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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191401038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-01
- Tag1914-01-03
- Monat1914-01
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1914
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d Anrrigrv MeblaU md Atyeiger). Telegramm-Adreff« ßkß 61*ckAVV SnniPmhswG r.« » «n m»s^ » für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 2. Sonnavenv, 3. Jaunar 1N14, ebeuvs. «7. Iahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Viertel,iihrlicher Bezugspreis bet Abholung in der Ewedition in Riesa I Mark SO Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mart VS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten l Marl 65 Psg., durch den Briesträger srri in» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anzeigrn-Annahme fitr die Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleiugespaltene 43 mm breite Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethes« raste 59. — Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Htihnel in Riesa. Die Schweineseuche unter den Schweinebeständen des Gutsbesitzers Hensel und bei Wirtschaftsbesitzers Franz Klömtch, beide in Heyda, ist erloschen. Großenhain, am 2. Januar 1914. 3283 b L. Königliche Amtshauptinauuschait. Das Ousgejetz Uber die Anbringung, Instandhaltung und Besteuerung von Re. klameschildern. Reklameschriften und Plakaten im Stadtbezirke Riesa geben wir hiermit nachstehend bekannt. DaS OrtSgesetz tritt am 1. April 1914 in Kraft. Wer an diesem Tage innerhalb de» Stadtbezirk« Reklameschilder, Reklameschriften oder Plakate noch aufgestellt, angeschrieben oder angebracht hat, für die nach dem OrtS- gesetze eine Abgabe zu entrichten ist, hat dies spätestens bis zu diesem Zeitpunkte an RatSstell« zu melden. Ter Rat -er Stadt Riesa, am 31. Dezember 1913. Kr. Ortsgesetz über die Aubringuvg, Instandhaltung und Bestenerung von Rrklameschilder», Reklameschriften und Plakaten im Stadtbezirke Riesa. 8 1- Wer innerhalb der Stadtgemeinde Riesa ein Neklameschild, eine Neklameschrift oder ein Plakat derart aufgestellt, angcschrieben oder angebracht hat, das; es vom öffentlichen Verkehrs raume aus sichtbar ist, hat eine Abgabe an die Stadthauptkasse zu entrichten. Diese Abgabe betrügt für das Jahr s) für Rcklamcschilder, Reklameschriften und Plakate unter 1 czm Fläche drei M.; b) für größere dergleichen für den gm Fläche drei M. Hierbei werden die Ouadratmetcrteile voll gerechnet. Die Abgabe ist in halbjährlichen Terminen und zwar je am I. April und 1. Oktober jeden Jahres zu bezahlen. Rückstände werden in gleicher Weise zwangsweise beigetrieben wie Gemcindeanlagen. Reklameschildcr, Reklameschriften und Plakate, für welche die nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen fülligen Abgaben auch im Zwangsbeitreibungsverfahren nicht zu erlangen sind, können vom Nate zwangsweise beseitigt werden. 8 2. Ausgenommen sind Reklameschilder, Reklameschriften und Plakate a) die von Riesaer Einwohnern oder Gewerbetreibenden an ihren Geschäftsräumen oder Wohnungen angebracht sind, b) die an den vom Rate ausdrücklich für Reklamezwecke genehmigten Anschlagtafeln oder Säulen angebracht sind, c) mittels welcher gemeinnützige oder wohltätige Unternehmungen auf ihre Be strebungen und Veranstaltungen Hinweisen. In Fällen, bei welchen es sich nur um vorübergehende Reklame handelt (z. B. bei Reklame von Cirkusunternehmungen und ähnlichen Schaustellungen) kann der Rat die in 8 1 vorgesehenen Abgaben teilweise oder ganz erlassen. 8 3. Wer künftig in der Stadtgemeinde Riesa ein Neklameschild, eine Reklameschrift oder rin Plakat in der in 8 1 gedachten Art anbriugt, hat dies spätestens bei der Aufstellung oder Anbringung beim Nate der Stadt unter Angabe der Größe schriftlich anzumelden. Für die rechtzeitige Meldung sind die betreffenden Grundstückseigentümer mit verant wortlich. In den Füllen des 8 ist eine Anmeldung nicht erforderlich. 8 4. Hinsichtlich aller innerhalb der Stadt Riesa aufgestellten, angebrachten oder angeschriebenen Reklameschilder oder Reklameschriften oder Plakate gelten folgende Bestimmungen: s) Die Reklameschilder, Reklameschriften und Plakate sind jederzeit sowohl hinsicht lich der Sicherheit als auch des guten Aussehens im besten Zustande zu erhalten. b) Vorspringende Schilder und Plakate sind in solcher Höhe anzubringen, daß der öffentliche Verkehr durch die Anbringung nicht beeinträchtigt werden kann. Für die Befolgung dieser Bestimmung haftet zunächst der Steuerpflichtige und nach ihm der Grundstückseigentümer. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen die in 88 3 und 4 enthaltenen Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. eventuell entsprechender Haft geahndet. 8 6. Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 1914 in Kraft. Riesa, am 8. November 1913. Der Rat -er Sta-t Riesa. Die Sta-Iveror-Nelen. (K.8.) I)r. Scheider, Bürgermeister. (I-.8.) Schönherr, Vorsteher. Nr. 6794 a II. .Dresden, den 13. Dezember 1913. Die Königliche Kreishauptmannschaft mit dem Kreisausschusse hat das vorstehende OrtSgesetz genehmigt. Die zu 8 1 erforderliche Befreiung von den entgegenstehenden Be stimmungen in 8 25 der Revidierten Städteordnung ist vom Königlichen Ministerium mit Verordnuug vom 6. Dezember 1913 — 1050II 6 — erteilt worden. Die Königliche KretShaubtmauuschaft. ' (k. 8.) Frhrr. von Teubern. Hundesteuer betreffend. Die Besitzer der im Stadtbezirke Riesa befindlichen Hunde werden hiermit aufge» fordert, die Steuer für ihre Hunde au? da« 1. Halbjahr 1914 bis 15. Januar 1S14 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angedrohten Strafen an unser» Stadthaupikaffe abzuführen. Hinterziehung der Steuer wird nach 8 7 de« Gesetze» vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der Steuer bestraft. von -er städtischen Aufsichtsperson über -as Hnndtwesen werbe« diejenige« Hunde weggefangen, die nach dem 15. Januar autzerhalb der Häuser, «ehötte un sonstigen geschlossenen Räume ohne die sür -as 1. Halbjahr 1914 gültige Steuer marke am Halsbande betroffen werden. Die Besitzer solcher Hunde sind außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, gemäß der angezogenen Gesetzesstelle mit einer Geldstrafe von 3 Mark zu belegen. Riesa, am 31. Dezember 1913. * Der Rat der Stadt Riesa. St. Realprogymnasium mit Realschule zu Riesa. Die Anstalt umfaßt Sexta bis Untersekta deS Realgymnasiums und ein« vollständige Realschule. Anmeldungen erbitte ich mir zwischen dem 8. und 10. Januar 1914. vä- zubringen sind Geburt«- oder Taufzeugnis, Impfschein und letzte» Schulzeugnis. Per sönliche Vorstellung der Schüler ist erwünscht. Gut« preiswerte Pensionen. Arbeitszimmer sür auswärtige Schüler in der Schule. DaS Schulgeld beträgt für Einheimisch« und Auswärtige 150 M. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 29. April 1914, früh 8 Uhr, statt. Riesa, den 27. Dezember 1913. Prof. Dr. Göhl, Direktor. Mädchenhandelsschule Riesa. Der Unterricht in dem Ostern d». I. beginnenden KursuS für junge Mädchen er streckt sich bei wöchentlich 15—18 Stunden (einschließlich wahlfreiem Unterricht in der englischen Sprache oder Esperanto) auf Deutsch (einschl. Aussatz und Literatur), Korrespondenz und Kontorarbeiten, Buchführung (einfache, doppelte bezw. amerikanische), Kaufmännisches Rechne», Handels- und WechseUehre, Geographie, Stenographie, Schreiben (Maschinenschreiben, Plakatschrift, Lackschrifi). Anmeldungen tunlichst bald erbeten. Satzungen und Auskünfte durch Riefa, Jannar 1914. Direktor BehMt. StadMbliolhek, über 5500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abend« von 7—*/,S Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor deS KnabenschulgebäudeS Goethestr. Leihgebühr sür de» Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf., 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbibliothek. Kurze. Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Nummer 14 bis 21 vom Jahre 1913, sowie das Reichsgesetzblatt, Nummer 53 bi» 72 vom Jahre 1S18, sind hier eingegangen und liegen zu jedermann» Einsicht au». Tee Inhalt dieser Blätter ist au» dem Anschläge im Flur d«S Gemeindeamt«» ersichtlich. Gröba, am 2. Januar 1914. Der Gemetn-eborftan-. Bekanntmachung. Als Geschäftsführer für die Mobiliar- (Fahrnis-) Versicherungsabteilung der Land«»- Brandoerstcherung für da» Königreich Sachsen ist für Riesa und Umgegend eingestellt der Herr Ernst Bitte, Kaufm. Riesa, Bahnhofstr. 8. Auskünfte über die Bedeutung und Einrichtungen der Landesanstalt werden durch den Geschäftsführer jederzeit kostenlos gegeben. Dresden, den 31. Dezember 1913. Küuigltche VrandversicherungSkammer. DaS Proviantamt Riesa kaust Haser, He« and Roggenstroh. Angebote erbeten vertliches inid Sächsisches. Riesa, den 3. Januar 1914. —* Platzmusik spielt bei günstigem Wetter; am Sonntag den 4. Januar 1914 nach Beendigung de» Mili- tärgotteSdienste» auf dem Katser-Wilhelm-Platz da» Trom- peterkorp« de» 3. Feldartillerie-Regiments Nr. 32 nach folgendem Programm: 1. Germanentreue, Marsch ».Blanken burg, 2. Quverture z. Op. „Die Zigeunerin'' v. Balfe, 3. Intermezzo a. d. Op. „Cavalleria-rusticana* o. Makcagni, 4. Divertissement au« Weber« Opern v. Rosenkranz, 5. „Die Llmtv^ rühmen* v. Beethoven. —* Im JubtläumSkonzert der Gesangvereins „Amphion* (siehe Inserat) kommen als Hauptwerk „Szenen au« der Frithjofsage* von Max Bruch zur Aufführung. Da» Jugendcherk der in Berlin im Ruhestand lebenden Komponisten gilt noch heute al« eine der schönsten der dramatischen Männerchorkantaten. Sech« Szenen der uralten nordischen Frithjofsage de» schwedischen Dichter« Gsaia» Tegnür (1-1846) behandelt der Kom ponist. — Di« Solopartien für Sopran (Jngeborg) und für Bariton (Frithsof) haben gütigst Frau Hanptmann Deißner und Herr Lehrer Kaitosen (Mitglied de» Verein») übernommen. — Gehen wir jetzt auf den Inhalt etwa« näher rin: I. Szene. FrithjofSHetmsahrt. Frilhjof, der Jngeborg, die Schwester de« König» Helge, innig liebt und zum Weibe begehrt, wird von diesem zurückgrwiesrn und verbannt, um den verweigerten Tribut von Jarl Agantyr herbeizuschaffen. Frithsof erfüllt die schwer« Auf gabe und kehrt mit seinen tapferen Gefährten auf seinem schmucken Schiff« Ellida zur Heimat zurück. Da« Orchester malt im Vorspiel di« glückliche Heimkehr; die Gesährten singen: „ES ist so schön, wenn vom fernen Lande — die Segel kehren zum Heimatstrandri* II. Szene. Inge- borg» Brautzug zu König Ring. Jnzwischm hat der besiegte König Helge seine Schwester Jngeborg, bis «
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