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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-09-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191409223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19140922
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19140922
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-09
- Tag1914-09-22
- Monat1914-09
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1914
- Autor
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Messer O Tageblatt «7. J»hrg. Dienstag, 22. September 1914, abeiibs. 22«. Fernsprachstalla Rr. LL ««d A«r»rg»v MrblM Mld Atychrri. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« La» abend» Mi« AuSnahnie der Sonn- und Festtage. BiertelMrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Swedition in Riesa I Mar« 50 Psg-, durch unsere Träger frei in» Hau» I Matt «5 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Matt SS Psg., durch den BnestrSger srei in» Hau» 2 Matt 7 Psg. Auch MoNatSabounrnienl» werden angenommen. Auze m.Anmchm» für dle Rümmer de» Ausgabetages bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Pret» für die tleingespaltme 43 nun breite LorpuSzeil« 18 Psg. sLokalpni» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Voethestraße ÜL — FItr die Redaktton verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. I» Eettttz (Amtshauptmannschast Meitze»'), in W«cha« (AmtShauptmannschoft Dresden-Neustadt) und aus dem GchlachtViehhvse Chemnitz ist die Mauls und Alanen, senche auSgebrochen. Dresden, den 21. September 1V14. 1025 ä II V — Ministerium des Juuer«. 5408 Wir haben jetzt da« Uuleruehmerverzetchnt- -er landwirtschaftlichen VernfSs «enaffenschaft L«f das Jahr 1SL4 auszustellen. Veränderungen, die seit Ende vorigen Jahre« in den einzelne» Betriebe» hinsichtlich der Größe der bewirtschafteten Gesamtfläche oder der Pachtungen eingetreten sind, sind zu berücksichtigen. Wir fordern hiermit auf, diesbezügliche Anzeigen btune« S Tagen bet unserer Steuerkasse zu bewirken. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. September 1914. Kk. Die Ziegel-Bersteigerung in Neuseutzlitz am 23. September 1914 findet nicht statt. Der Gerichtsvollzieher des Röntgl. Amtsgerichts Großenhain. Brückenbau in Nickritz. Die zum Anbau der Brücke über die Wilde Jahna im Zug« de« Kom.-WegrS NickritzsPansitz erforderlichen Arbeiten sollen vergeben werden. VlanketlS zu den Kosten» anschlägen sind bei dem Unterzeichneten gegen Erstattung der Schreibgebtthren zu entnehmen. Preisangebote sind bis zum 28. d. M. bei demselben verschlossen abzngeben. Bewerber, welche bis zum 30. d. M. keine Nachricht erhalten, dessen Gebote gelten al» abgelehnt. Nickrttz, am 22. September 1914. Der Gemeiudevorstaud. 1 ! ————M— >> ü ,->>>. Oertliches «uv Sächsisches. Riesa, den 22. September 1914. —* In „geradezu überwältigender Zahl" hat sich die deutsche Jugend seit dem Ausbruch des Krieges frei willig zum Dienst in Heer oder Marine gemeldet. So drückt es der Erlaß der sächsischen Ministerien des Kultus uud öffentlichen Unterrichts, des Innern und des Krieges aus, der in diesen Tagen über die Vorbereitung auf den Dienst sm Heere bekanntgcgeben worden ist (siehe Nr. 211 des pNies. Tgbl."). Auch unsere Jugeiw erkennt es klar, daß dieser uns aufgezwungene Krieg der rings wider uns ver schworenen Feinde über Deutschlands Zukunft und damit vor allem über unserer Jugend Zukunft entscheidet. Aber nur der kleinere Teil der Gemeldeten hat bis jetzt von den Ersatztruppen angenommen werden können. Die Hundert tausende, die ungeduldig der Einberufung harren, werden durch den Erlaß der Ministerien auch in Sachsen an die Ehrenpflicht erinnert, daß sie schon jetzt alles aufbieten, um sich für die Ausbildung im Heere tüchtig zu machen, und dies um so mehr, als diese Ausbildung jetzt notgedrungen mög lichst beschleunigt werden muß. Viele haben die Leibesübungen seit der Entlassung aus der Schule vernachlässigt und die Kräfte nicht durch Wanderungen geübt. An sie ergeht der Ruf, das nachzuholen und sich dazu mit Gleichgesinnten zu sammenzuschließen. Die Hauptsache ist, daß unser Heer einen Nachwuchs erhält, der körperlich geschult und gekräftigt, Abgehärtet, je nach Bedarf zu Unterordnung oder selbstständigen« Handeln befähigt und zur Hingebung für das Vaterland be reit ist. Die Abeitgeber bitten wir, daß sie den in Betracht kommenden Jugendlichen von 16—20 Jahren die Teilnahme an den Uebungen ermöglichen. Die wenigen Woche«« und Monate, die der Jugend nur für diese Vorbereitung bleiben, sind kostbar. Wir vertraue«« darauf, daß der Ruf an sie nur bas fordert, was sie schon selbst gewünscht hat. Alle, die es angeht, die deutsche Jugend selbst, wie ihre Arbeitgeber und Erzieher werden hiermit besonders auf den Aufruf zur Be teiligung an Marschübungen hingewiesen. Insbesondere er geht auch an die mannigfachen Sportvereinigungen der Ruf, ihre Jungmannschaft in dieser ernsten Zeit zur Beteiligung zn der gemeinsamen Vorbereitung für den Heeresdienst an- auhalten. Nur Einigkeit macht stark; unsere große Zeit wird auch die Jugend einig finden, des sind wir gewiß. — Wie „Wolffs Sächsischer LandeSd." mitteilt, hat im Tagesbefehl des stellvertretenden Generalkommandos des 12. Armeekorps am 20. ds. folgende Notiz Aufnahme gefunden: Seit einigen Tagen durchschwirren wilde Gerüchte die Stadt, wonach Generaloberst Freiherr v. Hausen nicht wegen Krankheit, sondern wegen Fehler in der Führung seines Kommandos enthoben sei, und ähnliches mehr. Obgleich alles völlig klarliegt und obgleich die stärksten Beweise Kaiser licher und Königlicher Zufriedenheit veröffentlicht sind, so ist es doch außerdem die Plicht jedes Kameraden, solchen törichten, kränkenden und durch nichts begründeten Gerüchten auf das schärfste entgeaenzutreten. —y. Da« Dresdner Kgl. Schwurgericht verhandelte heute gegen den 28 Jahre alten mehrfach bestraften Arbeiter Friedrich Paul Köhler au« Pulsitz wegen Straßenraubes. Der Angeklagte wohnte ««letzt in Niederstaucha und arbeitete im Hammerwerke in Gröba. Köhler wird al» Simulant und verstockter Mensch bezeichnet. Er Ist beim Militär al« geistig minderwertig entlasten worden. Dem Angeklagten werden 8 Raubanfälle zur Last gelegt. Er soll am 81. März d. I. auf dem Wege zwischen Altlommatzsch und Alt sattel der ledigen Geißler ein Handtäschchen mit 4,80 Mark Inhalt, am 14. Juni auf dem Wege zwischen Lommatzsch und Lruben der Gutsbesitzerstochter Schubert «in Täschchen mit 2 Mark barem Gelbe, «in Armband und noch verschiedene and«re Sachen, sowie am 25. Juli zwischen Treben und Altsattel der Gutsbesitzerstochter Liebel «tuen Handbeutrl, 12 Mark bares G«Id und «in Armband im W«t« von 20 Matt mit Gewalt weggenommen haben. — Di« Abteilung für Mobiliar- (Fahrnis-) Versicherung bei d«r MM. LandiskrandvtttichvunLSanstalt in DsSdry^qt, l>M Vorgänge anderer deutschen Staaten und preußischer Provinzen sich anschließend, für den gegenwärtigen Krieg eine Kriegsver sicherung auf Gegenseitigkeit eingerichtet, durch welche Kriegsteilnehmer, das sind alle Angehörigen des Heeres und der Manne und alle auf Grund besonderer Verpflichtung oder frei willig im Heere oder in der Marine, sei es im Felde oder in der Heimat, Dienste leistenden Personen männlichen ober weiblichen Geschlechts, für den Todesfall zugunsten ihrer Angehörigen oder anderer Personen durch Lösung von Anteilscheinen sich versichern oder von anderen versichert werden könne». Die Versicherungs bedingungen sind folgend«: 1) In diese KrieaSversicherung werden nur deutsche oder österreichisch-ungarische Kriegsteilnehmer ausge nommen. 2) Als Kriegsteilnehmer gelten außer den Angehörigen des Heeres und der Marine alle aus Grund besonderer Verpflich tung oder freiwillig im Heere oder in der Marine, gleichviel ob im Felde oder in der Heimat Dienste leistenden Personen männ lichen oder weiblichen Geschlechts. 3) Die Versicherung erfolgt durch Erwerb von Anteilscheinen. Jeder Anteilschein lautet aus 10 M. und ist sofort bei der Entnahme zu bezahlen. Es dürfen für eine Person mehrere Anteilscheine, jedoch nicht mehr als 20, entnommen iverden. 4) Die Versicherung kann eingegangen werden von dem Kriegsteilnehmer selbst zugunsten bestimmter Personen oder von Angehörigen der Kriegsteilnehmer zu ihren eigenen Gunsten oder von Dritten zugunsten Angehöriger des Kriegsteil nehmers. 5) Anteilscheine, die auf den Namen eines Kriegsteil nehmers lauten, der nach Feststellung des Kriegsministeriums an oder vor dem Tage der Lösung der Anteilscheine bereits gefallen, vermißt, verivundet oder erkrankt ist, sind ungültig. Der hierfür bezahlte Betrag wird an den Antragsteller zurückerstattet. Die Vorschrift von Absatz 1 findet auf solche, die bis 30. September 1914 verwundet oder erkrankt sind, keine Anwendung. Ebensowenig gilt diese Vorschrift für die bis 30. September 1914 Gefallenen oder Vermißten, wenn mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß der den Anteilschein lösenden Person und denjenigen, zu deren Gunsten der Anteilschein gelöst worden ist, der Tod oder da« Vermißt sein des Kriegsteilnehmers bei der Lösung nicht bekannt war. 6) Der Tag, von dem Xab Kriegsversicherungen nicht mehr ange nommen werden, wird nach Genehmigung durch da« Königliche Ministerium des Innern von der Brandversicherungskammer in der Sächsischen Staatszeitung und in der Leipzig er Zeitung bekannt gemacht. 7) Die Leistungen der KriegSoersicherungskaste bestehen darin, daß sie sämtliche eingehenden Gelder anfammelt und auf die Kriegssterbefälle an die aus dem Anteilscheine Berechtigten ver teilt. 8> Als KrieaSsterbefälle und somit als Versicherungsfälle gelten alle Todesfälle, di^ unter den Kriegsteilnehmern wahrend des Krieges oder infolge einer in« Kriege erlittenen Verletzung oder eingetretenen Krankheit bis spätestens 6 Monate nach Beendigung des Krieges eintreten. Als beendet gilt der Krieg mit dem Tage, an dem nach 8 11 des Reichsgesetzes vom 4. August 1914 (Reichs gesetzblatt Seite 328) der Kriegszustand als beendet anzusehen ist. Vermißte gelten als tot unter sinngemäßer Anwendung der gleichen Bestimmungen. Die übrigen Versicherten haben keinen Anspruch an die Kasse. 9) Die Abrechnung der KrieaLversicherungSkaste er folgt sechs Monate nach Beendigung des Krieges und wird öffent lich bekanntgegeben. Eine allgemeine Abschlagszahlung darf nach Ermessen des engeren Ausschusses früher geleistet iverden. Die Schlutzzahlung erfolgt nur gegen Rückgabe der Anteilscheine. Die auszahlenden Stellen sind berechtigt, an den Inhaber der Anteil scheine zu zahlen. 10) Den Beweis des Todes und des Vermißt sein» haben die aus dem Anteilscheine Berechtigten binnen 6 Mo naten nach Beendigung des Krieges zur Vermeidung de» Aus schlusses ihres Anspruches zu führen. Es wird hie» insbesondere durch Bezugnahme auf die amtlichen Verlustlisten zu geschehen haben. II) Gegen die Entschließungen der Brandversicherungs kammer steht den aus dem Anteilscheine Berechtigten unter Aus schluß des Rechtsweges die Beschwerde bei dem engeren Ausschuß der Abteilung für Mobiliar- (Fahrnis-) Versicherung zu. Dieser entscheidet endgültig. 12) Nach Auflösung der KriegSoersicherüng ist von der BrandoersicherungSkammer die Abrechnung dem Ver- waltunosausschusse und dein Königlichen Ministerium des Innern zur Prüfung und Genehniigung und hiernach den Landständen zur Kenntnisnahme vorzulegen. — Auf die Bestimmungen unter 5) der vorstehenden Versicherungsbedingungen sei besonders aufmerksam gemacht. BersicherungS-Anträge werden im hiesigen Rathaus, Zimmer Nr. 4, entgegengenommen. — Eine drrngende Bitte an die Spender von Wollsachen. Wolle ist jetzt die angemessenste Liebesgabe für unsere Truppen im Felde. Für die.Spen der von wollenen Jacken, Binden, Strümpfen usw. em pfiehlt es sich aber dringend, die etwa sertiggckanften Uno hergestellten Stücke nicht io wie sie sind äbzuschil- W«. ILnMn^tzoMr. sorgGtig.M MMn^M MM enibälr meist noch Wollfett, wohl auch etwas Appretur. Anch sind die Stücke manchmal beim Nähen verun reinigt worden. Ungewaschenes Unterzeng ist geeignet, Hautentzündungcn zu erzeugen, Unreinlichkeitru können besonders gefährlich bei Verwundungen werden. Man wasche also alle Stücke vorher sorgfältig. Bekanntlich ist das Walchen von Wolle eine besondere Kunst. Man darf nur mäßig laues Wasser und keine zu scharfe Seife verwenden. Nach dem Waschen näht man alle Knöpfe naG damit sie fest sitzen —* Im Monat Juli 1914 erfolgten bei den Sparkassen im Bezirk der Amtshauptmannschast Großen- Hain Ein- und R ückzahlnngen: Ettz der Kaffe Einzahlungen Rückzahlungen (an «In«, u. Zins.) Einlagen zinsfuß 7- «Nj-Hl Betrag M«. ««zahl Betrag Mk. in Berbisdorf . 139 15536 36 8580 37, „ Glaubitz . . 299 33828 73 21131 37, „ Gröba. . . 527 58038 244 36721 3V- „ Gröditz . . 277 2l269 SO 26094 37° „ Großenhain . 1583 187043 942 180684 37- „ Heyda . . , 91 16054 26 11727 37- „ Naundorf b.G. 124 11829 41 8801 3V. „ Priestewitz . 43 3258 7 1028 37- „ Radeburg. . 765 105505 384 112057 3V. „ Riesa 2897 329711 1438 299870 87- „ Röderau . . 97 6307 11 1595 37, 88 Dresden. Der Schmiede-Innung zu Dresden ist der Auftrag zur Anfertigung einer großen Anzahl von Militärwagen unterbreitet worden, so daß nicht nur di« Mitglieder der Dresdner, sondern anch einiger benachbarten Schmiede-Jnnungen für die nächste Zeit hinreichend mit Arbeit versehen find. — Ferner ist der Schneider-Jnnung zu OelSnitz t. B. durch Vermittlung de» SubmisstonSamteS ein großer Auftrag auf Militärmäntel überwiesen worden. Die Innung hat sich verpflichtet, in der ersten Woche 80 Milttärmäniel fertigzustellen und in den folgenden Wochen je 100 Stück. Boderitz. Der Sohn Rudolf des GeiiieindevorstandeS Zschüttig, hier, welcher beim Ulanenregimeut Nr. 11 steht und von dem in der Verlustliste gesagt war, daß er am 17. August bei einem Patrorrillcnritt gefallen sei, hat dieser Tage an seine Eltern einen Brief geschrieben, daß er in Süd frankreich in Gefangenschaft ist und sich wohl befindet. 8 Leipzig. Ueber die kriegerischen Erlebnisse des in Leipzig beheimatete» Kgl. Sächs. Infanterieregiments Nr. 106 wird von Zeit zu Zeit de» noch in der Kaserne liegenden Mannschaften dienstlich Mitteilung gemacht. Daß das Regiment in Frankreich kämpft, ist bekannt. Tas Regiment überschritt die belgische Grenze, mar schierte südlich von Lüttich in andauernden Nachtmär- scheu vorwärts und schlug zunächst schwache feind liche Kräfte zurück. Eine Stockung des Vormarsches er folgte durch die Meldung, der Feind halte die.Wälder ci«,es im Wege liegenden Höhenrückens besetzt. Sofort erfolgte die Fällung eines Waldstückes und die Aufrich tung von Schuhwehren gegen den bald zum Angriff übergehenden Feind, der geschlagen und verfolgt wurde. Dann ging es an die Maas, wo zur Täuschung des Gegners und nm unserer Artillerie die Stellung der feindlichen Artillerie, zu offenbaren, einige gelungene Manöver zur Ausführung kamen. Es gelang, die feind lichen Geschütze zum Schweiger« zu bringen; die 106 er oingc» znm siegreichen Sturm auf die Höhen über uuo schlugen den Feind in die Flucht. Nur« war der Weg WN-die^fraMjMtz. Krxrm. Lki» -SMbaUmaK-dLrew
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