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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191501139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-13
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1915
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68. Jadrg. Mittwoch, 13 Januar 1615, avenSs. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Liertehährltcher Bezugspreis bei Abholung in der Ewedition in Riesa I Mark 60 Psg., durch unsere Träger srei ins Han» 1 Mark vv Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 6b Psg., durch den Briefträger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzrigen-Nnnahme siir die Kummer des Ausgabetage» bl» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 mm breite Korpuszeile 18 Pjg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris, Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st rast« SS. — Fitr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Bekanntmachung. Auf Grund des 8 1 der Verordnung des BundeSrateS vom 19. Dezember 1914 über das Vermische» von Kleie mit anderen Gegenständen (R. G. Bl. S. 534) wird hiermit bestimmt, daß Roggen- oder Weizenkleie, die mit Melasse oder mit Zucker ver mischt ist, in den Verkehr gebracht werden darf. 1091111^ Dresden, am 11. Januar 1915. 144 Ministerium des Innern. Donnerstag, -en 14. Januar ISIS, vor»«. 1« Uhr Zillen im hiesigen VersteigerungSranme Bettzeug, Schürzen, Wollstoss, Barchent, Kleider stoff u. a. m. gegen sofortige Bezahlung ue-^eigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts, am 13. Januar 1915. " Maul- und Klauenseuche vetr. " Unter dem Viehbestände des GniSbesttzerS Albin ThoruaS in Riesa, Feldstraße Nr. 12, ist der Ausbruch der Mauls und Klauenseuche bezirkslierärztlich sestgestellt worden. Als Sperrbezirk wird gemäß 8 161 der BundeSratSoorschriften zum Reichsviehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 der östlich der Kirch- ttttd Schiitzenstratze gelegene bewohnte Teil der Stadt Riesa und als Beobachtungsgebiet gemäß 8 165 der gleichen Vorschriften der gesamte Bezirk der Stadt Riesa mit Einschluß des Rittergutes GöhliS bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften 88 162 — 168 und für das Beobachtungsgebiet 88 166—168 der BundeSralSvorschriftcn zum ReichSviehseuchengesctze — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912, Seite 83 ff. —, abgedruckt ln Nr. 255 deS Riesaer Tageblattes vom 3. November 1914. Die nach 8 168 Absatz 3 der BundeSratSoorschriften vorgesehenen Beschränkungen bleiben vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschrifien des NeichsviehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 bez. anderweit höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen AuSflihrungSvorschriften vom 7. April 1912 zum NeichSviehseuchengesetze mit Geldstrase bis zu 150 Mark oder mit Haft bi- zu 6 Wochen bestraft. » Der Rai der Stadt Riesa, am 13. Januar 1915. Lubv Speisstcanttattvli» vom Produzenten sucht zu kaufen Grsalz-Abteiluug 3. Feldartillerie-Regiments Nr. 32. Angebote an Zentral-V.-lkauisstelle erbeien. Freibank Zeithain. ' Douuerstag, den 14. Januar, von vormittags 9—12 Uhr gelangt das Fleisch eines junge» fetten RindkS, Pfund 50 Pf., zum Verkauf. Der GemcindeVorstand. t^r da- »Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens vormittags S Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die «eichSftSsteSe. Oertliches mid Sächsisches. Niesa, den 13. Januar 1915. —* AIS Ergänzung zu der in gestriger Nummer ge brachten Mitteilung über Wildschaden infolge deS Krieges wird uns von geschätzter Seite mitgeteilt: AIS hauptsächliche Erreger von Wildschaden für hiesige Gegenden kommen nur die Fasanen und Kaninchen in Frage, da Rotwild und Schwarzwild nicht vertreten sind und Rehe höchstens durch Verbiß von Bäumen schaden können. Es ist für jeden Fasaneriebesitzer ein Leichtes, seinen Fasanen- bestand durch starken H e n n e n abschuß, die sonst meistens geschont werden, innerhalb der gesetzlichen Schußzeit so zu reduzieren, daß im Frühjahr und Herbst kein Wild- schaden angerichtet wird. Da Kaninchen keine Schonzeit genießen, kann dieses stellenweise sehr schädlich auftretende, vogelfreie Wild jederzeit wirksam bekämpft werden. — Die „Sächs. SlaatSztg." schreibt: Vielfach wird angenommen, daß die in ntcktsächsischen Truppenteilen stehenden Sachsen auS dem Anlaß ihrer sächsischen Staats angehörigkeit sächsische Auszeichnungen erhalten. .Diese Annahme ist unzutreffend. Die sächsischen Kriegs auszeichnungen sollen vielmehr in erster Linie der Armee unseres engeren Vaterlandes zugute kommen, und zwar solchen Personen, die sich durch Tapferkeit auszeichnen. So hat Se. Majestät der König bereits das brave und mutige Verhalten einer großen Anzahl von Offizieren und von weit über 4000 Unteroffizieren und Mannschaften seiner Armee durch Auszeichnungen anerkannt. In besonderen Fällen werden auch solche ausgezeichnet, d e bet anderen als sächsischen Truppenteilen stehen. Kürzlich wurden einer Reihe von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften Orden und.Medaillen verliehen, die Schulter an Schulter mit unseren sächsischen Truppen gefochten, letztere im Ge fecht kameradschaftlich unterstützt und sich hierbei durch be sondere Tapferkeit hervorgetan haben. — In diesem großen und schweren Kriege, den unser Vaterland um Sein und Nichtsein kämpft, ist es von höchster Wichtigkeit, daß alles daS, waS einem unserer Krieger oder über ihn oder von ihm geschrieben ist, sorg, fällig aufbewahrt wird. Nicht nur als teure Erinnerung, sondern unter dem Gesichtspunkte, daß solche Schriftstücke möglicherweise einmal als Ergänzungen zu amtlichen Feststellungen des Verbleibs von Vermißten oder Verwundeten oder Gefallenen von größter Bedeutung werden können. Wer je in amtlichen AuSkunftSstellen Ge- legenheit hatte zu beobachten, wie wenig sorgfältig Nach, richten aus dem Felde, z. B. Briefe oder Postkarten von Truppen, Feldwebeln, Kameraden, die den Tod eines KriegerS den Angehörigen Mitteilen, von diesen — natürlich auS Unkenntnis der Folgen — behandelt werden; wie dies« Schriftstücke verknittert, verwischt, beschrieben werden; wie man sie anderen Händen anoertraut, sie milder Postver- sendet, inS Feld vielleicht auf Nimmerwiedersehen — der fühlt sich zu der ernsten Mahnung verpflichtet: .Bewahrt wie «in Kleinod alle- was Jbr »on Iolck>»n Schriftstücken er haltet. Macht Euch Abschriften oder laßt Euch solche fertigen, vergeßt dabei aber nicht scheinbar unwichtige Kleinigkeiten, wie Stempel und Aufschrift, und sorgt wo- möglich für eine amtliche Beglaubigung der Abschriften. Gebt die Urschriften nicht ohne Not weg — sie können verloren gehen, und damit Beweisstücke von unschätzbarem Wert. Und was Ihr mündlich erfahrt — durch Kameraden und andere — stellt die Namen der Mitteiler fest, schreibt es auf und laßt die Betreffenden es unterzeichnen, wenn es geht. Und hütet daS alles getreu und mit Liebe." —* Es erscheint nicht ratsam, deutsche Zeitungen an kriegsgefangene Deutsche im Auslands zu senden oder sie zum Verpacken der Pakete an solche zu verwenden, weil zu befürchten ist, daß in den feindlichen Staaten die Aushändigung derartiger Sendungen vielleicht verzögert und häufig ans erklärlichen Gründen auch ganz unter- lassen wird. — Die Zahl der seit dem I. Januar 1891 bis 31. Dezember 1914 von der LandeSoersiche-ungSanstnlt König- reicb Sachien bewilligten Invalidenrenten betrug 176622. Davon sind infolge Todes oder aus anderen Gründen iveggefalle» 92756, so daß am 1. Januar 1915 noch 83866 Renten liefen, gegen 82948 am 1. Oktober 1914. Während desselben Zeitraumes wurden 45082 Altersrenten bewilligt, davon sind 37186 weggefallen, so daß am 1. Januar 1915 noch 7896 Renten liefen, gegen 7976 am 1. Oktober 1914. K ra n k e n re n t e n (bei län ger als 26wöchiger, aber annehmbarer vorübergehender Krankheit und Erwerbsunfähigkeit) wurden seitdem 1. Ja nuar 1900 15251 bewilligt. Davon sind 13303 wegze- fallen, so daß am 1. Januar 1915 noch 1948 Renten liefen, gegen 1801 am I. Oktober 1914. Seit Jnkiaft- treten der Reichsversicherungsordnung, dem 1. Januar 1912, wurden 2296 Witwen- und Wttwerrenten, 80 Witwen krankenrenten, 5425 Waisenrenten und 2 Zusatzrenten be willig«. Davon sind infolge Todes oder aus anderen Gründen bereits 119 Witwen- und Wiiwcrrenten, 12 Wttwenkrankenrenten und 449 Waisenrenten weggefallen, so daß am 1. Januar 1915 noch 2177 Witwen- und Wit werrenten, 68 Witwenkrankenrenten, 4976 Waisenrenten und 2 Zusatzrenten liefen. Am 1. Januar 1915 standen also insgesamt 100933 Personen, 1839 mehr als zu Be- ginn deS vorauSgchenden Vierteljahres, im Genüsse von Renten der sächsischen LandeSversicherungSanstalt. Bis 31. Dezember 1914 wurde Witwengeld in 2519 Fällen und Waisenaussteuer in 114 Fällen festgesetzt. — Die am 11. Dezember über die Höchstpreise für Erzeugnisse der inländischen Kartoffeltrocknerei und Kartoffel st Srkefabrtkation erlassene Verord nung deS BundeSraieS enthält die Bestimmung, daß die Höchstpreise sich bet Verkäufen, die eine Tonne nicht über steigen, um 0,60 Mk. für den Doppelzentner erhöhen. Diese Bestimmung wird durch eine neue Verordnung mit Wir kung vom 15. Januar ab wie folgt obg,ändert: „Bei Der- käufrn von Kartoffelstöcken und Kartoffelschnitzeln, die fünf Tonnen nicht übersteigen, und bet Verkäufen von Kartoffel walzmehl, trockener Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl, die eine Tonne nicht Übersteigen, erhöhen sich die Höchst preise um 0,60 Mk. für den Doppelzentner. Bei Verkäufer^ die 5 Kilogramm nicht übersteigen, gelten die Höchstpreis« nicht." —* Die Magermilch, in manchen Gegenden auch Schmengmilch gcnanut, wird noch immer nicht als wich tiges Nahrungsmittel anerkannt, weil sic nicht jedem Gau- men behagt und weil ihr hoher Ernährungswcrt noch wenig bekannt ist. Tatsächlich zählt sie zu den eiivciß- haltigsten Nahrungsmitteln: sie enthält nämlich sämtliche, bei der Umwandlung von Milch in Butter nach Abgabe des Fettes verbleibenden guten Stoffe der Vollmilch und zeich net sich durch leichte Verdaulichkeit aus, so daß sie auch von einem Magen vertragen werden kann, dem andere Milch wegen ihres Fettreichtums nicht bekommt. Nun ist aller dings der herbe Geschmack der Magermilch wenig geeignet, ihr Liebhaber zu gewinnen. Leider kommt sie auch in man chen Orten in gepanschtem Zustande in den Verkehr, zumal da sich ein nachträglicher Wasscrzusatz nicht gleich fest stellen läßt. Wenn die Magermilch heute nicht sorgfältig genug behandelt wird, liegt dies auch daran, daß sic fast nur als Schweinefutter zur Verwendung kommt. Ließe sich er warten, daß uc allgemein zum unmittelbaren menschlichen p.'ahrunaSmittcl werde benutzt werden, so würde sie ge wiß auch überall in tadellosem Zustande augelicfert wer den. ES ist aber gar nicht notwendig, daß sic als unver- mischteS Getränk diene. Sie läßt sich mit überraschendem Erfolg als Ersatz für die mindestens doppelt so teure Vollmilch zu den verschiedensten Suppen und süßen Speisen, insbesondere Mehlspeisen, verkochen und ergibt so lcichtvcrdauliche, daher auch als Kinoerkost hoch zu bewertende und nahrhafte Gerichts/ Wenig bekannt dürfte sein, daß Magermilch auch iin Kakao statt der Vollmilch benutzt werden kann und, wenn das Getränk noch auf dem Feuer gut gesüßt wird, durchaus keinen unangenehmen oder eigenartigen Geschmack zeigt. Die wertvollen Eigen- schäften der Magermilch erscheinen auch in den soge nannten Magerkäicn, von denen der Harzerkäse und der Münchener Bierkäse längst allgemeine Wertschätzung ge nießen. " Gröba. Im hiesigen Einwühnermcldeamte ge langten im Monat Dezember 1914 227 Personen zur polizeilichen Meldung. Davon «nisteten auf Anmeldungen 114 und auf Abmeldungen 113 Personen. Die Zuzugs- zahl übersteigt somit die WegzugSzahl um 1. E; gelangten außerdem beim hiesigen Standesamts noch 13 Geburten und 7 Sterbesälle zur Anzeige. Mithin sind 6 Personen mehr geboren als gestorben. Die Einwohnerzahl der Ge meinde Gröba betrug Ende Dezember 1913: 6177 Personen, Ende Dezember 1914: 6463 Person-». Ostrau. In einem hiesigen Sattlergeschäft erschien im Laufe vorigen EommerS zu verschiedenen malen ein Un- bekannter und hat sich unter den unwahren Angaben, er sei von einem der Geschäftsinhaberin bekannten Gutsbesitzer beauftragt, verschiedene Gegenstände als Kardätsche, Striegel und mehrere Peitschen zu holen, erschwindelt. Jetzt wurde von dem hier stationierten Gendarm al« Täter ein rus- sifchcr Saisonarbeiter ermittelt und in Haft genommen, Sr war noch im Besitz der erschwindelten Gegenstände. Meißen. Mehr als 50000 Mark in Gold wurden bet der Kosse der Königlichen AmtShauptmannschaft Meißen in den IrLtrn beiden Monaten gegen Papiergeld umge- Riesaer O Tageblatt und Anzeiger (Llbedlatt nud Anzeiger). Tekegramm-Adresser Ich Femsprechstekl» .Tageblatt". Riesa. Nr. 20. für die KSnigl. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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