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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191410142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19141014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19141014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-10
- Tag1914-10-14
- Monat1914-10
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1914
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Riesaer O Tageblatt ««d A«;»1grr Meblatt m>d Älycher). Telegramm-Adresse: «W III*^44 FmisprcchsicN« .Tageblatt». Riesa. Nr. 2Q. für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 23S. Mittwoch, 14. Oktober 11)14, aveu-S. 67. Jahr«. Da« M«!»« Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit «usnahme der Sonn, und Festtag,. «lerteliShrllcher vrzugSprri» bet Abholung In der Expedition tu Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unicre Träger frei in» Hau» 1 Mark ÜS Psg., bei Abholung an, Schalter der kaiserl. Postanstalte» 1 Mark VS Psg., durch de» Briestriiger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonuement» werden angenommen. Anzeigeu-Änuahme slir die Kumm« de» AuSgabelag«» bi« vormittag Ü Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 mm breite LorpuSzeile 18 Psg. (Lotalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Mtnterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: woethestrab« VL — Für di« Redaktion verautmortlichr Arthur Hähnel in Riesa. Unterstützung »an Familie« »er zum Heeresdienst eiuvrrnfeuen Mannschafteu. Die Auszahlung der UnterstÜtzungSgeldcr aus die Zeit vom 16. bi» mit 31 Ok tober erfolgt Freita-, den 1«. Oktober, vormittags von 8—12 «nd nachmittags von S—K Uhr in unserer Stadthauprkasse. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Oktober 1914. H. Aufforderung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Königlichen BezirkSkommandoS Großenhain, abgedruckt iu Nr. 237 des Riesaer Tageblattes vom 12. Oktober 1914, werden hiermit alle Unteroffiziere and Mannschaften des ausgebildeten Landsturms H. Aufgebots der Futzartillerie, welche noch nicht iu Kontrolle stehen, und zwar die Jahrgänge 1890, 1889 und ältere, sofern sie noch nicht daS 45. Lebensjahr überschritten haben, aufgefordert, zu der Freitag, den 16. Oktober 1914, nachmittags 2 Uhr im Gasthof zur goldenen Krone in Großenhain, Berliner Straße, stattfindcnden Kontroll versammlung zu erscheinen. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Befreiungsgesuche werden nicht genehmigt. Erkrankte oder marschunfähige Leute haben sich unter Beifügung ihrer Militärpapiere durch ärztliche oder ort-behördliche Zeugnisse bi« spätestens zum Kontrolltage entschuldigen zu lassen. Die Mannschaften haben in sauberem Anzuge zu erscheinen. Unausgebildete Landsturmpflichtige I. uud H. Aufgebots haben uicht teilzunehmen. Dom Bezirkskommando vorläufig Zurückgestell le, sowie die als unabkömmlich erklärten, haben an der Kontrollversammlung teilzunehmen; letztere haben die Unabkömmlichkeit-- bescheittigung mitzubrtngen. Alle zur Kontrolloersammlung Befohlenen stehen an dem Kontrolltage unter den Militärgesetzen. Nichterscheinen und Unpünktlichkeit wird bestraft. - Der Rat der Stadt Ries«, am 13. Oktober 1914. Sie. Den von den städtischen Köllegieu beschlossenen IV. Nachtrag zur Ordnung für den städtischen Schlachthof zu Riesa vom 29. Juli 1909 und der dieser angefügten Gebühren- Ordnung geben wir hiermit nachstehend bekannt. Der Rat der Stadt Rtesa, am 13. Oktober 1914. Kr. IV. Nachtrag zur Ordnung sür den städtischen Schlachthof zu Riesa vom 29. Juli 1909 und der dieser angefügteu Gebühren-Ordnung. I. Absatz Für 1 Schwein Absatz Zu Ziffer I der Gebühren-Ordnung. 1 Zeile 2 erhält folgende Fassung: Schlachtgebühr veschangebühr 3 M. 50 Pf. — M. 75 Pf. II. Zu Ziffer II der Gebühren-Ordnung. 2 Zeile 4 erhält folgende Fassung: Trichinenschaugcbühr — M. 75 Pf. und Ueberlassung der Trichinenschnuproben Für die Untersuchung eines Schweine- oder Wildschweine- — M. 75 Pf. III. Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1915 in Kraft. Riesa, am 1. Oktober 1914. Der Rat der Stadt Rtesa. Die Stadtverordnete«. (I-.8.) vr. Scheider, Bürgermeister. (I>. 8.) Schön Herr, Vorsteher. Kr. Berichtigung. In der gestrigen Bekanntmachung „Freibank Riesa" muß es heißen: DaS Fleisch eines Ebers (nicht Esels). iS. MM M - iS. MM IW. § Obwohl sich im Augenblicke auf der Weltbühne ein Stück Geschichte von unvergleichlicher Größe und noch nicht übersehbarer Tragweite abspielt und die gespannten Blicke der ganzen zivilisierten Menschheit auf sich zieht, darf da» sächsische Bolk den morgigen Tag nicht ohne ein dankbare» Gedenken und eine innige Huldigung Vorbei gehen lassen. DaS Gedenken gilt unserem unvergeßlichen König Georg, der nach einem langen Leben voll schwerer Heimsuchungen und unermüdlicher treuer Arbeit für das sächsische Bolk am 15. Oktober 1904 nachi- */,3 Uhr in der Stille de« Schlosse» zu Pillnitz, an der Glätte seiner Geburt, die gütigen Augen zum TodeSschlaf schloß. König Georg ist infolge seine- bescheidenen, allem Lärm abholden Wesen- sowie der seine letzten Lebensjahre umdüsternden ungemein schwierigen wirtschaftliche» Derhältnisse de» Staate», der Landwirtschaft, der Industrie, de» Handel« und de» Gewerbe- leider von einem Teil seine- Bolle schwer verkannt und nicht genügend gewürdigt worden. Sr trug diese» ihn tiefschmerzende Weh gleich seinem son stigen Leid al- sein von Gott bestimmte- Schicksal mit Würde und stiller Ergebung und grollte seinem Bolle nicht, sondern wurde nicht müde in der Sorge für da- Wohl seiner Sachsen und dem Werben um da- Vertrauen seiner Ländeskinder, denen er mit dieser Beharrlichkeit ein ebenso schöne» menschliche- Beispiel gab, wie mit seiner wahren Religiosität, seiner Sittenstrenge, seiner Pflichttreue, seiner Arbeitsfreudigkeit und seiner anspruchslosen Schlicht heit. König Georg machte als Prinz die großen politischen Umwälzungen im vergangenen Jahrhundert mit, paßte sich den Neuerungen an, hatte an den glorreichen Siegen und an der Aufrichtung de» Deutschen Reiche- 1870/71 hervorragenden Anteil und wahrte dem Reiche immer seine Liebe, Sorge und Treue. Die Bedeutung König Georg- liegt aber in erster Linie auf finanzpolitischem und staatsrechtlichem Gebiete. Einzelheiten hierüber in Hülle und Fülle lassen sich schon au» dem mehr al- 40jährigen Wirken de» Prinzen Georg In der Ersten Gtändekammer anführen; die Krönung dieser Arbeiten aber war die Neuordnung der nach einer Periode glänzenden Stande» an den Rand de» Abgrunde» ge- kommenen sächsischen StaatSfinanzen, ein Werk, da» sich noch lange Jahre für unser engere» Vaterland al« großer Segen «weifen wird. König Georg führte mit eiserner Energie, unbekümmert um Lob oder Tadel, eine weise Sparsamkeit durch und sichert« gesunde Verhältnisse in den sächsischen Staat-finattzen durch eine Aenderung de» Ge setze» über die OberrechnungSkammer und da- wichtige Gesetz über den StaatShauShaltSetat. Ferner galt seine ständige Sorg« einer Sicherung der Etat» der deutschen Bundesstaaten gegen eine allzugroße Störung durch die finanziellen Anforderungen de- Reiche-, ausgehend von dem Bismarckgedanken, daß die Einzelstaaten als Fundamente de- Reiche- in jeder Hinsicht gesund bleiben müßten. Ferner ergingen unter König Georg- Regierung eine An zahl Gesetze zur Verbesserung der verschiedensten Verhält nisse. Angebahnt hc.t d« Monarch die später zur Tatsache gewordene Beseitigung des Dreiklassenwahlrechte» zum Land tage und eine Reform deS sächsischen Semeindesteuerwesen». Zu Beginn seiner Regierung äußerte König Georg gegen über dem damaligen Leipziger Oberbürgermeister Dr.Trönd- lin resigniert: „ES ist zu spät." Die Tatsachen haben aber bewiesen, daß König Georg für sein Land und sein Volk gerade zur rechten Zeit den Thron der Wettiner be- stieg. Und so gedenkt man seiner heute in Verehrung, Liebe und Dankbarkeit. Die freudige Huldigung an diesem Tage gilt unserem inniggeltebten König Friedrich August. Wir Sachsen wissen, wa» wir an ihm haben. Er setzte da» von seinen erlauchten Vorgängern Albert und Georg begonnene Werk unter Wah- rung de» bewährten Alten fort, und so freuen wir. uns eine» hohen staailichen, gemeindlichen und privaten Wohl- stände-, einer modernen Gesetzgebung und einer gerechten Verwaltung und Justiz. Um den konfessionellen Frieden Sachsens und Deutschlands hat sich unser König unvergeß liche Verdienste erworben. Wo etwa- zu bessern ist, reicht er gern seine Hand zur Reform. Seine Herzentzgüte und offene Geradheit spiegelt sich in lausHden guter Taten und wahrhaft goldener Worte wieder. Sein musterhaftes Familienleben mit dem bürgerlichen Einschlag und sein warme- Interesse sür die „kleinen Leute" haben ihn zum populärsten Fürsten der Welt gemacht. Die Reichstreue unsere- König- glänzt als Helle- Kleinod im deutschen Heiligtum, zu dessen Schutz und Wehr er seine sächsische Armee in steter Arbeit mit kundigem Auge gefestigt hat. Und welch hohcS Opfer bringt König Friedrich August im Augenblick dem Reiche: seine Söhne ließ er in- Feld ziehen ohne Ausnahme, er, der Soldat mit Leib und Seele ist, der die Armee seine „ganze Liebe von frühester Jugend an" nannte, blieb daheim, um al- König keinen der Heerführer irgendwie zu Rücksichten zu veranlassen. Dieser Sieger- kranz unsere- König- ist mindesten- dem Ruhmeskranz des Feldherrn gleichwertig. DaS gesetzgeberische Wirken deS Monarchen ist allen Sachsen bekannt oder doch angenehm fühlbar. Aber wir ehren nicht allein den Negierenden in König Friedrich August, sondern wir lieben ihn al-Menschen und wahrhaften LandeSvater. In der Proklamation „An mein Bolk" am 15. Oktober 1904 versicherte König Fried rich August die Sachsen seines „vollsten Vertrauen-" und sagte: „E8 wird mein stetsS Bestreben sein, de- Lande» und des Volke-Wohl zu iü^ern und jeden, auch Len letzten meiner Untertanen glücklich und zufrieden zu machen." Der König hat die- Wort mit großer Treue gehalten, und des halb hält auch sein Bolk ihm die Treue. Der Ernst der Zeit verbietet Feste; aber Sachsen- Volk ist einig im Gebet: „Herrgott im Himmel, gib Glück unserem König, erhalte ihn unS noch viele Jahre" und in dem Rufe: Heil König Friedrich August! Oertliches nnd SSchfisches. Riesa, den 14. Oktober 1914. —* DaS Eiserne Kreuz erster Klasse er hielten, nachdem sie Anfang September da- Eiserne Kreuz zweiter Klasse erhalten hatten: die Regimentskommandeure der hiesigen Regimenter 32 und 68 Oberstleutnant Vollert und Oberstleutnant Niep er. Außerdem erhielten da» Eiserne Kreuz zweiter Klasse Major Hegemeister, Major Partzsch, Hauptleute Stuhlmann und Burghardt, Oberleutnant v. Pawel-Rammingen und die Leut nant» Conradi und Niemeier. —* Beim Ratder Stadt Riesa ist die nachstehend abgcdruckte Feldpostkarte eingegangen: Gcfechtsfeld von 30. 9. 14. Das Feldartillerie-Ncgiment 68 sendet vom Felde der Ehre, auf dem es schon manchen harten Strauß bestanden hat, seiner lieben Garnisoustadt die herzlichsten Grüße! Ni cP er, Oberstleutnant und Regimentskommandeur. —* Der diesjährige hiesige Herbstjahrmarkt findet vom 18. bis mit 20. Oktober mittag- statt. ES ist die Abhaltung des KrammarkteL genehmigt worden, da gegen finden Belustigungen und Schaustellungen nicht statt. —* Der „ReichSanzgr." veröffentlicht an der Spitze der gestrigen Verlustliste eine Bekanntmachung, in der darauf hingewiescn wird, daß briefliche Anfragen vom ZentralnachweiSbureau nicht beantwortet wer- den können. Aufklärung wünschende Personen, auch die jenigen, die über Kriegsgefangene Auskunft haben möchten, werden ersucht, hierzu dis aus jeder Postanstalt erhältlichen Rosakarten zu benützen. Etwaige Anfragen wegen deS Inhalts der Verlustlisten können nur im Zentralnachweis, burean deS Krieg-Ministerium- Berlin I4.1V. 7, Dorotheen- straße 48, beantwortet werde«;. Wünsche bstr. den Bezug der Verlustliste sind lediglich an die zuständigen Postämter zu richten. — Alle Benzinlager und Borräte, die bisher für Staat-Zwecke mit Beschlag belegt waren, sind mit so- fertiger Wirkung fretgegeben. Benzol, und zwar sowohl Leicht- wie Schwerbenzol, wird unter nachstehenden Bedin gungen und Einschränkungen freigegeben: 1. Für den V«-
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