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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191409141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-09
- Tag1914-09-14
- Monat1914-09
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1914
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Riesaer W Tageblatt ««d MtdlM M> A«-elger). rttegramm-Ldrefl«: Femsprechstell» .Da,»blatt', «teka. M.2L filr die Königs AmtShauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat GrVba. SIS. Wontag, 14. September 1S14, «venös. «7. Fahrn. — > > > " »——> > — »,!,," — . » 1 >> La» Ritja« TaMlatt «scheint ftve» La, abend» mit «nimchme der Sonn» und Festtag«, «iertehührllcher ««»»Mrei» bet «bholuug t» d« Expedition in SUesa 1 Mart SO Psg-, durch uns«« Trüger ftei in» Hau» I Mark « «a., bei «bholuna am Schatt« der kaiserl. Postanstalte» 1 Marl SS Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Marl 7 Pfa. Auch Monattabonuement« werde« angenommen. «nzri^n-Umiadme für die «mmn« de» Un»ga»«tage» bi» vormtttag v Uhr ohne Gewähr. Prei» für die Neingespaltene 48 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. tLolalprri» 12 Pfg.) Zettraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Soethestratze vtt — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur HLHuel in Riesa. In Aue ist die Mauls uud Klauenseuche aurgebrochen. Dresden, am 12 L-vtember 1914. 1025 dllV Miutstertu« des Jnuern. 5242 DteuStag» de» 15. September 1914. vorm. 10 Uhr sotten tm Gasthof »zum Anker" ln Riesa — als Bersteigerungkort — 1 Landauer, 1 Tufelf-litte«, 1 Schreibtisch zegen sofortige Bezahlung versteigert werben. Der Gerichtsvollzieher de» K. Amtsgerichts Riesa, am iz. September 1914. liutttftiitzW W FWilitll irr M HmMtiiß ckttrnfmi Rmrshssttii. Die Auszahlung der Unterstützungsgelder auf die Zeit vom 16. bis mit SO. Sep tember 1014 erfolgt Mittwoch, Leu 16. LsS. Mts., vormittags von 7—12 Uhr in unserer Stadthaupttafse. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. September 1914. H. Anmeldungen auf die bi- Souusbend, Leu IS. September 1S14, mittag» aufliegenden 5"/»ige« Deutsch«« Rrichsanleihe« — Kur» 97,50 und 97,30 «/, — nehmen wir zur kostenfreien Vermittelung entgegen. Sparkasse der Stadt Riesa. . - »M Die für den 16. und 17. September 1914 für Gröba angesetzte RachtichNNg findet bi» ans weiteres nicht statt. Gröba, am 14. September 1914. Der GemetndeVvrftand. Oertliches ««S Töchfisches. Riesa, den 14. September 1914. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtver- ordneten-KollegiumS am Dienstag, den 15. September 1914, nachmittags 6 Uhr. 1. Mitteilungen. 2. Sparkaffenrech nung auf das Jahr 1913. S. Ratsbeschlutz, betreffend die Erhöhung der für die Miterhebung der städtischen Schlacht- hofgebühren durch den Schlachtsteuereinnehmer im Schlacht. Hofe zu Riesa zu zahlende jährliche Vergütung von 350 M. auf 600 M. vom I. Januar 1915 ab. 4. RatSbeschluß, betreffend di« Vornahme einer Abänderung im Erktwurf zum 9. Nachtrag zum OrtSstatut der Stadt Riesa zufolge einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern. 5. RatSbeschluß, betreffend die Bewilligung einer einmaligen Beihilfe von 100 M. dem Wiener HilfS-Komitee zur Unter stützung der zurückgebliebenen Familien reichsdeutscher Krieger für Niederöstesreich, Oberösterreich, Salzburg, Steier mark und Kärnten. S. RatSbeschluß, betreffend die Zur- oerfügungstellung des Vorbergebäudes der Albertfchule für rin zu errichtendes Hilfslazarett. 7. Ratsbeschluß, betref- send, die Verlegung der 1914 ortsgesetzltch vorzunehmenden Stadtoerordneten-ErgänzungSwahl und die Verlängerung der Amtszeit der dem Kollegium angehörigen Mitglieder um ein Jahr. Nichtöffentlich« Sitzung. —* Mit dem eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden Major Kobtletzky, Stab II Pionier-Bataillon 22, Leutnant Bauch und Feldwebel Stemmler, 4. Feldkompagnte Pionier- Bataillon 22. —* Wie in anderen Orten, so soll auch in.unserer Stadt ein,,Kriegsstrickabend" veranstaltet werden und Mar gemeinsam' von dem Albertzweigverem, dein Arauenvcrein und der Gemeinde-Diakonie. Zu diesem -Kricgsstrickabend", der jede Woche einmal (voraus sichtlich Dienstag abend) stattfinden soll, sind Frauen und Jungfrauen aller Klassen und Stände willkommen, die bereit sind- für unsere lieben Kämpfer draußen im Felde Strümpfe und Pulswärmer zu strik- ken. Als Versammlungsort ist ein Saal, voraussichtlich der untere Saal des Jugendheims in Aussicht genom men. Garn und Nadeln werden aus verfügbaren Mitteln angeschasst und bereit gehalten werden. ES ist geplant, den Versammelten durch Vorlesungen und musikalische Vorträge dem Ernst der Zeit entsprechende Unterhal tung zu bieten und auch den gemeinsamen Gesang des geistlichen und nationalen Volksliedes W pflegen. Es wird demnächst bestimmte Einladung in diesem Blatt ergehen. Möchte auch diese notwendige ,-Kriegsarbeit" willige Herzen und Hände finden und an ihrem Teil unstren wackeren Kämpfern eine wohlverdiente Liebe ex- weisen. —* Mit dem Flaggenbrauch ist man noch nicht allenthalben vertraut. Die Fahnen dürfen nur einen Lag wehen und müssen jedenfalls am Abend des Tages, der Veranlassung hum HerauSstecken gegeben hat, wieoer ei «gezogen werden. Natürlich genügt jede erfreu liche Nachricht von den Kriegsschauplätzen noch nicht zum Aufziehen der Flaggen. Nur wenn etwas Außer gewöhnliches geschieht, sollen wir unserer Freude auch durch diese- schöne äußerliche Zeichen Ausdruck verleihen. Sonst sinkrder Flaggenschmuck zur Bedeu- tnngslvsigkeit herab. sollte nicht ein jeder nach Ve- lieben slaageu, sondern sich nach den öffentlichen Ge bäuden, insbesondere dem Rathaus, richten, wie dies auch in anderen Orten üblich ist. Erst wenn dort die Flaggen aufgezogen sind, sollte in der Stadt allgemein Flaggcn'chmuck angelegt werden. —> Geldeinzahlungen für im Felde stehende Familienangehörige können bei allen Postanstaltrn mit telst Postanweisung geleistet werden. Die Auszahlung an den Empfänger erfolgt in den Geldsorten, deren er in seinem jeweiligen Aufenthaltsorte bedarf. Es würde da her unwirtschaftlich und dem allgemeinen Interesse widersprechend sein, deutsche Goldmünzen etwa mit der Absicht, sie später den im Felde stehenden Angehörigen zu senden, zurückzubehalten. Es kann vielmehr die Mah nung nicht oft genug wiederholt werden, das Gold zum Umtausch gegen kleine Banknoten an die Reichsbank abzuliefern, deren Noten vollgültiges ge setzliches Zahlungsmittel sind. —* Der gestern herrschende heftige Surm hat in der Stadt mannigfachen Schaden angerichtet. Die Wege in den Anlagen waren mit Blättern und her- unt'rgerissenen Zweigen übersät. Auch ziemlich starke Aeste und selbst Bäume sind dem Unwetter zum Opfer gefallen. Am Hausgrundstück Albertplatz 11 hat der Sturm die Turmspitze herümgebogen, sodaß diese her- unterzüstürzen drohte. Ueberhaupt hat der Sturm an allem, was nicht niet- und nagelfest war, seine Kraft mit Erfolg erprobt. Großer Schaden dürfte der Obst ernte zugefügt worden sein; denn das Obst lag wie.ge sät unter den Bäumen. — Der den ganzen gestrigen Tag anhaltende Regen wird der Landwirtschaft^ sehr willkommen gewesen sein und hoffentlich auch den Mas serstand der Elbe etwas aufbessern. 2'M, '— Bor einigen Tagen hatte ein Friseur zu Ebers walde in seinem Schaufenster eine Ankündigung aus- gehängt, daß die Festung Antwerpen gefallen sei. Da diese Meldung auf einem Nachrichtenblatt einer dortigen Zeitung geschrieben war, fand sie zunächst allgemein Glauben, und die Freude war groß. Bald aber stellte e» sich heraus, daß di« Siegesmeldung erfunden war. Der Friseur mußte sich vor Gericht verantworten. Er entschuldigte sich damit, daß ihm di« Nachricht aus Berlin telephonisch übermittelt worden sei. Bet der außerordentlichen Ueberlegenhelt und Tapferkeit unserer Soldaten habe er die Meldung für zu- treffend gehalten und sie darum zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Da» Gericht verurteilte den Verbreiter der fälschen Siegesmeldung zu einer Geldstrafe von 25 Mark. —* Nach dem Kriegsausbruch« ist überall die Schlach - tung von noch nicht schlachtreifen Rindern trotz der reichlichen Versorgung Deutschland« mit Schlacht- vleh, besonders mit Schweinen, vorgrnommen worden. Zur Sicherstellung der künftigen Fleischversorgung und Erhaltung de» Nachwuchses hat deshalb der Bundesrat laut »Nordd. Allg. Ztg." angrordnet, daß Schlachtungen von Kälbern mit weniger al« 75 Kgr. Lebendgewicht und von weiblichen, noch nicht 7 Jahren alten Rindern für die Lauer von drei Monaten, vom 11. September ab ge rechnet, verboten sind. Das Verbot findet keine Anwendung auf Wetdenmastvieh, auf vom Anslande eingeführtes Schlacht vieh und auf Notschlachtungin. Ausnahmen könne» in Einzelfällen zugelaffen wrrden. Der Zweck der Maßnahme ist die Sicherung der Fleischoersorgung für das kommende Jahr, zu erträglichen Preisen. Ferner sind dir Berwaj- tungen der größeren preußischen Städte angeregt worden, für baldige und umfangreiche Einkäufe von Schweinen M Verarbeitung von Dauerware, besonder« Speck, Pökelfleisch, Schinken und Wurst zu sorgen. Auch die preußische Heeres verwaltung wird in ihrFN Konservenfabriken Schweinefleisch in größerem Umfänge al» bisher, verarbeiten lallen. —* Während;des Krieges werden keine Schiff jungen^ eingestellt upd auch keine Anmeldungen Mn Eintritt angenommen. Gesuche um Einstellung als Frei willige Matrosen sind an das Kommando Hy: 1. Matrosendlvtsion in Kiel odxr an diejenigen der 2. Ma- trosendioiflon in Wilhelmshaven zu richten. D a —* In Ergänzung der Bekanntmachung des preußischen KriegSministertum» vom 10. dS. Mts. wird noch mitgeteilt, daß über Reichsangehörige tm Auslande von der dem Auswärtigen Amte unterstellten Zentralauskunftsstell« für Auswanderer am Karlsbad 91 in Berlin Auskünste erteilt werden. 7^ —* Alle Sendungen an Marineangehörige, die sich bei den Behörden oder Marinetellen am Lande be finden, sind wie im Frieden zu adressieren. Die Auf schriften müssen demnach außer dem Marineteil, der Be- Hörde usw. auch den Bestimmungsort enthalten. Bei allen Postsendungen an Marinrangrhörige, die sich auf Schiffen befinden — gleichviel ob in heimischen Häfen oder im Auslande — soll in der Aufschrift neben der näheren Be zeichnung deS Empfänger» nur der Gchiffsname, nicht aber der Bestimmungsort angegeben werden. Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß an die Besatzungen der in heimischen Häfen liegenden Schiffe Pakete» auch Privatpäckereien, angenommen werden. Schandau. Die Obsteinfuhr von Böhmen nach Deutschland auf der Elbe läßt sich seit Anfang dieses Monats lebhafter an, als im verflossenen Monat, da seit 1. Septem ber diese böhmischen Obsttransporte zollfrei einfahren. Fast täglich stellen jetzt vor Schandau beladene Obstkähne, von denen die Mehrzahl für Berlin nnd Vororte bestimmt sind. Am 13. August fuhren die ersten Obstkähne ein. Als Ab gangsstation sind Melnik, Leitmeritz, Lobositz, Aussig, Top- kowitz und Tetschen zn nennen. Leipzig. Vor der Ferienstrafkammer des hiesigen Landberichts hatte sich die 81jährige verwitwete Rentnerin Paulme Petcrmann aus Leipzig wegen Hinterziehung der Wehrsteuer zu verantworte». Die Angeklagte, deren Ver- mögen auf ungefähr eine Million geschätzt wird, wurde be schuldigt, den Steuerfiskus um 1614 M. dadurch geschädigt zu haben, daß sie in ihrer Deklaration zu der Steuer fol gende „Objekte" nicht mit aufgeführt hat: 150000 Mk., die sie einem Baumeister geliehen hat, 32000 Mk. Hypothek und 11400 Mk. Aktienbesitz. Frau Petermann ist erst am 13. Mai d. I. von: Landgericht wegen Erbschaftssteuerhinter ziehung zu 16000 Mk. Geldstrafe verurteilt worden, damals schützte sie vor, daß sie sehr vergeßlich sei, nnd mit derselben Ausflucht kam sie auch jetzt. Der Vorsitzende hielt ihr energisch vor, daß eine solche Behauptung doch gänzlich unglaubhaft sei. Der Gerichtshof erkannte auf 32240 Mk. Geldstrafe, den 20 fachen Betrag der hinterzogenen Steuersnmme, nur in Rücksicht auf das hohe Alter der Angeklagten wurde von einer Gefängnisstrafe Abstand genommen.
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