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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191403051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-03
- Tag1914-03-05
- Monat1914-03
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1914
- Autor
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Riesaer W Tageblatt «nd Anzeiger (LldeblM und ÄnMer). .SV,. Kmtsötatt für ble König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Gtadt Stiess sowie den Gemeinderat Gröha S3. Donnerstag, 5. Miirz W14, abends. 67. Jahrg. ^-saer Tag-blatt «schell jede» La, abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Blettchährlichrr Bezugspreis bei «bholuna in der Expedition in Mirka I Mark 00 Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» I Mark SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger frei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncmentS werde» angenommen. Auzrigrn-Annahme für die Mumm« de» Ausgabetage» bi» vonnittag v Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 wm breite KorpuSzrile 18 Pfg. (LokalPreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Niefa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VL — Fiir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. In der Stadt Riesa hat Dienstag, de« 1». Miirz 1914 eine Pferdevormusterung fiattzufinden. Gestellungsort: Meißner Straße. GestellungSzeit: 8 Uhr 45 Mtn. vormittag». Jeder Pferdebesttzer in Riesa mit Vorwerk Söhli» ist verpflichtet, zu der angegebenen gelt seine sämtlichen Pferde zu gestellrn mit Ausnahme a. der unter 4 Jahre alten Pferde, d. der Hengste, c. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, ä. der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Testütbuch" oder den dazu gehörigen — offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Bollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag de» Besitzer», o. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, k. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, g. der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschsähig sind oder wegen An steckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, d. der Pferde, welche bet einer früheren in Riesa abgehaltenen Musterung als dauernd kriegSunbranchbar bezeichnet worden sind, i. der Pferde unter 1,50 w Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be- sreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Herr AmtShauptmann hierzu ermächtigt. Von der Verpflichtung der Vorführung sind u. a. ausgenommen (8 4 Absatz 4 der PferdeauShebungSoorschrtft) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihre« Berufe» an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eignen Pferde, die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß. Pferdebesttzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig oorführen, habt» außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Vorführung hat blank auf Trense mit 2 Zügeln, Stricken, Ketten zu geschehen. Einfache Zügel etc. werden mit dem Ende im rechtsseitigen Trense, ring festgemacht, daS entspricht 2 Zügeln. Bei schlechtem Wetter können Decken mit Gurten aufgelegt und bei Vorführung belassen werden. Eine Teilung von Geschlrrzügen großer Fuhrgeschäfte auf 2 verschiedene Musterung», orte bei rechtzeitiger Benachrichtigung de» Pferde - Bormusterung« - Kommissar» und der Behörde ist gestattet, solange keine Unzuträglichkeiten entstehen und der Gang der Musterung in keiner Weise gestört wird. Der Pferde-VormusterungS-Kommissar, Herr Oberstleutnant z. D. v. Sanders leben, wird billigen Wünschen der Pferdebesttzer jederzeit, wenn möglich, entsprechen und ersucht um rechtzeitige diesbezügliche Anträge (direkt) Dresden, Vürgerwiese 15. Den iu Riesa wohnende« Zivtlschmieden wird die Teilnahme an dem MnsterunßS-eschSft dringend empfohlen. Zur Verhütung von Unglücksfällcn wird angeordnet, daß da» unbeteiligte Publikum sich von vormittag« 8 Uhr 40 Min. bi« zur Beendung der Musterung von der Meißner und Felgenhauerstraße sernzuhalten hat. Die ZugangSwege sind freizuhalten. Den Anordnungen der Polizeiorgane hat sich jedermann bei Vermeidung der Arretur und nach Befinden Bestrafung zu fügen. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. März 1914. Einlagebücher. Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. i Montag» bm. Freitag«: 8—12 und 2—4 Uhr rraffenflnnden j Sonnabends 8—2 Uhr. Lii»»-R»»»« des Verbandes siichs. Gemeinden. Kostenlose Neberweisnugen Spsnlstsss« Riss«. Rathaus Fernruf Nr. 29. Einlagenbestand: 13 Millionen Mark. . Verzftismig »er Einlagen vom Atz Prozent. Tagt »er Einzahlung al. bis zum Tage der Rückzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Gewährung von Darlehen auf Grandstücke, Wertpapiere «nd Sparkassen- Sofortige Erledigung schriftlicher Aufträge. Freibank Schänitz. Sonnabend, den 7. März, von nachmittags 1—3 Uhr Verkauf von Rindfleisch, ü Pfund 40 Pfg. Der Geinciudevorstand. Oertlichrs und Sächsisches. Riesa, den 5. März 1914. —* Die Riesaer Straßenbahn-Gesellschaft hält morgen (Freitag) nachmittag 5 Uhr in der „Elbterrafle" ihre ordentliche Generalversammlung ab, wo- rauf die Aktionäre der Gesellschaft nochmals besonders auf- merksam gemacht seien. —88 Der Strafsenat de» König!. Sachs. Oberlandes- gericht» zu Dresden hat soeben eine Entscheidung getroffen, die für die Jugendpflege von weittragender Be deutung ist, angesichts der bevorstehenden Konfirmationen aber ganz besonder» das Interesse der Eltern, Geistlichen Und Lehrer beansprucht. Die Bezirksschulinspektion für Meißen-Stadt und -Land, Nossen, Lommatzsch und Wils druff hatte im Einverständnis mit den dortigen Polizei behörden am 6. Mär- 1913, also nahe vor dem vorjährigen Osterfeste, «ine Bekanntmachung erlassen, die die Be» anstaltung von Konfirmanden-Versammlungen seitens polt- tischer Vereine ohne Genehmigung der Schulbehörde unter Strafe stellte. Zweck der Bekanntmachung war, daß die von der Schule gepflegte Vaterlandsliebe, der religiöse Sinn usw. in den Konfirmandenherzen nicht erstickt werde. Der angedrohten Strafe von 60 M. verfielen auch die- jtnigen Eltern, deren Kinder an den verbotenen Versamm- langen teilnahmen. Der Jugendbildungiverein von Wein böhla hatte nun am letzten Palmsonntag einen solchen Konfirmandenlag geplant, derselbe war jedoch nicht gestaltet worden. Nunmehr veranstaltete das GewerkschaftSkärtell ebenfalls in Weinböhla einen sog. „Elternabend-. Die Eltern erschienen tn großer Zahl und brachten ihre soeben konfirmierten Kinder mit. Einige Ellern erhielten darauf eine Strafverfügung wegen Uebertretung der oben zitierten Bekanntmachung der BezirkSschultnfpektion. Sie beantragten gerichtliche Entscheidung und rügten die RechtSgültigkeit der betr. Bekanntmachung. Die Bezirksschulinspektion sei nicht berechtigt, derartige Gesetze zu erlassen; sie sei lediglich ein« Aufsichtsbehörde, die nur die Ausführung der Gesetze zu überwachen habe. Ferner unterständen die schulentlassenen Konfirmanden nicht mehr der Schulzucht, denn diese seien aus der Schule entlassen und gehörten am Palmsonntag der Fortbildungsschule noch nicht an. — DaS Schöffen gericht sprach die Eltern frei, daS Landgericht hob jedoch dieses Urteil auf und erklärte, daß der Wirkungskreis der Schulinspektion sich auch auf die schulentlassene Jugend erstrecke, denn Volksschule und Fortbildungsschule sei ein einheitliches Ganze», daS nicht getrennt werden könne. Die Fortbildungsschule sei al» ein Bestandteil der Volks schule im weiteren Sinne anzusehen. ES sei in der Arbeiter presse ganz besonders auf die Bekanntmachung der Bezirks schulinspektion hingewiesen und den Eltern geraten worden, dieselbe nicht zu befolgen. Demnach liege ein eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen die Ordnung der Schule vor. — In der Revisionsinstanz vor dein OberlandeSgericht machte die Oberstaalsanwaltschaft noch besonder» darauf aufmerksam, daß die Schulzucht zwischen der Entlassung aus der Volksschule und Aufnahme in die Fortbildungs schule keineswegs ruhe. Die letztere schließe sich unmittelbar der Volksschule an. — Da» OberlandeSgericht hat sich auf den Standpunkt deS Landgerichts gestellt, die eingelegte Revision kostenpflichtig verworfen und zur Begründung seiner prinzipiellen Entscheidung folgende» auSgesührt: Die Bezirks-- schulinspektlon sei zu dem Erlasse der angefochtenen Bekannt- machung befugt gewesen. S» handle sich um einen Akt der Schulzucht und letztere sei eine Obliegenheit der Bezirk», schulinspektlon. Ihr stände die sittliche und religiöse Er- ziehung der Kinder zu. Auch die konfirmierten Kinder unterständen noch der Schulzucht, denn die Schulpflichtigkeit umfass« auch da» Alter, wo die Kinder der Volksschule entwachsen, aber der Fortbildungsschule noch nicht angehören. Die Schulzucht sei auSzuüben von der Schulbehörde de» Aufenthaltsorte» und diese sei für den Erlaß der in Frage stehenden Bekanntmachung zuständig. Die Eltern der Konfirmanden seien für diese haftbar, denn sie hätten ihre Kinder begleitet und übten väterliche Gewalt au». —* Der Nationalliberale LandeSoerein für da» Königreich Sachsen hält seinen diesjährigen Vertreter tag am 22. März mittag« 12 Uhr in Plauen i. v. ab. —* Die Nettesten der Kaufmannschaft von Berlin haben eine Schrift „Einziehung von Forderungen im Mahnverfahren" herauSgegeben, die in knapper und verständlicher Form die Gewerbtreibenden über die Bedeutung und Vorteile deS gerichtlichen Mahnverfahrens aufklärt. Die Schrift gibt zugleich erschöpfend darüber AuS- kunft, waS alles bei Benutzung dieses Verfahrens zu beachten ist und wie die Anträge auf Erlaß eines Zahlung«- und Vollstreckungsbefehls beschaffen sein müssen. Da diese Schrift auch für die Firmen deS Dresdner Handelskammer bezirk« wichtig sein dürfte, hat die Handelskammer eine Anzahl von Stücken bezogen, die zum Preise von 10 Pfg. für da« Stück abgegeben werden. —* Postkarten, die am unteren Rand einen an gebogenen, für die Adresse bestimmten Streifen tragen (meist unter dem Namen Pebea-Postkarten bekannt) sind nur im inneren Verkehr Deutschlands sowie im Verkehr zwischen Deutschland und Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Oester reich, Ungarn und der Schweiz zugelassen. In den übrigen Ländern (namentlich in Belgien, Frankreich, Italien, Por tugal, den Niederlanden, Rußland und den Vereinigten Staaten von Amerika) werden sie, wenn die Adreßklappen die im Weltpostvertrage vorgeschriebene Abmessung von 2x5 om überschreiten, in der Regel al« Briese behandelt und demgemäß mit Nachtaxe belegt. —* Der Landwirtschaftliche Kreirverein Dresden hatte im Januar einen FtttterungSkursu» unter Leitung de» Tierzuchtinspektors Dr. Bruchholz veranstaltet, der er freulicherweise von 117 Landwirten besucht worden war. Ein Zeichen, wie notwendig derartige Veranstaltungen sind. Auch im März, und zwar am 18., 19. und 20. d. M., soll ein gleicher Lehrgang in Dresden stattfinden. Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle de» Landw. KreiSverein» in Dre»den-8., Hettnerstraß« 7, entgegen. —8 Ein Kursu» über Innere Mission und Wohlfahrtspflege für Studierende aller Fakultäten, dessen Veranstalter der LandeSoerein für Innere Mission der eoang.-lutherischen Landeskirche im Kgr. Sachsen ist, nahm am gestrigen Mittwoch tn Dresden Hallo! » Z» We -es MM (HMtr HerO). » TW KMt. Eintritt frei.
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