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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191410164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19141016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19141016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-10
- Tag1914-10-16
- Monat1914-10
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1914
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Riesaer O Tageblatt ««d A«xrigrr MtblM «ld Ächckger). relegvunm-Adresser ßD I! F»mk»t«chflell« rag blatt Rt lL Vie» für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 241. Freitag, IS. Oktober 1914, abends. «7. Jahrg. Da« LagÄK»tt «scheiat i»« Tag abmdS m t «usnahm« der Sonn, und Festta-L »iert«IiLhrttch«r B««g«prr» bei «bhoimA in der GwediÜon in Rksa 1 Mark 00 Psg., durch unser« Träger frei in« Hau« 1 Mart SS Psg., bei Abholung am Schalter ds kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg.-- durch den Briestrüger fret^« Hau« 2 Mark 7 Ag. Auch Monat-abonmment« werden angawmmen. Aazkige».«m«ahme für di« «unuuer de» Ausgabetage« bi« vormittag V Uhr ohne Gewähr. Preis für di« klemgrspalten« 48 ram breit« SorpuSzeilr 18 Pfg. lLokalprrt« 12 Psg.) Zritraubendrr und «abtllarischer Satz nach besonderem Laris.' Rotationsdruck und «erlag von Langrr t Winterlich in Niesa. — Geschäftrstelle; Voethestraß« VL — Fltr di« Redaktion vrrantwortlich: Arthur tzähnel in Riesa. In Bvhra (AmtSH. Kamenz) und in LangttlWvlM-dvrf (ilmtSh. Pirna) ist die Mauls und Klauenseuche au-gebrochen. Dre-den, den 15. Oktober 1914. 1109xHV. Ministerium des Innern. 5835 In Pflicht genommen sind die Herren: Rittergutsbesitzer Johann Franz Emil Harz in vobersen al» Sntsvorsteher für den selbständigen Gutsbezirk Vobersen, Admtnistralor Kurt Otto Karl Ruhland in Glaubitz al« stellvertretender Äutsvorsteher für den selbständigen Gutsbezirk Glaubitz. Großenhain, am 14. Oktober 1914. 2178 o Königliche AmtShauvtmavnschaft. 1679 a Auf Grund des 8 5 des Polizei-RegulativS, daS Prostituierten-Wesen in der Stadt Riesa betreffend, vom 1. Februar 1896, wird über die Schankwirtschaft „Weihes Schlotz" de» Restaurateurs Hermann Zacher, hier, Hauptstraße «r. 1; sowie über dar Tuvnelrestaurant im Hotel Kaisrrhof, Inhaber Karl Bubbe, hier, Katser-Wilhelm-Platz Rr. 11, vom 16. Oktober 1914 ab die Polizeistunde auf abeudS 16 Nhr verhängt. Wer in diesen Gchankwirtschafteu über die gebotene Polizeistunde hinaus verweilt, ungeachtet der Wirt, sein Vertreter oder «in Polizeibeamter ihn zum Fortgehen aufge- fordert hat, wird nach Z 365 Absatz 1 deS Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bi» zu 15 M. bestrast Der Rat der Stadt Riesa, am 16. Oktober 1914. G. Auf Grund von 8 105 b der Reichsgewerbeordnung werden für Sonntag, de» 18. Oktober 1S14, die Stunden, während welcher in Riesa im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werben dürfen, auf. zehn vermehrt und zwar: 1. für den Handel mit Eß- und Materialwaren und für den Kleinhandel mit HeizungS- und VeleuchtungSmaterial von 6^/, bi» 8*/z Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags; s. für diejenigen Zweige des Handel«gewerbeS, deren fünfstündige VeschäftigungSzeit auf die Stunden von 11 bis 4 Uhr festgesetzt ist, von 11 Uhr vormittag» bis 9 Uhr nachmittag«; s. sür solche Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die nur in Kontoren beschäftigt werden, von 7 bis r/,9 Uhr vormittags und von 11 bis r/,8 Uhr nachmittags; 4. für den verkauf von Fletsch und Wurstwaren und von -um menschlichen Genuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Schankwirtschasten von 6'/, bi» 8*/, Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittag» bi» 7 Uhr nachmittag»; 5. für den verkauf von geräucherten und anderen Ftschwaren von 7 bi» 8 Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittag» bi» 8 Uhr nachmittag«. Während dieser Zeiten darf auch der Gewerbebetrieb in offeue« Berkaufslädrn stattfindrn. Der Verkehr auf dem Jahrmarkt« wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Der Rat tzer Stadt «tesa, am 15. Oktober 1914. Versteigerung. Am 19. d. M. von 2 Uhr nachm. ab gelangen im hiesigen Artillerie-Schüberidezrot 48 Haufen alte» Brennholz und 9 „ „ Reisig zur öffentlichen Versteigerung. Tr. P. Zeithain, den 15. Oktober 1914. , Kommandantur. , Die sür Gröba auf da» laufende Jahr ausgestellt« Schöffen- und Geschworenen- Urliste liegt «ine Woche lang, und zwar vom 17. bis Mit 23. Oktober 1914, im Ge meindeamts — Zimmer 3 — zu Jedermann» Einsicht aus. A Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll hier erhoben werden. Hierbei wird auf die im Flur des Gemeindeamtes aushängenden Gesetzesvorschriften der ZZ 31, 32, 33, 34, 84, 85 der Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 24 des Königlich Sächsischen Gesetze» vom 1, März 1879, Bestimmungen znr Ausführung diese» Gesetze» enthaltend, verwiesen. , - Gröba^ am 16. Oktober 1914. Der Gemetudevorftaud. — Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 17. Oktober d. IS., von vormittags V,9 Uhr an,' W- langt auf der Freibank des städtischen GchlachthofeS RiU-s und Kalbfleisch zum Preise von 40 Pfg^ sowie Schweinefleisch (Eber) zum Preise von 30 Pfg», pro V« kg -um Verkauf. Nie la . an 16. Oktober 1S14. Die Direktion des stützt. Schlachthofes. Orrtliches mid Sächsisches. Riesa, den 16. Oktober 1914. —Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurd«n Hauptmann und AbteilungSführer Alfred Merz und Oberleutnant August Ernst im Feldart.-Rgt. Nr. 32, Leutnant d. Res. Joh. Kühn und Sergeant Fabian im Pionierbataillon Nr. 22, Wachtmeister Otto Hoffmann im Feldartillerie-Regt. Nr. 68 und Huuptmann Karl Geyer vom Telegraphen-Vat. Nr. 7, z. Z. Kommandeur der Fernsprechabteilung 19. —y Bor der dritten Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts hatte sich die 33 Jahre aste, aus Röberau gebürtige, in Riesa wohnende MalerS-Ehefrau Ida Hulda Günzel, wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung zu verantworten. Die Angeklagte wurde am 26. Mai d. I. von demselben Gerichtshof wegen Be leidigung und Körperverletzung der mit ihr zusammen in einem Hause wohnenden MalerSehefrau Schulze zu 120 M. Geldstrafe oder 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Damals ist auch der Oberschutzmann Schmidt aus Riesa als Zeuge vernommen worden. In dem vorliegenden Falle wird der Günzel beigemeffen, in einer Beschwerdeschrtft an den Gtadtrat in Riesa den genannten Beamten beleidigt und wider besseres Wissen falsch angeschuldigt zu haben. Nach längerer Beweisaufnahme wurde die Verhandlung gegen die Günzel auf Grund de» Gutachten» de» Sachverstän- dtgen GerichtSarzteS Medizinalrate» Dr. Oppe vertagt. In der nächsten Verhandlung wird der Angeklagten infolge Gerichtsbeschlusses ein Verteidiger gestellt werden. — DaS Ministerium des Innern hat nach gutacht lichem Gehör des LandeSauSschuffe» für KriegShtlfe Grundzüge der Kriegshtlf, aufgestellt, die in der gestrigen Nummer der „TSchs. StaatSztg." veröffentlicht worden sind. DaS Ministerium erwartet, daß sämtliche Unterbehörden, einschließlich der Gemeinden, sich unter Berücksichtigung der örtlichen verhältniffe von diesen Grund- zügen letten lassen und in ihnen einen neuen Ansporn zu erfolgreicher Tätigkeit erblicken werden. Wir entnehmen diesen ausführliche» Darlegungen folgende allgemein interessierenden Ausführungen: Zur Mitarbeit in den Ausschüssen jeden Grade« sind Vertreter von Kirche und Schule, sowie oller BrvölkerungSkrrise, insbesondere auch de» Arbeiterstande» ohne Rücksicht auf Konfession oder politisch« Parteirichtung zuzuziehen. In diesem Sinne sind vor allem die auf den einschlagenden Gebieten arbeitenden Vereine einschließlich der Arbeiterorganisationen jeder Partei- richtung heranzuziehen und zu gemeinsamer Arbeit tunlichst zu vereinigen. UnierstützungSansprüche jeder Art sollen in der Regel schnell, zuverlässig und ohne Härte erörtert werden. Wichtig ist, den Bedürftigen vor dem wirtschaftlichen und geistigen Herabsinken zu bewahren; beispielsweise erscheint es nicht angemessen, die Unterstützung abzulehnen, weil verkäufliche oder verpfändbare, der bis herigen Lage angemessene Vermögensstücke, z. B. Möbel, vorhanden sind. Auch der Besitz eines al« Notpfennig anzusehenden geringen SparkassenguthabenS (etwa bis zur Höhe von 300 M.) ist kein ausreichender Grund, um die Anerkennung der Hilfsbedürftigkeit zu verweigern. Unbe dingt, und zwar durch ausdrückliche Befragung de« Be dürftigen, muß festgestellt werden, ob, wieviel und aus welchen Quellen (Staat, Gemeinde, irgendwelche Kasse, Arbeitgeber, Berufsverein, Wohltätigkeit) der Bedürftige Unterstützung schon erhält. Wahrheitswidrige Angaben oder Verschweigungen sind unter Umständen, jedenfalls aber dann, wenn sie häufiger werden sollten, al» Betrug zu verfolgen. In der Behandlung sächsischer Staats- anghörtger, anderer Reichsdeutscher und Angehöriger des verbündeten Oesterreich-UngarnS ist kein Unterschied zu machen. Selbstverständlich find keinerlei au« Anlaß des Krieges gewährte Unterstützungen als Armenunterstützung anzusehen, insbesondere nicht diejenigen an Familien der eingezogenen Mannschaften und an Arbeitslose. Die Unter stützungen sind, soweit tunlich, in Form von Naturalien zu gewähren. Für die auf Grund der Reichsgesetze von 1888/1914 an die Angehörigen von Kriegsteilnehmern zu zahlende Familie »Unterstützung ist die Bedürftig keit im einzelnen Falle festzustellen. Sie ist anderweit zu erörtern, wenn Gemeinde- oder BezirkSverband einen prozentualen Zuschuß gewähren oder au» sonstigen Mitteln eine weitere Unterstützung gewährt wird. Bei aller Spar samkeit ist aber niemals zu vergessen, daß die Bewahrung der Familien der elngezogenen Mannschaften vor Not ebenso einem sittlichen Bedürfnisse entspricht, wie für die Truppen im Feld- eine wesentliche Bürgschaft der inneren Zuversicht bildet. Von entscheidender Bedeutung ist tun lichste Verhütung und Linderung der Arbeitslosig keit. Die staatlichen und Gemeindebehörden werden daher im Einvernehmen mit den Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser vorbeugend die größte Auf merksamkeit zuzuwenden haben. Wichtig ist hier namentlich bei Notstandsarbeiten die planmäßige Ueberlegung und Vorbereitung rechtzeitig im voraus. Rechtsauskunfts stellen und Rechtshilfe, insbesondere an die Frauen der Kriegsteilnehmer, welche das Geschäft weiterführen, sind zu fördern. Die allmählich durchdringende Erkenntnis, daß der Kriegsausbruch vertragliche Verpflichtungen nicht ohne weiteres aufhebt, wird zur Sicherung des Wirt schaftslebens wesentlich beitragen. Die größere Muße, welche die Minderung der Arbeitsgelegenheit in Gestalt von verkürzter Arbeitszeit oder völliger ArbeitSruhe mit sich bringt, ist nach Möglichkeit zur persönlichen Förderung, bei Frauen und Mädchen insbesondere zu Hauswirtschaft- licher Ausbildung der Arbeitslosen zu benutzen. Daher wird al« Ersatz sür die üblichen BolkSoergnügungen, in», besondere die Veranstaltung von Familien- und Vor tragsabenden, die durch Lichtbilder und musikalisch« Darbietungen zu beleben sind, nach Möglichkeit zu fördern sein. Gesuche an den Landesausschuß Kriegs- hlfe sind nicht unmittelbar, sondern durch den Gemeinde vorstand (Bürgermeister) und die Amtshauptmannschaften, bet Städten mit revidierter Städteordnung durch den Stadtrat und die Kreishauptmannschaft zu leiten. —* Am 5. Oktober sind wieder verschieden? Ver besserungen des PersonenzugsfahrplanS der Sächsischen Staatseisenbahnen eingetreten, dis haupt sächlich dem Schüler- und Berufsverkehr zu Gute kom men. Weitere umfassende Verbesserungen des Fahrplans werden voraussichtlich bald zur Durchführung kommen können. Wenn auch der über alle deutschen Bahnen ver hängte Kriegszustand bestehen bleibt, und den mili tärischen Anforderungen auch weiterhin Rechnung getra gen werden muß, ist es doch möglich gewesen/ im Ein vernehmen mit der Militärverwaltung einen neuen Fahr plan? für den öffentlichen Personenverkehr aufzustellen, der die Durchführung der Züge mit den früheren Ge schwindigkeiten und eine bedeutende Vermehrung der Züge gegenüber dem jetzigen Zustande bringen wird. Durch Zusammenwirken dec benachbarten Eisenbahnver waltungen ist es ferner möglich gewesen, gute Verbin dungen für den direkten und Durchgangsverkehr vor- zuschen. Ta auch? auf die Anschluhverhältnisse inner- bald des sächsischen Bereichs so weit irgend möglich Rücksicht genommen wurde, wird der neue Fahrplan all gemeine und wesentlich« Verkehrserleichterungen bri.-r-
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