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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191501050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-05
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1915
- Autor
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Riesaer W Tageblatt «nd Anzeiger (LlbeblM UN- Anzeiger». Lelegramm-Adreffer O 6FemsprechsteV« .Tageblatt-, Riesa. Nr. 20. für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, r sowie den Gemeinderat Gröba. 3 Dienstag, 5. Januar UNS, abends. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Biertehührltcher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg-, durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark vk Psg., bei Abholung am Schalter der kaisrrl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briestrüger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonneiuentS werde» angenommen. Anzelgeu-Anuahme sltr die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewahr. Preis sür die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzetl« 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st ratze VL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hühnel in Riesa. Hundesteuer betreffend. Die Besitzer der im Stadtbezirk Riesa befindlichen Hunde werden hiermit aufgefordert, die Steuer für ihre Hunde auf da« 1. Halbjahr 1915 bis 15. Januar 1915 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angedrohten Strafe an unsere Etadthauptkasse abzusühreu. Hinterziehung der Steuer wird nach § 7 de« Gesetze« vom 18. August 1868, die Ginsührung einer Allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der Steuer bestraft. von der städtischen Aufsichtsperson über das Hundewesen werden diejenigen Hunde weggefauaeu, die nach dem 15. Januar antzerhalb der Hiinser, Gehöfte und sonstige« geschlossene« Räume ohne die sür das 1. Halbjahr 1915 giltige Steuer marke am Halsband betroffen werden. Die Besitzer solcher Hunde sind außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, gemäß der angezogenen GesetzeSstelle mit einer Geldstrafe von 3 Mark zu belegen. Riesa, am 4. Januar 1915. * Der Rat der Stadt Riesa. 8t. Wir weisen auf die nachfrevenve Verordnung der Königlichen Krcishauplmannjchast Dresden vom 18. Dezember 1914 über dos Ausverkaufswesen zur Nachachtung hin. Riesa, am 5. Januar 1815. Der Rat der Stadt Riesa. Schdr. Die mit dem 3l. Dezember dieses Jahre« außer Kraft tretende, daS Ausverkauf«» wesen regelnde Verordnung vom 20. Dezember 1911 samt Nachträgen wird vom 1. Januar 1915 an durch nachstehende Verordnung ersetzt: AusverkaufSwcseir. Zu Z 9 Absatz 2 drS Gesetze« gegen deu uuiouteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909. Inventurausverkäufe, dürfen nur einmal, Saisonausverkäufe, welche in der Ankündigung al« solche bezeichnet werden und km ordentlichen Geschäfts verkehr üblich sind, nicht öfter als zweimal im Jahre statlftnden und zwar mit der Maßgabe, daß der Inventurausverkauf mit einem der beiden Saisonausverkäufe zusammen fallen muß. Die Saisonausverkäufe sind nur in der Zeit vom 15. Januar bis mit 15. Februar und vom 15. Juli bis mit 15. August statthaft. Ihre Dauer darf einen Zeitraum von 2 Wochen nicht überschreiten. Die Festsetzung des Beginns des AuSoerkansS innerhalb der angegebenen Zeiten bleibt dem Verkäufer überlasten. Werden Saisonausverkäufe überhaupt nicht veranstaltet, so darf dessenungeachtet der Inventurausverkauf nur in der sür die Saisonausverkäufe festgesetzten Zeit statlfinden. Zuwiderhandlungen werden nach § 10 Ziffer 3 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1909 «it Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft geahndet. Dresden, am 18. Dezember 1914. Königliche Kreishauptmaunschaft. Es wird zur aUuememen Kenntnis gebracht, daß ver HllfSschntzmann Paul Küchler »NS städtische» Diensten SUGgGwvKUstck«« ist und daß heute von uns der Tischler Johann Friedrich Moritz Hammitzsch als HilfSschntzmann in Pflicht genommen worden ist. Er trägt Feuerwehruniform mit Seitengewehr und Armbinde. Dazu wird bemerkt, daß der Verpflichtete mit allen polizeilichen Befugnissen auS- gestattet worden ist und daß seinen Anordnungen streng Folge zu leisten ist. Wer sich widersetzt, verfällt dem allgemeinen Strafgesetze. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Januar 1915. Fnd. DaS für die städtischen Schulen auf das erste Vierteljahr 1915 fällige Schulgeld ist spätestens bis zum 39. Januar 1915 zu entrichten. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Januar 1915. Lt. Anmeldung schulpflichtiger Kinder. Zu Ostern 1915 werden alle die Kinder schulpflichtig, die bis dahin das 6. Lebensjahr vollenden, außerdem ist auf besondere» Wunsch der Eltern die Aufnahme von Kindern zulässig, die bi« einschließlich 30. Juni 1915 ihr 6. Lebensjahr erfüllen. Die Anmeldung der Kinder, die in eins der hiesigen Bürgerschulen aufzunehmen sind, hat persönlich durch die Eltern oder Pfleger bet dem Unterzeichneten zu erfolgen, und zwar sind anzumelden: 1 in der a) die einheimischen Krrabeu und Mädchen für die höhere Bürgerschule am 9. Januar (Sonnabend) von 8—12 Uhr vormittags; i>) die Mädchen sür die mittlere Bürgerschule am 13. Januar (Mittwoch) von 8—12 Uhr vormittags; b) die auswärtige» Knaben und Mädchen, die für die unterste Klaffe der höheren Mäbchenbürgersckmle vorgemerkt werden sollen, am 14. Januar (Donnerstag) von 11—12 Uhr vormittags. 2 im Sokulkau»» wn eien Losülivsli'skei ii) die Knabe» für die einfache Bürgerschule am 11. Januar (Montag) vor 8—12 Uhr vormittags (linfang-buchstabe A.— t>) die Kuabeu für die einfache Bürgerschule am 12. Januar (Dienstag) von 8—12 Uhr vormittags (Anfangsbuchstabe 0—2); b) die Knaben für die mittlere Bürgerschule am 14. Januar (Donn^Stag) von 8—12 Uk>r (Anfangsbuchstabe -N) und von 2—4 Uhr (Anfangs buchstabe 0—2). 3 in der a) die Mädchen für die einfache Bürgerschule am 15. Januar (Freitag) von 8—12 Mu vormittag« (Anfangsbuchstabe —N); b) die Mädchen für die einfache Bürgerschule am 16. Januar (Sonnabends von 8—12 Uhr vormittags (Anfangsbuchstabe 0—2). Vorzulegen sind bei der Anmeldung: kl) der Impfschein jede« anzumeldenden Kindes, d) die standesamtliche Geburtsurkunde der anzumeldenden Kinder, die nicht in Riesa geboren sink', k) die Tansbeschetnigung sämtlicher anzumeldenden Kinder römisch-katholischen Bekenntnisse« und aller anznmeldenden Kinder, die nicht in Riesa getauft worden sind. Kinder, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen in eine öffentliche Schule nicht ausgenommen werden können, und solche, deren Aufnahme wegen Gebrechlichkeit, Kränklichkeit oder geistiger Unreife aufgeschoben werden soll, sind unter Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses zu melden. Anmeldungen auswärtiger Knaben, die Ostern 1915 «ach erfülltem dritten Schul jahre zum Zwecks der Vmbereitung aus den Besuch des RealprogymnastumS oder der Realschule in die BorbereitNNgSklasse eintreten sollen, können unter Beibringung des letzten Schulzeugnisses an allen Schultagen von 8—12 Uhr in der Xai-olawvkul« angebracht werden. Ebenso können Mädchen, die in die höhere Abteilung oder in den FortbilduNgSs kursns eintreten sollen, an allen Schultagen 8—12 Uhr in der ange» meldet werden. BaldigeMeldungen sind erwünscht. MündlicheoderschriftlicheAuSkunst wird gernerteilt. Riesa, den 10. Dezember 1914. Der Direktor -er Bürgerschulen. Dankwarth, Schuldirektor. Oertliches mW Sächsisches. Niesa, den 5. Januar 1915. —* Kriegskochbücher! Um die Bestrebungen, di« auf eine sparsame Verwendung der im Lande vor- handelten Nahrungsmittel hinwirken, zu unterstützen, ist in einem .KriegSkochbuche" «ine Reihe von Anweisungen zu- sammengestellt, die zeigen, daß auch mit geringeren Mengen oon Fletsch al- sie namentlich von der städtischen veoölke» rung vielfach verwendet wez-en und mit denjenigen Ge müsen und sonstigen Cerealien, die in ausreichenden Mengen im Lande vorhanden sind, sich schmackhafte und nahrhafte Gerichte Herstellen lassen. Da« Büchlein berück- stchtigt besonder« auch den hohen Nährwert der Fische, insbesondere der Salzheringe, der Stock- und Klippfische, die bekanntlich eine Dauerware darstellett, die sich lange Zett aufbewahren läßt und sich daher in vorzüglicher Weise dazu eignet, unsere Bestände an Fleisch zu vermehren und zu «setzen. Für diejenigen, die den fraglichen Anweisunqen in ihrem Haushalte Eingang und Beachtung verschaffen wollen, wird do« Büchlein, soweit der Vorrat reicht, auf dem hiesigen Meldeamt, Rathaus, 1. Etage, Zimmer Nr. 14 «n«nlg,ltltch abgegeben. —Bel un« ging heute folgende Feldpostkarte iv: Die herzlichsten Glück- und Segenlwünsch« zum neuen Zuyre sende« au« Feindesland: die Unteroffiziere Ernst Vogel au» Leckimtz und Gerh. Weidemüller aus Riesa, Gefreiter Robert Roßberg, Reservisten Ernst MattheS, Kurt Winkler, Paul Poley und Franz Iwan aus Riesa, Vize- seldwebel Otto Vetter, Reservisten Karl Vetter, Albert Hammer und Hans Hoffmann aus Gröba, Reservist Karl Richter au« Poppitz. —* Das Operetten-Ensemble de« Direktor« Fritz Richard bringt am Hohneujahr im Hotel Höpfner die Operette ,Jmmer feste druffl" zur Aufführung. Nach mittag« wird ein Kindermärchen aufgeführt. Nähere« ist im Anzeigenteil in vorliegender Nummer zu ersehen. —* Die Königliche BrandoersichernngSkammer teilt mit: In den beiden letzten Monaten sind in ver schiedenen Gegenden Sachsen« Brände oorgekommen, die auf Brandstiftung zurückzuführen waren und zur Festnahme dringend verdächtiger Personen sührten. Da« Verbrechen der Brandstistung in der Jetztzeit ist umso ruchloser, al« durch die Einberufungen zum Heere die Feuerwehren in ihrem Bestände geschwächt sind nnd daher Folgen eintreten können, die der Urheber selbst nicht ge wollt und vorauSgesehen hat. Darf schon angenommen werden, daß solche verkomnvne, die Not der Zeit roh ver mehrende Menschen die ganze Strenge de« Gesetze« erfahren werden, so ist auch noch dara« zu erinnern, daß, wie Überall im sbeutfchen Reiche, so auch über den gesamten Bezirk de» 12. und IS. Armeekorps noch der Kriegszustand verhängt und durch Bekanntmachung dcr kvmmandierenden Generale unter Verhältnissen die Brandstiftung mit dem Tode bedroht ist. —* Im Hinblick' auf die großen Vorteile, welche da« Bestehen der G e s e l l e nprüfu n g bietet, wird den Eltern, Vormündern und Pflegern von Handwerkslehrlingen drin gend empfohlen, ihre Schutzbefohlenen zur Ablegung dieser Prüfung anzuhalten. Auch die Lehrherren und Innungen werden darauf hingewiesen, daß ihnen gesetzlich die gleiche Pflicht gegen, ihre auslernenden Lehrlinge obliegt. Die Lehrlinge, deren Lehrherren einer Innung angehören, haben Ihre Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschüsse dieser Innung abzulegen, vorausgesetzt, daß dieselbe da» Recht zur Abnahme der Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk besitzt. Die anderen Lehrlinge haben, wenn sie sich zur Gesellenprüfung melden, ein selbstoerfaßte« und eigenhändig geschriebene« Gesnch bet der zuständigen Ge werbekammer (im Bezirk« der Kreishauptmannschaft Dres den bet der Sewerbekammer Dresden) einzureichen. Diesem Gesuche sind beizufüge» 1. «in vom Lehrling ebentall« selbst verfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 2. die Bescheinigung de» Lehrherrn, daß und wielange der Lehr- Ung bet ihm in der Lehre steht, oder, wenn die Lehrzeit bereit» beendet ist, das auf Grund von 8 127 e der Ge ro-,beordnung auSzustellende Lehrzeugni« bezw. der Lehr brief; 3. die Zeugnisse der Fortbildungsschule oder ein«
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