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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-08
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1915
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81. Montan, 8. Februar IMS, abenbs. «8. Fatwa. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Viertel,iihrlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mark bO Psg., durch unsere Träger srei inS Hau» I Mart 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Poslanstalten 1 Mark 6b Psg., durch den Briesträger srei in» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabounenienIS werden angenommen. Anzeigen-Annahme für di« Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingejpaltene 43 mm breit« KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sap nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st ratze SV. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Die im Bezirke der AmiShauptmaunschaft wohnhaften Blicker, Konditoren, Müller und Händler, die von den Befugnissen des 8 4 Absatz 4 der BuudeSratsoerordnttlig Gebrauch machen, werden noch besonders auf die ihnen nach 8 H a. O. nnd Ziffer k) der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 26. Januar 1915 obliegende Anzeigepflicht hingewieseu. Die Anzeige» sind bis auf weiteres nach dem vorgeschriebenen Vordrucke NM 1., 10. nnd 20. jeden Monats, erstmalig am 10. Februar dieses Jahres nach dein Stande bei GeschästSschluß anfzUslellen und s» abzusendctt, baß sie spätestens am folgende» Tage Kien cingebeu. LordruLe zu den Anzeigen sind bei der Orisbchörde zu entnehmen. Großenhain, den 6. Februar 1915. 292 k I?. Tie Könialiche AmtsklauNlmannschast. . i.nler den NII Vvrwerksgcl-üst des Muergn'es Grvoa nnlergcorachteu Rindern tst die Manl- nnd Ktauenienche beznksiierärzilick» sestgostellt morden. Ais Sperrbeürk wird da? vorgenannte Vvrwcrksgehiift und als BeobachtnngSs gebiet das neue Nittergnlsgchöst Gröba bcst mmi. File den Sperrbezirk leiten die Voischristen in 88 161 — 164 und 168 und sür das BeobaHlUNgSgebict 88 166—168 der BundeSratSoorlchriflen zum Viehseuchen gesetze — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende —. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des VichseuchengcsetzcS' vom 26. Juni 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 67 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Viehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bis zu sechs Wochen bestraft. Ferner ist die Mauls und Klauenseuche unter den Rindern des Gutsbesitzers Otto Schmort in Zeithain Nr. 80 ausgebrochen. ES bewendet bei den in der Bekanntmachung vom 2. Januar 1915 — 7 a L — getroffenen Anordnungen. Erloschen ist die Manls nnd Klauenseuche unter dem Viehbestände des Guts besitzers Alfred Ueüigau m Röderau, Hauptstraße Nr. 1. Mit Rücksicht auf die in einem anderen Gehöfte noch herrschende Maul- und Klauenseuche verbleibt es bei den getroffenen Anordnungen. Großenhain, am 8. Februar 1915. 866ex' Die Königliche Amlshauplmannschait. Aut Man 9 des Gei ossenscdaflSregtsters. die Bezugs- Mld Absatzgenossenschaft Spansberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Spansberg betr., ist heule eingetragen worden: . Als Stellvertreter des behinderten Vorstandsmitgliedes Schöne ist der Gutsbesitzer Otto Gang in Spansbcrg in den Vorstand gewählt. Riesa, den 5. Februar 1915. ' Könialiches Amtsgericht. — Bekanntmachung die Bestandsanzeige» der Mühlen, Bäcker, Konditoren und Händler betreffend. Aus Grund von 8 H der BundesralSoerordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 in Verbindung mit Ziffer 9 der Sächsischen AuSsührnnaSverorduung vom 26. Januar 1915 haben alle Mühle», Bäcker Konditoren und Händler, die von den Befugnissen des 8 4 Abs. 4 der genannten BundeSratSoerordnung Gebrauch machen, biS zum Uebergang der Bestände in da« Eigentum der KrieaS-Getreide-Mesellschast oder deS KommunalverbandeS nm 1., 10. NNd 20. jede» Monats, erstmalig am 10. Februar 1915 nach dem Stande bei Geschästsschtntz an de» unterzeichneten Stadtrat Knuvigv» über die vingvKi-vSvnvn Vvi— snslsnungsn iki-Si» SewIKnetv zu erstatten. 8 4 Ach. 4 der BundeSralSoerordnung lautet: Trotz der Beschlagnahme dürfen а) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe zur Eruähruug der Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich de« Gesindes auf den Kopf und Monat nenn Kilogramm Brotgetreide und zur Frühjahrsbestellung das erforderliche Saatgut verwenden; statt eines Kilogramm Brotgetreide können achthundert Gramm Mehl verwendet werden. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Naturalberechtigte, ins besondere Altenletter und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu beanspruchen haben; p) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe und Händler Saatgetreide sür Saat zwecke liefern, das nachweislich au« landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben; anderes Saataetreide darf nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde für Saatzwccke geliefert werden; p) Mühlen das Getreide anSinahlen; da» Mehl fällt unter die Beschlagnahme zu gunsten deS KommunalverbandeS, in dessen Bezirke die Mühle liegt; б) Mühlen der Marineverwaltung im Februar 1915 da« Mehl liefern, zu besten Lieferung in diesem Monat sie ouS einem unregelmäßigen DerwahrungSvertrag oder einem ähnlichen Vertragsverhältnis verpflichtet sind; p) Händler und Handelsmühlen monatlich Mehl bis zur Hälfte der vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 käuflich gelieferten Mehlmenge veräußern; k) Bäcker und Konditoren täglich Mehl in einer Menge, die drei Vierteilen deS durchschnittlichen Tagesverbrauchs vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 entspricht, verbacken; die Beschränkung auf diese Menge gilt auch, soweit sie beschlagnahmefreies Mehl verwenden; Bäcker im Februar 1915 das Mehl verbacken, das zur Erfüllung ihrer Lieferungs verpflichtungen an die Heeresverwaltungen oder an die Marineverwaltung er forderlich ist. Die Anzeigen, zu denen nur Vordrucke, die im Rathause, Zimmer Nr. 4. zu ent nehmen sind, verwendet werden dürfen, müssen bis spätestens am 2., 11. und 21. eine» jeden Monats nachmittags 4 Nhr daselbst, Zimmer Nr. 4, abgegeben werd-1. Mit Rücksicht auf die möglichen Verschiebungen der Vorräte ist eS erforderlich, daß in der Anzeige nicht nur der Bestand, sondern auch der Zu- und Abgang deklariert wird. Wer die Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 1500 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1915. Kriegsfreiwillige. ' Neuanmeldnngen können nicht mehr berücksichtigt werden, da der Bedarf gedeckt ist. Wilhelmshaven, 8. Februar 1915. II. Ersatzseebataillon Nr. 2. Freibank Gröba. Dienstag, den 9. Februar 1915, nachmittags 3 Uhr wird rohes Rindfleisch ver- kauft. Vreis 50 Via, für V, kx. Der Gemeindeborstan-. Morgen Dienstag von nachmittags 3 Uhr an, rgNUUVIH. kommt fettes Schweinefleisch, roh, Pfund 60 Psg., zum Verkauf. Der Gcmeindevorstand. Oertliches »uv Siiihsischcs. Niesa, den 8. Februar 1915. —* Eine Liebe ist der anderen wertl Millionen von Karten und Briesen gehen täglich von der Heimat inS Feld und au» dem Feld in die Heimat. Der damit oerbundenefl Riesenarbeit deS Ordnens und Ver teilens unterzieht sich die ReichSpost ohne jede Ent- schädigung, obwohl ihr Besoldung und Unterhalt der zahl- reichen dazu nötigen Beamten Unsummen kostet. DaS Reich, dessen Organ die ReichSpost ist, hat daher auf diesem Gebiete nicht nur keine Einnahmen, sondern muß noch ganz erhebliche Zuschüsse leisten, um zu vermeiden, daß weniger bemittelten Familien der Verkehr mit ihren An gehörigen im Felde durch Portokosten erschwert werde. Die Portofreiheit sür Feldpostbriefe besieht allgemein; denn cS kaffen sich natürlich hier nicht Unterschiede nach dem Besitze der Briefschreiber machen, und so genießen auch alle diejenigen den Vorteil freien Briefwechsel» aus Kosten des Reiches, die an sich' wohl in der Lage wären, das gewöhnliche Porto auch für ihre Feldpostsendungen zu entrichten. Unser Volk steht setzt im Zeichen einer schier grenzenlosen Opserwillirkeit. Sollte sich da nicht bei allen, di« die erwähnte vom Reiche gewährte Vergünstigung ohne zwingende» Bedürfnis mitgenießen, der Wunsch regen, die gemachten Porto-Ersparnisse, statt sie aukschließl ch sür sich zu behalten, für andere vaterländische Zwecke zu opfern, wie ,S ja gerade im vorliegenden Falle mit Httfe der Roten-Kreuz-Pfennig-Marken so leicht möglich ist? Diese Marken werden bekanntlich zum Preise von 10, 5 und 2 Pfennig vom Roten Kreuz für keine Zwecke vertrieben und sind in kleinen Heften zu je 20 Stück überall in den durch entsprechende Aittchläge kenntlich gemachten Geschäften, Banken usw. zu haben. E» sollte nur jeder, der eine Sendung in» Feld zu machen hat, diese grundsätzlich mit einer solchen Marke versehen, wobei freilich zu vermeiden wäre, die Marke an die Stelle zu kleben, wo sonst die eigentlichen Briefmarken Platz zu finden pflegen. Er würde dann nicht nur selbst das ihm vom Reich geschenkte Porto der vom Roten Kreuz in so umfassender und segensreicher Weise betriebenen LicbeStätigkeit für unser Heer zuwenden, sondern auch den Empsängern im Felde jedesmal einen Beleg dafür mittenden, daß ihrer fortgesetzt daheim in Treue und Opferwilligkeit gedacht wird. Lasse e» sich doch jeder angelegen sein, den Vertrieb der Roten-Kreuz-Psennig- Marken durch Nachfrage nach ihnen in Läden und Ge- schäften zu sördern und verabsäume niemand, die Feldpost- briefe regelmäßig mit solchen Marken zu versehen und so seinen Dank sür die gewährte Portofreiheit durch Unter stützung der LiebeSarbeit de» Roten Kreuze« zu betätigen! —* Neben den bereits seit längerer Zeit angebotenen Postkarten deS Roten Kreuzes, welche anläßlich de» Noten Kreuz-TageS im Sommer 1914 zur Ausgabe gelangten und neben dem wohlgelungenen Bilde der Königlichen Familie Entwürfe von Claudiu» und William Krause Zeigten, ist nunmehr eine neue Reihe offizieller Post karten vom Landesau-schusse der Verein« vom Roten Kreuz dem Vertriebe überaeben worden. Diese Postkarten, welche an den durch besondere Plakate kenntlichen Stellen zu haben sind, bringen Skizzen von Jahn-Soschwitz, die drei emsig „sür's Vaterland" strickende Mädchen darstellen, weiter Fritz Beckert, welche den Auszug der Truppen auS einer kleinen deutschen Stadt zum Vorwürfe haben, ferner von Eugen Bracht, die eine Lustkampsszene ouS dem von allen Seiten erhofften Angriff auf die Hauptstadt Englands veranschaulichen, sodann von Ferdinand Dorsch — zwei sächsische Jäger der Jetztzeit nnd eine stimmungsvolle Er- innnerung an die Kämpfe vor 100 Jahren —, und endlich einen Entwurf von Paul PerkS, der einen Landsturm trommler, dem Feinde entgegenstttrmend, zeigt. Der Geiieralvertrieb der Karlen ist dem Landesausschuß deS Roten Kreuzes der Sächsischen VerlagSanstalt G. m. b. H. in DreSden-A., Kügelgenstraße 7, übertragen worden. Möchten die Karte» allseitig eine freundliche Aufnahme finden und der wackeren Arbeit der Künstler bei Heraus gabe dieser neuen Karten-Reihe ein wohlverdienter Erfolg zum Besten drS vaterländischen Liebeswerkes zu teil werden! ES ergeht an Alle die herzliche Bitte, sich der Karten dek Roten KrenzeS, namentlich bei Uebermittelung von Grüßen an die im Felde stehenden Truppen fleißig zu bedienen; man kann sicher lein, hiermit unseren wackeren Kämpfern draußen eine große Freude zn bereiten. — In neuester Zeit sind deS öfteren deutsche Kriegs gefangene in Feindesland in andere Gefangenenlager übersührt worden. Um die Listen der Kriegsgefangenen auf dem laufenden erhalten zu können, ist r» erwünscht (da amtliche Mitteilungen entweder gar Riesaer O Tageblatt und Anzeiger lLibediatt und Anzeigers. Telegramm-Adresse: 6 gernsprech stelle .Tageblatt-. Rtesa. Nr.«. für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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