Riesaer GTaMM und Anzeiger sLlbtblatt Md MMger). Telegramm-Adresse: «W RH I Fernsprcchstclle .Tageblatt-, Rlesa. Nr. 20. für die König!. Alntshauptinannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 177. Montag, 3. August 1V14, abends. 67. Jahrg. «schriet iebea Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Viertel,ährlichcr Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger srei in» Hau» »Mark öS Plg., Lei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark öS Pfg., durch den Briefträger srei in» Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatsabonnünentS werden angenommen. Anzeigen-Aunahme für die Rümmer de» Ausgabetages bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für di« kleingefpalten« 43 mm breite KorpuSzeile 18 Pfg. lLokalprriS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. - Geschäftsstelle: Goethestraste SL - Für di-Redaktion verantwortlich: ArthurHähnelinNiesa. --— - » lukpuk /»>' iiV8tvIIniIK. Seine Majestät der Kaiser haben die MU WlvkUmsokung "AM der Armee und der Marine befohlen. 1. Der erste Movilmachnngstag ist der 2. August 1S14 der zweite „ 3. der dritte „ 4. „ der vierte „ 5. „ „ der fünfte „ 6. „ „ Wd so weiter. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, einschließlich der Ersatzreservisten, haben sich zu der auf den Kriegsveorderunge« angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte pünktlich einzufinden, dagegen verbleiben die nur mit einer Patznotiz Versehenen zunächst in der Heimat. 3. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften sowie diejenigen, welche sich nicht im Besitz einer Kriegsveordernng oder Patznotiz befinden, haben sich behufs Herbeiführung einer Entscheidung sofort an die Haupt-Meldeämter der Bezirks-Kom mandos zu wenden. 4. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt in strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. 5. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. 6. Sämtliche Einberufenen haben, nm ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Eisenbahn fahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere an der Fahrkarten kontrolle. 7. Vom dritten Mobilmachungstage morgens an hört der Friedensfahrplan aus. Der als dann allein gültige Militärlokalzugssahrplan wird aus den Bahnhöfen angeschlagen und in den Tageszeitungen bekanntgegeben. ver kWmiuümMtz ÜMrrll tk8 XII. si. X. 8.) Vvksnnlmsokung» Das Bezirks-Kommando Großenhain ist bis auf Weiteres ununterbrochen bei Tag und Nacht geöffnet. Großenhain, am 1. August 1914. L8mKliod«8 LvArllS-Lvmmnnäv brossvnliain.