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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191412304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19141230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19141230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-12
- Tag1914-12-30
- Monat1914-12
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1914
- Autor
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Riesaer O Tageblatt »nd Anzeiger Meblatt und MMgerj. Telegramm-Adreffe: ßH DH I*Fernsprechsteü« „Tageblatt-.Ri.sa. Nr.». für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 301 Mittwoch, 30. Dezember lt>14, abends. «7. Aahrg. Da« Riesaer ^geblatt «schein« jede« Tag abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, «ierteliährltcher vqng»pr«iS bei «bholuna in der Lrveditton in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere TrSger srei in« Hau« «Mari 65 Pfa., bei Abholung an, Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Monat«abonnement» werden angenommen. Anzeigen-Annahme sür die Nummer de« Ausgabetage« bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die klringespaltene 43 mm breite KorpuSzetle 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag vor, Langer L Winterlich in Riesa. - Geschäftsstelle: Soethestraße SL - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. !> >v ' > i ,1 , »i - -t Bekanntmachung. Mit Bezug auf die Bekanntmachung de« kommandierenden Generals über die Erklärung de8 Kriegszustandes vom 31. Juli 1914, setze ich hierdurch gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung und ß 5 de« hiernach auch in Sachsen geltenden preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 die gesetzlichen Vorschriften über die Freiheit der Presse und über die Bersanimlungs- und Bereiusfreiheit sür meinen Armeekorpsbezirk unter heutigem Lage bi» auf weiteres nutzer Kraft. Ich erwarte jedoch, daß ich zur Anwendung der mir hiernach auch zustehenden strengen Maßnahmen von keiner Seite genötigt werde und erkläre ausdrücklich, daß diese meine Verfügung tatsächlich an dem bisherigen Zustande nur sehr wenig ändert und der Bevölkerung sowie der Presse selbst keinerlei Anlaß zu irgend welcher Beunruhigung zu bieten braucht. Dresden, dcn 29. Dezember 1914. Der stellvertretende kommandierende General. n. Brots em. Bekanntmachung. Mit Bezug auf die Bekanntmachung des kommandierenden Generals Über die Erklärung de» Kriegszustandes vom 31. Juli 1914, setze ich hierdurch gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung und Z 5 deS hiernach auch in Sachsen geltenden preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vam 4. Juni 1851 die gesetzlichen Vorschriften über die Freiheit der Presse und über die BersnmnUnngs- und Bereiusfreiheit sür meinen ArmeekorpSbezirk unter heurigem Tage bis ans weiteres allster Kraft. Ich erwarte jedoch, daß ich zur Anwendung der mir hiernach auch zustehenden strengen Maßnahme» »an k-ino^ Seit» genötigt werde und erkläre ausdrücklich, daß diese meine Verfügung tatsächlich an dem bisherigen Zustande nur sehr wenig ändert und der Bevölkerung sowie der Presse selbst keinerlei Anlaß zu irgendwelcher Beunruhigung zu bieten braucht. Leipzig, den 29. Dezember 1914. Ter stellvertretende kommandierende General. v. Schweinitz. Einer Verordnung des Königlichen Ministerium« de« Innern zufolge wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 3 Absatz 3 des NeichSgesetzeS Uber die Be kämpfung der Reblaus vom 6. Juli 1904 — ReichSgesetzblatt Seite 261 folgende — die Versendung oder Ausführung bewurzelter Reben oder Blindreben über die Grenzen eines Weinbaubezirkes verboten ist und Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot nach § 10 des oben genannten RüchSgesetzeS mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen geahndet werden. 3099 a L Königliche Amlshaliptmanuschaft Grostenhain, den 16. Dezember 1914. 1. vrachstehenbe Polizeivtrordnnng wiro hiermit in Erinnerung gebracht. Hierzu wird bekannt gegeben, daß für die Nenjahrsnacht vom 31. Dezember 1914 znm 4. Januar 1915 die festgesetzte Polizeistunde auf nachts 2 Ukn verlängert worden ist. 2. DaS stellvertretende Garnisonkommando Riesa hat seine Einwilligung dazu nur gegeben unter der Voraussetzung, daß die Inhaber der Schaykstätten die Mannschaften und nicht portep-etragenden Unteroffiziere der Riesaer Garnison, die nur bis 1 Uhr nachts Nachtzelchen erhalten, schon vor 1 Ubr aus den Schank- und sonstigen Räumen der Schankwirtschaftsgrundstücke weisen. Insoweit bleibt die auf 1 Uhr nachts gebotene Polizeistunde bestehe«. 3. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß auch in der Nenjahrsnacht Ruhe störungen und Umzüge aller Art auf öffentliche» Strasten nnd Plätzen, insbesondere nach Verlassen der Schankwirtschaften, zu unterbleiben haben und daß Zuwiderhandlungen nnnachstchtlich geahndet werden. Ter Rat der Stadt Riesa, am 30. Dezember 1914, > Schdr. Polizeiverordmmg, die Anordnung einer in den SchankstiMen und an öffentlichen Bergnügnngsorteu betreffend. I. Auf Veranlassung deS stellvertretenden Garnisonkommando» Riesa und in Heber- «lnstimmung mit einem einstimmig gefaßten Beschluß deS StadtosrordnetenkollegiumS wird während der Dauer des Kriege» für alle Gchankwirtschaften, CasSS und öffentlichen Vergnügungsorte im Bezirke der Stadt Riesa Polizeistunde auf nachts 1 Uhr festgesetzt. Zn Schankstätten gehören nicht nur die in den einzelnen Wirtschaften genehmigten Gchankräume, sondern alle den Schankwirten zur Verfügung stehenden Räume, in denen sie nach Beginn der Polizeistunde weiterwirtschaftcn. II. Zuwiderhandlungen werden nach ß 365 de» Reichsstrafgesetzbuch» bestraft. Dieser lautet; „Wer in einer Schankstube oder vn einem öffentlichen DergnügungSorte über die gebotene Polizeistunde hinaus verweilt, ungeachtet der Wirt, sein Vertreter oder ein Polizeibeamter ihn zum Fortgehen aufgefordert hat, wird mit Geldstrafe bi» zu fünfzehn Mark bestraft. Der Wirt, welcher das Verweilen seiner Gäste über die gebotene Polizei» stunde hinaus duldet, wird mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft." Außer dem Wirt find nach § 151 der RetchSgewerbeorbnung auch seine Vertreter verantwortlich. III. Die Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft. Ihre Aufhebung wird seinerzeit öffentlich bekannt gemacht werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. September 1914. HanSelsschnle Riesa. ä, Lchrliiigsavtciluag für Handelslehrlinge und junge Leute anderer verwandter Berufszweige. NnierrtchttzdaUek 3 Jahre, wöchentlich 12—14 Stunden. ö. Bollschale für Knaben, die vor ihrem Eintritt in die Lehre eine theoretische und auch praktisch» kaufmännische Ausbildung genießen wollen. Wöchentlich 30 Gtnnden. ü. Mädchcnalftcilung zur Ausbildung von jungen Mädchen in kaufmännischen wie allgemeinbildenden Fächern. Unterrichtsdauer 1 Jahr mit wöchentlich 15—18 Stunden. Anfnahmebedingunge» für alle Abteilungen: Vollendeter Besuch einer Volksschule oder Besuch non weniastenS 3 Klaffen einer Realschule u. s. w. Anmeldungen für Ostern 1915 im Laufe des Januar in der Handelsschule erbeten. Riesa, 30. Dezember 1914. Der Vorstand der Handelsschule. C. Braune, Vors. . . w» — . > Sz»«Rlrase»v Le»öka. Unter Garantie der Gemeinde. ^Gemeindeamt*" I Gemetnoeamt. ss d o Verzinsung der Einlagen vom Tage der Einzahlung ab bis znm Tage der Rückzahlung. Kostenlose Uebertragung auSwärtS angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. GeschiiftSzeit: Montag» — Freitag« 8—1 u. 3—5 Uhr. Sonnabend» 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Freibank Poppitz. Morgen Donnerstag nachm. von 3—5 Uhr Riudfletschverkauf. V, ^8 45 Pfg. - Der Gemeindevorstand. Freibank Zeithain. Donnerstag, den 31. Dezember, vormittag 10—12 Uhr gelangt da» Fleisch eine» Schweines in rohem Zustande zum Preise von 50 Pf. pro Pfund zum Verkauf. Der Gemeindevorstaud. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 30. Dezember 1914. —* An den Stadtrat zu Nicsa gelangte aus dem Felde bei Lille unter dein 14. Dezember 1914 folgendes Dank schreiben des kommandierenden Generals des 19. Armee korps : Gedenket unserer Soldaten im Felde! DaS ist das Leitwort der Heimat gewesen, als es sich darum handelte, den Kriegern durch Gaben, aus denen unendliche Liebe aller Kreise zu erkennen ist, frohes Weihnachten zu bereiten. Froh sind wir alle in dem Bewußtsein, daß die Heimat mit berechtigtem Ver trauen auf unsere Soldaten sieht und dankbar sind wir in dem Gefühl, daß die Heimat opferwillig und freudigen Herzen sich bereit gefunden hat, Freude zu spenden. Treu gedenken wir der Heimat, sehnsüchtig aber erst dann, wenn wir nach glücklich beendetem Kriege in liebe Stätten zurückkehren können. Herzlichen Dank im eigenen und im Namen deS Armeekorps mit der Bitte, für weiteste Bekanntgabe Sorge zu tragen. . Der kommandierende General. v. Laffert. —* Da» Pionierbataillon 22, Stab 2, ist im Laufe de» Feldzüge» mehrfach anderen Armeegruppen zu geteilt worden. Für die Mannschaften ist dadurch der Nach- teil entstanden, daß die sür die sächsischen Truppen be stimmten Liebesgaben sie nicht erreichten. Im Oktober ist deshalb versucht worden, ihnen durch Vermittelung de« Poketdepot» eine Saudersendung zugehrn zu kaffen. Doch kurz vor dem Eintreffen waren sie vom 15. jliin 19. Armee korps versetzt worden, nnd die Nachscndung d»r LiebcLpod,» konnte au» militärischen Gründen nicht ermöglicht werden. Ein im Dezember unternommer neuer Versuch ist jedoch geglückt, wie ein gestern eingetroffener Brief de» Herrn Major von Kobyletzki beweist. S» heißt darin: „Nun kann ich Ihnen doch di« hocherfreulich« Mitteilung machen, daß die un» in so hochherziger Weise zugesandten Liebesgaben ring,troffen sind. Wollen Sie den freundlichen Gebern meinen und de» Bataillon» herzlichsten Dank anlsprrchen. Sir haben un» allen eine große Freud« gemacht; dtesrlba entstammt nicht nur dem materiellen Vorteil, die Geschenk« bringen auch Heimat-Hauch mit, Grüße und treue» Ge denken nnd Anteilnahme au« der Garnison. Wir sind um so empsänglicher dafür, da wir hier an einem erbitterten Korapfpunkte stehen; alle» litt sehr unter der dauernden Näffc; nun können sich die Leute doch warme Sachen an ziehen. Unsere Pionier« benehmen sich ausgezeichnet, ich möchte beinahe irbem ba» eiserne Kreuz verschaffen . . .,
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