen. Anträge auf anderweite Regelung find an den zuständigen Vertrauensmann zu richten. (Bergl. Punkt 15 dieser Vorschriften.) Der Notschaltplan des ElektrizitätSvetbandes Gröba bleibt bis auf weiteres auf- recht erhalten. » 2. Neuanschlüffir und Erweiterungen bestehender Anlagen dürfen nur ans Gnind besonderer Genehmigung ausgeführt werdest. Gesuche sind an den zuständigen Vertrauens mann ,u richten. . 3. In offenen Verkaufsstellen, Warenhäusern, Ladengeschäften und dergl. ist die Ver wendung von elektrischem Licht nur von vormittags S bis abends 6 Uhr zugelaffen. Für Verkaufsstellen von Lebensmitteln und Noblen als Hanptgeschafts»weig, sowie Frisenrgeschäste ist die Verwendung von elektrischem Licht von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulässig. Apotheken unterliegen einer solchen Begrenzung nicht. Sicherheitslnnenbelenchtung kür Verkaufsräume darf außerhalb der sür die Verwen dung von Elektrizität zulässigen Zeit nur mit Genehmigung des zuständigen Vertrauens mannes erfolgen. Bei keinen, der vorbezeichneten Lichtverbraucher darf die verwendete ElektrizktätSmenge 50 vom Hundert der in dem entsprechenden Monat des Jahres 1916 verwendeten Menge an elektrischer Arbeit übersteigen. 4. Für Zwecke von gastwirtschaftlichen Betrieben jeder Art, GasthauSwirtschaften, Konzertsalen. Zirkusunternehmunaen und Vergnügungsstätten anderer Art, insbesondere auch für solche zur Abhaltung von Tanzfeftlichkeiten einschließlich der Vereinsbälle, Familien feste und Tanzstunden, sowie für alle Veranstaltungen in geschloffenen Gesellschaften (Kasinos, Klubs) darf elektrisches Licht nur in Sähe von 35 vom Hundert der im entsprechenden Monat des Jahres 1916 verwendeten Menge an elektrischem Lickt entnommen werden. 5. In Theater- und Lichtspielhäusern darf Elektrizität nicht nach 10 Uhr abends und an Wochentagen nicht vor ' -6 Uhr nachmittags für Vorstellungen und Vorführungs zwecke verwendet werden. Der Verbrauch an elektrischer Arbeit darf 35 vom Hundert des monatlicken DurckschnittSverbraucheS in dem entsprechenden Vierteljahr des Jahres 1916 nicht übersteige». 6. Schaufenster Reklame, und Außenbeleuchtunaen find verboten. 7. In Wohn- und Schlafräumen jeder Art dürfen sür den einzelnen Raum nur Glühlampen verwendet werden, die nicht mehr als insgesamt 50 Kerzen Leuchtkraft besitzen, oder Halbwattlampen bis zu 100 Kerze». Die Verwendung von Kohlenfadenglühlampen ist verboten. IO Kür die Beleuchtung der Straßen und Plätze darf Elektrizität nur IN vooe von 30 vom Hundert derjenigen Menge abgegeben werden, die hierfür im entsprechenden Monat des l Oktober lül» blS30. September 1914 laufenden Wirtschaftsjahres abgegeben "ord«"?st Verbraucher der in den vorhergehenden Bestimmungen gedachten Art find, wenn sie trotz besonderer Verwarnung über da» na» den voAtehenden Bestimmungen zu^ Maß hinaus Strom, entnehmen für den Mehrverbrauch aukgeldpflnhlig (50 Pfg. für die Kilowattstunde). Im Wiederholungsfall wird ihnen der Verbrauch von Elektrizität so die Stromentnahme infolge der KriegSverhältniffe im Jahre ^iO ganz oder ^ blieben ist, unangemessen wenig elektrische Kraft ,»geteilt wird, kann derselbe beim -ustän- digen Vertrauensmann eine anderweite^egelung beantragen. Dem Vertrauensmann steht das Recht zu, bei Belieben, die im Lahre 1916 nur in- folge der KriegSverhältniffe besonders stark Mit elektrischer Kraft beliefert worden sind, di« Verbrauchsmenge «angemessen herabrusetzen. ... , 13. Kleinverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 250 Ki^watt- stunden unterliegen an st» der Einschränkung nicht. Jedoch haben auch diese ihren Strom verbrauch auf da« Aeußerfte zu beschränken. . ... - 14. Wer trotz besonderer Warnung mehr elektrische Arbeit verbraucht, als nach diesen Vorschriften oder den Anordnungen des zuständigen Vertrauensmannes zulässig ist, wirs nach 8 11 der eingangSbezeichneten Bekanntmachung des Reickskohlenkommiffars mit Gefängnis bis zu einem Jahre und.mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder unt einer dieser Strafen bestraft. .. — .... 15. Als Vertrauensmann für die Durchführung dieser Bestimmungen sind i« StromUeferuggs^ereich E^r^ndes Gröba Herr Direktor Korff-Gröba, des Elektrizitätswerkes Riesa Herr Direktor Ketzer-Riesa, des Elektrizitätswerkes Strehla Herr Werkmeister Krause-Strehla und des Elektrizitätswerkes Wermsdorf Herr Architekt Liebert-Wermsdorf verpflichtet worden. _ Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1920 in Kraft. M Großenhain, Dobeln, Meißen. Oschatz, am 23. Dezentster 1919. 1611 d Der Kommunalverband. Butter und Margarine betr. 1. Der Buchstabe V, gültig vom 29. xn. 1919 — 4. l. 1920, darf nur mit eine« Achtel Stückchen Butter beliefert werden. 2. Die BersorgungSberechtigten erhalten gleichzeitig noch 8« «r. Margarine. 8. Die Betriedsmarke« sür Bäcker und Gastwirte dürfe« nur mit Margarine, die letztgenannten mit 31'/« «r., beliefert werden. Großenhain, am 23. Dezember 1919. 611 s iv. Der Kommunalverband, Bersorgungsftelle Großenhain (früh. Bezirkskommando) b eibt vom 25. 1». bis S8. 12. 1V geschlossen. . Am Av. Dezember ISIS vormittag» LV Uhr wird im Exerzierbaus Barackenlager Zeithaui die Kinoausstattung bestehend aus große» Holzwänden, Holzeinbauten, Bänke« usw. meistbietend versteigert. Bedingungen werden vorher bekanntgegeben. — ReichsverwögeuSftelle Lr. Pl. Zeitbai«. „ Der Konimuualverband hat der Gemeinde als Ersatz für fehlende Frischmilch, conden- sirrte Vollmilch zur Verfügung gestellt. Einwohner, die auf Grund ihrer Vollmilchkarte nicht i» voller Höhe mit Frischmilch beliefert werden, können die fehlende Menge bei Herrn Kaufmann Richter entnehmen. Eine Dose kondensierte Milch kommt IV, Liter Frischmilch alrich. Der Preis für die Dose beträgt 2 Mk. Die Ausgabe erfolgt gegen Abgabe der rvoumnMkarre. * Weida, am 22, Dezember 1919. Der Gemeindevorstaud. Wenn der erste Jubel sich ein wenig gelegt hat,,dann neh men sie sich wohl bei der Hand, treten wieder an den Weih nachtsbaum, und es erklingt die liebe, traute Melodie, die wie, ein herzliches Dankgeüet emporsteigt: Stille Nächt, herllge Nacht! — Möge allen ein gesegnetes Weihnachts fest beschwden sein. « ^^Wobltätiakeitsverein .Sächsische Fechtschule . Der Zweigverein Riesa vom Wohltätig- keltsverein »«sächs. Fecktschule" wendet sich im Anzeigenteil vorl. Nr. mit der Bitte an die Bewohnerschaft, die Mit gliedschaft des Vereins zu erwerben. Er beabsichtigt zur Forderung der Jugendpflege ein ständiges Kinder- S^—^??asbeim zu errichten, wozu er reichlicherer Geldmittel und allseitigerer Unterstützung als bisher bedarf. Die Mitgliedschaft gewahrt als Gegenleistung Vergün- ftigungrn, die in der Anzeige näher bezeichnet sind. Vereine können gegen Zahlung eines.jährlichen Beitrages von 10 M. ?^E2rperschastlich«s Mitgl»ed beitreten. Der Verein wird Tagen zur Werbung von Mitgliedern eine LNZe in Umlauf setzen und hofft, in allen Kreisen offene ver-en -u fmven. -* Der Verein der Klein- und Mittel- «?/^"^""'^ ?sa. teilt uns mit, daß das Ein- treten des Vereins auch für die mittleren Renten Er folg gehabt hat. Nach 8 15 Nr. 7 sind bei Abgabepflich- i H "!"'^^rbaren Vermögen von nicht mehr als Eminen Anspruch auf Pension oder Hinter- ma «« EU.» V, baben, abzuziehen: ») im Alter von 45 U OOJahren '/. und b) im Alter über 60 Jahren '/, des Urbaren Vermögens bi« zu 150000 Mark. Für da» ^«schießend« Vermögen bis zu weiteren 50000 Mark ist tu b) >'/, abzuziehen. Diese Vergünstigung Wlo"«'» » «bk- 1 die gäLe «ä'W te Hilfsaktion für Wien. Die ReichSae- dlaNNttiA./.ebt die AusiührungSbestimmungen für -VN für Wien erlasien. Bekanntlich batte die auniw^^tt^^O.-beichlosse», daß die für die Versos gungSbexechtlgte Bevölkerung festgesetzte Mehlrgtion wäh. dem Gewerkfchaftsbund kaufmännischer Angestelltenver - bände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten am 11. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellnngsbedingungen der kaufmän nischen Angestellten und Werkmeister wird für die Ge werbe und den Handel, ausschließlich des Bankgewcrbes gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicks- Gesetzbl. S. 1456) für den Amtsgerichtsbezirt Riesa sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind lichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Arbeitsver träge in Handels- und Industriezweigen, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind, killen nicht unier die allgemeine Verbindlichkeit. — Der Tarifvertrag hat »un mehr auch Wirkung für die Arbeitgeber, die dem Arbeit- geberschutzverband nicht angehören. —* Am heiligen Abend. Nun ist er da, der heilige Abend, auf den die Kinderherzen schon lange er- wartungsvoll harrten. Die Türen haben sich aufgetan und mit glänzenden Augen schauen di« Kinder auf all den Glanz, der von dem einfachen Weihnachtsbanm ausgeht. Groß und klein stehen im Bann eines wundersamen Sttm- mungSzaubers; eines freut sich der Freude des andern. Die Alten fühlen sich unter dem Weihnachtsbaum mit seinen immergrünen Hoffnungsgrützen vou neuer Zuver sicht gehoben. Und wie weitet sich den Jungen das Herz, wie leuchtet ihnen das WeihuachtSlrcht auf vas ganze, noch in der Zukunft liegend« Leben! — Hörst du die letsen Stimmen — Aus den bunten Kerziein dringen? — Schaust auch du b«n stillen Engel — Mit den reinen, weißen Schwingen? — Grüßt auch dich mit Märchenaugen — Deme Kindheit aus dem Baume? — Ada Christen hat diese poeti.chen Fragen aufgeworfen. Wohl dem, der am heiligen Abend eine rechte Antwort geben kann! Eine weihevolle Sitte ist es, am heiligen Abend, ehe sich die Nacht hereinsenkt, zur Christoe.pec ins Gotteshaus zu gehen. Auch hier winken einem k rundlich die Chrtstbäume zu. Still und andächtig lauscht man der evangeli.ckeu Verkündigung vom Heilaub-frieden, und man nimmt g'eich ein Stück WcihnachtSsegen mit nach Haus. Und da beim? OrrtlichkS unv Sächsisches. Riesa, den 24. Dezember 1919. —* IInzulänaliche Gasabaabe. Seitens des Rates wird uns mitgeteilt, daß infolge nicht rechtzeitigen Eintreffens der Kohlenzufuhren beute abend die Gasabgabe unzuläiiglick sein, möglicherweise sogar eingestellt werde» wird. Es wird alle« geschehen, um das letztere zu oer- meiden. Die Beschaffenheit des Gases kann allerdings heut« leider nicht ganz einwandfrei sein. —* Person enzuasverkehr. Von den an Sonn- tagen ausnahmslos dem Arbeiter- und Zeitsabrkartenverkehre dienenden Züge fallen aus: am 25. Dezember 1919 Z. 465 Riesa—Dresden, ab Riesa 6,49 . 464 Riesa—Dahlen, , . 6,44 . 8484 Riesa-Döbeln, I I 6,52 , , 8433 Döbeln—Riesa, an , 8,28 und am 26. Dezember 1919 Z. 464 Riesa-Dahlen, ab Riesa 6,44. Die Personenbeförderung von Riesa — Elsterwerda im 8- 7317, ab Riesa 5,41 abends, fällt vom 25. bis mit 28. De zember 1919 aus. —* Der GlektrtzttätSverband Gröba erhielt von der Lauckbammer-A.-G. nachfolgende Tele- gramme: -Am 20. 3- nachm. Dur» gestrigen Austritt unserer mehrerer hundert Grubenarbeiter und bevorstehende Feiertage und Feierschichten wird kommende Woche Förde- rung, folglich auch Stromerzeugung sehr »urückgehen; können diese Woche nur Strom für Lickt abarben. Industrie ist abzuschallen. Eisenwerk."^- „Am 23. 8"* nachm. Da Kohlenförderung auch am Sonnabend wahrscheinlich au«- fällt, ist verfügte Stromeinschränkung au» über Montag 29. auSzudehnen. Eisenwerk.- — Der. Slektrizitfitsverband Gröba ersucht die landwirtschaftlichen Betriebe um spar samsten Licht- und Krastverbramb. —* Tarifvertrag.. Der »wischen dem Arbeit- geber-Schudverband für Riesa und Umgegend, der Arbeits gemeinschaft freier AnaellAlteuverbändc, vrrs.a.tell Rie,a»
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