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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191412170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19141217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19141217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-12
- Tag1914-12-17
- Monat1914-12
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1914
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Riesaer G Tageblatt und Anxetger <Elbeblatt mS Anzeiger-. Amtsötatt für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rai öer Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. AKI. Donnerstag, 17. Dezember 1914, avenvs. 67. Aalirg. Da» Niesa» Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- »nd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition In Niesa 1 Mark SO Pfg., durch unser« Träger frei ins Hau» 1 Mart 6S Psg., bei Abholung ain Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei ins Haus 2 Marl 7 Pfg. Auch MonatSabonncincntS werden angenommen. Anzeigeu-Airnahuie für die Nmnmer de» Ausgabetages bi» vormiltag S Uhr ohne Gewähr. Preis für di- kleingefpalten« 43 nun breite KorpuSzeile 18 Psg. (LokalprciS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von LangerLWinterlichin Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrab « 5L — Für die Redaktion verantwori'sch: Arthur Hähnel in Riesa. .... . ........ ... , Auf Blatt 5 des GenoffenschastSregister», die MolkereisBenoffenschaft Riesa, ein getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rtesa betreffend, ist heute ei», getragen worden: AIS Stellvertreter für daS behinderte Vorstandsmitglied Richter ist der Ritter gutsbesitzer Emil Harz in Bobersen in den Vorstand gewählt. Riesa, den 16. Dezember 1914. «königliches Amtsgericht. Freibank Zeithain. Morgen Freitag von vormittags 10—12 Uhr gelangt das Fleisch eines Kalbes, Pfund 50 Pf., zum Verkauf. Ter Kemeindevorstand. Freibank Schänitz. Freitag, den 18. Dezember, nachmittags von 2 Uhr an, wird rohes Rinds und Schweinefleisch neikaml. Preis 40 Ma. pro V- kxr.Der Gem -Aelteste. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 17. Dezember 1914. —* Zu der gestern in unserem Blatt gebrachten War- uung vor Hausiererinnen mit Kriegsblumen, wird uns heute mitgeteilt, das; die betreffenden Frauenspersonen be- rechtrgt sind, mit künstlichen Blumeri zu hausieren. , —-M i e t - u n d H y p o th e ken eini g un g s äm ter mit Zwangsbefugnis. Eine für Hypotheken- und Mletzmsschuldncr und -gläubiger wichtige Verordnung bat der Bundesrat erlassen. Die neue Verordnung soll im wesentlichen dazu dienen, den Schutz der Mieter und Hhpo- thelenschuldner, der ihnen bereits nach den bisherigen Verordnungen (durch gerichtliche Fristgewährung, Aufschub der Fälligkeit des Hhpothckenkavitals usw.) zustand, zu festigen; anderseits sollen die Gläubiger vor ungerecht fertigten Stundungsgcsnchen gesichert werden. Der Bun desrat hat zunächst bestimmt, das; solche kommunale Eini gungsämter, die zwischen Mietern und Vermietern oder zwischen Htzpothekenschuldnern und Hhpotbckengläubigern zum Zwecke eines Interessenausgleichs zu vermitteln haben, durch die Landcszcntralbehvrde des Bundesstaats mit einer gewissen Zwangsgewalt auSgestattet werden können. Es kann ihnen nämlich das Recht verlieben werden, gegen die von ihnen geladenen Beteiligten im Falle ihres Aus bleibens Ordnungsstrafen bis zu 100 Mark festzusetzen. Mieter und Hhpothekenschuldner sind, wie ferner verordnet wird, in diesem Falle verpflichtet, über die für die Ver mittlung erheblichen, von dem Einigungsamt bestimmt zu bezeichnenden Tatsachen Auskunft zu erteilen. Auch diese Auskunft kann durch Ordnungsstrafe erzwungen werden. Gegen die Festsetzung der Ordnungsstrafe findet Beschwerde bei der Gemeindeaufsichtsbchörde statt; diese entscheidet endgültig. Wer die Auskunft wissentlich falsch gibt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. — Die Gemeinde ist weiterhin befugt, von den beteiligten Personen Ver sicherungen au Eidesstatt über d-ie Richtigkeit und Voll ständigkeit der Auskunft zu fordern. Ist ein Zivilprozcs; gegen Mieter oder Hypothekenschuldner anhängig, in dem die Beklagten Stundung oder Aufhebung von Fälligkeits klauseln und dergleichen (gemäß der früher ergangenen Bnndesratsverordnungen) verlangen, so hat das Gericht die Einigungsbchörde unter Mitteilung des Aktenmateriais gutachtlich zu hören. Alle aus Anlaß der neuen Ver ordnung vorzunchmenden gerichtlichen Handlungen und das Verfahren vor dem Einigungsamt sind stempel- und ge bührenfrei. Zu bemerken ist zu dieser Verordnung, daß rinc den Gläubiger zwingende längere, das heißt über drei Monate hinausgehende Fristgewährung in den neuen Vorschriften nicht vorgesehen ist. Nur auf Grund gütlicher Einigung der Beteiligten, die allerdings in sehr häufigen Fällen namentlich für Hypothekenkapitalicn wünschenswert sein wird, kann daher nach wie vor eine Erstreckung der Fälligkeitsfrist über die genannte Frist hinaus herbeigc- stihrt werden. — Häufig verlieren Soldaten ihre Brillen im Felde oder zerbrechen sie; da sie nicht im Besitze ihres vrillcnrezeptes sind, muß die neue Brille aus Umwegen Lber die Heimat beschafft werden. Es sollten daher bril lentragende Soldaten vor ihrem AuSrücken angehaltcn werden, sich mit einer Ersatzbrille zu versehen und ihr Brillenrezept mttzunehmen. Mitglieder von Krankenkassen, deren Rezepte vom Optiker zu Verrechnungszwecken zu rückbehalten werden, sollten sich von ihrem Arzt ein Doppelstück ihres Brillenrezcptes zur Mitnahme ins Feld ausstellcn lassen. Schon im Felde stehende Soldaten mit Brillen sollten sich ihr Brillenrezcpt aus der Heimat vorsorglich beschaffen, falls es nicht im Felde möglich ist, nach der getragenen Brille die Nummer der Gläser fest- zustellen. — Ueber die Behandlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter hat das Kriegs ministerium neuerdings verfügt: Stach Mitteilung des Mi nisteriums des Innern sind betreffs des Abschlusses neuer Arbeitsverträge mit russischen Saisonarbeitern mehr fach Schwierigkeiten entstanden. Tie Arbeitgeber sind zwar gewillt, die russischen Arbeiter im Winter unterzubringen, zu verpflegen und mit ihnen neue Verträge abzuschließen und somit der ihnen auferlegten Verpflichtung nachzu kommen, sie fordern aber in Wahrung ihrer berechtigten Interessen, daß sich die Arbeiter bis zur Beendigung der nächstjährigen Herbstbestellung binden. Die Arbeiter hin gegen wollen auf die zuletzt genannte Forderung nicht eingehen. Sic hoffen, zeitiger in die Heimat zurückkehren zu können und bis dahin bei industriellen Betrieben Ar beit gegen höhere Entlohnung, als in der Landwirt schaft geboten wird, zu finden. Im staatlichen, militärischen und wirtschaftlichen Interesse ist es dringend geboten, daß einerseits die Landwirtschaft für ihre angesichts des Krieges gesteigerten Aufgaben voll leistungsfähig erhal ten wird, und daß anderseits den heimischen Industrie arbeiter« durch die Ausländer keine Konkurrenz erwachst. oie zu eurer Steigerung der an sich schon herrschenden Arbeitslosigkeit führen müßte. Wie schon in den ein gangs erwähnten Erlassen betont worden ist, ist in erster Lline anznstrcben, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbcrtnehmer auf friedliche Weise im Wege der Einigung zu regeln. Wo dies aber nicht möglich sein sollte, muß den Ausländern mit Nachdruck zum Bewußt- seln gebracht werden, daß erforderlichenfalls gegen sie mit Gewalt — Unterbringung in Gefangenenlagern — borgegangcn werden wird. In vielen Fällen wird schon der Hinweis darauf, daß die nicht wehrpflichtigen Per sonen nach dem 1. Dezember ans unmittelbare Rückbe förderung über die Landesgrenze nicht mehr zu rechnen haben, und daß auch ihre Abreise auf eigene Kosten über neutrale Länder, wobei u. a. die Visierung ihrer Pässe durch die gesandtichaftliche oder konsulare Vertre tung des neutralen Staates gefordert wird, in Frage ge stellt ist. genügen, um die Bereitwilligkeit zum Eingehen neuer, den Sommer 1915 überdauernder Arbeitsverträge zu erreichen. Sollte aber Irotzdem der nicht zuletzt zum Vesten der Arbeiter erstrebte Erfolg dadurch nicht erreicht werden, so werden die Königl. Generalkommandos er- gcbenst ersucht, den am 5. Oktober 1914 erlassenen Be fehl dahin zu erweitern, daß 1. jeder Wechsel der Ar beitsstelle ohne Einwilligung der Arbeitgeber jetzt oder im nächsten Frühjahr verboten wird, sofern sich letztere bereit erklärt haben, die Arbeiter unter angemessenen Bedingungen den Winter über zu behalten und zu be schäftigen, und 2. daß industriellen Betrieben die Annahme landwirtschaftlicher ausländischer Arbeiter untersagt ist. Die Polizeibehörden haben die Befolgung dieser Anord nung streng zu überwachen. — Hinsichtlich der Rückgabe unbestellbarer Feldpost se n dun gen, deren Empfänger vermißt oder tot sind, besteht bei der Reichspostverwaltung seit jeher die Bestimmung, daß die Post besteller sie den Absendern in rücksichtsvoller Weise auszuhändigcn haben und daß, wenn der Absender nicht i» einem Postorte, son dern auf dem Lande lebt, der Landbricfträger derartige Feldpost sendungen an die Ortsbehörde oder den Ortsgeistlichen auslicfcrn soll, damit die Angehörigen auf diesem Wege schonend vorbereitet werden können. Verschiedene seit Ausbruch des jetzigen Krieges angcstcllte Versuche haben ergeben, daß sich dieses letztere Verfahren auch in größeren Orten hat durchführen lassen. Die Reichspost verwaltung hat deshalb die bisherigen Bestimmungen dahin er weitert, daß Feldpostscndungen, deren Empfänger tot oder vermißt sind, auch in Postortcn ohne Mitwirkung des PostbcstellpersonalS den Absendern in geeigneter Weise zurückgegeben werden können. DaS hierzu einzuschlagende Verfahren soll den örtlichen Verhältnissen angepaßt, auch soll auf besondere Wünsche der OrtSüchörden und der Geistlichkeit, soweit sie sich nut den sonstigen postalischen Vor schriften vertragen, Rücksicht genommen werden. Den Truppen teilen im Felde ist im übrigen neuerdings höheren Orts empfohlen worden, auf unbestellbaren Feldpostsendüngen an Gefallene fortan, statt des kurzen Vermerks „tot" oder „gefallen", die Fassungan- zumenden „gefallen fürs Vaterland" oder „gefallen auf dem Felde der Ehre". — Den Paketen nach dem Auslände müssen bekannt lich neuerdings zwei besondere grüne Zollinhaltserklärungen (Ausfuhrcrkläiungen) hcigesügt werden, die für die zollamtliche Prüfung darüber erforderlich sind, ob die Sendungen keine zur Ausfuhr verbotene Waren oder unzulässige schriftliche Mitteilungen enthalten. Die sorgfältige Ausfertigung dieserAussuhrsrklärungen liegt im dringenden Interesse der Absender, da die Zollbehörden alle ungenügend auSgefüllten Formulare zur Vervollständigung zurückgcbcn und die Pakete daher Verzögerungen in der Beförde rung erleiden. Nach den bisherigen Beobachtungen wird haupt sächlich gegen folgend« Bestimmungen verstoßen: n) auf den grünen Zollinhaltserklärungen fehlt die Ueberschrift „Ausfuhrerklärung (für Zwecke der deutschen Zollabfertigung)"; b) die Waren sind in Spalte 2 nicht so genau bezeichnet, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhrverbote fallen; o) in der Spalte „Bemerkungen" fehlt die Erklärung des Absenders „Enthält außer Gcschästspapicrcn keinerlei schriftliche Mitteilungen"; ä) die Absender unterlassen es, die Ausfuhrerklärungen handschriftlich zu vollziehen. Der Abdruck eines Stempels mit dein Namen des Absenders oder der Firma genügt nicht. Den Paketen an deutsche Kriegsgefangene im Aus lande brauchen, da sie Waren jeder Art enthalten dürfen und be sonders behandelt werden, die zwei grünen Ausfuhrerklärungen nicht bcigcfügt zu werden. — Der König besuchte gestern in Wiesbaden dle Verwundeten und Kranken im Giadtkrankenhause St. JoscsS- Stift und im Hotel zu« Vock. Freitag früh wird der König wieder in Dresden eintreffen. — Am Montag und Dienstag, den 14. und 15. De zember, fanden im Finanzministerium unter dem Vorsitze des Hrn. FlnanzministerS Beratungen der Bezirks» oberforstmeister de» Lande» statt, an denen auch der Rektor der Forstakademie und der Direktor der Forst- einrichtungSanstalt teilnahmen. Zur Besprechung gelangten außer einigen zweifelhaften Fragen de» inneren Dienste» teils die im letzten Landtage verhandelten Fragen über die wichtigsten Grundsätze unserer SlaatSforstwirtschaft, teils die aus Anlaß dcs Kriege» bei der StaatSforstoer- waltung notwendig gewordenen Maßregeln. Die Be ratungen, die bisher seit ungefähr 10 Jahren aller 2 Jahre stattgefunden haben, dienen der Zentralstelle al» wertvolle Unterlage zur Fassung ihrer allgemeinen Entschließungen und Anordnungen und den Teiinchmen zur gegenseitigen Belehrung und Anregung. — Die in Dresden abgehaltens Krtegktagung deS Sächsischen LandcSknlturrciteS beschäftigte sich eingehend mit der tu der gegenwärtigen KriegSzeit wichtigen Frage der „Versorgung der Großstädte mit Schlachtvieh". Ilm dem Schweinemaugel zu begegnen, trat Rittergut», besitzet Oekonomierat Schade-Görlitz dafür ein, daß in Zukunft Mindestpreise für Schweine von 50 M. für den Zentner Lebendgewicht festgesetzt werden. Nach seinen Er- sahrungen gehe die Schweinezucht deshalb zurück, weil die Produktionskosten nicht mehr gedeckt werden. — Geh. Oeko nomierat Andrae-BräunSdorf, der Vorsitzende de» Bunde» der Landwirte im Königreich Sachsen, warnte dagegen vor Festsetzung von Mindestpreisen in einer Zeit, wo die Echwelnepreise anzögen. Mindestpreise seien nur angebracht, wenn die Schweine billig seien. Infolge der verminderten Einfuhr ausländischer Futtermittel werde die Schweine produktion noch mehr zurückgehen. — Geh. Oekonomierat Schubart-Euba führte den Schweineinangel darauf zurück, daß der kleine Mann, auf den 60 Prozent der gesamten Schweineproduktion entfallen, Henle so gut, wie nicht mehr züchte. In einigen Monaten werde e» überhaupt kein« Schweine mehr geben. Die Wiedereinführung der Schweine haltung in den Vororten der Großstädte sei vor allem wünschenswert. Wtrkl. Geh. Rat Dr. Mehnert, Mitglied der Ersten Gtändekammer, erklärte, die großen Stüdtt müßten daran gehen, Anstalten zu errichten, in denen dil Küchenabfälle der Haushaltungen durch Konservierung in einen fütterungSfähigen Zustand versetzt werden. Dir Großstädte schreie» nach billigem Fleisch, st» hätten bisher aber nicht» getan, um die Vorbedingungen hierfür zu schaffen. Die Schwcineschlachtpreise würden in den nächsten Monaten stark steigen. Von den Landwirten würde jetzt gefordert, daß sie dis Kartoffeln zur menschlichen Nahrung hsrauSgcben, aber e» werde nicht danach gefragt, mit wa» sie dann ihr Vieh ernähren sollen. Höchstpreise für Futter- mittel nutzen da garnicht», weil mau das Ausland nicht zwingen könne, Futtermittel billig abzugeben. Die Stadt- Verwaltungen aber sollten sich nach dem Muster der Zentral stelle für HeereSlieferungen einen gewissen Bestand schlacht- reifer Tiere sichern, der daun zu bestimmten Zeiten ge- schlachtet werden kann. — Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. —* ErfindungS-Wochenschau. Zusammen- gestellt vom Patentbüro Krueger, Dresden. — Auskünfte, Abschriften. — Oswin Tittelbach, Großenhain: Sicherheit», abstellvorrichtung für Wäschemangeln mit Kraftbelricb. (Gin.) — Wilh. Prehm, Gröba b. Riesa-.HochspannungS-Sicherung. (Gm.) — Gust. Voigt, Niesa: Acethlen-GaS-Tischlampe. (Gin.) — Hugo Vogt, Oschatz: Pumpe mit umlaufendem, mehrere exzentrische Nuten besitzendem Kolben (ang. Pal.). —* Der am 25. September 1914 eingeführte Au»- nah metarif für frische Kartoffeln zur Herstellung von Trockenkartoffeln tst mit Gültigkeit vom 8. Dezember 1914 auf Entfernungen von 151 bi» LOO Kilometer ausgedehnt worden. Am gleichen Tage ist ein neuer AuSnahmstarif sür frische Kartoffeln zur Herstellung von Stärkemehl zur Brotbereltung in Kraft getreten. Nähere Auskunft erteilen di« Güterabfertigungen. —" Anträge auf Bewilligung von K r i e g S w i t w e n - und Waisen gelber n sind sür die im Landmehrbezirk Großenhain wohnhaften Witwen und Waisen von Kriegs teilnehmern beim BezirkSkommando Großenhain wochentags In der Zeit von 9 bl» 12 Uhr vormittag» und 3 bi» 5 Uhr nachmittags zu stelle«. —* Personen, die wegen Ermittelungen, Auskünften ufw. an da» International« Komitee dr» Roten Kreuze» in
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