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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-09
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1915
- Autor
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Riesaer M Tageblatt ««dl Anzeiger Blbeblatt mir Adriger). »kegramm-Adrefl« Fernsprechstell» .Tageblatt^, Riesa. Nr. A. für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. SS. Dienstag, s. Februar NUS, abends. «8. Fahr«. Da« Messer Tageblatt erscheint jeden Ta, abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. BiertehLhrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger frei in» Hau» I Mart SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei in» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonaiSabonnementS werden angenommen. Anzeigeu-Annahme für die Nummer de« Ausgabetage» bi« vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 uuu breite KorpuSzeile 18 Pfg. (LokalpreiS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Nie sa. — Geschäftsstelle: Goethe st rast« SA. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnrl in Riesa. Bekanntmachung die BefiandSimzekge» -er Mühlen, Bäcker, Konditoren und Händler vetreffend. Auf Grund von 8 11 der BundeSratSoerordnung über die Regelung des Verkehr« mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 in Verbindung mit Ziffer 9 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 26. Januar 1915 haben alle Mühlen, Bücker, Konditoren und Händler, die von den Befugnissen des 8 4 Abs. 4 der genannten BundeSratSoerordnung Gebrauch machen, bis zum Uebergang der Bestände in daS Eigentum oer KliegS-Getreide-Gesellschaft oder des Kommunalverbandes am 1., 10. Mtd 20. jede» Monats, erstmalig am 10. Februar 1915 nach dem Stande bei Geschüftsschlutz an den unterzeichnete» Stadtrat lKn-sigsn über die vingvlnelsnen Vvi— sin«>«i»ungvn itinsn keslsinüs zu erstatten 8 4 Abs. 4 der BundesratSoerordnung lautet: Trotz der Beschlagnahme dürfen ») Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe zur Ernährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des Gesindes auf den Kopf und Monat neun Kilogramm Brotgeireide und zur Frühjahrsbestellung das erforderliche Saatgut verwenden; statt eines Kilogramm Brotgetreide können achthundert Gramm Mehl verwendet werden. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Naturalberechtigte, ins besondere Altentciler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu beanspruchen haben; b) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe und Händler Saatgetreide für Saat zwecks liefern, das nachweislich aus landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben; anderes Saatgetreide darf nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde für Saatzwscke geliefert werden; o) Mühlen das Getreide ausmahlen; das Mehl fällt unter die Beschlagnahme zu gunsten deS KommunalverbandeS, in dessen Bezirke die Mühle liegt; ä) Mühlen der Marinem.waltung im Februar 1915 daS Mehl liefern, zu dessen Lieferung in diesem Monat sie au« einem unregelmäßigen BerwahrungSvertrag oder einem ähnlichen BertragSverhältni« verpflichtet sind; o) Händler und HandelSmllhlen monatlich Mehl bis zur Hälfte der vom 1. bis eistschließlich 15. Januar 1915 käuflich gelieferten Mehlmenge veräußern; k) Bäcker und Konditoren täglich Mehl in einer Menge, die drei Vierteilen des durchschnittlichen Tagesverbrauchs vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 entspricht, verbacken; die Beschränkung auf diese Menge gilt auch, soweit sie beschlagnahmefreier Mehl verwenden; g) Bäcker im Februar 1915 dar Mehl verbacken, daS zur Erfüllung ihrer Lieferungs verpflichtungen an die Heeresverwaltungen oder an die Marineoerwaltung er forderlich ist. Die Anzeigen, zu denen nur Vordrucke, die im Rathause, Zimmer Nr. 4. zu ent nehmen sind, verwendet werden dürfen, müssen bis spätesten« am 2., 11. AU- 21. «ineS jeden Monats nachmittags 4 Uhr daselbst, Zimmer Nr. 4, abgegeben werden. Mit Rücksicht auf die möglichen Verschiebungen der Vorräte ist e« erforderlich, daß in der Anzeige nicht nur der Bestand, sondern auch der Zu- und Abgang deklariert wird. Wer die Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1915. Der für die diesjährigen Schießübungen erforderliche Bedarf an Hölzer» soll am 2. März d. I. 2 Uhr nachmittags öffentlich verdungen werden. Postmäßig verschlossene Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Hölzer" sind portofrei bis zum BerdingungS- termin an die unterzeichnete Kommandantur einzureichen. Bedingungen können hier ein gesehen oder gegen Einsendung von 50 Pf. in lO-Pf.-Briesmarken bezogen werden. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Kommandantur des Truppenübungsplatzes Zeithai». Freibank Bahra. Mittwoch nachm. von 1 bis 3 Uhr 6 Zentner Rindfleisch; L Pfund 45 Pfg. Oertttches und Sächsisches. Niesa, den 9. Februar 1915. —* Der hier aufhältliche Schlossergehilfe Otto Bock auS Kraufchütz ist gestern wegen schwerer Körper- Verletzung sestgenommen worden. Festgenommen wurde ferner gestern früh beim Revidieren der Herberge zur Hei mat der von der Königl. Staatsanwaltschaft Frankfurt a. O. wegen Diebstahls steckbrieflich gejuchte Schuhmacher Max AlsonS Rahl aus RoSniontau. Er wurde dem hie sigen Amtsgerichtsgefängnis zugeführt. —* Wie uns mitgeteilt wird, sind im Einwohner meldeamts noch eine Anzahl Kriegskochbücher vor handen. Interessenten können diese daselbst, solange der Vorrat reicht, entnehmen. —* Man berichtet uns: In einfacher, ernster Form feierte am Sonnabend der Stenographenverein Riesa GabelsbergerS Geburtstag. Bei dieser Gelegenheit erfolgte auch die Ueberreichung der Ehrenurkunden an die Preisträger aus dem Schön- und Richtigschreiben. Es waren dies die Herren Richard Lindner, 1. Preis, Kurt Hugo, 2. Preis, Alfred Jäger und Max Burghardt, 3. Preise, Walter Händel, Belobigung — Der Verein zählte beim AuSbruch deS Krieges 88 Mitglieder. Durch die Einbe rufungen zum Heeresdienst verminderte sich die Mitglieder- zahl um 30. —* Für Seeschlick zur Verwendung als Dünge, mittel im Inlands wurde für den Versand von bestimmten Nordseestationen ein Ausnahmetarif mit besonders er- mäßigten Frachtsätze» eingeführt. Die Ausnahmetarife für Harze und für tierische Fette «nd Oe le usw. sind auch auf Sendungen von 5 Tonnen, der Ausnahmetarif für Mals zur Berfütterung auf geschrotenen Mais und auf 5 Tonnen-Sendungen und der Ausnahmetarif für Eicheln auf geschrotene Eicheln ausgedehnt worden. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungen. ' — Die mit Gehalt oder Jahresvergütung angcstellten Beamten und die gegen feste MonatS- oder Wochcnbeziige beschäftigten Hilfsbeamten deS Reiches, des S.taateS, der kommunalen Verbände und der Gemeinden, die sich als Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinärosfiziere oder obere Be- amte der Militärverwaltung im Kriegsdienste befinden, so- wie die im Kriegsdienste befindlichen, zur Disposition ge- stellt gewesenen oder verabschiedeten Offiziere, Sanitäts offiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten müssen bei der diesjährigen Veranlagung zur Staats- einkommensteuer zwar mit ihrem vollen Zivildienst, oder PensionSeinkommen in die Kataster eingestellt werde». Soweit jedoch der Bezug des Zioildienst- oder Pensions einkommens während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Kriegsdienst« durch dis Anrechnung von sieben Zenteln der Kriegsbesoldung oder der vollen Kriegsbesoldung auf daS Zioildienst- oder Pensionseinkommen ruht, wird der auf das weggesallene Zioildienst- oder Pensionseinkommen entfallene Betrag der StaatSeinkommensteuer von Amts wegen in Wegfall gestellt werden. Um diese Wegfallstel- lung zu erlangen, bedarf es in diesen Fällen keiner Re- klamation, sondern es genügt, falls die Gemeindebehörde den in Frage kommenden Steuerbetrag bei der Zahlung der Steuer noch nicht in Wegfall gestellt hat, die Anzeige an die betreffende Gemeindebehörde, daß sich der Steuer pflichtige als Offizier, Sanitäts., Veterinäroffizier oder oberer Militärbeamter im Kriegsdienste befindet. —* Am 4. Februar fand im großen Sitzungssaal« deS Königlichen Ministeriums des Innern in Dresden eine gemeinsame Sitzung beider BewaltungsausschUsse der Landes-Brandversicherungsan st alt, an die sich Einzelsitzungen der Ausschüsse anschlossen, unter dem Vorsitz des Präsidenten der Königlichen BrandversicherungS- kammer Beeger statt. Der Vorsitzende gab zunächst ein Bild von den Einwirkungen deS Krieges auf die Zahl der Beamten, die Geschäfte und die Gcldverhältnisse der Anstalt. Die pekuniäre Lage wurde zunächst günstig beeinflußt, da mit dem steigenden Bankdiskont sich auch die Zinsen für die bedeutenden, bei den Banken liegenden, zur Bezahlung der Verbindlichkeiten der Anstalt flüssig zu haltenden Kapitalien steigerte. Inzwischen sind in dieser Beziehung wieder normale Verhältnisse eingetreten. ES wird aber damit zu rechnen sein, daß bei dem Aprilbeitragstermine wesentlich mehr Versicherungsnehmer mit der Zahlung im Rückstand bleiben werden alS sonst. Außer verschiedenen anderen Gegenständen der Tagesordnungen hatten die AuS- schüsse die Höhe der für das Jahr 1915 zu erhebenden Versicherungsbeiträge für die Gebäude- und die Maschinen- Versicherung festzustellen. Hierzu hatte die Brand- versicherungskammer vorläufige Rechnungsabschlüsse sür daS Jahr 1914 abgelegt und Voranschläge für 1915 aufgestellt, auf Grund deren vorbehältlich der Genehmigung des König lichen Ministeriums des Innern der Jahresbeitrag sür die Gebäudeversicherung auf 2 P'g. und sür die Maschinen- Versicherung auf 3 Pfg. bestimmt wurde. Während bei der Gebändeabteilung mit Beginn dieses Jahres durch Auf- Hebung des Ortsgkfahrenklassen'ystcmS einschneidende Der- änderungen für die BeitragSerhcbung eingetreten sind (zu vergl. Bekanntmachung der Königlichen BrandversicherungS. kammer vom 1. Dezember 1914 in Nr. 283 der Säch- sischen Staatkzeitung vom 7. Dezember 1914), gelten für die Mcsichineunbteilnng die früheren Bestimmungen weiter, wie auch der festgestellte Beitragssatz den seit einer längeren Reihe von Jahren bezahlten Beiträgen entspricht. Die der Maschinenoersicheruiig augegiiederte allgemeine Fahrnis versicherung einschließlich der Versicherung gegen Einbruchs diebstahl- und Beraubungsschäden, die ihr erste» RechnungS. jahr zurückgelegt hat, hat sich noch günstiger entwickelt, als man erhofft hatte, und weist bereits einen Versicherungs bestand von rund 50 Millionen Mark auf, obwohl die zur Sicherung des neuen Unternehmens in den ersten Jahren notwendige strenge Anfnahmepolitik zur Zurückweisung vieler Versicherungsanträge geführt hat. Es darf hieraus geschlossen werden, daß die allgemeine Fahrnisversicherung sich das Vertrauen der Bevölkerung mehr und mehr erwirbt. — (än.) Kameradentreue. (AuS einem Feld- postbriefe eines auS der Riesaer Gegend stammenden Feld- zugSteilnehmerS, der den Tod seines Freundes aus eine» Nachbardorfe anzeigt.) . . . Heute, am BegräbnIStage u» fers Kameraden W . . . S . . ., will ich Euch, mein« Lieben, einen kurzen Bericht über seinen Tod . . . senden Er ist am 22. Januar abends 10 Uhr beim Verziehet auSgeworfener Erde auS dem Schützengraben in den Kops getroffen (Gehirnschuß), ist sofort verbunden und auch nach derselben Sammelstelle (Kcankensammelstelle) getragen worden. Jedoch zu spät. Der Schuß hat sofort tödlich gewirkt. Am andern Tage hat ihn der 2. Zug, der in der Nähe gearbestet hat, im Walde begraben. Wir aber, der 1. Zug, die wir schon alle Vorbereitungen getroffen hatten, ihn auf dem hiesigen Friedhöfe zu beerdigen, haben einen Sarg gemacht und sind hinausgefahren, haben unsern Kameraden wieder ausgegraben und hereingeholt. Er wurde mit drei Unteroffizieren deS . . . Jnf.-Regts., welche durch eine Granate gelötet worden sind, im Beisein deS 1. ZngcS und der. . .er Musikkapelle, sowie vieler hoher Offiziere in ein gemeinsames Grab gebettet, auf dem nur noch ein schlichtes Holzkreuz den Namen deS Verblichenen zeigt . . . — Die NcichsoerteilungSstelle hat sür die Zeit bi» zur Aufstellung deS ersten VerteilungSplaneS beschlossen, daß jeder K o mm u n a l v e r b a n d dafür Sorge zu tragen hat, daß in seinem Bezirk seitens der versorgungSberech. tigten Bevölkerung nicht mehr Mehl verbraucht wird, als einem durchschnittlichen Tagesverbrauch von 225 Gramm auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung entspricht. Hierzu wird bemerkt, daß eine Menge von 225 Gramm Mehl unter Hinzurechnung des vorgeschriebencn KartoffeßzusatzeS einer Brotmenge von rund 2 Kilogramm wöchentlich entspricht. — * Der Postpaketverkehr nach Argentinien, Paraguay und U-uguny auf dem Weg über die Schweiz und Italien ist wirdcr ausgenommen worden. Nähere Auskunft erteile» die Postanstalten. —* Von jetzt ab werden auch im Verkehr zwischen Deutschland und Antwerpen gewöhnliche und einge- schriebeue offene Briese, Postkarten, Drucksache», Waren proben und Gcschäftkvaviere in deutscher und französisch«
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