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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191408193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-08
- Tag1914-08-19
- Monat1914-08
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1914
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d A«x»1g»r MrblM M MMer). Telegramm-Adreffe: RH I/»44 yemsprechstell, ' .Tageblatt-. Ri.sa. Nr. 20. für die König!. AmtShauptrnannsHast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröbü. 191 Mittwoch, IS. August 1914, abends. 67. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden La- abend« mit «nSnahme der Sann, und Festtage. WertrlMrltcher »e»«-S»rei« bei Abholung i« der Expedition in Riesa 1 Mark 00 Psg-, durch unsere Träger srei in« Han« 1 Mark SS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg.» durch den Briesträger srei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Monat«abonnementS werden angenommen. Anzeigen-Auuahme sür die Nummer de» Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kltingrspaltenr 43 mm breite KorpuSzejl« 18 Psg. (LokalpretS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st ratze SL — Für dir Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Außi'uf ilss I.sniIsKui'mvs- Durch Allerhöchste Verordnung Seiner Majestät des Kaisers ist in Verfolg des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vorn 11. 2. 1888 (K 25), die Aufbietung des Landsturmes zum Schutze unseres bedrohten Vaterlandes befohlen. 1. Der erste Landsturmtag ist der 16. August 1914, der Mette . „ „ 17. August 1914, der dritte ,, „ „ 18. August 1914 usw. 2. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen, d. h. allen Deutschen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die weder dem Heere noch der Marine angehören, in zwei Aufgeboten und zwar: I. Aufgebot, Landsturmpflichtige bis 31. März desjenigen Kalender jahres, in dem sie ihr 39. Lebensjahr vollenden: II. Aufgebot, Landsturmpflichtige vom vollendeten 39. bis zum voll endeten 45. Lebensjahre. » 3. Von der Landsturmpflicht sind I. befreit, Landsturmpflichtige, a) die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen dauernd untauglich zum Dienst im Heere und in der Marine befunden und aus gemustert sind, b) die durch Konsulatsbescheinigungen nachgewiesen haben, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Lebensunterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender usw. erworben haben, für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas; II. ausgeschlossen a) Personen, die zur Zuchthausstrafe verurteilt sind — dauernd —, b) Personen, die durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der Marine entfernt sind — dauernd —, e) Personen, welche mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft sind — für die Dauer —, während welcher sie unter der Wirkung der Ehrenstrafen stehen. 4. Diesem Aufruf unterliegen nicht: festangestellte Beamte und ständige Arbeiter der Staatseisenbahn, Reichspost und Telegraphie und der mili tärischen Fabriken (z. B. Bekleidungsämter), soweit sie von ihren vor gesetzten Behörden als unabkömmlich erklärt werden und eine ent sprechende Bescheinigung erhalten. 5. Wehrfähige Deutsche, die zum Dienst im Heere oder der Marine nicht verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestellt werden und sich zum Eintrag in die Landsturmrolle bei den Ortsbehörden melden. 6. Die vom Aufruf betroffenen Landsturmpflichtigen und die in Pkt. 5 genannten Personen — letztere nach Eintrag in die Landsturmrolle — unterstehen den Militär-Strafgesetzen und der Disziplinar-Strafordnung. 7. Innerhalb 48 Stunden nach Bekanntgabe dieses Aufrufs haben sich schrift lich oder mündlich unter Vorlegung vorhandener Militärpapiere bei dem Bezirks-Kommando, in dessen Bezirk sie ihren Aufenthalt haben, zu melden: Sämtliche noch landsturmpflichtige ehemalige Offiziere, Sanitäts offiziere und obere Militärbeamte des Friedens- und Beurlaubtenstandes Les Heeres und der Marine. 8. Es werden hiermit aufgefordert, in gleicher Weise sich zu melden die vorn Aufruf zwar nicht betroffenen, aber zum freiwilligen Eintritt in den Landsturm bereiten a) ehemaligen Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militarbcamten des Friedens- und Beurlaubtenstandcs des Heeres und der Marine, b) ehemaligen Vizedeckoffiziere und Deckoffiziere des Friedens- und Be urlaubtenstandes der Marine, e) ehemaligen Unteroffiziere des Heeres, die mindestens 8 Jahre aktiv gedient haben und sich mit einer etwaigen Verwendung als Offizier- Stellvertreter einverstanden erklären. 9. Ohne weiteren Gestellungsbefehl abzuwarten, haben von den aus gebil det en Landsturmpflichtigen (Ü. Aufgebots), soweit dieselben nicht bereits Gestellungsbefehle erhalten haben, zum Dienst einzutreffen unter Mit bringen ihrer Militärpapiere am S. Laudsturmtag, de« 18. August i» Großenhain 1V° vor«, in -er neuen Turnhalle 1) Sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften der Feldartillerie, Jah resklassen 1894 und 1895, 2) Sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften der Fnßartillerie, Jah resklassen 1891 bis 1895, 3) Sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften der Pioniere, Jahres klassen 1894 und 1895; am 7. Landftnrmtage, de« SS. August 1S14 in Großenhain in -er neuen Tnrnhalle Ist" B-rw. Infanterie und Jäger die Jahrgänge 1894 und 1895, 12° «tttags 1892 und 1893, 2° Rachm. Kavallerie die Jahrgänge 1893 bis 1895. 10. Benutzung der Eisenbahn nach dem Gestellungsort (Pkt. 8) ist kostenfrei- Es genügen als Ausweis die Militärpapiere, im Bedarfsfälle die Mit teilung über den Zweck der Fahrt. Marschgebührnisse werden nachträglich beim Truppenteil gezahlt. 11. Alle Eintreffenden bringen etwaige Militärpapiere mit und versehen sich zweckmäßiger Weise mit Verpflegung für 1 Tag. 12. Die unausgebildeten Landsturmpflichtigen (1. Aufgebots) melden sich bis spätestens IS. August 1S14, den 4. Landstnrmtag, unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes zunächst zur Landsturmrolle an und warten weiteren Befehl zur persönlichen Gestellung ab. 13. Landsturmpflichtige, die sich im Auslande aufhalten und nicht gem. Pkt. 3 Id ausdrücklich befreit sind, haben sofort nach Deutschland zurück zukehren und sich zum Dienste zu melden. 14. Wer als Landsturmpflichtiger diesem Aufruf zur Gestellung oder Eintragung in die Landsturmrolle nicht binnen 3 Tagen nach Ablauf der bestimmten Frist Folge leistet, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, sofern nicht wegen Fahnenflucht eine strengere Strafe eintritt. (M. Str. G. 88 67, 68, 71.) Für die im Auslande aufhältlichen verlängert sich die Meldefrist um die nach erlangter Kenntnis zur Rückreise erforderliche Zeit. Achtung! Aufruf des Landsturmes betreffend! Im Anschluß an den im Stadtbezirke angeschlagenen und durch die hiesigen Blätter bekannt gegebenen Aufruf des Königl. Bezirkskommandos Großen hain geben wir zu Punkt LS dieses Aufrufes, die Anmeldung zur Landsturmrolle betreffend, hiermit bekannt, daß von den «»«»sgebildete» Landstürmpflichtigen I. Aufgebotes (vergl. Punkt 2 I des Aufrufes) sich bis spätestens zum IS. August 1S14, dem 4. Landstnrmtag, unter Vorzeigung ihrer Militärpapiere (Landsturmschein, Ersatzreservepaß) beim unterzeichneten Stadtrate innerhalb der Geschäftsstunden (8—1 Uhr, 3—7 Uhr) im RathtMs-SitztMgssaale zur Landsturmrolle anzumelden haben zunächst nur diejenigen, die bis jetzt de» Landsturm I. Aufgebots überwiese« worden find, (die also «it Landstnrmschet« -ersehe« sind), oder die zu ihm aus der Ersatzreserve übergetrete« fi«d. Zunächst »Lotti kommen hiernach für die Anmeldung in Betracht die Londsturmpflichtige« -om Vollendete» 17. bis Mit M Letr»rj«rre. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. «UMK1S14.
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