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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191402128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-02
- Tag1914-02-12
- Monat1914-02
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1914
- Autor
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Riesaer W Tageblatt ««d AW-rige* WlbrdlM mü> Atyrlgey. Amtsblatt pde die Kvnkgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 3S Donnerstag, 12. Fevrnar 1M4, abends. 67. Aayrg. La« Rtesarr Tageblatt «rschrtat sebe» Lag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Mertel,Shrltcher vezugSpretS bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Psg, durch unsere Träger srci ins HauS 1 Mark SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg-, durch den Briesträger frei ins HauS 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzrigeu-Annahme für die Rümmer drS Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Bewähr. Preis Pir die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 5L — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Die Musterung der im AuShebungSbezirke Großenhain im laufenden Jahre ang«. meldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. Master««gS- ort. Vegi««. vereichuuug -er geftelluvg-pflichlige« Maunschafte«. Montag, Riesa, Hotel vorm. Die Mannschaften au» Gröba. den 23. Februar .Kronprinz" 7.0 Uhr Dienstag, den 24. Februar G Die Mannschaften au» Bobrrsen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz- Langenberg, Gostewitz. Gröditz, Klein- trebnitz, Lichtens««, Markstedlitz, Mehl- theuer, Mergendorf, Nauwalde. Mittwoch, den 25. Februar U Die Mannschaften au» Grödel, Heyda, Leffa, Merzdorf, Moritz, Ntckritz, NteLka, Nünchritz, Röderau. Donnerstag, den 26. Februar U Die Mannschaften au» Kobeln, Leute- witz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Rade witz, RepptS, Schweinfurth, EpanSberg, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, gschatten. Frettag, den 27. Februar Die Mannschaften au» Zeithain und die Mannschaften aus der Stadt Riesa, deren Namen mit den Buchstaben bis einschließlich kl beginnen. Sonnabend, den 28. Februar Die Mannschaften au» der Stadt Riesa, deren Namen mit den Buchstaben bis einschließlich? beginne«. Montag, den 2. Mär- Die Mannschaften au» der Stadt Riesa, deren Namen mit den Buchstaben tz bis einschließlich 2 beginnen. Dienstag, Radeburg, Vorm.7,10Uhr Die Mannschaften auS Bärnsdorf, Bär- den 3. März .Ratskeller" walke, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß- dittmannSdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Marsdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nteder-GberSbach, BolkerSdorf. Mittwoch, den 4. März U Die Mannschaften au» Niederrödern, Ober-Mittel-EberSbach, Oberrödern, Rade burg, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Welxande, Würschnitz. Donnerstag, Großenhain, Norm. 7i9 Uhr Die Mannschaften au» Adelsdorf, Alt- S. Mär- .Gesellschaft»- hau»" leiS, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterSleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colm nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- PaulSmühle, Frauenhain-Lautendorf, Gä vernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Kalkreuth, Kletnraschütz. Freitag, den 6. März Die Mannschaften au» Großraschütz, Hohndorf, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, Lamperts- walde, Laubach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Lieg«, Linz, Medesiey, Merschwitz, Mühl- bach, Nafseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. Gr. Sonnabend, den 7. Mär- Die Mannschaften au» Naundorf b. O., Neuseußlitz, Niegerode, OelSnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz. Montag, den 9. Mär- W U Die Mannschaften au« Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Gtrießen-Kolk- witz, Thtendorf-Damstienhain, Treugeböhla, Uebtgau, Walda, Wantewitz-PtSkowitz- Wüstaude, Weißig a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz. Wildenhain, Zabeltitz, Zottewitz, Zschauitz, Zschieschen. Dienstag, den 10. März U Die Mannschaften au» der Stadt Großenhain, deren Namen mit den Buch- staben bi» mit Li beginnen. DonneriNag, den 12. März .U Di« Mannschaften aus der Stadt Großenhain, deren Namen mit den Buch staben kl bi» mit 2 beginnen. 1. Die s Amtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im AußhrbungSbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem für sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — aufgefordert. Militärpflichtige, die nicht pünktlich, in nicht nüchternem ober unreinlichem Zustande erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Hast bis zu 3 Tagen be straft. Außerdem wird auf die weiteren nach ß 26 Ziff. 7 der Wehrordnung zu erwartenden Nachteile hingewiesen. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im MusterungStermine verhindert find, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliche« Attest anher einzureichen, fß 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnig«, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder «in Zeugnis eines beamteten Arztes (BezirkSarzt, GerichlSarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Werften ausgebildet und mit den Einrichtungen der Kriegsschiffe vertraut sind, haben dies im Musterungstermine zu melden. 8. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungStermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besondere» Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder de» Truppenteil» erwächst. (Z 63,8 der Wehrordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Ver günstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebot» in der Regel auch während ihre» ReseroeverhältnifseS Befreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EtnwilligungScrkkärung de» Bater« bezw. der Mutter oder de» Vormunde», womöglich schon im MusterungStermine, beizubrivgen. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach Z 63.7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im MusterungStermine Anträge auf Zurückstelluug oder Befreiung von -er Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach Z 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Ueber solche Reklamationen wird an den den Reklamanten im einzelnen Falle bei der Musterung bekannt zu gebenden Tagen entschieden werden. Nur für den Fast, daß die Veranlassung zur Reklamation erst uach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag uoch im Aushebuugstermtue angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem AuS- hebungSgeschäste anzubrtngen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz - Kommission auf derartige Anträge werden je am 3. Tage «ach de« -em Reklamanten bekannt gegebenen Reklamaliovsterminen mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bet Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem dl« Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzuschen bezw. bekannt gemacht worden ist, und zwar bi» nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Eemei«-tvorstä«-e werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bezw. wa» die Städte anbelangt, durch Beauftragte beizuwohnen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekrutterungSstammrollen sind zum MusterungStermine mttznbringen. 8. Die Mauuschafle« -er Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz- relerve «ad Martneersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpfltchttge -es H. Auf gebots, welche gemäß K 123, 1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung auf den Fall einer etwaigen Mobilmachung auS Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSvorstande ihres Wohnorts und zwar noch Vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSvorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung aufznstellen. Au« dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und VermögenSver- hältnisse der Bittsteller, sondern auch dis obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatzkommission Donnerstag, -en 12. März -. I., vormittags 11 Nhr, im Gesellschaft-Han» Grotzenhatu Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuSkunftS- erteilung haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zett im „Gesellschaftshanse" in Grotzeahain etnzufinden. Großenhain, am 10. Februar 1914. Der Zivtl-vorsitzea-e -er Aöniglichen Ersatzkommission v. 196. -es AnShebnngSbeztrkS Grotzenhatu. Ugllch ÄWkt
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