Riesaer K Tageblatt «7. Fahrn. 178. Da« Riesaer Tageblatt erscheiat se»«a La- abend» mit Au»nahmr der Son» nnd Festtage. Bierteliährltcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 00 Pfg. durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mart SS Psg-, bei Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark 63 Pfg., durch den Briefträger frei in» HauS 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabouucmenlS iverden angenommen. Anzeigen-Auuahuir siir die Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 wm breite KorpuSzelle 18 Psg. (LökalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SL — Fitr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. und Anzeiger stLldeblatt und Anzeiger). Telegramm-Adresse: Mil Utz I Fernsprechstell« .Tageblatt». Mesa. Nr. 20. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhaill, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Dienstag, 4. Angnst 1914, abends. /III' ktz8tvII»IIK. Seine Majestät -er Kaiser Haven die MU" Istlokilmsokung "MG -er Armee und -er Marine befohlen. 1. Der erste Movilmachungstag ist -er 2. Angnst 1914 -er zweite „ 3. der -ritte „ 4. „ „ -er vierte „ 5. „ „ -er fünfte „ H. nnd fo weiter. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Benrlaubtenstandes, einschließlich der Ersatzreservisten, haben sich zu der auf den Kriegsveordernngeu angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte pünktlich einzufinden, dagegen verbleiben die nur mit einer Patznotiz Versehenen zunächst in der Heimat. 8. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften sowie diejenigen, welche sich nicht im Besitz einer Kriegsveordernng oder Patznoti; befinden, haben sich behufs Herbeiführung einer Entscheidung sofort an die Haupt-Meldeämter der Bezirks-Kom mandos zu wenden. 4. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt in strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. 5. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. 6. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Eisenbahn fahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere an der Fahrkarten kontrolle. 7. Vom dritten Mobilmachungstage morgens an hört der Friedensfahrplan auf. Der als dann allein gültige Militärlokalzugsfahrplan wird auf den Bahnhöfen angeschlagen und in den Tageszeitungen bekanntgegeben. Vvr ItWlliMilMMk tiMbllll <lb8 XII. st. K. 8.) Lrilltztz-K-W. Vslrsitznlmsvkung. Das Bezirks-Kommando Großenhain ist bis auf Weiteres ununterbrochen bei Tag und Nacht geöffnet. Großenhain, am 1. August 1914. XNniMebtz« LsLirks-Lomwimcko Erossvniirün.