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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191504160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150416
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-04
- Tag1915-04-16
- Monat1915-04
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1915
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Freitag, 16. April IMS, abends. 68. Jahr«. 86. Da» Riesaer Tageblatt «scheint jede» Ta» abend» mit Ausnechme der Gönn» und Festtag«. Liertelillhrltchrr Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Dtarl SO Pfg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Viart SS Pfg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Poltanstalten 1 Mark ÜS Psg., durch den Briefträger frei m» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatiabonnementS werden angenoinnien. Anzeigen-Annahme slir di« Nmnm« de» Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Prri» für die kleingrspaltene 43 nun breite Korpuszrile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle; Goetheftraße VL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Bekanntmachung kver die Meld««- Wehrpflichtiger zur Liste«-Auf«ahme für die er«e«t stattfi»de«de« Muftertmge«. Durch Verfügung vom 29. März 1915 hat da» Königliche stellvertretende General kommando XII. angeordnet, daß nach Aushebung früher ergangener Entscheidungen er neute Musterungen abzuhalten sind. Auf Grund dieser Anordnung werden zur Durchführung der Musterungßgeschäfte alle wehrpflichtigen Personen, die nach dem 14. August 186S geboren sind, bi» einschließlich derjenigen de» Jahrgang» 1895, soweit sie in den Städten und Landgemeinden der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain aushältlich sind und zwar: 1. die zufolge Eintrag» im Militärpaß al» dauernd oder zeitig felddienstunfähig und garnisondienstunfähig und als dauernd untauglich bezeichneten und bisher au» allen Militäroerhältnifsen auSgeschiedenen Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Au»gemusterten, 2. die seit Kriegsausbruch zum Militärdienst etngezogen gewesenen und wegen Dienstunfähtgkeit wieder entlassenen Unteroffiziere und Mannschaften (ein schließlich solcher des unausgebildeten Landsturm» I. Aufgebot»), 8. die dauernd oder zeitig ganz- oder haibinvaiide, gleichviel ob dauernd oder zeitig felddienst- oder garnisondienstunfähig erklärten, als zu einer Rente oder Pension berechtigt anerkannten Militäriuvalide» oder Militärrentenewpsänger, 4. die beim Kriegsersatzgeschäft im September 1914 zunächst als untauglich er klärten unausgebildeten Landsturmpflichtigen des I. Aufgebot» im Alter von 20—39 Jahren, 5. sämtliche Landsturmpfltchtigen II. Aufgebot», welche gedient haben hiermit aufgesordert, sich in der Zett vom 17. bi» mit 20. April 1915 zur Eintragung in die Liste bei dem Stadtrate oder Gemeindevorstande ihre» bauernden Aufenthalts unter . Vorlegung ihrer Militärpapiere (Militärpatz, Ersatzreserllepasj, Landsturmschein und sonstige militärische Ausweise) anzumelden. Hat ein Wehrpflichtiger keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ort», behörde seine» Wohnsitzes an. Wer innerhalb de» deutschen Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort und, wenn der Geburtsort im Ausland« liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Wehrpflichtige, die nach der Anmeldung verziehen, haben sich innerhalb 3 Tagen bei der OrtSbehörde ab- und in dem gleichen Zeiträume in ihren neuen Wohnort anzumelden. Wer die Meldung unterläßt, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen streng bestraft. Der Musterung uuterliegeu nicht: a. die für kriegsverwenLungSsähig (felddtenstfähig) anerkannten noch nicht Eingestellten; b. die von der Oberersatzkommission gemäß 8 38 der Wehrordnung Aus gemusterten, d. h. solche, die im Besitze eines AuSmusterungSscheineS (gelber Scheiu) sind; o. die nach 8 37 W.-O. ausgeschlossenen, d. h. solche, die im Besitze eines Aus- schließungSscheineS (roter Schein) befindlichen Personen; ä. die in Heil- und Siecheuanstalten nutergebrachten Personen; o. die als dauernd unabkömmlich Anerkannten, d. h. solche, die im Besitze einer UnabkömmlichteitSbescheinigung sind; k. die dem ungedienten Landsturm II. Aufgebots angehörenden, vom 14. August 1869 ab bis zum Jahre 1875 geborenen Personen. Usber Zeit und Ort der Musterung ergehen noch besondere Anordnungen. Die Listen sind unter Benutzung der Vordrucke zur Landsturmrolle anzufertigen und bis zum 22. April hierher einzureichen. Großenhain, am 15. April 1915. 1300 av. Tcr Zivtlvorsitzeude der Königlichen Ersatzkommission Großenhain. Ausfuhr und Einfuhr von Brot. Der Kommunaloerband Dresden und Umgebung und die Kommunalverbände der AmtShauptmannschasten Bautzen, Dippoldiswalde, Großenhain, Kamenz und Meißen haben über die Regelung der Ausfuhr und Einfuhr von Schwarzbrot, Weißbrot und Zwieback für den Verkehr zwischen den Bezirken die nachstehende Vereinbarung getroffen. Die folgenden Vorschriften werden zur Nachachtnng hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 8 I- Die Aus- und Einfuhr von Schwarzbrot, Weißbrot und Zwieback in V?rkchr der genannten Bezirke ist ohne besondere Genehmigung zugelassen. 8 2. Wer an» einem Kommunaloerband in einen anderen die bezeichneten Backwaren zum Zwecke de» Verkaufs einführt, ist ebenso wie die einheimischen Verkäufer verpflichtet, diese Waren nur gegen Hergabe der im Einfuhrbezirke eingestthrten Brotscheine (Brot marken) abzusetzen. Der auswärtige Verkäufer hat diese Brotscheine zu sammeln und ge sammelt je nach Anweisung de» Einfuhrbezirks einem Mehlbezirk innerhalb desselben oorzulegen. ' Innerhalb der beteiligten AmtShauptmannschasten gelten diese als Mehlbezirk, in der Stadt Dresden sind die Mehlbezirke bei den WohlfahrlSpolizeiinspektioncn eingerichtet. E» bleibt den Kommunalverbänden überlassen, die auswärtigen Verkäufer auch an andere Steven zu verweisen, an die die Brotscheine (Brotmarken) abzugeben sind. 8 3. Der Mehlbezirk hat dem auswärtigen Verkäufer einen MehlbezngSschein zn erteilen» der der durch Brotscheine (Brotmarken) nachgcwiesenen Menge «n eingesührtem Gebäck verhältnismäßig entspricht und den auswärtigen Verkäufer berechtigt und verpflichtet, da» in dem Scheine bezeichnete Mehl gegen Abgabe des Scheine» bei einer Mchlabgabestelle oder einem Händler des Einfuhrbezirkes zu erwerben. Für den Mehlpreis gellen die vom Einsuhrbezirke erlassenen Vorschriften. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach Z 44 der Bekanntmachung heS BundeSratS vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bi» zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dresden, Bautzen, Dippoldiswalde, Großenhain, Kamenz und Meißen, am 12. April 1915. Der Kommnnalverband Dresden und Umgebung. Die Königlichen AmlShan-lmauvschaften Bautzen, Dillpoldiswalde, Großenhain, Kamenz und Meisten. Erloschen ist die MtMls nvd Klanevsenche unter den Rindviehbejräudeu 1. der Gutsbesitzer Julins Schumann und Clemens Hanke in Mergendors Nr. 18 und 5, 2. des Wirtschaftsbesitzers Moritz Ermer in Nünchritz Nr. 14, 3. de» Gutsbesitzer» Hermann Gantzsch in Gröba, Steinstraße Nr. 1, 4. de» Gutsbesitzer» Alfred Klotzsche in Lenlewttz Nr. 7. Zu 1—3 werden, da die genannten Orte nunmehr seuchensrri find, die angeordneten Sperrmaßnahmen aufgehoben. Zu 4 bewendet eS wegen der in anderen Gehöften von Leutewitz noch herrschenden Maul- und Klauenseuche bei den getroffenen Anordnungen. Großenhain, den 16. April 1915. Die Königliche Amtshanplmannschaft. Dem Kommunaloerbauü Gioßenhain steht eine beschränkte Menge Kartoffelmehl zur Verteilung der Bäcker zur Verfügung. Gesuche um Berücksichtigung bet Verteilung des Mehl» sind unter Angabe der ge wünschten Mengen umgehend bet der OrtSbehörde anzubringen, von welcher sie unter Bescheinigung darüber, wie groß die noch im Besitz der Gesuchsteller befindlichen Vorrätt der zur Streckung des Mehls — außer Rohkartsffeln — nachgelassenen Zusatzstoffe sind^ bis zum 22. dieses Monats der Königlichen AmtShauptmannschaft vorznlegen sind. Die Abgabe erfolgt an den auf dem bei Berücksichtigung des Gesuchs auSzustsvende« Bezugsschein angegebenen Stellen und gegen Barzahlung. Der Preis wird voraussichtlich 26 M. 50 Pfg. pro Zentner betragen. Großenhain, am 15. April 1915. 728 s!?. Die Königliche Amtshanlltmamischaft. Nachdem die Ergebnisse ter diesjährige«: SlaalSeinkommeu- und ErgäiizungSjteuer- einschätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 de» Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuer- gesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der hiesigen OrtSsteuercinnahme — Gemeindeamt, Zimmer Nr. 4 — zu melden. G röba, am 14. April. 1915. Der Gemrindevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Gemeindeeinkommensteun-Schätzung zu gestellt worden sind, werden nach 8 27 Absatz 3 der Gemeiiidcstcuerordiiung diejenigen Steuerpflichtigen, denen die Steuerzcttel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der hiesigen OrtSsteuereinnahme, Gemeindeamt Zimmer Nr. 4, zu melden. Gröba, am 14.-April 1915. Der Gemeindevorstand. Freibank Mesa. Morgen Tounavend, den 17. April d. IS., von vormittags >/s9 Uhr au, gelangt auf der Freibank des städtischen SchlnchihoseS das Fleisch eines Ochsen zum Pre-'e r"ii 60 Pfg. pro 1/z ir§ zum Verkauf. Riesa, am 16. April 1915. Die Direktion -es ftädt. Schlachthofe». zu Die Ab- des —* Auf den morgen Sonnabend abend im „Hotel Stern" stattfindenden Liederabend zum Besten des KriegShilfe-AuSschnsseS der Stadt Riesa sei hiermit hinge- wiesen. — Bei der gestrigen Ersatzwahl zum säch- fischen Landtag wurde in dem 7. Wahlkreis der Stadt Leipzig, der dis Stadtteile Lcipzig-Lindenan und Leipzig-Kleinzschocher, sowie die Landgemeinden Groß- zschocher-Windorf und Leutzsch umfaßt, der von der sozial- demokratischen Seite ausgestellte Leipziger Stadtverordnete und Redakteur Friedrich Seger als Abgeordneter gewählt. Der Wahlkreis hatte stets als sicherer sozialdemokratischer Sitz gegolten. Ein Wahlkampf hat wegen deS Burgfriedens nicht stattgefunden. — Bet der gestrigen Ersatzwahl im 44. sächsischen Landtagswahlkreise (Plauen-Land) wurde Geh. NegierungS- rat AmtShauptmann Dr. Mehnert (kons.) mit 6031 Stimmen gewählt. Ein Gegenkandidat war nicht aufgestellt. Ersatzwahl machte sich bekanntlich nölig infolge deS lebens deS bisherigen Vertreters dieses Wahlkreises, Privatmanns Sammler, Straßberg bei Planen. — 8 Die diesjährige O st erlcder messe Leipzig, die von rund 600 Einkäufern und Verkäufern besucht war, stand völlig im Zeichen einer nur iu Kriegs- Oertlichrs mid Siichsisches Niesa, den 16. April 1915. —* Infolge Verminderung des Personals durch Ein- üerufungen zum HeereSdieust ist e« zur Sicherstellung eines geordneten DicnstbetriebS notwendig, die Schalter beim Postamt 2 (Niederlagstr.) vom 19. d. Mts. ab an Werktagen von 12 bis 1 Uhr mittags geschlossen zu hätten. Zur Auflieferung von Telegrammen ist jedoch Gelegenheit geboten. Während der angegebenen Zeit sind die Schalter beim Postamt 1 (Bahnhof) geöffnet. Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (Etbeblatt und Anzeiger). «egunmn-Adresser Fernsprechstell» ,r»g7bl tt «Issa. N-. 2°. für die König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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