Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191411247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19141124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19141124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-11
- Tag1914-11-24
- Monat1914-11
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1914
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mesaer GTlMblM und Anzeiger (ElbeblM «nd Achüger). Te1egramm.Adreffe: ßL I ^44 gsernsprechsielle .Tageblatt-, Riesa. Nr. 20. für die Königs. Aintshauptmannschaft Großenhain, das Königs. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 272. Dienstag, 24. November 1tt14, alienvs. <Z7. Jabrg. DaS Siiesaer Tageblatt «scheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. BiertehShrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Matt 50 Psg., durch unsere Träger srei ins HauS 1 Mark 65 Psg., bei Abholung ain Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pig., durch de» Briesträger frei ins HauS 2 Marl 7 Psg. Auch ÄionatsabvnnemenIS werde» angenommen. Anzeigen-Auuahmc siir die Rümmer deS Ausgabetages biS vornuttag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die rleuigespaliene 43 wm breit« KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender nnd tabellarischer Sah nach besondere.» Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. - Fllr dl-Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. . In Obersörstchen (Amtshauptmannschaft Bautzen) ist die Maul- und Klanen- settche auSgebroche». Dresden, den 23. November 1914. 1195 g IIV. Miuisterinm des Juuern. 6476 Dormerstaa, den 3. Dezember 1VL4, vormittags 11 Uhr, wirkt M Sitziin^Ssüäle der Königlichen Ainrrhauptmannschaft Großenhain Bezirkstag abgehalten. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer daselbst aus. Großenhain, den 23. November 1914. 61 x vn. Uhlemauu, Amtshauptmann. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Curt Richter in Oelsitz ist der Ausbruch der Mauls und Klauenseuche bezirkstierärztlich festgestellt worden. Als Sperrbezirk wird gemäß 8 161 der BnndeSraisvorschristen zum Viehseuchen» gesetze der Ort Oelsitz und als Beobachtnugsgebiet gemäß 8 165 a. a. O. die Orte Jahuishansen, Ntckritz, Pausitz und Weida, etuschlieszltch -ere» Gemarkungen bestimmt. Fltr den Sperrbezirk gellen die Vorschriften in 88 162—168 nnd für das Bes obachtuugsgebiet 88 166—168 der BundeSratSvorschrtsten zum Viehseuchengesktze — Gesetz» und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 foloeude —. Die in dem Umkreise von 15 km von Oelsitz liegenden Ortchaften deS Bezirks sind infolge früherer Seuchensälle den Bestimmungen in 8 168 Absatz 1 der vorgenannten Bundesratsoorschristen bereits unterstellt. Die nach Absatz 3 des 8 168 der Bundesratsvorschriften vorgesehenen weiteren Be schränkungen bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafoorschriften des BtehseuchenpesetzeS vom 26. Juni 1909 bez. weiteren, gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Biehseuchengcsetze mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bis zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 23. November 1914. 2921 b L. Königliche Amtshauptmaunschaft. Da erfahrungsgemäß bei einer Kälte von mehr als 3 Grad Reaumur auf eine Verbindung von Mörtel und Mauersteinen mit Bestimmtheit nicht zu rechnen ist, so wird hiermit ungeordnet, daß alles Mauern daun tiuzustelle» ist, wen» a» dem Bauplatze die Lufttemperatur auf mehr als 2 Grad Reaumur uuter de» Nullpunkt hcrabsiukt, während das Abputzen aller Wand» und Mauerflächen mit Kalkmörtel im Freien bereits bei einer Temp-ramr von 0 Grad Reaumur zu unterlassen ist. Uebertrelungen dieses Verbots werden au dem Bauherrn und dem Bauausführenden bez. Bauleiter mit Geldstrafen bis zu 10V Mark geahildet werden, überdies bleibt die Forderung der Wiederablraguua deS etwa verbotswidrig ausgesührtcn Mauerwerks Vor behalten. Die OrlSpolizeibehörden wollen die Durchführung des Vorstehende» überwachen, etwaige Zuwiderhandlungen aber, unverzüglich hierher auzeigen. Großenhain, den 21. November 1914. 1943 a.O. Die Königliche Amtshauptmattnschaft. Unter dem V ehbestai.de des Gutsbesitzers Oskar Schäfer in GlaUÜitz Nr. 07 ist der Ausbruch der Manlr und Klauenseuche bezirlstierärztluh festgesleül worden. Es bewendet bet den in ber Bekanntmachung vom 19. dieses MouatS — Nr. 2877, 2878 a L — getroffenen Maßnahmen. Großenhain, am 23. November 1914. 2878 äL. Königliche Amtshanptmanuschast. 2 Kttaben, 16 Monate und sieben Wochen alt, sind in gute Pflege zu vergeben durch bei. Gemeiu-cvorstanil zu Gröba. Oertliches nnd Sächsisches. Niesa, den 24. November 1914. —* W e ihn achtsgaben für unsere tapferen Truppen. Wie wir hören wird von der Stadt Leipzig zusammen mit anderen zum Korpsbereiche des 19. A.mee- korvs gehörigen Städten, darunter unter anderen auch Chemnitz, Plauen i. V., Wurzen und Riesa, ein Weih- nachtslicbcsgabenzug für die Truppen des 19. Armeekorps und des 27. Rcservekorps ausgerüstet und mit Unter stützung der Militärverwaltung Ende November ins Feld abgescndct. Ein Gleiches geschieht durch die Kricgsorgani- sation der Städt Dresden zusammen mit Städten im Be reiche des 12. Armeekorps für die Truppen des 12. Armee korps, des 12. Rcservekorps und der 19. Ncscrvc-Divi- ion. Für die im Osten kämpfenden sächsischen Truppen st ein solcher Liebesgabenzug bereits abgcgaugen. Dic- em Zusammenwirken der Städte liegt der Gedanke zu Gründe, allen im Felde stehenden sächsischen Truppen, auch denjenigen, die an nichtsächsischc Truppenteile zuge teilt sind, mit möglichster Sicherheit für rechtzeitiges und wirkliches Ankommen Weihnachtsgabcu zuzufnhrcn. Nach Auskunft von zuständiger Stelle besteht eine bessere Mög lichkeit hierzu, als sie durch diesen Zug gegeben ist, nicht. Außer der militärischen Begleitung wird der Zug auch Vertreter der Städte mitführen, die für die gerechte Verteilung der Liebesgaben sorgen. Deshalb ist auch eine Bezeichnung der Liebesgaben für bestimmte Truppenteile als unnötig nicht zugclassen worden. AuS vorstehenden Gründen hat, wie es z. B. auch die Garnisonstädte Leip zig, Chemnitz, Plauen und Wurzen getan haben, unsere Stadtvertretung davon absehcu zn sollen geglaubt, ledig lich für die hier in Garnison stehenden Truppenteile be stimmte Weihnachtsliebesgaben ins Feld zu senden, sich vielmehr an dem gemeinsamen Liebesgabenzugc beteiligt. Die städtischen Kollegien haben hierfür 5000 Mark bereit gestellt. Außerdem haben noch der Glasversichcrungsvcr- ein 250 Mark und die hiesigen Vereine vom Roten Kreuz rund 450 Mark in Gegenständen beigctragcn, sodaß heute von Niesa aus in 61 großen Kisten bezw. Säcken Liebes gaben im Werte von 5700 Mark mit dem fraglichen Zuge KN unsere tapferen Truppen ins Feld gehen. Wir dürfe» überzeugt sein, daß von den Liebesgaben der Städte jeder sächsische Krieger im Felde eine Weihnachtsgabe erhält. — Vor mehreren Wochen wurden aus Städten und Ortschaften längs der russischen Grenze eine große Anzahl junger Männer im Alter von 16 bis 20 Jahren in das Innere des Landes gebracht, um sie bei einem etwaigen Einfall der Russen nicht der Gefahr ausznsctzcn, verstüm melt zu werden. Die jungen Leute wurden an verschie denen Orten auf Kosten des Reiches verpflegt. Das; für absehbare Zeit mit einem Einfall der Russen — nament lich im schlesischen Gebiet — nicht mehr gerechnet wird, geht daraus hervor, daß mit der Rückbeförderung der Leute jetzt begonnen worden ist. Durch den oberen Bahnhof in Plauen i. V. kamen gestern nicht weniger als 4500 solcher junger Leute, die bei bester Laune waren und vom dortigen Verpflegungs-Ausschuß freundschaftlichst bewirtet wurden. — Von dem verstorbenen Amtsrichter a. D. August Gottlieb Dretzler in Dresden ist n. a. eine Stiftung für ländliche Dienstboten unter dem Namen Christ baum-Stiftung errichtet worden. Die Jahreszinsen deS Stiftungskapitals sind alljährlich am Christabend oder, wenn dies nicht angängig erscheint, in der Woche vor dem Christfeste au sechs arme, gut beleumundete sächsische ländliche Dienstboten weiblichen Geschlechts zu verteilen, die wenigstens 20 Jahre hindurch und in diesem Zeit räume wenigstens fünf Jahre ununterbrochen bei derselben Herrschaft in Diensten gestanden haben. Als zn Unter stützende sind nicht die der öffentlichen Armenpflege an- hcimgcfallenen, sondern vorzugsweise die verschämt Armen zu wählen. Gesuche um Bewilligung von Unterstützungen sind unter Beifügung des GeburtSzeugnisses, der amt lichen Bescheinigung über die Dienstzeiten, der Führungs zeugnisse und eines Nachweises über die Bedürftigkeit und Würdigkeit bis zum 10. Dezember dieses JahrcS beim Ministerium des Innern — Reg. IIIL — in Dresden ein- znreichen. — Sendung von Paketen an die im Felde auf dem westliche» Kriegsschauplatz stehenden Offiziere, Be amten und Mannschaften der Kaiserlichen M arin e. In der Wcihuachtspaketwoche vom 23. bis 30. November erfolgt die Entgegennahme durch das Pakctdcpot in Ham burg. Im übrigen sind die Verscudungsbedingungen der Weihnachtspaketwoche zu beachten, die in unserem Blatte am 18. November veröffentlicht worden sind. — Für die dauernde Versendung von Paketen ist folgendes ungeord net worden: Sammclstellc für die aus dem Ostsecstcrtwns- bereich Ausgerückten ist das „1. Ersatz-Seebataillou in Kiel, für die aus dem Nordscestationsbereich AuSgerückten die 2. Torpcdodivision in Wilhelmshaven." Die Vorschriften über Paketscndungen an die Besatzungen S. M. Schiffe und an die bei den Marinetcilcn in der Heimat befind lichen Marincangchörigcu werden durch diese Bestim mungen nicht berührt. Hierüber geben die Postämter Aus kunft. — Für die im Jnlande stehenden Marinctruppen und für die Besatzungen S. M. Schiffe ist die Aufgabe von Paketen bei dem Pakctdcpot nicht gestattet. Für diese nehmen alle Postanstaltcn Pakete nach den üblichen Post vorschriften an. — Warnung vor Kn g e ls ch n tz e r n. In letzter Zeit werden in den Zeitungen Gegenstände in Platteuform unter der Bezeichnung „Kugclschutz", „Kugelschützcr" und dergl. angepriescn, die unsere Soldaten im Felde vor töd lichen Verletzungen schützen sollen. Wie wir von zustän diger Stelle erfahren, können diese Gegenstände den beab sichtigten Zweck nicht erfüllen, weil sie selbst auf weite Ent fernungen von dem Geschoß der bei uns und unseren Gegnern im Gebrauch befindlichen Gewehre noch glatt durchschlagen werden. Es werden dabei von den Platten Stücke mit abgerissen, die dann mit dem Geschoß, das beim Durchschlagen der Platten seine ursprüngliche Form ver loren hat, in den menschlichen Körper eindringcn. Es er gibt sich daraus ohne weiteres, da» die Platten nicht nur nichts nützen, sondern oaß deren Verwendung geeignet ist, die Verwundungen noch gefährlicher zu machen. Lor dem Ankauf der Fabrikate muß daher dringend gewarnt wer den, um Soldaten und deren Angehörige nicht in falsche Hoffnungen einznwiegen und um sic vor unnötigen, recht beträchtlichen Gcldausgabcn zu bewahren. — Von amtlicher Stelle wird darauf aufmerksam ge macht, daß in der Zeit vom 28. bis 30. November Wcih- nachtspakete für alle tm Felde stehenden Hecresanaehürigen, das heißt für alle zum Kriegsdienst cingczogenen Personen mit Ausnahme der im festen Standort der Heimat befind lichen, abgcsandt werden können. Vermag der Absender das Armee-, Reserve-, Sa n d m e h r k o r p S oder die Armee, nicht anzugeben, so kann bei der Post ohne einen solchen Zusatz aufgeliefcrt werden. Das Paket depot wird durch die Post nachaetraacn. Dies gilt insbesondere auch sür die mit Namen bezeichneten Ver bünde, wie Kcivallcriedivisivncn und Landsturmfvrmativnen. An die im'Jnlande in festen Standorten stehenden Truppen sind Pakete jederzeit nach den allgemeinen Postvorschriften zulässig. — Die Milderung der Folgen unverscgul» dctcr Arbeitslosigkeit nnd die Gewährung von Arbeitslosenunterstützungen betrifft eine Verordnung, die das Königliche Sächsische Ministerium des Innern an die KreiShauptmaunschasten gerichtet hat. Diese Verordnung, die in der Sächsischen Ltnatszcitung vom 23. November ver öffentlicht wird, entwickelt nach allgemeinen Betrachtungen über die Notwendigkeit, die durch den Krieg ihres täglichen Verdienstes beraubten breiten Volksschichten vor Not zn schützen, im einzelnen die Gcsichstpuukte, nach denen eine solche Hilfe planmäßig einzurichten und dnrchzusühren ist. —* Die Höchstpreise für S p e i s c k a r t v f fc l n. Der VnndcSrat hat in seiner gestrigen Sitzung Höchstpreise für Spcisekartofseln festgelegt. Die Preise gelten für den Kartoffelprvduzenten. DaS Reich ist mit Rücksicht ans dis Verschiedenheit ber Produktionskosten in vier Preisbezirke geteilt. Der erste Bezirk umfaßt etwa die Gebiete östlich der Elbe, der zweite die Provinz Sachsen und Thüringen, der dritte Bezirk erstreckt sich auf die nvrdwestdentschcn Ge biete mit ihrer großen Schweinezucht. Ter Westen und Süden deS Reiches fallen in den vierten Bezirk. Die Preise für die besten Spcisekartofseln, wie Dabcr, Imperator, Magnmn bonum und Up tv date sind um 25 Pfennig für den Zentner höher gesetzt, al-s sür die übrigen Spcifekar- tvfscln. Tie Landeözcntrale kann noch andere Sorten bester Speisekartoffeln in die erste Grnppc hineinsetzcn. Die Höchstpreise sind für die Speisekartofwln der besten Sorten im Osten 2.75 ./t, in Mitteldeutschland 2,b5./t, in Nordwestdcutfchland 2,95 .//, in West- und Süddentschland 3,05 für den Zentner. Für die nicht heranSgehobencn Sorten sind die Preise entsprechend 2,50, 2,60, 2,70 und 2,80 ./i für den Zentner. Die Festsetzung von Höchstpreisen für Futter- und Fabrikkartosfeln ist in Vorbereitung. Die Verordnung über die Höchstpreise tritt nm 28. Novem ber 1014 in Kraft. —N Die fünfte Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichte verhandelte gegen die 49 Jahre alte, in Priestewitz wohnende, bisher unbescholtene Steuerausseherswitwe Marie Sopbie Wctzig geborene Scelig wegen Uinerschlagung im Amle. Nach dem Todt ihres Eheinamics wurde die Wctzig nm 22. September 1905 als Sicuerciunebmcrin für die staatliche'Schlachlsteuer und Vichversichc- rung für Priestewitz und Umgegend eidlich i» Pflicht genommen. Ter Sohn der Angeklagten war in Geldverlegenheit gekommen unk ließ sich deshalb am 28. Auonst d. I. von seiner Mutter aus der von ihr verwalteten Kasse 126 Mark geben, mit dem Verspreche» das Geld bis 2t. September zuriickzucrstatten. Da der Sohn hier zu nicht imstande war und die Sache zur Kenntnis der Behörde kam, wurde Anklage gegen die Wetzig erhoben. DaS Gericht er kannte auf die geringste Strafe von 3 Monaten Gefängnis. —* AuS einer Ham stur deS hiesigen Kaiser-Wilhelm« Platzes wurde ein Damenrad, Marke „Brennabor", Nr. 251 182, gestohlen. DaS Fahrrad hat schwarzen Nahmenbau und an beiden Seiten der Lenkstange schwarze Korkgriffe. —* DaS Oberkommando in den Marken erinnert nach träglich an die Pflicht, sich bei allen Gesprächen mittels Fernsprechers die größte Zurückhaltung hinsichtlich mtlt- tärischerNachrichten aufzuerlegen. Gegen diese durchs
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite