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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191404097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-04
- Tag1914-04-09
- Monat1914-04
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1914
- Autor
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und Anzeiger MMM Md ÄMlgch. Telegramm-Adresse: ßH ckA^r Fernsprechstell. .Tageblatt*, Riesa. Nr. 20. für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröda. 82. Donnerstag, 9. April 1914, abends. «7. Aahrg. La» Riesaer Tageblatt «scheint sebe» Lag abend» mit Ausnahme der E»nn- und Festtage. Vierteliührlicher Bezugspreis bei Abholung in der E»edit!on in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mart SS PK-, bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 85 Psg., durch den Briefträger frei i»S Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnement» werde» angenommen. Anzeigen-Aunahme siir die Rmnmer de» Ausgabetage» m» vormittag V llhr ohne Gewähr. Preis siir die klringespaltcne »3 mm breite KorpuSzrlte 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe strabe 5«. — Fllr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Rtesa. Ausleihung zweiter Hypotheken. Zur Belebung und Förderung des Wohnungsbaues in der Stadt Riesa durch hypothe karische Beleihung an 2. Stelle ist durch die Stadtgemeinde ein Fonds von zunächst 210000 M. bereit gestellt worden. Ueber die Verwendung dieser Diittel sind besondere Grundsätze auf- - gestellt worden, nach welchen insbesondere folgendes gilt: 1. Bestehen werden nur solche im Stadtgebiete gelegene Hausgrundstücke, deren Bau nach deut 1. Juli 1913 begonnen worden ist und die in der Mehrzahl nur Kleinwohnungen oder mittlere Wohnungen mit angemessenen Mietpreisen oder daneben noch Räumlichkeiten für kleine Gewerbebetriebe enthalten. Die Gewerbebetriebe dürfen nur im Erdgeschoß oder in Nebengebäuden liegen. Schank- oder Gastwirtschaften dürfen auf den zu beleihenden Grundstücken nicht betrieben werden. 2. Unter Kleinwohnungen sind solche zu verstehen, die höchstens aus einer Stube, zwei Kammern, einer Küche und einem Vorraum oder aus zwei Stuben, einer Kammer, einer Küche und einem Vorraum oder aus einer Stube, einer Wohnküche, zwei Kammern und Vorraum bestehen und deren Mietzins den Betrag von 350 M. nicht übersteigen. 3. Unter mittleren Wohnungen sind solche zu verstehen, die höchstens aus zwei Stuben, zwei Kammern, Küche, Bad und Vorraum oder aus drei Stuben, einer Kammer, Küche, Bad und einen, Vorranm bestehen und deren Mietzins den Betrag von 500 M. nicht übersteigen. II. Die Beleihung kann bis zu 80°/, des vom Sparkassenausschus; ermittelten und an genommenen Wertes in Form einer 2. Hypothek erfolgen, wobei vorausgesetzt wird, daß die 1. Hypothek wenigstens mit den: normalen Betrage von etwa 50 bis 60°/, des Wertes ausgeht und daß dem Bauenden in der Rebel wenigstens des fertigen Grundstückes eigentümlich gehören soll. Der Zinsfuß für diese Hypotheken ist *///, höher als der Zinsfuß für die erststelligen Hhpothekenforderungen der Sparkasse auf gleichartigen Grundstücken; außerdem ist die Hypothek mit mindestens 1°/, zu tilgen, und zwar letzteres nach Maßgabe der ur sprünglichen Kapitalhöhe dergestalt, daß die durch allmähliche Tilgung erspart werdenden Zinsen mit zur Tilgung Verwendung finden. Die Zinsen- und Tilgungsbeträge sind vierteljährlich nachträglich zahlbar. Im Grundbuche ist zu Gunsten der Stadt eine Vor merkung auf Löschung des jeweils getilgte» Betrags emzutragen. Die hypothekarischen Darlehen sind in der Regel auf 5 Jahre für beide Teile unkündbar. , HI. Alle weiteren Bedingungen sind aus den Grundsätzen ersichtlich, die auf dem Rathause in Zimmer Nr. 4 von Interessenten cingesehcn werden können. Daselbst sind auch etwaige Gesuche um Darleihung zweiter Hypotheken aus dem oben bezeichneten Fonds anzubringcn. Der Rat der Stadt Riesa, am 9. April 1914. Sonnabend, -en 11. April 1914, vormittags 10 Nhr sott tm hiesigen Auktion»- lokal 1 Ausziehtisch gegen sofortige Bezahlung versteigert werde». Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa. Schuttabladeplatz. Wegen Ablagerung von Schutt, Asche und dergl. haben wir mit Herrn Gutsbesitzer Edwin Zieger in Poppitz Nr. 32 ein Abkommen dahin getroffen, daß bis auf Wettere» auf dessen Grundstück derartige Massen gegen Bezahlung von fünfzig Pfennige für jede Fuhre abgelagert werden dürfen. Die Bezahlung der Entschädigung von 50 Pfg. für jede Fuhre hat an unsere Stadt hauptkaffe gegen Aushändigung einer Quittungsmarke zu erfolgen. ES können derartige Marken auch gleichzeitig mehrere (auf Borrat) entnommen werden. Für jede zur Ab lagerung bestimmte Fuhre ist an den genannten Grundstücksbesitzer oder dessen Beauftragte vor der Ablagerung eine Quittungsmarke auSzuhändigen. Ohne solche ist die Ablagerung verboten. Den Anordnungen des Grundstücksbesitzers bezw. seiner Beauftragten bezüglich der Anfahrt der Geschirre, der Art der Ablagerung und dergl. ist Folge zu leisten. Die Geschirrführer haben sich zur Entgegennahme etwaiger Anweisungen tm Gute zu melden. Rtesa, den 9. April 1914. Der Rat der Stadt Riesa. Gßm. Gemäß 8 10 unseres ^GeineindeanlagenregulatioS geben mir bekannt, daß im laufenden Jahre zur Deckung deS im Haukhaltplane der Stadt Riesa auf daS Jahr 1914 festgestellteu Bedars« die Gemeindtanlagen nach dem einfachen Stenersatze und einem Anschläge von 20°/« — wie im Vorjahre — zur Erhebung gelangen. Bon dem Gesamtbetrag« der zu erhebenden Anlagen entfallen ans die Etadlkasse 30.53°/,, „ Armenkasse 1,56 „ „ Schulkaffe 55,92 „ und „ Kirchgemeindekaffe 11,99 „ Der Rat der Stadt Rtesa, am 8. April 1914. Mtg. Sofortige Erledigung schriftlicher Aufträge. Kassenständen Sonnabends 8—2 Uhr. Vino-R«»»« des Verbandes sächs. Gemeinden. Kostenlose tteberweisnugen. Tpai»!»«»»» Riss». Rathaus Fernrnf Nr. SS. Eililagenbestand: 13 Millionen Mark. - Verzinsung Ser Einlagen vom PrSlkttt. Tage »er Einzahlung av vis . zum Tage der Rückzahlung. Mündelflchere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. SewShrnng Von Darlehen auf Grundstücke, Wertpapiere und Sparkasseu» Eiulazebiicher. Unbedingte Verschwiegenheit über alle GrschäftSpor- kömmnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. MontagS bin. FreitagS: 8—12 und 2—4 Uhr Schule Gröba. Die Ausnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, den 2S. April, nachm. 2 llhr in der Turnhalle. Auch können noch Knaben und Mädchen aus den benachbarten Dörfern in Klasse VIII bis VI der höheren Volksschule ausgenommen werden. Zu weiteren Auskünften ist der Unterzeichnete gern bereit. Gröba, den 3. April 1914. Ter Schuldirektor. * Börner. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgänznngSsteuerein- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach Z 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Jult 1900 und 8 28 Abs. 2 deS ErgänznngSstenergesetzeS vom 2. Jult 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der OrtSbehörde zu melden. Röderau, den 9. April 1914. Der Gemeiudtvorstaud. Freibank Riesa. Nächste« Sonuabend, deu 11. April ds. Js„ von vormittags »/-9 Uhr an, gelangt das Fleisch von 4 Rinder» zum Preise von 40 Psg. und 2 Schweinen znm Preise von 50 Pfg. pro r/z kg zum Verkauf. Rtesa, am 9. April 1914. Die Direktion des städt. Schlachthofe«. Freibank Poppitz. Sonnabend von 4—6 Uhr wird da» Fleisch einer selten Knh verkauft, V- kg 50 Pf. Der Gemeindevorstand. Karfreitag. Mitten in die auskeimende Frühlingswelt, in das erste, zarteste Knospengrün, ragt ernst und düster dos Kreuz von Golgatha hinein. Ein Bild, wie cs ernster und ergreifender, ein Symbol, wie es erschütternder die Weltgeschichte nicht geschaffen hat. Kein Tag, den die Christenheit zu feiern Hat, kann sich mit dem Kar freitag an Ernst und Feierlichkeit messen. Kein Tag ist so wie er geeignet, Einkehr in sich zu halten und stille Prüfung. Wer noch ein Fünklein von religiösem Em pfinden in sich hat, wird an diesem Tage seine Äugen nach jenem Kreuze richten, an deins das Haupt voll Blut und Wunden, aufgeritzt von den scharfen Dornen der Krone, sich im Dode senkte, an dem die gütigsten Augen sich schlossen und das wertvollste Blut von den schmerz verkrümmten Händen und Füßen und aus dem liebe vollsten Herzen niedertropfte auf das harte, kalte Ge stein. Man vergegenwarzige sich, in welcher Gesellschaft der Erlöser gestorben ist: Links und rechts von ihm die kkeuze der beiden Schächer, des reumütigen lind des Verstockten, ihm -u Füßen di« rotzen Kriegsleute, die frohlockenden Feinde, die schmerzzerrissene Mutter und die trauernden Jünger. Alle Leidenschaften der Welt, alle Gefühle der Menschheit auf jenem Felsen und um dieses Kreuz vereinigt. Und wie hebt sich von ihnen die Gestalt Christi ab! Größere Gegensätze haben sich nie so eng und so ursächlich verbunden zusammengefundeu. Mas ging von diesem Kreuze aus? Die Antwort sollte eigentlich jedem Denkenden klar vor Augen stehen. Ein Wendepunkt der Welt-, der Menschheitsgeschichte! Eine Umwälzung des ganzen sittlichen Empfindens! Eine vollständig neue Richtung des Gefühlslebens! Wer sich nicht zu einer wörtlichen Auffassung Christi anfzuschwin- gen vermag, der sollte wenigstens allein aus diesen Er wägungen heraus die Mäße und die weltgeschichtliche Bedeutung seiner Lehre anerkennen und er sollte zu geben, daß. darin das Beste und Wertvollste enthalten ist, was der Menschheit geschenkt worden' ist. Welche Erhebung und welche Kraft kann ein sittlich ernst em pfindender Mensch nicht allein aus der edlen Größe die ses DodeS ziehen! Nicht in Klagen oder in bitterem Empfinden ist Christus gestorben, nein — er hatte Drost für seine Geliebten und Verzeihung für seine Feinde. . Aus den Stunden seines Leidens strahlt die überwäl tigende Macht seiner Persönlichkeit besonders leuchtend I hervor. In ihnen bewies ec die Wahrheit seiner Lehre, ihren Ernst und zugleich ihren Sieg. Dieses Exempcl musste wirken! Und es hat gewirkt! Es zwang zur.Auf merksamkeit, zur Einkehr und zur Prüfung. Tie alles verzeihende und erlösende Liebe, die sich in Christi Tod knndgab, wurde zu einer Macht, die die Menschheit aufwühltc und im Innersten erschütterte. Aus ihr schöpften Millionen und Abermillionen armer, geplagter Menschlein jene erhebende Kraft, den Kampf mit dem Leben, mit Ungerechtigkeit, Not und Tod aufzunehmcn und zu glorreichem Ende zu führen. Christus hat der Menschheit die drei bedeutendsten seelischen Kräfte ge geben: Glaube, Liebe, Hoffnung. Sie wurden die Energie erhalter und Encrgicschöpfer, die ewigen Jungbrunnen der Menschheit. Einzig und allein aus dem Glauben an Christi Erlösungsbotschaft haben unzählige Mühselige und Beladene sich aufrecht erhalten. Gerade in unfern Tagen, wo der Abfall von der Kirche stets zunimmt, lohnt es sich, an diese Tatsache z» erinnern. Der Karfreitag ist, wie kein zweites christliches Fest geeignet, alle Vorzüge
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