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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191410050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19141005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19141005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-10
- Tag1914-10-05
- Monat1914-10
- Jahr1914
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1914
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UejaerG Tageblatt «7. Jahr«. ^"«nahm« der Sonn, uiid Festtage. »IcrteliährUcher »ezngSPrei« bet ÄbholuW in der «Spedition «n Riesa I Mark SO Psg., durch unser, Träger frei InS Hau» 1 Mart ÜS Psg., bet AbhoUmg am Schalter drr kaiserl. P°/^taIten 1 Mark VS Psg., durch den Briefträger ftei in« Hau« S Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anjeigeu-Anuahme slir die Rmmner de« Ausgabetage» bi» vormittag S Nhr ohne Gewähr. Preis slir die Neingespaltene 43 ww breite KorpuSzeile 18 Psg. lLokalpret» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonder,«, Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VL — Für die Redaktion »erantwortllchr Arthur Hähnet in Riesa. ««d Anzeiger (Llbedlatt und AitMer). Telegramm-Wreffe: ß!^ 6 Fernsprechstrll« .Tageblatt«, Riesa. Nr. 20. für die König!. Amtshauptlnannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Montag, S. Oktober INI4, abends. Da» Krieg-ersatzgeschäft findet wie folgt statt: I. In ,,v»»»II»ok»tt»I»»u»« vor« 7 /, Uhr: am Freitag, den 9. Oktober 1914 die Militärpflichtigen auS Adelsdorf, Altleis, Baselitz, Baßlitz, Banda, Bieberach, Blatters- lebe», vlochwitz, Böhla b. S., Böhla b. O., Brockwitz, Vrößnitz, Colmnitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern, Frauenhain, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Kleiuraschtttz, Kleinlhiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Laubach, Leckwitz, Lenz. Lieg«, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. Gr., Naundorf b. O., Neu seußlitz und Niegerodo, am Sonnabend, de» 19. Oktober 1914 die Militärpflichtigen aus Oelsnitz, Perip, Ponikau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Echönborn, Schönfeld, Seußlitz, Glätzchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen, Thiendorf, Treugeböhla, Uebigau, Walda, Wantewitz, Wettzig a. N., Weißig b. Gr., Weßnitz Wildenhain, Zabeltitz, Zottewih, Zschauitz nnd Zschieschen, am Montag, den 12. Oktober 1914 die Militärpflichtigen aus der Stadt Großenhain. 3. In Kies», „UoR«I nuni Iknonpi»inL" vorn» 7 Uhr: am Dienstag, den 13. Oktober 1914 die Militärpflichtigen auS Vobersen, Forberge, Glaubttz, Gostewitz, Grödel, Gröditz sowie die Militärpflichtigen der Stadt Riesa, die 1894 geboren sind. am Mittwoch, den 14. Oktober 1914 die Militärpflichtigen aus Gröba, Hcym, Jahnishausen, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee, Markfledlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf sowie die Militär- pflichtigen der Stadt Riesa, die 1893 oder früher geboren sind, am Donnerstag, den 15. Oktober 1914 die Militärpflichtigen aus Moritz, Nauwalde, Nickcitz, NieSka, Nünchritz, Oberreutzen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, ReppiS, Röderau, Echweinfurth, SpanSberg, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschai'-i. S. In «in „ke>1»Ik«II«i»" vorm 7 /, Uhr am Freitag, den 16. Oktober 1914 die Militärpflichtigen au» Bärnsdorf, Bärwalde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunners dorf, CunyertSwalde, Dobra, Ermendorf, Freitel-dorf, Großdittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Mar-dorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder- eberSbach, Niederrödern, Ober- und MitteleberSbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, VolksrSdorf, Welxande, Würschnitz und Radeburg. Sämtliche in dem AuShebungSbezirke Großenhain aufhältliche Militärpflichtige und zwar 1. alle Militärpflichtigen der Jahrgänge (Geburtsjahr) 1894 und 1893, die beim Musterungs- oder Aushebungsgeschäft oder auch außerhalb dieser Geschäfte auf ein oder mehrere Jahre zurückgestellt worden sind, 2. alle Militärpflichtigen des Jahrganges (Geburtsjahr) 1892 und Allert Jahrgänge, über deren MilitäroerhältniS noch nicht endgültig entschieden worden ist, 3. alle Militärpflichtigen, die beim diesjährigen Oberersatzgeschäft gefehlt haben, 4. diejenigen Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und 1893, die sich bei einem Truppen- oder Marineteil zum zwei- oder mehrjährigen freiwilligen Dienst ge meldet haben, sich im Besitze eines AnnahmeschciuS befinden, der aber infolge der Mobilmachung seine Gültigkeit verloren hat, 5. alle mit BrrechtigNNgSschei« zum einjährig.frelwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen, die »ach Ausweis des Berechtigungsschein» zurückgestellt worden sind, haben zu dem für ihren Aufenthaltsort angesetzten Musterungstermin an dem angegebenen Gestellungsort pünktlich sowie in reinlichem, nüchterne» Zustande zu erscheinen. Wer zu spät, angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stört, wird mit einer hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung eines Militärpflichtigen kraukhtitSs halber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des AttSl lsiben» ärztliche Zeugnisse, die, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angrflellt ist, von der Ortsbehörde zu beglaubige» sind, beizubringen. Ausgenommen von der Gestellung find diejenigen Militärpflichtigen, die nach der Mobilmachung als Kriegsfreiwillige von einem Ersatztruppenteile angenommen und vor- läufig beurlaubt worden find, sowie ferner diejenigen, die sich bereit» in einem anderen Bezirk zum Kriegsersatzgeschäft gestellt und dabet nachweislich ihrer Militärpapiere eine Entscheidung erhallen haben. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eine» beamtete» Arzte» (Bezirks-, Gericht»-, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) beizubrtngen. Wer zur See gefahren ist, hat die» im MusterungStermln zu melden. Da» See- fahrtSbuch ist mit zur Stelle zu bringen. Die Ortsbehörden werden auf die ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vor ladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, hingewiesen. Die Herren Bügermeister, bez. deren Abgeordnete und die Herren Gemrtndevorstände derjenigen Orte, au» welchen Militärpflichtige znm AuSheLungStermin sich stellen, haben sämtlich zu erscheinen. Großenhain, am 1. Oktober 1914. 1504 ev. Der Ztvilvorsitzcude der Kgl. Ersatzkommisstoa des AuShebnngSveztrks Großenhain. Nacheichung in Gröba. Die in diesem Jahre vorzunehmende NachttchUNg, die nach einer kürzlich ergangenen Verordnung bis auf weitere» verschoben worden war, findet nach einer neuerlich ergangenen Anordnung für die hiesige Gemeinde am i 7. «vd 8. Oktober 1914, se vormkttag» von 8 bis 12 und von 2 bi» 6 Uhr nachmittag» im Gaphaase zM Anker statt. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüsstgkett»mab< Meßwerkzengefür Flüssige ketten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagest mit Ausnahme der in den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen Der-, kehre verwendet, hat sie In der von un» noch zu bestimmend« Zelt in reinlichem Zn» stände pünktlich zur Racheichuug vorzulegen. Bandmaße von mehr als 2 w Länge und PrSziflönSmaßgeräte find zum Zwecke der Nacheichung bei dem Haupteichamte Dresden vorzulegen. Für Wage«, die für eiae größte zulässige Last vo« 3999 Lx «ad darüber bestimmt find, imd für festfuudamentierte Wagen ist die Rachetchnng nach Ablauf der dreijührige« Frist bei dem Haupteichamte z« beautrageu. Die Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebrauchsorte in nicht ober nur schwer lösbarer Weise befestigt sind, oder deren Herbeischaffung zur NacheichungSstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nach eichung dem Eichbeamten anzumelden, der die Zeit der Nacheichung bestimmen wird. Im übrigen ist auch jeder Laudwirt, der die Erzenguiffe seiner Wirtschaft (Feldfrttchte, Obst, Vieh, Milch, Butter usw.) zu verkaufe« uud hierbei zu wiege« oder zu messen Pflegt, verpflichtet, die Racheichung seiner Wage«, Gewichte «ud Maste vornehmen zn lassen, chuik «len gnoke^en o«Ioi» genlngveen UniFsng lrommi es lnvnbeü nivkK »n. Auch der kleine Laudwirt, der Erzeugnisse in geringem Umfange verlauft, must seine Wagen «sw. nacheicheu lassen. Der von den Landwirten und vielen anderen Personen häufig erhobene Einwand, daß sie ihre Wagen usw. nicht in Gebrauch nehmen, vielmehr ihre Erzeugnisse ohne vorheriges Abwiegen verkaufen, wird der Regel noch als unbeachtlich zurückgewiesen. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß die NachtichttNgSgebÜhre« sofort bei der Nacheichnng zu entrichten sind. m > i"> >. " n -1 3. Oktober 1914. Der Gcmeindtvarsi ?:d. Freibank Zeitimu. L rusing, dni 0. Oktober, vormittags 7—9 Uhr gelangt das Fleisch einet K»s) im rcriem ZiiNai.de zum Verkauf. Pfund 40 Pf. , Der Gemcinvevorftand. vertliches und Sächsisches. Riesa, den 5. Oktober 1914. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtoerord- ueten-KollegiumS am Dienstag, den 6. Oktober 1914, nachmittag» 6 Uhr. 1. Rechnung über den tm Jahre 1913 au»grführt«n Umbau de» älteren Schulgebäude» am Albert- platz. 2. Anlagenkassenrechnung auf da» Jahr 1913. 3. Stadträtltche» Ersuchen um Verstärkung de» gebildeten Krieg»-Versorgung»- und Unterstützung-Ausschuss,» durch Zuwahl eine» Mitgliedes au» dem Stadtoerordneten-Kolle- zium. 4. Stadträtltche» Ersuchen um Vornahme der Wahl »ön 8 Mitgliedern in die Staatseinkommensteuer - Ein- schätzung»-Kommisston. ö. Rat«brschluß, betreffend die Be- fchaffuug von Jnoentarstücken für die Sparkasse und Be- willigung der Kosten an 4200 Mark. S. Ratsbeschluß, betreffend di« Einhebung der Mietzinsen von den in den städtischen Kasernen wohnenden Unteroffiziersfamilien und ! die Ueberweisung dieser Beträge an den UnterstützunzS- fondS für Unteroffiziersfamilien. 7. IV. Nachtrag znr Ord nung für den städtischen Schlachthof von Riesa vom 29. Juli 1909 und der dieser angefügten Tebühren-Ordnung. 8. Ratsbeschluß, betreffend die Gewährung von Unterstützungen an die Familien der zum Heeresdienst Einberufenen. 9. RatSbeschluß, betreffend die Gewährung einer Beihilfe van 400 Mark demLandeSauSschuß für KriegShilfe. Nichlöffent- liche Sitzung. —* In den hiesigen Volksschulen sind mit Be- ginn de» Winterhalbjahre» sog. Kurzstunden eingesührt worden. Dadurch ist e» möglich geworden, daß die ver- bliebenen Damen und Herren für die zum Heeresdienste eingezogenen 20 Herren den Unterricht mit übernehme». Für da» Elternhaus bedeutet da» freilich eine Unbequemlich keit, weil die Anfangszeiten der Lektionen nicht immer mit den Zeitstunden zusammenfallen. Zur Erleichterung ist jedoch heute jedem Schulkind« ein Stundenplan mit nach Hause gegeben worden. — Gleichzeitig sei darauf aufmerk sam gemacht, daß die bisher im Gebäude der Albertschule untergebrachten Bolksschulklaffen, soweit sie nicht in der Karolaschule Platz fanden, in da» 1. Geschoß der Knaben schule verlegt worden sind und daß An- und Abmeldungen für die einfache Mädchenschule im 1. Geschoß der Knaben schule (Eingang Schillerstraße, gegenüber der früheren Handelsschule) zu bewirken sind. Die Fortbildungsschule verbleibt im Hinterhanse der Albertschule. —* Im Monat September gelangten im hiesigen Städtischen Schlachthofe 1226 Tiere zur Schlachtung und zwar: 5 Pferde, 18 Ochsen, 49 Bullen, 101 Kühe, 6 Jung rinder, 141 Kälber, 664 Schweine, 239 Schafe und 3 Ziegen. Außerdem wurden von außerhalb in den Stadtbezirk einge führt: 11 Nindervicrtcl, 9 Pferdcviertcl, 36 Schweine und 9 Kälber. Insgesamt wurde in diesem Monat beinahe die höchste Schlachtziffer seit Bestehen des SchlachthofeS erreicht. Der Grund hierfür ist in der außerordentlich starken Be- llotsl llöpüwr. Keills ilbkiill kill' ModttLIisksits-LoruM ril MW» krsim
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