Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191404089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-04
- Tag1914-04-08
- Monat1914-04
- Jahr1914
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1914
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
—, —— Riesaer O Tageblatt 81. b«»j«r rag»k»tt «schrie je»« Di, abend» mit «»«»ahme der Soun- und Fe,ttage. Bierl«l,ährllcher »ezngsprrt» bei Abholung in der «»editlon in Riesa 1 Mark S0 Psg., durch unser« Träger frei in« Hau« 1 Mark SV Pfa., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark W P g., durch dm Briesträger frei in« Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnrmmtS widm angeiwmmen. Au-eigen-Aumchmr für die Rmnmer de« Ausgabetags» bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die tleingejpaltene 43 mm breite KorpuSzeile IS Psg. (LokalPreiS 13 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. RotationSdmck und Brrlag von Langer L Winterlich in Niesa. — GeschästSstelle: Goethestraße SL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. ««d A«r»ig»r (LidtbiM und AuMger). Amtsblatt -sr- Mr Lle Könlgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Stiess sowie den Gemeinderat Gröba. Mittwoch, 8. April 1V4, oveuvs. 67. Jahrg. Unter Bezugnahme auf die Besetze vom 1. Dezember 1864, die Ausübung der Jagd betr., und vom 22. Juli 1876, die Schonzeit der jagdbaren Tiere betr., in Verbindung mit dem Reichsvogelschutzgesetz vom 30. Ma! 1908 wird darauf hingewiesen, daß da« Fanoen und Schießen von Lerchen, Drosseln und alle« kleinere« Felds, Walds n«d Singvögel«, sowie das Zerstören und Ausheben ihrer Nester und R«s«ehme« der Eier und Jungen für jedermann verboten ist (8 1 de» genannten Besetze» vom 22. Juli 1876), weiter, daß nicht nur da» Fangen und Schießen der jagdbaren Vögel, sondern auch da» Zerstöre« ihrer Nester und AnSnehmen der Sier und Jungen nur dem Jagdberechttgte«, jedoch auch nur außerhalb der gesetzlichen Schon- und Hegezeiten, und daß da» Stnsammeln von Kiebitz- und Möveneiern ebenfalls nur dem Jagdberechtigte« gestattet ist. Einsammeln der Eier durch Unbefugte wird nach 8 368" de« Reichsstrafgesetzbuche» mit Geldstrafe bi» zu 60 M. oder mit Haft bi« zu 14 Tagen bestraft. Großenhain, am 7. April 1914. 1044 a L. Königliche Amtshauptmauuschaft. - Wildernde Katzen. Da fortgesetzt lm Stadlpart und in den städtischen Anlagen Katzen hcrumstreifen und die so nützlichen Singvögel schädigen bezw. vertilgen, haben wir uns veranlaßt ge sehen, »ine Anzahl Katzenfallen aufzustellen. Die Besitzer von Katzen machen wir hierauf aufmertsam, und veranlassen sie, da« Wildern ihrer Tiere außerhalb von Hau» und Brhöst zu verhindern. Der «at der S1«dt Riesa, am 7. April 1914. Fnd. Spülung der Wasserleitung. Donnerstag, de« 9. April 1914 findet von früh 6 Uhr ab die Spülung de» Hochwasserbehälters und de» Rohrnetze» der städtischen Wasserleitung statt. ES wird hierbei Vorkommen, daß an diesem Tage da» Wasser getrübt ist und auch zeitweilig wegbleibt. Den Abnehmern geben wir die« hierdurch mit dem Anheimgeben bekannt, sich an diesem Tage rechtzeitig, also vor 6 Uhr früh, mit Wasser für den Trink- und Kochbedarf zu versehen. Riesa, den 3. April 1914. Der Rat der Stadt Riesa. «ßm. MerWkkW mik MWer ölMMM. Hotel zum Sachseuhof in Rossen. Freitag, den 17. April 1914, vo« vorm. VzIO Ähr a«: 70 eich., bu., ah., erl. Stämme, 44 eich., bu., ah. u. 127 w. Klötze, 410 w. Derbstangen, 7 rm w. ungespaltene Nutzscheite, 19,5 rm w. Brennscheite, 29,5 rw w. Vrennknüppel, 24,5 rm h. Zacken, 1 rm h. Neste, 0,80 Wllhdrt. h. u. 86,90 Wllhdrt. w. Reist-, u. 793 w. Stöcke von den Abt. 54, 57, 58, 72, 90, 99 u. 104. Kgl. Aorstrevierverwaltnng Marbach «. Kgl. Forstrentamt Augustusburg. Oertliches mW Sächsisches. Riesa, den 8. April 1914. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab im RathauSsaale abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlten Herr Stadto. - Bizevorst. Beruh. Müller, sowie die Herren Stadto. Romberg, Ketzer und Langenfeldt. Al» Vertreter deS Rats wohnten Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Etadtrat Dr. Dietzel der Sitzung bei. 1. Nach dem vorliegenden außerordentlich günstigen Ergebnis der diesjährigen Einschätzung zu den Ge meindeanlagen beträgt da» Steuersoll nach dem nor malen Steuersatz 321002 85 Mk. (gegen 284957.56 Mk. im Vorjahre). Der etwaige Wegfall infolge Reklamationen, Wegzug usw. ist mit 8 °/„ (gegen 5 °/<> im Vorjahr) in An- schlag gebracht, so daß die Jsteinnahme nach dem normalen Steuersatz auf 295300 Mk. berechnet werden kann. Da hierzu noch ein Kassenbestand in Höhe von 18000 Mk. kommt, so ergibt sich die Summe von 313300 Mk. Der Jahresbedarf an Bemeindeanlagen sür 1914 beträgt nach dem HauShaltplan 353694.05 Mk., eS würden also rund 40400 Mk. durch Zuschlag zu dem normalen Steuersatz aufzubringen sein. Der Fehlbetrag würde mit einem Zu- schlag von 15°/, gedeckt werden können, e» wird jedoch mit Rücksicht darauf, daß aus dem Betriebsvermögen der Stadt- und Armenkasse erhebliche Beträge als Deckung», mittel im HauShaltplan verwendet sind, die künftig nicht wieder zur Verfügung stehen, und ferner mit Rücksicht da- rauf, daß Mittel sür die Erhöhung der Lehrergehälter nicht vorgesehen sind, vorgeschlagen, einen Zuschlag von 20°/, (wie im Vorjahre) zu dem normalen Steuersatz zu «rhehen. Die Ansammlung von Reserven wird auch noch aus anderen Gründen für wünschenswert erachtet. Al« Zahlungstermine find bestimmt: der 20. April, 1. Juli und 21. September. Der Rat hat beschlossen, die Gemeindeanlagen nach dem einfachen Steuersätze mit einem Zuschlag von 20°/, zu er heben. Da» Kollegium beschloß in gleichem Sinn. 2. Da« Kollegium hatte am 29. April 1913 beschlossen, daß für die Arbeiter de» hiesigen Proviantamt«» Aufent- haltSräume zwischen dem Retthau» und Krümper schuppen durch Ueberbauung der Kohlenschuppen beschafft »erden sollten. Die Kosten waren auf 7200 Mk. veran- schlagt und sollten vom Milttärfirku» mit 6°/, verzinst werden. Der Aufwand erschien der Militärverwaltung zu hoch und «» ist daher jetzt beabsichtigt, die Kohlenschuppe« zu entfernen und die Aufenthalt»räume auf ebener Erde zu erbauen. Die Kohlenschuppen sollen in Keller von Wohn - gebäuden verlegt werden. Di« Stadt hat seither sür die Kohleuschuppen jährlich 86 95 Mk. Miete bezogen, die nun Wegfällen wird. Nach dem neuen Projekt betragen die Kosten für die Beschaffung der Aufenthalt»räume 4200 Mk., die vom Milttärfirku« mit 6°/, verzinst werden. Der Garnison.Au«schuß, sowie der Rat haben dem neuen Pro- jrkt zugesttmmt. Die Mittel sollen dem Erneuerungsfond« entnommen werden. Auf «ine Anfrage dr« Herrn Stadto. Lviprie. ""«.7" Richter, dem die Summe von 4200 Mk. sehr hoch er- scheint, gibt Herr Stadtv.-Borst. Kommerzienrat Schöu- hrrr die Größe der geplanten Räume und die Summen de» Kostenanschlages bekannt. Da» Kollegium trat sodann einstimmig dem RatSbeschlusse bei. 3. Wie hinlänglich bekannt, hat die Stadt zur För derung des hiesigen Wohnungsbaues eine An leihe von 210000 Mk. ausgenommen, die zur Aus leihung von zweiten Hypotheken verwendet werden soll. Vom Sparkassen- und Finanzausschuß, sowie vom Rechts- und Verfassungsausschuß sind die Grundsätze für diese Ausleihung zweiter Hypotheken aufgestellt worden, die auch vom Rate gebilligt worden find. Darnach werden nur solche HauSgrundstücke beliehen, mit deren Bau nach dem 1. Juli 1913 begonnen worden ist und die in der Mehrzahl nur Kleinwohnungen oder mittlere Wohnungen oder Räume für kleine Gewerbebetriebe enthalten. Schank- und Gastwirtschaften dürfen in diesen Grundstücken nicht betrieben werden. Unter Kleinwohnungen sind solche zu verstehen, deren Mietzins den Betrag von 350 Mk. nicht übersteigt, unter mittleren Wohnungen solche, deren Miet zins den Betrag von 500 Mk. nicht übersteigt. Gänzlich ausgeschlossen von der Beleihung sind Gebäude mit weniger als 4 Wohnungen. Wie der Vorsitzende mltteilte, ist des halb bis 1. Juli 1913 zurückgegangen worden, weil au» dem vergangenen Jahr Gesuche schon vorliegen für Bauten, di« nach dem 1. Juli errichtet worden sind. Die Zusage habe damals noch nicht erfolgen können, weil die Grund sätze noch nicht genehmigt gewesen feien. Herr Stadto. Mende: Man hätte auch Hausbesitzern älterer Grund- stücke, die bei Beschaffung von Hypotheken in üble Lage kämen, Hypotheken aus dem Fonds gewähren sollen. Der Vorsitzende, Herr Kommerzienrat Schönherr, erwiderte, daß man mit dem Fond» doch den Bau von Wohnungen fördern wolle. Die Summe von 210000 Mk. sei doch nicht sehr hoch und wenn sie noch für Hypotheken auf ältere Grundstücke verwendet werden solle, dann werde der Zweck de» Fonds, den Wohnungsbau zu fördern, kaum er füllt werden können. Herr Bürgermeister Dr. Scheider bemerkte, daß die vorberatenden Ausschüsse gezwungen ge- wesen seien, diese Fassung zu wählen; denn al» seinerzeit die Aufnahme einer Anleihe von 210000 Mk. beschlossen worden sei, fei der ausdrückliche Beschluß dahin gegangen, daß man mit ihr durch Ausleihung zweiter Hypotheken die Beschaffung neuer Häuser fördern und die bestehende Woh. nung»knoppheit mildern wolle. Unter dieser Voraussetzung fei auch die Genehmigung zu der Anleihe erteilt worden und ohne besondere Genehmigung dürfte jetzt auch kaum ander» verfahren werden. Man müsse sich also darauf be schränken, da« zu tun, wa» vorgeschlagen worden sei. Herr Stadto. Geißler führte au», daß mit den Höchstmtet» preisen von 350 Mk. bezw. 500 Mk. im allgemeinen gegen wärtig da» Richtige getroffen sei. Wenn aber die Steige rung der Mietpreise weiter anhalte, die damit begründet werd», daß die Erstellung der Häuser von den Baumaterialien und Löhnen abhängig fei, so würden die festgesetzten Be träge in kürzester Zeit nicht mehr auSreichen. Ma« werde dann wieder Aenderungen eintreten lassen müssen. Auch jetzt könne e» vorkommen, daß durch Wünsche der Mieter, die die Neuzeit mit sich bringe, di, Erstellung der Wohnung teurer werde und daß dann nicht gerade mit 350 Mk. oder 500 Mk. auSzukommen sei. Redner beantragte daher, e« solle die Bestimmung dahin abgeändert werden, daß unter Klein- bezw. mittleren Wohnungen solche zu verstehen seien, deren Mietpreis den Betrag von 350 Mk. bezw. 500 Mk. „nicht wesentlich" übersteigt. Herr Stadtv.-Vorst.Kommerzien- rat Schönherr erklärt, daß dies« Summen Gegenstand längerer Beratung gewesen feien. Unter Klein- und mitt leren Wohnungen verstehe man eben Wohnungen bis zu 350 Mk. bezw. 500 Mk. Wenn man diese Summen erhöhe, so schaffe man einen Wertmesser für kleine und mittlere Wohnungen, der höher sei als die bisher wirklich gezahlten Mietpreise. Wenn die angesetzten Mietpreise einmal nicht mehr ausreichen sollten, so könne leicht in einem Nachtrag zu den Grundsätzen Abhilfe geschaffen werden. Herr Stadto. Schneider bemerkt, daß auch er im Ausschuß der Anficht der Herrn Stadto. Geißler gewesen sei. ES werde aber im 8 1 der Grundsätze ausdrücklich gesagt, daß die Mehrzahl der Wohnungen eines Hauses diesen Preis nicht überschreiten dürfe. ES könnten also einzelne Wohnungen sowieso teurer sein. Herr Bürgermeister Dr. Scheider führt aus, daß man der Ueberzeugung gewesen sei, daß die angesetzten Preise sehr reichlich bemessen seien. Dem Umstand, daß die Räume der Neuzeit entsprechend etwa» besser ausgestattet werden, sei mit den festgesetzten Preisen bereit» Rechnung getragen worden. Die Grenzen der Mietpreise müßten scharf gezogen werden. Auf die nächsten Jahre werde man wohl mit den reichlich bemessenen Mietpreisen auskommen. Der Anschein, al» sei nach Ansicht der städtischen Kollegien der höhere Mietpreis der angemessene, dürfe nicht erweckt werden. Herr Stadto. Geißler zieht hierauf seinen An trag zurück. In den Grundsätzen ist weiter bestimmt, daß die Beleihung bi» zu 80 °/» des ermittelten und angenom menen Werte» erfolgt, wofür jedoch Borau»setzung ist, daß die 1. Hypothek wenigsten» mit dem normalen Werte von etwa 50—60°/<> de» Werte» auSgeht. ES sind ferner die Be dingungen festgelegt, unter denen die vorhergehenden Hypo theken gewährt sein müssen. Wert ist darauf gelegt, daß die Stadt al» Darleiherin der zweiten Hypotheken jederzeit unterrichtet ist, inwieweit der Hypothekenschuldner feinen Verpflichtungen hinsichtlich der 1. Hypothek nachkommt. Anspruch auf Gewährung einer Hypothek hat niemand. In den Gesuchen um Bewilligung einer Hypothek ist auch der Nachweis eigener Zahlungsfähigkeit beizubrtngrn. E» soll dem Bauenden wenigsten« dr» fertigen Grundstücks eigentümlich gehören. Der Zinsfuß sür die zweiten Hypo theken ist r/z °/y höher al« der Zinsfuß sür die 1. Hypotheken der Sparkasse auf gleichartigen Grundstücke«. Die Tilgung soll fortgesetzt 1»/, de» ursprünglichen Kapital» betragen und eS sollen die durch die Verringerung de» Kapital» ersparten Zinsen mit zur Tilgung herangezogen werden. Die Hypotheken sind auf 5 Jahre sür beide Teil, Grosse» proxr»»». L-Mtt vm ttriZmI-kMiM M M-rite«. 8k
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht