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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192212299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-12
- Tag1922-12-29
- Monat1922-12
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1922
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Riesaer G Tageblatt und Anreise» iLlbeblatt und Ameiaer). Postscheckkonto: Dresden 1580 «uokasse Riesa Nr. 52. und Anzeiger iLIbkblatt und Anzeiger) Drahtanschrift: r-s^l-tt «tqn. Da» Riesaer ragedlatt enthält di" amtliche,» Bekanntmachangen der Lmtßhan-tmannschaft Großenhain, de» Amtsgericht», der AmtSanwaltschaft deim Amtsgerichte und de» Rate» der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Riesa und de» HauhtzoUamtS Meitze«, sowie de» Semelnderate» Gröba. Freitag 2S. Dezember 1SÄS, abends 3«1. 7S. Jahrg Wir fordern daher di« hier wohnhaften Eltern solcher Kinder keim, die Stellvertreter der Eltern hierdurch ans, alle bis fetzt nicht angemeldeten Im voltsichnlpflichtiaen Alter stehenden tandktnmmen iind blinden Kinder zur Aufnahme in eine Anstalt spätestens bi» zum <b. Januar 1023 schriftlich bei un» anznmelben Der Na« der Stadt Riesa. am 28 Dezember 1922. die Kleinen, als Fräulein Schipfmann die Rollen der Bremer Stadtmusikanten verteilte. — Abends waren die Erwachsenen geladen. Es zeigte sich, daß auch sie recht emp. fänglich für Märchen sind. »Ter Schweinehirt" von Andersen, „Der kleine Häwelmanu" von Storm, „Hase und Swinegel" von Bechstein-Grimm und andere erzielten auch hier volle Wirkung. Nicht minder aber die soziale Lyrik von Heine, Dehmel und Glasbrenner, eine ticfempsundene Prosaerzählung von Lobsien und Humor von Fritz Reuter. Den Schluß bildeten heitere Satyren von Wilhelm Busch aus „Die Haarbeutel" und „Zu luter Letzt", welche die Berliner Künstlerin ohne die Zeichnungen außerordentlich lebensvoll und plastisch darbot. — Zwischen die einzelnen Teile waren Quartettgesänge eingeschoben. — In Maria Schipfmann lernten wir eine Künstlerin von hoher Sprach kultur kennen, die einfach und ungeziert höchste, literarische Genüsse vermittelt. Ihr erstes Auftreten dürste ihren Ruk auch bei unS begründet haben. —* Der sächsische Kriegsgefangene Otto Reuter nicht heimgekehrt. Obwohl alle Vorbe reitungen für den Empfang des letzten, vom Präsidenten der französischen Republik begnadigten erzgebirgischcn Kriegsgefangenen Otto Reuter aus Ehrenfriedersdorf ge troffen worden waren und die Behörden bereits mitteilten, daß Reuter am 24 Dezember in Ehrenfriedersdorf etntrcsfen würde, sind doch, wie die „DreSdn. Nachr." melden, in letzte. Stunde alle Hoffnungen unerfüllt geblieben. Die andere« mit Reuter in Toulon gefangen gewesenen vier deutschen Kameraden reisten bereit» am Freitag in Toulon ab und sind, wie schon »«meldet, inzwischen auf deutschem Boden angelangt, während Reuter, der sehr leidend und infolge seiner Operation nicht transportfähig sein soll, nicht mit>- kommen konnte. Nach der letzten amtlichen Nachricht au» Berlin soll die Heimkehr in kurzer Zeit erfolgen. Die, der Bäckerinnung ersolgten Eingabe auf Erhöhung de» BacklohneS nicht Rechnung getragen. Der Vertreter deS Bäckergewerbes bringt deshalb zum Ausdruck, daß mit den bisher eingestellten Sätzen nicht mehr auszukommen ist. Der Dertreter der Bäckergehilfenschaft stellt die Anfrage, ob beim Brotpreis von 240 Mark die neuen Gehilfensorderungen berücksichtigt worden seien, die sich auf 12 000—15000 Mark Wochenlohn stellen. In Dresden kommt schon von morgen ab ein Spitzenlohn von 20 000 Mark in Frage. Diese neuen Lohnforderungen sind bet Berechnung des Brotpretses auf 240 Mark »och sicht eingestellt. Von einem Mitglied Le» ErnährungSauSschusseS wurde dem Wunsche Ausdruck ge geben, daß zur nächsten Festsetzung der Mehl- und Brotpreise die Backlohü-Berechnung von Meißen mit vorliege» möchte, uw an deren Hand zu ersehen, worauf die PrerSspannung zurückzusühren ist. Nach Vortrag aller etnschlagenden Ziffern durch Herrn RegierungSrat Dr. Glaser wurde vom Ernährungsausschuß gegen die Stimme des Herrn Bäcker- meister» Röhrborn-Rtesa beschlossen, den Preis für ein 1900 Gramm-Brot auf 24V Mark, den Preis für Weißbrot auf ISS Mark das Kilo, und S8 Mark das 420 Gramm-Brot, den Slei»ha»bels»ehlpreis auf 145 Mark für Roggen- und 1VS Mark für Weizenmehl festzusetzen. Einer Anregung, betr. Li« drucktechnisch praktischere Ausgestaltung der Brot karte, soll bei Drucklegung der nächsten Brotkarten nachge- kommeu werden. l»Großh. Tagebl") Maria Schipfmann-Vorträa« bot -er Verein für Volksbildung und Kunftpflege am 2S. Dezember im Sröbaer Anker. Eine große Kinderschar hörte am Nach, mittag wohlgelungene Märchenvorträge, zum Teil mit Acht- bildern erläutert. Dazwischen wurden Rätsel sttr ver- schieden« Altersklassen geratrn. Znm Schluß gab eS go- metnsamen Gesang „v Tannenbaum" unter Leitung der Vortragenden, vollkommen au»toben konnte« sich schließlich Da« Riesaer Tageblatt «schein« ietze« La, abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. vet«a»pret». gegen Vorauszahlung, monatlich »00.- Mark «inschl. vrlngerlohn. Anzeigen für di« Nummer de« Ausgabetage« sind di» » Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «in« Gewähr für da- Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nichi übernommen. Preis für di, SS um» breite, 8 ww hohe Erundschrist-Zeile (S Silben) SO.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Latz SO"/. Aufschlag.. NachweisungS- und Berinittelungsgebühr lO.— Mark. F,s?e Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrog verfällt, durch Klag, einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige linker! altungs- beilag» „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder ionstlger irgendwelcher Störungen de« Betrieb«« der Druckerei, der Lieferanten oder der BefärderungSeinrichtungen — hat brr Bezieher keinen Anspruch auf Liefrrung «der Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezug«p>,ise«. Ro«ation«druck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Grschisttsteller Goethestrichr ätz. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mehl- und Brotpreise betr. Für den Verkauf von Mehl und Brot sind infolge der Srböbuna der Arbeitslöhne und der sonstigen Verrkebsnnkoften für den Bezirk de« Kammnnalverbande« Großenhain einschl. der revidierten Städte Grobenhain und Riesa folgend« Höchstpreise neu festgesetzt »orden: 4. für Mehkr ») im Großhandel K !-M N! 1 --«-»»- >m d) im Kleinhandel für Weizenmehl 188 M. Mr 1 b, für Roggenmrbl 148 M. für 1 d». v. für Brot: für Roggenbrot 126 M. für 1 «e für Weizenbrot 163 M. Mr 1 l-g 240 M. Mr I WO gr 68 M. für 420 «er. Dies« Preis« trete« vom 1. Januar 1023 ab in Wirksamkeit. St« diirsen, «voraus besonder» ausdrücklich hinaewies«« wird, nnr von diesem Lage ab gefordert werden. Tin frühere» Abfordern dieser Preise zieht strafrechtliche Verfolgung unch sich. Schließlich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß eine Verwend«»« von StreckungSmitteln bei der Herstellung von Rogge»- und Weizenbrot, da» der Ver- branchSregelung unterliegt, an-drücklich untersagt ist — zn vergl. Dnnkt 19 der Br- kanntmachuna des KommunalvrrbandeS vom 9. August 1922 —. Die VeiratSmitglieder der VreiSprüfunghftelle sind vervslichtet. ihre Kontrollen auch ans diese» Gebiet a»S> »udebnen. Etwa festgestellte Uebertretunarn dieser Vorschrift werden, abgesehen von ev. Schließung de» Betriebs, unnachsichtltch an die Staatsanwaltschaft zur Straf- verfolaung abgegeben werde». Durch die vorstehende Erhöhung der Mehl- und vrolprris« ergibt sich die Not wendigkeit. eine Nachbelaftuug d»S NnlerschiedeS zwischen dem alten und neuen Dritte Mr die Mengen an Mehl, sowie Roggen- und Weizenbrot vor»nnehmen, di» sich nm 31. Dezember 1022 nach Geschäfts sch luß 1« den Mühlen, Bäckereien und Mehl, kleinhandlunorn befinden. Alle Mübleu, Bäckereien einschließlich der MüblenbSckerete« nad «ebl- Handlungen erhalten deshalb hiermit Aufforderung, über die am 31. Dezember 1V22 «ach Geschäftsschluß vorhandenen Bestände an 1. Roggen, 8. Weizenmehl 86°/,ia, 3. Weizen, 6. Grrstenmehl 78'/.ig, S. Gerste, 7. Roggenbrot, 4. Moaaenmevl 86^,1». 8. Weizenbrot spätestens di» zum S. Januar 1023 «Inter Benutzung der ihnen noch besonders „«gebenden Vordrucke Anzeige an die Wirtschaftsstelle des KouununalverbandeS, Hindenburgstraße Nr. 84, zu erstatten. Die Anzeigepflichtige» werde«» mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, daß die vorhandene» Bestände aufS »enauefte anzugeve« sind. Lediglich schätzungsweise Angabe der Bestände ist unzulässig. Um eine wirksame Nachprüfung der Richtigkeit der angegebenen Bestände vornehmen zu können, erhalten alle Mühlen, Bäckereien und Mehlkleinbandler Anweisung, alle blS »um 31. Dezember 1022 «ach GekchäftSschlust belieferte« Brotmarken sorafSltig zu zähle», in vorgeschriebruer Weife zu bündeln und zu schnüren und hierauf sofort und spätestens btS »um 0. Januar 1023 a» di« WirtichastSstelle des Kommunalverbaudes «iuzusende». Der Kommunalverband wird hierauf Mr jeden einzelnen Betrieb eine Nachprüfung dahingehend vornehmen, ob der «»ter Berücksichtigung dec seit 18. August ds. Js. zuge- wiesen erhaltenen Mengen und der abgelieserten Marken sich errechnende Sollbestand mit dem angegebenen Jstbestand übereinstimmt. Die alsbaldig« Vornahme von Nachprüfungen in den Betrieben bleibt Vorbehalten. Der Kommunalverband weist mit Nachdruck darauf hin, daß er die Nachprüfung der angegebenen Bestände im Hinblick auf die finanziellen Folge» für den Bezirk mit allergrößter Genauigkeit durchführe« und daß er bei festgeftellten Fehlmengen und nachaewiesener unrichtiger Angabe der Bestände unnachsichtlich mit Strasoerfoianng durch die Staatsanwaltschaft nnd mit Ersatzleistung «v. rntschödioungslosrr Nerfallerklärung der in Frage kommende» Mrngen und schließlich auch mit Schließung de» Betrieb« gegen di« Betrtebsinhaber vorgeben wird. Zuwiderhandlungen argen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden im übrigen auf Grund von Abschnitt 9 der Bekanntmachung des Kommunalverbaudes vom 9. August 1922 bestraft. Großenhain, am 28. Dezember 1922. Der Kommunalverband. Gesetzlicher Bestimmung gemäß sind raubstumme und blinde Kinder bei dem Eintritt in das schulpflichtige Alter in hierzu bestimmten öffentlichen oder Privat anstalten unterzubringrn, wenn nicht durch die dazu Verpflichteten anderweit für ihre Erziebung hinreichend gesorgt ist. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. Dezember 1922. —* Sitzung -öS GrnährungSauSschusse». Zwecks anderwetter Festsetzung der Mehl- und Brotpreise sand Freitag vormittag unter Borsitz deS Herrn Amts- Hauptmann Kühn im Sitzungssaal« der AmtShauptmann- schäft in Großenhain eine Sitzung deS ErnährungSauS- schusseS statt. Zur Vereinfachung der Beratungen war eine Vorbesprechung vorauSgegangeu, al» deren Ergebnis Herr AmtShauptmann Kühlt den Vorschlag unterbreitete, Len Brotpreis ab 1. Januar auf 240 Mark festzusetzen. Dl« Neuregelung -er Mehl- und Brotpreise wird vor allem bedingt durch die wesentlich erhöhten Mahllöhue und durch die um etwa 70 Prozent gestiegene« Frachtsätze. ES handelt sich somit um rein automatische Erhöhungen, an denen sich nichts ändern läßt. In der Vorbesprechung ist die Not wendigkeit betont worden, sich über die gegenwärtig übliche Weise der Berechnung de- Back- und MahllohneS einmal klar auszusprechen, da eS de» Anschein hat, Latz beide Berech. nungsformen umgestaltet werden müssen. Durch Festsetzung des Brotpretses auf 249 Mark würben wir nur 10 Mark vom Meißner Brotpreise abweichen. Der Herr AmtShaupt- rnann betont«, e» sei nicht zu begründe«, daß In unserem mehr landwirtschaftlichen Bezirk ein wesentlich höherer Brotpreis gefordert werd«, Lazu käme »och, daß Meißen in -er Ortsklasse L stehe, währen» tm Großenhainer veztrke nur eine Stadt und ein« «roße Landgemeinde in diese Klaff« gehören, die meiste» andere« t» Ortsklasse 0, viele sogar in Ortsklasse 0. «nf Grund der Preiserhöhungen für Um- lagegetreide wird die ReichSgetreidestelle ihre Abgabepreis« für Mehl vom Januar ab erhöhe«, sodaß dann eine abermalig« BrotpreiSerhIhnna nicht zu ««gehe« «ft. «et Festsetzung de» Brotveette» an» 240 Mark wird »er von selten Bekanntmachung. Die KrelSbanptmannschast mit dem Kreisansschnsse bat zu den von den städtischen Kollegien ausgestellten Nachträgen zur hiesigen Grmeindesteuerordnung die Genehmigung erteilt. Wir geben nachsolaend den Wortlaut der Bestimmungen des XVI. Nachtrages über die Erbeb««« eines ZnfchlageS zur WobnungSbanabgabe «nd den Inhalt d«S XVll NachtraaeS über Erhöhung der VergnügnngSfteuer bekannt. Trucksiücke dieser Nachträge können nach Fertigstellung in unserer Steuerkasse gegen Erstattung der Kosten entnommen werde». Der Ra» der Stadl Riesa, am 28. Dezember 1922. Btz. XVl. Nachtrag zur Gemeindeftenerordnung der Stadt Riesa vom 20. September 101k». 8 1. Ans Grund von 8 6 Absatz 1 des RrichSgeietzeS vom 26. Juni 192l in Ver bindung mit dem ReichSaesetz vom 6. Mär» 1922 «nd dem Landesgesetz vom 2. Jnni 1922 betr. WobnunaSbanabnab« wird der Gemeindezuschlag von 25 auf 75 v. H. erhöht und zwar gleichmäßig für Wohnungen und gewerbliche Räume. 8 2. Dieser besondere Gemeindezuschlag ist zur Verzinsung nnd Tilgung der für Wohnungsbau»,n aufgewendeten Gelder, sowie zur Förderung des Wohnungsbaues im Allgemeinen bestimmt. 8 3. Der Zuschlag kann ans Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn seine Erhebung für de» Abgabepflichtigen oder seine Familie bei Berücksichtigung seiner gesamten persönlichen Einkommens- und VermögenSverhältnisse eine besondere Härte bedeuten würde. Ueber die Erlaßgesuch« entscheidet der Rat. 8 4. Ter in 8 1 vorgesehene Hundertsatz ermäßigt sich von selbst um soviel, als sich die Abgabe zur Forderung des Wohnungsbaues bei riner etwaigen Aenderung der ReichSaesetz« vom 26. Juni 1921 und 6. Mär» 1922 oder auf Grund eines Landesgesetzes zummsten dr» Lande», der Gemeinde oder einer sonstigen öffentlich rechtlichen Körperschaft 8 6. Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. April 1922 ab in Kraft. Riesa, den 23. November 1922. Der Rat der Stadt Nies«. Die Stadtverordnete«. l-8 sg«».) Dr. Scheider, Bürgermeister. I-S. lgez.) G. Sünther, Vorsteher. 1410 ll. Vorstehender XVl. Nachtrag zur Grmeindefteuerordnnng für Riesa ist von der Kreis- Hauptmannschaft mit dem Kreisausschuß widerrusSweise aenrbmigt worden. Weiter wird bestätigt, daß das Ministerium dr» Innern zu diesem Nachtrage di» Zustimmung erteilt bat. Dresden, am 19. Dezember 1922. l-- 8 tg,z.) Krug v. Nidda und v. Falkenft «i». xvn. Nachtrag zur Gemeindeftenerordnung für die Stadt Rief« vom 2V. Sevtewder 1018. r. 8 72v Absatz4 der Grmeindrsteurrordnung in der Fassung der Xll. Nachtrags vom 9. November 1921 wird aufgehoben. An dessen Stelle treten folgende Bestimmungenr Zu den Sätzen im Absatz 1 tritt kür die in 8 71 Absatz 2 unter Ziffer 1 augeiührten Kostümfest« und Maskenbälle je ein Zuschlag von SO für jede Tanzbrlustigung ein Zuschlag von 2,00 M. Ist der Zutritt unentgeltlich, so wird der Zuschlag allein erhoben. Wird bei diesen Veranstaltungen ein besonderer Betrag für Beteiligung am Tanze erhöbe», so erhöht sich der Zuschlag um 8,00 M. bei unentgeltlichem Zutritt, um 3,00 M. bei einem Eintritts preise bi» zu 3 M. und um 2,00 M. bei einem Eintrittspreise von über 3 M. II. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, den 23. November 1922. Der Rat der Stadt Riesa. Di« Stadtverordneten. l- 8. lgez.) Dr. Sch «td « r, Bürgermeister. I- S. (gez.) G. Güntb«r, Vorsteher. 1411 H. Es wird bestätigt, daß da» Ministerium de» Innern den vorstehenden XVll. Nach« trag zur Grmeindesteuerordnung für Riesa widerrufsweise genehmigt hat. Dresden, am 19. Dezember 1922. Di« KreiSdauvtmauuschaft. l- 8. fgez.) Krug v. Nidda und v. Falkenstein, Steuerbücher sür 1U23 in Gröba. Nachdem die Austragung der Steuerbücher für das Kalenderjahr 1923 zum größten Teile erfolgt ist, fordern wir diejenigen Arbeitnehmer, welche am 10. Oktober 1922 in Gröba wohnhaft waren und denen ein Steuerbuch ncch nicht behändigt worden ist, auf, ihr Steuerbuch bei unserer Steuerkaffe, Zimmer Nr. 6, abholen zu wollen. Gröba iElbr), am 29. Dezember 1922. Der Gemeiudevorstaud.
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