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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191408134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-08
- Tag1914-08-13
- Monat1914-08
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1914
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Riesaer G Tageblatt und A«r»igr» Mtblatt rmd Aryklgch. Tekegranun-Adreffe: ß!^ yemsprechstell« .Tageblatt«. Riesa. M-«. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 186 Donnerstag, 13. August 1614, ndeiivs. 67. Jahrg. Das Siiesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Viertel,ährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Ewedilion in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unsere TrSger srei iu» Hau» I Mark VS Pfa., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Marl VS Psg., durch den Vriestrilgcr srei inS HauS 2 Mart 7 Psg. Auch MonalSabouuementS werden angenommen. Anzeigeu-Anunhme sür die Nummer deS Ausgabetages bis vomiiltag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Lag nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Gorthestraste VL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Das ReichSgesetzblalt Nummer 28 bis 52 vom Jahre 1914, sowie da« Gesetz, und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Nummer 7 bis 18 vom Jahre 1914, sind hier eingegangen und liegen zu jedermanns Einsicht auk. Der Inhalt dieser Blätter ist aus dem Anschläge im Flur de» Gemeindeamts ersichtlich. Gröba, am 12. August 1914. Ter Gemeindevorstand. GlddOAtodA«» liir da» »Riesaer Tageblatt" erbitten »vir uns bl» spätestens EUDAKkTWkdU vormittag» s Uhr de» jeweiligen Ausgabetage«. Sie »eschlft»»««. Oertliches »ui> Sächsisches. Niesa, den 13. August 1914. y Lor der zweiten Fcricnslrafkammcr des Dresdner Kgl. Landgerichts halte sich der 24 Jahre alte Arbeiter Fritz Alsred Apclt aus Weida bei Riesa wegen schweren Diebstahls zu ver antworten. Der Angeklagte stahl zunächst während der Nacht zum 6. Mai d. I. aus einem Geschäftslokal mittels Einbruchs und Erbrechens von Behältnissen 8t) Mark bares Geld, drei Geldschrank- schliissel, für zehn Mark Brief- und Wcchsetstcmpelmarkcn, auch noch verschiedene andere Sachen, sowie während der Nacht zum 19. Mai auf gleiche Weise aus einem Fabrikgebäude 23 Mark Geld. Das Gericht billigte dem Angeklagten mildernde Umstände zu, da er sich damals in Not befunden haben mag, cs erkannte aber trotzdem auf eine 7 monatige Gefängnisstrafe, da mehrfache Qualifikationen vorliegcn. —y Vor der dritten Fcrienstrafkainmer des Dresdner Kgl. Landgerichts hatte sich der Jahre alte, oft bestrafte Steinschlägcr Franz Ende aus Gröba wegen RückfalldicbstahlS zu verantworten. Am 13. v. M. stahl der Angeklagte in Niesa einem Eisenwerks arbeiter ein Fahrrad im Werte von 60 Mark. Ende fuhr darauf nach Moritzburg und versuchte dort das Rad an einen Mann zu verkaufen. Der Angeklagte mus; diesen abermaligen Diebstahl mit einer 5 monatigen Gefängnisstrafe büßen. —* Die Sächsisch-Böhmische Dampfschiff. fahrtS-Gesellschaft wird von heute Donnerstag, den 13. d. M. ab täglich bis auf weiteres, außer den fahrplan mäßigen Fahrten, nachstehende Sonderfahrten auSsühren: 9»o vormittags ab Dresden bis Riesa, daselbst 1°^ nach mittags eintreffend und nachmittags 2^ ab Riesa zurück nach Dresden, hier 8^ abends eintreffend. Die diese Fahr- len ausführenden Schiffe laufen sämtliche Unterwegs- stationen an. —* Beleihbarkeit vor» industriellen Waren und Rohstoffen durch die Darlehens, kaffe. Es sind Zweifel darüber entstanden, welche Waren seitens der Darlehenskasse der Reichsbank zur Beleihung zugelassen sind. Wie der Verband Sächsischer Industrieller hierzu mitteilt, wird die Entscheidung über die Beleihung von Fall zu Fall getroffen. Bisher sind unter anderem beliehen worden: Getreide, Oelsaat, Flachs, Hanf, rohe und gebleichte Leinwand, baumwollenes Garn, Rohseide, Leder, Häute, Eisen, Zinn, Blei, Kaffee, Zucker, Holz in langen Stämmen, Rüböl, Spiritus, Branntwein und inländischer Tabak in Blätter»» und in Rollen. —* Die Geschäftsführung deS Verbandes Sächsischer Industrieller schreibt uns: In einer Anzahl von Fällen, die bisher glücklicherweise vereinzelt geblieben sind, Haber» sich Berkaufsoerbände veranlaßt gesehen, in Verkennung unserer ganzen wirtschaftlichen Verhältnisse und der wirt schaftlichen Bedürfnisse der Allgemeinheit neue Lieferungs bedingungen an ihre Kundschaft zu senden, die eine V c r- schär fung der bisherigen Lieferungsbeding ungen insofern enthalten, als Lieferung von Ware nur gegen bare Kaffe, unter Nachnahme, oder gegen vorherige Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Diese Verbände ver langen Unmögliche», da unser Wirtschaftsleben auf einen fortgesetzten Umsatz so großer Geldsummen eingerichtet ist, daß die vorhandenen Barmittel nur einen kleinen Bruchteil davon ausmachen. Industrie und Handel sind darauf an- gewiesen, mit gewissen Zahlungsfristen zu arbeiten, im Berlauf deren ein Ausgleich der Zahlungen vorgenommen wird. Die von den betreffenden Verbände»» gestellten Be dingungen können also unmöglich erfüllt werden, legen aber auch den gesamten Handel in der» betreffenden Produkten lahm und tragen eine Beunruhigung in unser WirtschaftS- leben, welche die schwersten Schädigungen nach sich ziehen kann. ES ist deshalb im Augenblick nicht nur eine patrio- tische Pflicht, sondern eine Pflicht der Selbsterhaltung für jeden Gewerbetreibenden, äußerste Ruhe zu bewahren, an den geschäftlichen Gewohnheiten der letzten Zett nichts zu ändern, und wenn doch, da»»»» nur im Sinne einer Milderung der bisherigen Bestimmungen, nicht aber eine Erschwerung derselben. ES ist deshalb unbedingt zu wünschen, daß die inzwischen herauSgegebenen Vestim- mungen genannter Art umgehend zurückgenommen werden, denn wenn der Stein einmal in» Rollen kommt, so müssen die Abnehmer der betreffenden Verbände genau so mit ihren Kunden verfahren usw. bis in die letzten Kanäle der Ab. nehmer. Da» ist aber finanztechnisch unmöglich, und eS würde dadurch eine Störung herbeigesührt, die vom Krieg«, zustand nicht veranlaßt worden ist und für die keine Gründe in irgend welcher Rechts- und Geldunstcherheit gefunden werden können. — 88 Tine interessante Entscheidung über die Frage, öS das Aufkäufen voi» Vieh sür eine»» Schlächter der Besteuerung deS Gewerbebetriebs im Umherziehe»» unter, liegt, fällte der Strafsenat deS Sächs. OberlandeSgerichtS. Zwei Viehhändler hatte»» gemeinschaftlich im Auftrag und sür Rechnung des FleischermeisterS R. in Plauen außerhalb ihres Wohnorte» und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung bet Gutsbesitzern Vieh anfgekanst, das als- dann der Fleischer an die Verkäufer bezahlte und von diesen durch seine Angestellten abholen ließ, um eS in seinem Flcischereibetrieb zu schlachten und weiter zu ver- kaufen. Die Händler wurden nun auf Grund von 8 1 Ziff. 2, 8 16 deS Sächs. G., die Besteuerung de» Gewerbe- betrieb!» im Umherziehe»» betr., zu Strafe verurteilt. — DaS Landgericht Plauen als Berufungsinstanz war der Meinung, daß die Angeklagten der Steuer von Gewerbe- betrieb im Umherziehen unterworfen gewesen wären, weil sie schon dann „zum Wiederverkauf« angekauft hätten, wenn ihre Auftraggeber die Ware weiter habe veräußern wollen und veräußert habe. — Die gegen das landgerkchtllche Urteil eingelegte Revision rügte, daß die Vorinstanz da» iin 8 1 Z'ff- 2 des angezogenen Gesetzes aufgestellte Tat- bestandSmerkmal „zum Wiederverkauf ankaufen« nicht fest gestellt habe und deshalb mit Unrecht zu einer Verurteilung auf Grund von 8 16 des Gesetzes gelangt sei. Der er- hobenen Rüge konnte da» OberlandeSgericht die Beachtung nicht versagen. ES erkannte zwar nicht auf Freisprechung, erklärte aber die Sache noch nicht spruchreif und verwies dieselbe unter Aufhebung deS angefochtenen Urteils und der ihm zugrunde liegenden Feststellungen an die Bor- instanz zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurück. — Das Oberlandesgericht führte hierzu folgendes a»»S: Der Ansicht deS Landgerichts könne nicht beigepflichtet werden. Schon nach dem Wortlaute de» Gesetzes „zum Wiederverkäufe ankaufen« sei anzunehmen, daß der 8 1 Ziff. 2 deS Gesetzes nur die Fälle im Auge habe, wo der Ankaufende beim Abschluß des Kaufvertrags die Absicht ge- habt habe, seinerseits die gekaufte Ware wieder zu ver kaufen, d. h. selbst die Ware gegen Entgelt weiter zu ver- äußern. Für den Handel charakteristisch sei aber vom recht- lichen Standpunkte aus der Ankauf von Waren zum Zweck der Weiteroeräußerung, wobei man niemals im Zweifel darüber gewesen sei, daß Käufer und Wiederverkäufe»: in einer und derselben Person zusammentreffen müssen. — Die außerordentliche Knappheit an Hartgeld, be- sonders an Silbermünzen, die in erster Linie durch das törichte Zurückhalten der Münzen in Privathand ver- ursacht ist, wird in nächster Zeit zweifellos eine Erleichterung erfahren. Die Reichsbank hat schon in den ersten Mobil- machungStagen sür über 100 Millionen Mark Stlbermünzen bet ihren Zahlungen sür Mobilmachungszwecke verausgabt, die naturgemäß zum allergrößten Teil von de», Empfänger», wieder für Anschaffungen verwendet worden sind. ES ist also in der vergangenen Woche eine sehr reichliche Menge von Silbermünzen in Umlauf gesetzt worden, die sich im Verkehr fühlbar machen muß, falls nicht da» Festhalten de« Silbergeldes, das ebenso überflüssig wie unpatriotisch ist, sich fortsetzt. —* Wie uns die Kgl. Gcneraldireltion der Sächsischen Staatseisenbahnen mitteilt, können im Sächsischen Binnenver kehr L cbensmittelsendungcn als Expreßgut zurBeförderungmitMilitär-Lokalzügen auf gegeben werden, vorausgesetzt, das; eS sich um kleinere, leicht zu verladende Stücke handelt. Da jedoch durch diese Sen dungen der Militärverkehr iu keiner Weise beeinträchtigt wer den darf, können sie den Militür-Lokalzügen nur insoweit mitgegeben werden, als dazu nach Unterbringung aller Militär güter und aller Privatgütcr für die Militärverwaltung im Zugfi'ihrerwagen noch Platz ist. Auch dürfen durch die Ver ladung keine Zugverspätungcn cntstehcn. Eine Gewähr für pünktliche Beförderung kann unter diese» Umständen die Eisenbahnverwaltung allerdings nicht übernehmen. — Keine Drachen steigen lassen. Es ist in diese»« Kricgszeiten ganz unangebracht, daß unsere Kinder das Spiel des Drachensteigens treiben. Die Drachen können auf größere Entfernung leicht, wie schon vorgckommen, irrtümlich für Flugzeuge angesehen, mit Fliegen» verwechselt werde»» und würden daher eine stete Quelle von Beunruhigung für die Bevölkerung sein. Es kommt hinzu, daß losgerissenc Drachen und die daran befestigten Schnüre sich leicht in Telegraphen- und Telcphondrühtcn verfangen, wodurch LcituugSstörungen entstehen können. Eltern und Erzieher und das gesamte Publikum möchten daher streng darauf achten, daß iu diesen ernsten Zeiten das sonst so gern geübte Spiel unterbleibt. * GohliS. Dem „Riesaer Tageblatt« ging heute eine Feldpostkarte folgenden Inhalt» zu: „Den Gohliser Eiuivohnern sür die liebevolle Aufnahme und Bewirtung herzlicher» Dank. . .le MunitionSkolonne, . .te Abteilung Fußartillerie . .«. (Die Kolonnen-, Abteilung», und Re- gimentSnuinmer kann au» den bekannten Gründen nicht angeführt werden. Die gastfreundliche»» Gohliser werden schon wissen, um welche Truppe e» sich handelt. D. Red.) * Dresden. Der Dresdner Kriminalwachtmeistrr Birnstengel hat den Polizeipräsidenten gebeten, die ve- lohnuug von mehreren hundert Mark, die ihm sür di« Gr- Mittelung der Mörderin der Frau Lehmann zustehen, dem Roten Kreuz zu übermitteln. — Der Verein Dresdner Kraftdroschkenbesitzer hat dem Polizeipräsidenten au» Vereins mittel»» 1000 Mk. übersandt mit der Bitte, da» Geld dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen. Bautzen. Die hiesige Freimaurerloge „Zur goldenen Mauer" beschloß, die Räume ihres Logengebäudes zu Zwecken der Pflege verwundeter und erkrankter Krieger und das ihr gehörige 3600 Quadratmeter große Gartengrundstück an der Carolastraße zur Errichtung eines Kriegslazaretts zur Ver fügung zu stellen. Außerdem hat sic vorläufig 500 Mk. dem Noten Kreuz überwiesen. Wald Hein,. An Pilzvergiftung erkrankt ist eine aus fünf Köpfen bestehende in der Albertstraße wohnhafte Familie. Sie wurde durch die SanitätSkolonne dem Kran- kenhause zugeführt. DaS Befinden der Erkrankten war gestern noch ein wenig günstige», so daß leider ernste Be sorgnisse gehegt werde» müssen. — Der hiesige Kauf männische Verein beschloß gestern in einer starkbesuchten Versammlung, 1000 Mark sür die in Waldheim in Krieg»- not Befindlichen zur Verfügung zu stellen. Hoffentlich fol gen diesem Beispiele noch recht viele Korporationen. Zwickau. Als gestern vormittag das Lastauto der Maschinenfabrik Louis Langer iu Niederwiesa bei Ehcmnitz die abschüssige Dresdner Straße passierte, verlor cs unter wegs einen Bremsblock. Der Chauffeur war nicht mehr im stande, das Fahrzeug zu halten, das in rasender Fahrt die Straße herein fuhr und direkt über das Schutzgclünder die Böschung hinabsauste. Das Fahrzeug überschlug sich, und die Last, etwa 100 Zentner Maschinenteile, wurden vom Wage»» geschleudert. Die Insassen, ein Chauffeur, ein In genieur und zwei Fremde, stürzte», heraus und wurden ver letzt. Zwei trugen tödliche Kopfverletzungen davon, die zwei anderen wnrdcn leichter verletzt. Zwickau. Der hiesige Rat hat große Posten Gal gekauft, da» er den Sack mit 125 Psd. für 11 M. an die Händler abgibt, die nur in kleinen Mengen und da» Pfund nicht böher al» für 12 Pf. abgebe» dürfen. Sayda i. Erzgeb. Der hiesige Viehhändler Max Neubert zieht mit noch sieben Brüdern in den Krieg; auch wollen sich zwei ledige Schwester», NeubertS der Kriegskranken pflege widmen. Aue. Rat und Stadtverordnete bewilligten einstimmig 50000 Mk. zur Linderung entstehender Not in der KriegS- zcit und 1500 Mk. als erste Teilzahlung für das Rote Kreuz. Bad Elster. Wie iu anderen Bäder»» traten nach Bekanntwcrden der Mobilmachung auch hier die meisten Kur gäste fluchtartig die Heimreise an. Neber 4000 Personen entführten innerhalb weniger Tage die überfüllten Züge unserem Kurort. Nunmehr kommen aber wieder neue Gäste an, be sonders aus den deutschen Grenzgebieten. Sie finden hier gute und freundliche Aufnahme; denn Wohnungen stehe»
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