Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192403177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19240317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19240317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1924
- Monat1924-03
- Tag1924-03-17
- Monat1924-03
- Jahr1924
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1924
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
—— Riesaer G Tageblatt und AarriiLlbeblatt UN- Änitiaers. Mont«, 17. Mörz 19Ä4, »bkiiSS 77. Jahr« Postscheckkonto: Dresden 1S8S Girokasse Riesa Nr. ÜL und Aazrtgrr iLlbeblM und ÄMtgerf. «tahr^schrtstr rag.Raf, .nesa. Da» Riesaer Tageblatt enthält die amtliche« Bekanntmachungeu o der tlmtt-auptmavuschaft Srokenhai«. des Amtsgerichts, der dlmtSanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des Rates der Stadt Riesa. deS Ksnaneamt<» Riesa an« di-a ^-„-teaNanttn Rfelst«« ' Da« Riesaer Tageblatt ersche««» jede« La, abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vezugopreiS. «egen Vorauszahluna, lur den Manat Mär^ tv^t 2 Mark 50 Pf. einschließlich vringrrlohn. Für den Fall de« Eintreten« von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns da« Recht der Preiserhöhung und Rachsorderung vor Anreizen für die Nummer de« Ausgabetage« sind bi« v Uhr vormittag« auszugeben und im voran« zu bezahlen; eine bewahr für da» Sricheinen ar l »stimmten Lagen und Plätzen wiro nich. übernommen Grunopreis für die 89 a>w breite, S mm hohe Grundschrift.Zeilr <6 Gilben) 25 Gold-Psennige; die 89 mm breit» Re amrzeile ISO Gold-Pfennige zeitraubende» und tabellarischer Lag 59° Aufjchlag Fest, Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, ^nnlung«. und Erfüllungsort: Riria achttägig» tlr.terl,.ltun»sbeilag« .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonslirer irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, de» Lieferanten oder der Befördere gSnnrichtungen - hu» der'Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieserung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« BezugSpieiseS. Rotation«druck und Perlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrazr SS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ter Zeigner-Prozetz in Leipzig. (Fortsetzung der Sonnabenbverhandlungen.) Der Zeuge Trommer sagt aus, eines Sonntags-sei Möbius zu ihm gekommen und habe ihm zu seiner Uebcr- raschung gesagt, er könne ihm in seiner Gnadensache behilf lich sein, er habe in Dresden entsprechende Beziehungen. Dann habe er, Trommer, bei einem Aufenthalt in Zwickau zu Bekannten am Stammtisch davon gesprochen, die darüber wohl nach Dresden berichtet hätten. Nach seiner Rückkehr habe Möbius einen zweiten Besuch gemacht und dabei Geld zu erpressen versucht. MöbiuS habe einen Zettel mit der Aufschrift „Justizministerium" herausgebracht und voraele- sen, dah die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 18 000 Mark umgewandelt worden sei. Das Schreiben selbst habe er ihm nicht in die Hand gegeben. Zeuge habe sich gewei gert zu zahlen, da Möbius keinen vertrauenerweckenden Eindruck gemacht habe und außerdem nach dessen Mittei lung die Unnvandlung schon geschehen sei. Darauf habe Mö bius gesagt, es liege doch in seiner Sand, ob die Strafe wirklich «mgewandelt werde. In drohender Form sei das nicht geschehen. Als Zeuge bei der Polizei angeritten habe, um Möbius feststellen zu lassen, sei dieser verschwunden. Neber den Brief Zeigncrs erklärt der Zeuge, er habe sich ge wundert, daß der Justizminister ihm persönlich geschrieben und die Antwort an seine Privatadresse erbeten habe. Ans Befragen des Verteidigers T'chopik gibt -er Zeuge die Mög lichkeit zu, daß die Aeußerung des Möbius, dann müsse er seine Strafe eben absitzen. erst gefallen sei, nachdem er, Zeuge, gesaat habe, die 18 00t» Mark Strafe könne er nicht zahlen. Anaeklagter Dr. Zeig» er bemerkt, er habe den sra.g- lichen Brief deswegen nicht durch die Kanzlei gehen lassen können, wett er den Verdacht von Durchstechereien im Mi nisterium gehabt habe. Hierauf äußerte sich Dr. Zeigner über die Handhabung der Gnadensachen. die ihm unterstan den habe und führt ans. außer der Gnadenordnnng habe ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht bestanden. Er sei ei» grundsätzlicher Gegner des Vollzugs kurzfristiger Freiheits strafen. Die Gnadeninstanzen müßten sich grundsätzlich an ders einßellen als die Staatsanwaht'chait. Sic müßten nach menschlichen und billigen Grundsätzen entscheiden und durch das Gesetz entstandene Härten mildern, um den Zwiespalt zwischen -en Forderungen der neuen Zeit und den veralte ten Bestimmungen der Gesetzgebung zu überbrücken. Auch in Wuchersachen habe er diese Forderung entgegen dem Standpunkt des Wirt chaftsministers vertreten. Gegenüber kranken und älteren Personen sollte, wenn irgend möglich, von einem Strafvollzug überhaupt abgesehen werben. Hierauf trat eine viertelstündige Pause ein. Nach der Vause teilt der Oberstaatsanwalt Schlegel mit, bas; zum Beweis dafür, daß Dr. Zeigner bei der Train- ersatzabteilnng mehrfach Akte« verbrannt hat, und zwar nicht unentgeltlich, als Zeuge der Kaufmann Norbert Wei ner aus Chemnitz erschienen sei. Die Verteidigung erhebt Einspruch gegen die plötzliche Ladung eines ihr unbekannten Herrn und beantragt, ihr die Möglichkeit zur Information zu geben. Es wird beschlossen, den Zeugen sofort zu verneh men, nachdem Dr. Zeigner sich dazu geäußert habe. Dr. Zeigner erklärt, einen Norbert Weiner nicht zu kennen. Er habe außer in de» genannten Fällen keinerlei Akten ver nichtet. Wenn ihm jemand derartige Angebote gemacht hätte, hätte er ihn znrückgewiescn. Zeuge Weiner sagt aus, »r habe sich nicht gemeldet, sondern sei telegraphisch geladen worden. Er sei Unteroffizier bei der Trainersatzabteiluug ge wesen. Gegen ihn seien kriegsgerichtliche Akte wegen angeb licher Fahnenflucht ergangen. Das Verfahren habe sich in die Länge gezogen. Eines Tages sei er angeblich vom Kom mandeur gerufen worden. Dieser sei aber schon seit drei Ta gen abwesend gewesen. Er wurde darauf in das Vor zimmer zum Gefreiten Zeigner gewiesen. Dieser habe ihn zunächst gebeten, das Vorgesetztenverhältnis außer acht zu lassen. Er habe eine Mitteilung zu machen. Er erkundigte sich nach den Verhältnissen des Zeugen und sagte, er hätte im Auftrage des Kommandeurs mitzuteilen, daß die Sache aus der Welt geschafft werden müßte. Er fahre in de» näch sten Tagen nach Dresden, um durch einen expedierenden Sekretär des KriegsmintsteriumS die Akten des Leutnants Ohlendorf verschwinden zu lasten. Wenn der Zeuge 3—5000 Mark flüssig machen könne, bestände die Möglichkeit, auch seine Akten zu beseitigen. Der Zeuge fügte hinzu, er habe dies abgelehnt, da er von der Untersuchung nichts zu fürch ten hatte. Tr. Zeigner habe ihm gesagt, er solle eS sich noch bis zum nächsten Tage überlegen. Darauf habe er seinem etatsmäßigen Wachtmeister, dem Universitätspedell Martin in Leipzig die Sache erzählt. Am nächsten Tage habe er vom Kriegsgerichtsrat Schmidt erfahren, daß kein Anlaß vor gelegen habe, die Anklage gegen ihn zu erheben, daß aber die Akten vom Kriegsmintsterium eingefordert seien. Zeuge erfuhr im Sommer 1920 bei seinem zufälligen Zusammen treffen mit Martin in Leipzig, daß Zeigner Justizmtnister werden solle. Da ihm das unerhört schien, habe er mit Be kannten, dem Staatsanwalt Schurich und dem Rechtsanwalt Dr. Lentz in Chemnitz darüber gesprochen. Diese hätte» ihm geraten, jetzt nichts zu unternehmen, sich aber mit einer po litischen Partei in Verbindung zu fetzen. Darauf habe er mit Neichsgerichtsrat Dr. Banger, dem jetzigen Justtzmini- ster, eine Rücksprache gehabt. Dieser habe gesagt, vorläufig bestehe kein Interesse, die Sache an» Acht zu ziehen, ihn aber gebeten, sich jederzeit znr Verfügung zu halten. Auf Befra gen der Verteidigung und de» Vorsitzenden erklärt der Zeuge, daß der Gefreite sich ihm als Zeigner vorgestellt und gesagt habe, baß er Assessor sei. ES sei absolut sicher, daß der betreffende Gefreite mit Dr. Zeigner identisch sei. Dr. Zeiti ger habe ihn auch später bei einer Begegnung in Leipzig be grüßt. Er habe dabei «inen Pelzkragen getragen. Verteidi ger Dr- Sr-o-e Anaellaatrr Dr. «eigner Vellen kekt. da» Zeigner niemals Gefreiter gewesen sei Der Zeuge bemerkt, daß allgemein vom Oiesreiten Zeianer gesprochen wurde. Angeklagter Zeigner erklärt, bei seinem notorisch schlechten Gesichtsgedächtnis sei es ausgeschlossen, daß er den Zeugen, den er zweimal in Uniform gesehen habe, jemals später auf der Straße erkannt habe. Außerdem habe er bis zu seiner Uebersiedlung nach Dresden noch niemals einen Pelzkragen getragen, und eS sei ihm niemals von einer ge gen den Leutnant Ohlendorf schwebenden Sache etwas be kannt gewesen. Im Vorzimmer habe außer ihm stets ein Sol dat Seifert gesessen. Der Zeuge bleibt dabei, daß ein Irr tum ausgeschlossen sei Die Verteidigung stellt hieraus eine große Reihe von Beweisanträgcn, um die Aussagen des Zeugen Weiner zu entkräften und die Behauptungen ZeignerS zum Teil zu be weisen. Um 1.30 Uhr tritt eine Pause bis 8 Uhr ein. In der Nachmittagssinung erklärte zunächst Tr. Zeig ne r, daß ihm der Fall Meiner dienstlich irgendwie bekannt geworden sei, aber zu einer Zeit, wo er noch nicht im Vor zimmer des Kommandeurs, sondern in der allgemeinen Schreibstube saß. Hierauf wurden die Aktenvorgänge zu den einzelnen zur Anklage stehenden Fällen nach den Akten der sächsischen Ministerien verlesen, um die Vernehmung der als Zeugen geladenen Ministerialbeamten vorweg nehmen zu können. Es handelt sich um die Fälle Brandt, Friedrichs«« und Pri- borsky. Zeuge Geheimrat Kunz, Vorstand der von Dr. Zeig- ner nach seinem Amtsantritt neu geschaffenen Gnadenabtei- lung des Justizministeriums, die aus der dem Geheimrat Lessing unterstehenden Abteilung 5 abgezweigt wurde, bestä tigt. daß die Gnadensachen nach den von Dr. Zeigner ein geführten Grundsätzen behandelt wurden. Im großen un ganzen hätten die Grund'ätze schon vorher Geltung gehabt, nur habe vielleicht mit der Aera Zeigner größere Milde Platz gegriffen. Zum Fall Brandt sagt der Zeuge a«S, daß er beim Bortrage der Sache dem Minister Ablehnung des Gesuches vorgefchlagen habe. Dr. Zeigner habe aber ent schieden, dem Wirtschaftsministerium die Umwandlung der Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 60- bis 100 000 Mark vorzuschlagen. Vom Wirtschaftsministerium erfolgte aber mals Ablehnung. Auf ein erneutes Strafaussetzunasgesnch verfügte Dr. Zeigner am 7. November die Strafaussetzung. Dieser Beschluß hat den Zeugen, wie er auf Befragen des Vorsitzenden erklärt, durchaus nicht befremdet, oa ein der artiges Verfahren durchaus üblich war. Es war auch üblich, daß die Umläufe bei den Ministerien an den Minrster adressiert wurden, sodaß eme weitere Zuschrift Zeigncrs an den Wirtschastsminister nicht etwa als Privatschrcibcn an den Minister Fellisch betrachtet werben konnte. Die Frage, rb es auch früher ühlich gewesen sei, daß Gnadengeiuchc dem Minister persönlich überreicht wurden, bejaht -er Zeuge. Beim Fall Friedrichscn hat der Zeuge beim Vortrag eben falls einen anderen Standpunkt gehabt als der Minist-r. D:r Zeuge bestätigt auf eine Frage Dr. ZeignerS, daß die ser sich selbst in Gnadensachen durch eingehendes Alten- siudium ein Urteil gebildet habe. Gegensätze mir dem Refe renten seien des öfteren zutage getreten. Zum Fall Trcin- mer erklärt der Zeuge, der Minister sei ungehalten darüber gewesen, daß eine Entschließung des Ministcriumö chon dritten Personen bekannt geworden war, obwohl sie aus dem Schoße des Ministeriums noch nicht herausgekommen sei. Offenbar habe im Justizministerium eine Persönlichkeit nicht genügende Amtsverschwiegenheit gewahrt. Angeklagter Dr. Zeigner bemerk» d» ,n. er Habs ge. sagt, Ser Fall sei ihm besonders peinlich, weil möglicher weise der im Brief Trommers erwähnte Möbius identisch sei mir seinem Kartosfellieseranten. Tee Zeuge hält dies für möglich, kann sich aber auf die Einzelheiten des Gespräches nicht mehr besinnen. Der nächste Zeuge, Ministerialdirektor Dr. Wullfen war schon vor dem Amtsantritt Dr. ZeignerS mit der Be arbeitung der Gnadengesuche beschäftigt. Er hat die Ver ordnung, wonach betagte Personen von der Freiheitsstrafe verschont werden sollen, bearbeitet und gebilligt. Die Tat sache, daß trotz der Ablehnung des WirtschastsministeriumS das Gnadengesuch immer wieder vom Justizminister befür wortet wurde, bezeichnet er als nicht ungewöhnlich. Im Falle Brandt habe die Begnadigung ganz den Grundsätze» des Justizministeriums entsprochen, da Brandt schon 6S Jahre alt war. Die Frage, ob sämtliche Gnadengesuche dem Mini ster zur Kenntnis gebracht werden, verneint der Zeuge. An- gekl. Dr. Zeigner bemerkt: Ich hatte in generellen Verfü gungen angeordnet, welche Sachen dem Minister vorzulege» sind. Der nächste Zeuge, Bürodirektor Justlzamtmann Opelt vom Justizministerium bestätigt, daß seit dem Amtsantritt von Dr. Zeigner der Ansturm von Petenten in Gnaden sachen sich außerordentlich vergrößerte und daß der Minister eine ungewöhnlich grobe Arbeit mit den Gnadensachen hatte. Er bekundet, daß täglich 39 bis <0 an Dr. Zeigner persönlich gerichtete Briese kamen, die meist Gnadensachen betrafen und über die dem Minister Vortrag gehalten wurde. Oberstaatsanwalt Schlegel fragt hierauf den Zeugen Weiner nochmals, ob er bet der kurzen Begegnung in Leipzig im Herbst 1919 ganz sicher einen Pelzkragen am Mantel Zeigncrs gesehen habe. Zeuge Weiner erklärt, e» sei möglich, daß ihn seine Erinnerung täusche. Rechtsanwalt Frank: Der Zeuge schwächt jetzt seinevormittags mit größter Bestimmtheit gemachte Aussage über den Pelz ab. Das kennzeichnet die Unzuverlässigkeit seiner Aussagen. Die Verteidigung verzichtet dann auf die Ladung der jenigen Zeugen, die Bekundungen zur Pelzsrage machen sollten. Ebenso auf die Ladung des Justizministers Bünger und der übrigen Herren, mit denen Weiner über seinen Kall aelvroiben baben will. Nach längerer Brratuna v«künd«t der Vorsitzende den Beschluß deS Gerichts über die vorlie genden Bcwcisanträge. Die Ladung des Majors Trompner. des damaligen Kommandeurs der Trainer atzabtcilung, wird abgelehnt. Daß Zeigner niemals Gefreiter war, ist schon durch seine Militärpapierc bewiesen. Auch die Labung des LeutnaniS Ohlendorfs wird abgclehnt. Ein Zeuge namens Seifert soll darüber vernommen werden, daß er immer mit Zeigner zusammen im Vorzimmer gesessen hat. Tii erwähnten Zeugen sollen sür Mittwoch vormittag geladen werden. Geacn 8 Uhr abends wird die Sitzung geschlossen. Mon tag und Donnerstag bleiben litzuugs rei. Die nächste Sit zung ist für Dienstag vormittag angeictzt. Es wird ange nommen. daß die Verhandlung bis zum Sonnabend zu Ende geführt werden kann. Bor de» Reichstasistvahlen. * Berlin. Als Sv'tzenkandidat der Tentschdemo- kratischen Partei für den Wahlkreis Potsdam 2 wurde Reich-minister a. D. Tr. Bernburg nnsaesteitt. * Iena. A»i dem Parteitag der demokratischen Partei Thüringens sind als Reickistaaskandidnten für di» ersten Plötz» bestimmt worden: Dr. Getrnd Bäumer und Uni- versilätSpro'effor De nrich Verland, der ziveite Vorsitzende der Deutschdemokratischrn Partei Thüringens. Tie sozialdemokratischen Kandidaten für Berlin. * Berlin. Ter erweiterte Bezirksvorstand der sozial, demokratischen Fraktion hat sich mit dem ParteivorstandS- beswlnß beschäftigt. Die Svitzrnkaudidateu sind iür Berlin: 1. Crispin, 2. Heimann, 3. Frau Boüm-Sckmch und für Teitow-BceSkow: I. Zubeil, 2. Eduard Bernstein. "Hannover. Ter soziaidcmokratilcbe Pcirtcioorstand bat entschieden, daß für die kommende Legislaturperiode des Reichstages vo» einer Kandidatur Noske adzniehen fei. In der Begründung w:rd auf die anitiiche Stellung NoSkeS als Oberpräsidcnt der Provinz Hannover hingewiesrn. SieichSt»siSwahle« uns Ausland. In der ausländischen Presse der in Frage kommenden Großmächte macht sich ein Gefühl starken Unbehagens darüber g'li md. daß nach den b Zherigen Ariz sich.m die kommenden La l.m Voraussichtsich eine ausg s r.ch ne Ver stärkung der nationalen Richtung bringen werben. Ab wegig rst eS, wenn die Linksgruppen hieraus den Schluß ziehen zu müssen glauben, daß da? deutsch: Volk sich bei seiner Entschließung van oen Le'ürchtungcm des Au-SlanaeS beeinflussen lassen müßte. Deutschland bat mir dem Ent gegenkommen gegenüber den aus die Gestaltung seiner Regierungsverhältnisse hiuziel.nden Ausland-wün'ch.' lie ber sehr trübe Erfahrungen gemacht. Auf Geheiß ocs Auslandes hat es sich im Sinne der weltlich n Demo kratien gegen Kriegsende eingestellt und gchonr, danach milder behandelt zu werden. Das G g.mtsil ist eingetr ten. Tas Ausland hat sich gefreut, daß innerhalb der deut schen Regierung alle nationalen Widerstände g g .m die Bersklavungspolitik auSgclcka tet sind und aus' brurslstc von dieser bequemen Lage Gebeauch gemacht. E, dar" sich nun nicht wundern, wenn das öeuttche Vale nach oen bis herigen trüben Erfahrungen es satt bekommt, auf Ver sprechungen hin, die nie gehalten werden, die Auk-lanss- wünsche bei der Gestaltung icmer Regierung zu berück sichtigen. Selbst in französischen Blättern beginnt sich bereits die Erkenntnis zu regen, daß die Alliierten di« Hauptschuld darin trifst, wenn der dcmokratffch-revubli- kanisch-pazifistßche Gedanke in Deutschland V-anlerott ge macht hat. Tie Herren Sieger werden sich Hoss n:l ch damit abfinden müßen, daß ihr Wurttch in Zu.uns. dem dcut'chcu Botte nicht ohne weiteres Beseht sein wirs. Erfahrungen sind dazu da, daß man ans ihnen lernt. M llünl im MWer MIWM. ff Leipzig. Tas Urteil im Parchimer Mordvrozez wurde am Sonnabend nm 6 Uhr abends verkündet. E« erhielten weaen aemeinscbattttcheu Totschlags Höst 10 Jahre Zuchthaus, Jurisch 5', Jahre Gefängnis, Zadel 9/, Jahre Zuchthaus, Pfeiffer 6'/, Jahre Zuchthaus, Wiemcher 12' . Jahre Zuchthaus, Zenz 8'/, Jahre Zuchthaus, ferner wegen Beihilfe und Begünstigung Bormann 1 Jahr Gefängnis, wegen Begünstigung Fricke 10 Monate Geiäugnis, Hoffmann Thomsen, Mackenirn, Wuibrede und Richter je 6 Monatc Gefängnis. Die Angeklagte» haben die Kosten des üi«. fahrens zu trage». In der Begründung wnrde bemerkt, daß außer b«f Juriich den Angeklagte» mildernde Umstände verkagl worden find. Nach Verkündigung des Urteils wurde» ein Antrag des Oberreichsanwalts auf Verhaftung Bormann» und em Antrag der Verteidigung auf Hastentlassung der wegen Begünstigung verurteilten Angeklagten abgelehnt. Der Oberreichsanwatt ließ daraus den Angeklagten Bormann von sich aus sestnehmeii. Immer noch Bedrückung in Pirmasens. Pirmasens. Anläßlich des Besuches des Sonder- Ausschusses der Rheinlandkommiisiou in Pirmasens wird sestgelteUt, daß in der Bedrückung der Stadt Pirmasen- «tn« Befsernu» nicht etngetreke« iit. Die Nachtiverre von 8 Ubr abend» di» 5 Uhr früh dauert an. Die Berbaftungen gehe« noch fort. Freilassungen von Verhafteten werden nur vorgenomme», wenn di« Verhafteten einen Revers in sraniösischer Sprache unterschreiben, von dem vermutet wird, daß mit ihm Mißbrauch verübt wird. Die Separa« listen befinden sich noch im Natbau«. Die Bevölkerung erwartet durch den Besuch der Rveiniandskommission «in« Bekeruua ihr« Lag»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite