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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-08-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191408154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140815
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140815
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-08
- Tag1914-08-15
- Monat1914-08
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.08.1914
- Autor
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Riesaer DTageblatt ««d Anzeiger WbedlaN mir Artiger). Frrnsprcchstclli Nr. 20. ,Tagedlatl , Niesa. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 188. Sommvend, IS. August 1914, abends. 67. Jährst. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta» abend» mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Nbhalung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Mart VS Psa., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark N5 Pfg., durch den Bries.'cäger frei in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabomiemeiitS werden angenommen. Anzcigen-Auuahine siir die Rümmer de» Äu»gabetagr» bi» vormittag v Uhr ohne Geivähr. Preis siir die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeil, 18 Pfg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz »ach besonderein Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st rast« SL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Bekanntmachung. Um die Erutearbeiten tunlichst zu fördern, hat da» Königliche Finanzministerium illen denen, die sich für diese Arbeiten zrrr Verfügung stellen, freie Führt «ach «ntz freie Rückfahrt vou der Arbeitsstätte mit den Militärlokalzügen bewilligt. Den Be treffenden wird von einer der dein Verbände deutscher Arbeitsnachweise angehörigen öffent lichen oder gemeinnützigen ArbeilSnachweiS-Anstalten der unter T abgedruckte Allswkis zugefertigt. Auf diesem ist der Tag der Rückfahrt von der Gemeindebehörde des Beschäftigungs art«» einzutragen und durch Stempel zu beglaubigen. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, diese Eintragung und Beglaubigung vorzunehmen. 1166 III L 4865 zur unentgeltlichen Beförderung von Erntehelfern in Militärlokalzügen. Der Inhaber dieses BesörderungSscheinS ist berechtigt, zum Zwecke der Unterstützung bei Bergung der Ernte die Militärzüge von nach . über . . und zurück in .... Kl. zu benutzen. *) a) Hinfahrt am 1914 b) Rückfahrt am 1914 *) o) Gültig zu einer täglichen Hin- und Rückfahrt vom 1914 bi» 1914. Stempel der Gemeindebehörde für die Rückreise. Stempel der Arbeitsnachweisanstalt. 1. Zu » und e. Die Eintragung der Zeiten hat durch die ArbeitSnachweiSanstalten zu erfolgen. 2. Der Tag der Rückfahrt ist von den Gemeindebehörden des BeschäftigungSortS einzulragen und durch Stempel zu beglaubigen. 3. Fahrtunterbrechung ist ausgeschlossen. Der Beförderungsschein ist bei Betreten und Verlassen Le» Bahnsteig» sowie auf Verlangen jederzeit während der Fahrt vorzuzeigen und nach Beendigung der Fahrt an den Zug- oder Bahnsleigschaffner abzugeben. *) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichcn. Dresden, den 12. August 1914. Ministerium des Jun er». Königlich Sächsische O StaatSeisenbahneu. Au «m.-is Xll. (l. K. S.) Armeekorps Stellv. Generalkommando. Ausruf! Da« Vaterland braucht die Kräfte seiner alten -edieuteu Unteroffiziere, um di, junge in da» Heer eintretende Mannschaft im Waffenhandwerk auSzubil-en und zu erziehen. ES ergebt deshalb an alle gedienten ehemaligen Unteroffiziere, die zur Aus bildung der Mannschaften mitzuwirken bereit sind, dieser Aufruf, sich bei den Ersatz, truppenteilen zur Einstellung zu melden, um ihr Teil zur Verteidigung des Vaterlandes beizutragen. Dresden, den 12. August 1914. Der Kommandierende General. Montag, den 17. August 1914, vormittags IS Uhr sollen im hiesigen Ver- steigerungSraume 1 Sofa mit Umbau und 2 Polsterstühle meistbietend versteigert werden» Riesa, den 15. August 1914. Der Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. I. Albertschnle, Karolaschule, Borklafse. Alle Schüler und Schülerinnen kommen Montag, den 17. August d. I., nach dem bisherigen Stundenplan zur Schule. Die neuen Pläne werden dann bekannt gegeben. II. Die schulärztlichen Beratnngsstnnden au den Mittwoch-Nachmittagen fallen vorläufig aus. III. Städt. Fortvildungs- u. Fachschule. Die Ferien find bis zum 6. September d. I. verlängert worden. 14. August 14. Schuldirektor Danlwarth., Freibank Zeithain. Morgen Sonntag früh 7 Uhr gelangt das Fleisch eines Schweine-, gekocht, Pfund 35 Pf., zum Verkauf. Der Gemeindevorstand. für da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten» vormittag- 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. r>te Geschäftsstelle. Ocrtliches und Sächsisches. Riesa, den 15. August 1914. —* ES ist dringend erwünscht, daß Arbeitgeber, Ge werbetreibende oder Vereine Hilfskräfte, die sich leicht anlernen lassen, gegen Bezahlung annehmen und beschäftigen. SS empfiehlt sich, alle gewöhnlichen Hantierungen alsbald wieder aufzuuehmen, damit einer Beschäftigungslosigkeit vorgebeugt wird. —* Nachdem die evangel. Kirche am KriegSbuß- und Bettag ihre Glieder zu brünstigem Gebet für unser schwer bedrohte« Vaterland gesammelt hat, ruft sie nun auch zu Opfern für die Pflege der für» Vaterland verwundeten Söhne unseres Volke« auf. Mit Genehmigung der in Soangelici« beauftragten Herren StaatSminister schreibt das evangel.-luth. Landeskonsistorium in seinem Verordnungs blatt« eine allgemeine Kirchenkollekte für da» Rote Kreuz au», di« bereits am morgigen Sonntag in allen «vangel.-lutherischen Kirchen dAS'LandeS eingesammelt werden soll. Diese Anordnung entspricht nur einem Be dürfnis, das alle Besucher der Gottesdienste in dieser Zeit unwillkürlich empfinden und ,« wird darum ein reicher Ertrag der Kollekte mit Sicherheit zu erwarten sein. Da aber ein« vorherige Sbkündigung, wie sie sonst üblich ist, am vergangenen Sonntage noch nicht stattfinden konnte, so sei die Oeffentlichkeit hierdurch noch besonder» auf diese Kollekte und ihre Bestimmung aufmerksam gemacht. Die sonst am 10. Sonntag nach Trinitatis stattfindende Lande«- kirchenkollekte für die Mission unter Israel und di« Eoan» oelisattonSarbeit im heiligen Lande fällt unter diesen Um- stWden vorläufig au». — Heber die Gestaltung de« Futtermittel, markte» und der Futternot wird dem .DreSdn. Anz." von maßgebender Seite geschrieben: wie sich di« Ver hältnisse auf dem Futtermittelmarkt gestalten werden, ist noch nicht zu übersehen. Bei längerer Dauer de» Krieges ist mit Sicherheit darauf zu rechnen, daß die eiweißreichsten Futtermittel (Erdnußkuchen, Sesamkuchen usw.) unter Um- ständen recht knapp werden können. In diesem Fall mutz zur Erhaltung der Viehbestände schon jetzt durch ein« Ver mehrung und sorgfältige Bergung der WirtschaftSfuttesmitlel vorgesotgt werden. Mit geringen AuSntchmen lasten sich Einsaaten fllr Futtrrnzeugung zurzeit kaum mehr mit Er folg vornehmen. Notwendig ist, daß die für die Grün- dttngung bestimmten Schläge abgemäht, geheut oder ringe- säuert bezw. abgeweidet werden. Die Ernteaussichten für Hackfrüchte find im allgemeinen nicht ungünstig. Ein sorg- fälliges Einmieten dieser Feldfrüchte ebenso wie ein hauS- hälterische« Wirtschaften mit all den hierbei abfallenden Futterstoffen, u. a. auch Kartoffelkraut, ist dringend anzu streben. Um im nächsten Frühjahr zeitig Grünfutter zu haben, ist die Einsaat von JohanniSroggen mit Zottelwicke, auch Inkarnatklee sowie Schwedenklee und dergleichen im Herbst ins Auge zu fassen, worauf Runkeln oder Kohlrüben folgen könnten. Der Weidegang bei den Tieren ist in diesem Jahre möglichst lange auszudehnen. Im allgemei nen ist anzunehmen, daß sich eine eigentliche Futternot nicht einstellen wird, auch wenn die vorgenannten Handels futtermittel wegfallen sollten. Es gibt eine größere Anzahl inländlscher Handelsfuttermittel, die für Milch- und Mast vieh sehr gute Dienste leisten können. Weniger zunächst die Getreidearten, die besser für die menschliche Ernährung unter derzeitigen Verhältnissen dienen, ebenso wie bis zu einem gewissen Grade die Hülsenfrüchte. Dagegen bleiben Kleien, Trockentreber, Leinkuchen, Rapskuchen, Trocken schnitzer, Malzkekme, verschiedene Trockenschlempen, Trocken kartoffeln, Melafsepräparate, ferner als besondere eiweiß- reiche Futtermittel für die Schweinemast da« Fleischfuttrr- mehl, Fischmehl, Kadavermehl und die Trockenhrfe zur Der- sügung. Letztere kann in geringen Mengen selbst an Mast rindvieh und Milchvieh verfüttert werden. — Der Eisenbahngüterverkehr soll, wie die Kgl. Generaldtrektion der Sächsischen StaatSetsenbahnen dem »DreSdn. Anz." mttteilt, in den nächsten Tagen, voraus sichtlich schon heute, in beschränktem Umfange wieder aus genommen werden. Zunächst können nur Leben-mittel — auch Rohstoffe für solche, wie z. v. Getreide, und Genuß- mittel, wie z.B. Kaffee — und dringliche Rohstoffsendungen (Kohlen, Fabrikationsstoffe usw.) al« Frachtgut (nicht al« Eilgut) aufgegeben werden. Die Zulassung dieser Sen dungen, die Übrigen» auch an Sonntagen angenommen und befördert werden, gilt vorerst nur für den Binnenverkehr der sächsischen Staat»,isenbahnen; auch müssen au» betrieb- lichen Gründen eine Anzahl Stationen bl« auf weitere» von dem Verkehr ausgeschlossen bleiben; über letztere er teilen die Bahnhöfe Auskunft. Da die Güterzüge in der nächsten Zeit nur in beschränkter Zahl verkehren können und da Militärgüter und Sendungen für die Militärver- waltung unbedingt den Vorrang haben, kann eine Gewähr für pünktliche Beförderung nicht übernommen werden. Dem gemäß mußten auch die Lieferfristen bis auf weiteres auf- gehoben und die Angabe eines Interesses an der Lieferung auSgeschloflen werde». Mit Ausnahme der Schmalspur bahnen werden im allgemeinen nur offene Wagen — so- weit erforderlich und möglich mit Decken — zur Verfügung gestellt werden können. Güter, die nach der Eisenbahnver kehrsordnung oder den Tarifen in bedeckten Wagen zu be fördern wären, werden nur angenommen, wenn der Absen der sein Einverständnis mit der Verwendung offener Wagen im Frachtbrief bescheinigt. Die StaatSeisenbahnverwaltung muß sich Vorbehalten, au» betrieblichen Gründen die An nahme der Güter wieder aufzuheben oder einzuschränken. Daß kleinere LebenSmlttelsendungen auch al« Expreßgut nach allen sächsischen Stationen angenommen werden, ist bereits vor einigen Tagen bekanntgegeben worden. —In den jetzigen Kriegszeiten ist ein Urteil des Sachs. Oberlandesgerichts über die Haftung bei Ver kauf von Schießbedarf an.minderjährige Personen von großer Bedeutung. Am 13. März ipieste der 3'/^ Jahre alte Knabe Arthur Stark in Chemnitz mit anderen Kindern. In seiner Nähe hantierten mehrere größere Knaben mit einem Teschin. Sie schoben in das Tefchin eins Patrone hinein. Während einer das Teschin in der Hand hatte, ging der Schuß los. Dabei blieb aber die Kugel im Laufe stecke» und ein Teil der Patronenhülse fuhr hinten hinaus. Tas Hülsenteil traf den oben genannten Artur Stark in das linke Ange, er verlor dadurch das Auge. Au einem der vorher gehenden Tage hatten die Knaben in einem Material warengeschäft von der Ehefrau des Inhabers deS letz teren zwei Patronen für 4 Pfennig gekauft. Ter Vater des verletzten Kindes verlangte nun von dein Material- wareuhändier und dessen Ehefrau als Gesamtschulnuer eine mit dem Lebensalter des Kindes steigende Eelo- reute - sowie eine Verstümmelungsentschädigung und machte geltend, die Ehefrau des Kaufmanns habe durch den Verkauf der Patronen fahrlässig gehandelt. Ter Kaufmann aber sei selbst mit haftbar, weil er nicht ga»z allgemein, ' insbesondere gegenüber seiner Fron,
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