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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-16
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1915
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Riesaer W Tageblatt «rrd Anxrlger (LlbrbM md Istyrlger). rüegramnuAdreffer O I! 1*Fernsp«chstell> rag.L att Rt s» vrr.». für die König!. Amtshaüptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba. 38. Dienstag, 16. Februar UNS, abends. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt «schriat jede» Tag abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Mertel,ährllchrr Bez»,Syrett bet Abholung in der Expedition tu Mesa 1 Mnrk SO Psg., durch unsere Träger frei «n« Hau» 1 Mart VSPfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Monattabonnement« werden angenommen. Anzelgen-Limah«« für dl« Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis für di« kleingrspaltene 43 nun breit« Korpuszeile 18 Psg. (Lokalprrtt 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Wint«rltch in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SL — Für dl« Redaktion verantioortllch: Arthur Hähnrl in Riesa. Ausgebrochea ist die Mauls und Klauenseuche unter dem Viehbestände des Bäcker meisters Robert Münster in Ntckritz Rr. IS. Es verbleibt bei den getroffenen Anordnungen. Großenhain, am 16. Februar 1915. 303 ä k. Die Königliche Amtshauplmannschaft. Einquartierungsgelber betreffend. Bei der in der vergangenen Woche erfolgten Auszahlung der EinqnartierungSentschädi. gungen auf die Zeit bis Ende Oktober v. I. sind von einer größeren Zahl der Quartier geber die Gelder nicht erhoben worden. Es ist zu vermuten, daß von diesen auf die Ent schädigung zu Gunsten von Hilfsfonds verzichtet werden soll. Wir ersuchen Alle, die die ihnen zustchendcn Quartierentschädigungen nicht erheben wollen, die Quartierzettcl bis znm 20. lfd. Mau. an unsere Stadthauptkasse abzugeben und dabei wissen zu lassen, für welche Zwecke die Gelder verrechnet werden sollen. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Februar 1915. R. Kartoffelverkauf! Der für Mittwoch, den 17. und Freitag, den 19. Februar angesetzte Kartoffelverkau' findet vorläufig nicht statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 16. Februar 1915. Als gefunden ist bei uns am 12. Februar 1915 1 Zwanzigmarkschein abgegeben worden. Der rechtmäßige Eigentümer wird hiermit aufgefordert, seine Ansprüche innerhalb eines Jahres, vom Tage der Fundabgabe an gerechnet, bei uns geltend zu machen. Falls sich der Verlierer innerhalb der vorgenannten Frist nicht meldet, wird über da) Fundobjekt nach gesetzlicher Vorschrift verfügt werden.' Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Februar 1915. Schdr. Oertliches mid Sächsisches. Niesa, den 16. Februar 1915. —* Private Goldsammlungen für die NeichSbank. Anläßlich der erfreulichen fortwährenden Zunahme der freiwilligen privaten Sammlung von Gold münzen Dr die NeichSbank ist die Frage aufgetaucht, ob solchen Sammlungen nicht das Verbot des AgiohondelS mit NeichSgoldmünzen entgegengehalten werden könnte, wenn der Sammler den Ablieferern von Goldmünzen auf eigene Kosten Vorteile oder Vergünstigungen gewährt. Es kann selbstverständlich dem ganzen Sinn und Zweck der Verordnung vom 23. November 1914 nichts ferner liegen, als demjenigen, der der Reichsbank Gold zuführen will, Schwierigkeiten zu bereiten. Um etwaige Zweifel hierübe völlig zu beseitigen bestimmt eine Bekanntmachung des Stell vertreters des Reichskanzlers vom 25. Januar 1915 auf Grund der genannten Verordnung, daß die in ihr be zeichneten Handlungen vorgenommen werden dürfen, wenn sie ausschließlich zu dem Zweck er- folgen, die Goldmünzen der NeichSbank zu- zu führen. Wenn damit auch klargestellt ist, daß der jenige, der freiwillig für die Reichsbank Goldmünzen sammelt, nicht zu befürchten braucht, wegen verbotenen AgtohandelS mit Goldmünzen bestraft zu werden, so ist es dennoch durchaus geboten, daß die Personen, welche sür die Reichsbank solche Sammlungen veranstalten, sich wegen ihres Vorhabens mit der betreffenden Reichs bankanstalt in Verbindung setzen und sich von dieser auch eine schriftliche Bestätigung darüber verschaffen, daß ihre Tätigkeit des Anlaufens von Goldmünzen ausschließ lich für die Zwecke der Reichsbank erfolgt. Im Zusammenhang damit muß wiederholt und nach drücklichst davor gewarnt werden, Goldmünzen an andere als amtliche oder in der angegebenen Weise autorisierte und als zuverlässig bekannte Stellen und Personen abzu liefern oder gar zu verkaufen, da jeder, der an verbotenem Agiohandel mit Goldmünzen irgend sich beteiligt oder ihn fördert, sich den strengen Freiheits- und VermögenSstrasen der Verordnung auSsetzt. —* Die „Nordd. Allg. Ztg.» schreibt: Dank der Mitarbeit der Presse, der Beamtenschaft, der Lehrer und vieler Privatpersonen hat die Erkenntnis, daß die Ver stärkung der Goldbestände der Reichsbank gegenwärtig dem Vaterlande von größtem Nutzen ist, in immer wetteren Kreisen Verbreitung gefunden. Ständig sind infolgedessen die Goldbestände der NeichSbank ge wachsen. Aber immer noch steckt viel Gold in den Taschen Privater und die Belehrung darf deshalb nicht nachlassen. Lrfreulicherweise beschränken sich einige Zeitungen auch nicht auf bloße Belehrung, sondern sammeln selbst ein. WaS auf diese Weise erreicht wurde, beweisen einzelne Er gebnisse. So h«t die „Köln. Volkszeitung" bisher 4,5 Mil lionen Mark, di« Allgemeine Zeitung in Chemnitz 1,9 Mil lionen Mark, die Braunschweigische VandeSzeitung mehr als 1,5 Millionen Mark, das Leipziger Tageblatt mehr als «ine Million Mark an die NeichSbank abgeführt. —* Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde der Unteroffizier Richard Schönttz aus Nünchritz im Pionler-Batl. Nr. 12. —* Vergangenen Sonnabend veranstaltete die in Riesa seit mehreren Jahren tätige Gesangs- und Klavier lehrerin Fcl. Johanna Spengler aus Dresden einen Vor tragsabend ihrer Schüler und Schülerinnen vor einem geladenen Publikum im Gaal« der Elbterrasse. Dem Ernste der Zett entsprechend, war da» Programm rein vaterländisch und sein künstlerisch zusammengestellt. Alle Borträge legten Zeugnis ab vom ernsten Studium, guter Auffassung und trefflicher Unterrichtsmethode. Die einzelnen Darbietungen bestanden tu Klaviervorträgen, Solo- und Chorgesängen, die durch passende zeitgemäße Deklamationen angenehm unterbrochen wurden. Auch ehemalige Schülerinnen ver schönten das Programm durch vollendeten Vortrag. Die zahlreich erschienenen Besucher folgten mit regem Interesse den Darbietungen und zollten der geschätzten Lehrerin und den Vortragenden wohlverdienten Beifall. Eine freiwillige Sammlung ergab den schönen Ertrag von ca. 150 M., der den Verwundeten im hiesigen Garnisonlazarett zu gute kommen soll. —* Der BundeSrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Höchstpreise für den Zentner Speise kartoffeln um 1,85 Mk. erhöht. Bei dem Mangel an Futtermitteln und dem verhältnismäßig niedrigen Preise der Spetsekartoffeln bestand die Gefahr, daß der Vorrat an Speisekartoffeln in großem Umfange als Viehfutter ver wendet würde. Es kommt aber in erster Linie darauf an, daß in den nächsten Monaten Speisekartoffeln für die menschliche Ernährung vorhanden sind. In derselben Ver- ordnung sind schon jetzt die Höchstpreise sür inländische Frühkartoffeln, die in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Au gust 1915 geerntet werden, auf 10 Mk. festgesetzt. Damit soll für Gärtner und kleine Landwirte besonders in der Nähe der Städte ein Anreiz geschaffen werden, möglichst viel Frühkartoffeln zu bauen, die in den Monaten Juni und Juli für die Volksernährung zur Verfügung stehen. —* Ueber das Thema: „Volksernährung in AeuerungS- und Kriegszeiten" wird Herr k. k. Hof- und ObersanitätSrat, Prof. I)r. weä. und Or. jur. h. c. Hueppe, in der von der Oekonomischen Gejellschast i. K. S. für Freitag, den 19. Februar 1915 nachmittags 4 Uhr in der Deutschen Schänke zu den „Drei Raben" in Dresden, Marienstraße 20, weißer Saal, angesetzten Ge- sellschaftSversammlung einen Vortrag halten. Hierzu haben auch Ntchtmitglteder kostenfreien Zutritt, sofern sie bis zum 19. Februar mittags 1 Uhr in der Geschäftsstelle der Oekonomischen Gesellschaft, Lüttichaustr. 26, Eintrittskarten entnehmen. Von ^4 Uhr werden solche am Eingang deS VortragSlokaleS gegen Erlegung von 40 Pfg. pro Person verabfolgt. —* E» gelangen in letzter Zeit an die Kriegs- getreidegesellschaft vielfach Anträge von Kommunal- verbänden um Ueberlassung von Mehl. Diesen Anträgen stattzugeben, ist nicht Aufgabe der KriegSgetreidegesellschast. Es ist festgestellt, daß noch große Mehlvorräte im Lande vorhanden sind. Die Mühlen wissen teilweise nicht, wohin sie ihre Produktion absetzen sollen. ES handelt sich bei dieser vorhandenen Mehlmenge weniger um Roggen mehl, als um KriegSmehl (d. i. 70 Prozent Weizenmehl und 30 Prozent Roggenmehl). Dies Mehl haben die Mühlen teilweise fertig liegen, teilweise könne» sie ihre vorhandenen Getreideoorräte gemäß 8 4 Ziffer » der BundeSratSoerordnung vom 25. Januar 1915 auSmahlen. Veräußern dürfen die Mühlen nichts, ohne daß der zu ständige Kommunaloerband hierzu die erforderliche Zu stimmung gibt. Diese Zustimmung wird von dem Kom- mnnalverband, in dem die Mühle liegt, häufig verweigert, obwohl die in dem Bezirk vorhandenen Vorräte dessen Bedarf für die nächste Zeit bei weitem übersteigen. Ja diesem Falle empfehle» wir den notleidenden Kommunal verbänden, von 8 51 der BundeSratSoerordnung Gebrauch zu machen und sich an die LaadeSzentralbehörde zu wenden, um die Ueberetgnung von Mehl auS dem Bezirk seine» Kommunaloerbandr» an «inen anderen Kommunalverband in die Wege zu leiten. Gehören di« Kommunalverbänd« verschiedenen Bundesstaaten an, so ist hierfür der Herr Reichskanzler zuständig. Mühlen, bet denen Mehl noch erhältlich ist, sind zu erfahren bet der Geschäftsstelle deS Vereins deutscher Handelsmüller Berlin-Charlottenburg, Schillerstrabe 5, Telegramm-Adresse: Handelsmüller. —* Der BundeSrat hat gestern eine Verordnung be- schloffen, die vom 1. März 1915 ab eine Einschrän kung der Malzverwendung in deq Bier brauereien bringt und dadurch eine erhebliche Meng« von seither zur Bierberettung verwendeter Gerste für die Bolksernährung sreimachen will. Im einzelnen bestimmt die Verordnung folgendes: Die Bierbrauereien sollen vom 1. April 1915 an zur Herstellung von Bier in jedem Vierteljahr nur noch 60 Hundertteile des im gleichen Vierteljahr der Jahre 1912 und 1913 durchschnittlich zur Bierberettung verwendeten Malzes verwenden dürfen. Für Brauereien, deren vierteljährliche durchschnittliche Malz verwendung 40 Doppelzentner nicht übersteigt, erhöht sich die zulässige Malzmenge auf 70 Hundertteile. Im Monat März 1915 dürfen die Brauereien ein Drittel der für da» erste Vierteljahr 1915 sich berechnenden Malzmenge ver wenden. Wenn eine Bierbrauerei im März 1915 oder in einem Vierteljahr die hierfür festgesetzte Malzmenge nicht verwendet, darf sie die ersparte Menge im folgenden Viertel jahre verwenden oder ganz oder teilweise auf eine Bier brauerei innerhalb de» nämlichen Brausteuergebiete» über tragen. Auf Malz, da» künftig aus dem AuSlande ein geführt wird, erstreckt sich die Forderung nicht. Soweit inländisches Malz auf Grund von vor dem Inkrafttreten der Verordnung abgeschloffenen Verträgen nach dem 28. Februar 1915 an Bierbrauereien zu liefern ist, darf statt der vereinbarten Menge nur eine nach dem Maßstab der gesetzlichen Einschränkung geminderte Menge gefordert und geliefert werden. Die Landeszentralbehörde soll an ordnen können, daß die landesrechtlich festgesetzten Rechte der Bierbrauer auf Ausschank deS eigenen Erzeugnisses sür die Dauer der gesetzlichen Einschränkung der Malzoerwen dung auch auf fremdes vier ausgedehnt werden. Für eine Üeberschreitung der zulässigen Malzmengen sind hehe Gefängnis- oder Geldstrafen vorgesehen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. — Vielfach gehen im Lande Aufkäufer von Heu und Stroh herum, die sich auf angeblichen amtlichen Auf trag berufen. Die Landwirte wollen sich genau überzeugen, baß sie es auch tatsächlich mit amtlich beauftragten Personen zu tun haben, ehe sie Abschlüsse eingehen. Im allgemeinen aber möchten die Landwirte gewarnt werden, etwa Bestände von Heu abzugeben, die sie selbst zur Erhaltung ihres Viehes in den kommenden Monaten bis zur neuen Ernte noch dringend benötigen werden. Bei dem Fehlen aller Futter mittel bleibt dem Landwirt als letzte Hilfe lediglich noch Heu und Stroh übrig, um seine Bestände burchzuhalten. Die Gefahr, daß durch unüberlegte Abgaben von Heu die Viehzucht in unserem Lande auf das schwerste geschädigt wird, ist unbedingt vorhanden. Abgabe von Pferden. Es reisen vielfach im Lande Händler herum, die in angeb lichem Auftrag von Militärbehörden Pferde aufzukaufe» suchen. Diese Händler haben auch in einigen Bezirken gut« Erfolge gehabt. Mehrere dieser Personen haben aber di« Landwirte zur Hcrgabe der Pferde durch die Zusicherung bewogen, daß die Verkäufer Anspruch auf dienstunbrauch- bare Pferde, die vom Felde hereinkämen, hätten. Zur Auf klärung wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß nach den getroffenen Verfügungen die Verkäufer von Pferden zwar beim Landeskulturrat sich wegen Erwerbung eines dicnsiunbrauchbaren Pferdes melden können, aber kau» Aussicht haben werden, bis zur Frühjahrsbestellung wieder in den Besitz eines Ersatzpferbes zu gelangen. Zunächst müssen unbedingt diejenigen Landwirte befriedigt werden denen zwangsweise die Pferde weggenommen und enteignet worden sind. Erst nach Befriedigung dieser Landwirte können die anderen, welche freiwillig Pferde verkaufen, An-
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