Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191504245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150424
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-04
- Tag1915-04-24
- Monat1915-04
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer W Tageblatt und Anzeiger (Ltbeblatt md Anzeiger). relegramm-Adress« KI*Fcrnsprechstekl» rageb lat Ri es» vk für die König!. Amtshauptmamrschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. S3. Sonnabend, 24. April ISIS, abends. «8. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt «scheint jeden Tag abends mit Ausnahme dec Sonn- und Festtage. BicrteliLhrllcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 60 Pfg., durch Misere Trager srei in» Hau» I Mark 88 Pfg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger srei in» HanS 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonneinentS werden angenommen. Auzeigen-Auuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 mm breite SorpuSzeile 18 Pfg. (LokalpreiS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st ratze 5L — Fllr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnrl in Riesa. Bekanntmachung. Alle Besitzer von kricgsbrauchbar befundenen Kraftwagen haben diese stets znr Ver fügung der Militärbehörde zu halten. Eine Veräußerung der Fahrzeuge darf nur mit Genehmigung des stellvertretenden Generalkommandos XIX. (2. K. S.) A. K. stattfindeu. Solche Anträge sind an die zu ständigen Zivilkommissare für die Kraftwagen-Anshebnngskonnnissionen Leipzig, Chemnitz oder Zwickau zu'richten. Die Nichtbefolgung dieser Bekanntmachung wird bis zn 1000 M. Geldstrafe oder 1 Jahr Gefängnis geahndet. Leipzig, 12. April 1915. Ter stellvertretende kommandierende General. v. Schweinitz. 1899 Nachstehend wird im Anschlüsse an die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1. März 1915 — 782IIII. — in Nr. 50 der Sächsischen Staatszcitung und der Leipziger Zeitung vom 2. Mürz 1915 die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. April 19^.5 — N. G. Bl. S. 225 —, Aenderung der Bekanntmachung über Höchstpreise für Fntter- kartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrockneret sowie der Kartoffelstllrkefabrtkation oom 25. Februar 1915 — R. G.Bl. S. 116 — betreffend, noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 1239IIII. Dresden, den 20. April 1915. 1904 Ministerium des Inner«. Bekanntmachung einer Aenderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrockuerei sowie der Kartoffel- ftürkefabrikatio» vom 35. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 116). Vom 15. April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs- geseZbl. S. 516) folgende Verordnung erlassen: Artikel I. In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 25. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. 5. II6) erhält im 8 2 Abs. 5 folgende Fassung: „Der Reichskanzler kann für Kartoffelwalzmehl, das nur bis zu 60 vom Hundert durchgcmahlen ist, eine Preiserhöhung bis zu 3 Mark für den Doppel zentner gestatten." Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. April 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: vr. Richter. Vtchr-W -er MMbmiltMi mit Hmlchln. Durch die Bekanntmachung des Bundesrats vom 12. April lsd. IS. über die Re gelung des Verkehrs mit Kartoffeln — Reichsgesetzblatt Seite 217 — und die dazu er gangene Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. April 1915 — Sächsische StaatSzsilung vom 17. April 1915 — ist den Kommunalverbänden die Verpflichtung auserlegt, für den notwendigsten Bedarf a» Speisekstrloffes» für die miuderbemiltelle Bevölkerung ihrer Bezirke zu sorge». Zur minderbemittelte» Bevölkerung sind zu rechnen: «. Alle Glieder eiues Haushalts, in welchem das Gesamteinkommen der erwerbs- tätigen Personen unter Berücksichtigung der durch Einziehung zum Heeresdienst und Arbeitslosigkeit eingetretenen EinkommenSoerminderung 1909 M. jährlich Nicht übersteigen. Das Einkommen von Untermietern ist nicht einzurcchnen. h. Alleinstehende Personen, welche nicht in einem Haushalt mit höherem Gesamt einkommen als 1900 M. verköstigt werden und deren eigenes Einkommen 1400 M. nicht übersteigt. Nicht z« berücksichtigen sind die Leiter landwirtschaftlicher Betriebe mit ihrem Hausstand und den Personen, die von ihnen als Naturalberechiigte oder als Lohn Epeisekartoffeln zu beanspruchen haben. , Diejenigen im amtShauplmannschastlichen Bezirk Großenhain einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung — Großenhain «nd Riesa — wohnhaften Personen, welche sich nach Vorstehendem zur minderbemittelten Bevölkernng gehörig be- trachten und Anspruch «ms Versorgung mit Kartoffeln erheben wollen, werden hiermit aufgesorder», dies bis spätestens zum 29. April ds. Js. bei der Gemeindebehörde ihres Wohnortes auzumetden. Hierbei ist der Nachweis zu führen, daß die vorstehend unrer » und d gedachten Voraussetzungen vorliegen und weiter die Höhe des bereits im Haushalt vorhandenen oder für diesen zur Verfügung stehenden (au» gemeinsamem Bezug, Fabrikfürsorge usw.) Kartoffelvorrats auzngeben. Wer bei her Anmeldung falsche Angabe» macht, insbesondere den Besitz eine» Vor- ratS oder daS Bestehen eines anderweiten Anrechts auf Lieferung von Kartoffeln ver schweigt, wird nach ß 19 der obengedachten BnndcSratSverordnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Die Gemeindebehörden haben die eingehenden Antiäge genau darauf z« prüfen, ob die Voraussetzungen unter a und d zutrsffen und sich weiter zu Vergewissern, ob dir Angaben über die Höhe der von den sich Meldenden angegebenen, bereits vorhandenen Kartoffelvorräte der Wahrheit entsprechen bez. ob der Antragsteller anderweit mit Kartoffeln versorgt wird. Wegen der Verteilung der Karlvfs.-ln selbst werden noch Bestimmungen erlassen werden. Die Stadträte zu Großenhain und Riesa sowie der Herr Bürgermeister zu Radeburg uud die Herren Gemrindevorstände de? Bezirks wollen auf vorstehende Anordnung noch in ortsüblicher Weise Hinweisen und die sich meldenden Personen in eine nach dem unten abgedruckleli Muster nuzulegende Liste ciulragcu. Die Liste ist am I. Mai 1915 abjUs schließen und an iSemissMNrr an die Königliche AmiShanptmaunschaft abznsenden. Großenhain, nm 21. April 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. vlluGlvN. Gemeinde (einschl. Gutsbezirk) Lfde. Nr. Name Stand Einkommen bez. Gesamt einkommen im Haushalt Zahl der im Haushalt zu beköstigenden Personen nnd zwar: Höhe des schon vorhandenen Knrtoffel- vorratj KZ a. der Er wachsenen b. der Kinder Erloschen ist die Mauls nnd Klauenseuche unter den Rindviehbeitündeu der Guts besitzer Kurt Große nnd Robert Kloppe in Lentewitz Nr. 8 und 20. Da der Ort Leutewitz nunmehr senchensrei ist, werden die anaeordnelen Sperr- Maßnahmen aufgehoben. Großenhain, den 23. April 1915. 1024 »L. Die Königliche Amtshauptmannschaft. , Nachdem laut Bekanntmachung der Königlichen AuNLhaupuuauruchast Givßcnhain die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinde» Heyda, Mergendvrs, Gröba mid Nünchritz erloschen ist, wird die mit Bekanntmachungen vom 23. Januar, 27. Februar und 2. und 6. März 1915 insoweit für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut GöhliS ausgesprochene Wirkung des 8 168 der BnndeSratSvorschriften zum NeichSvichscuchengksetze vom 7. De zember 1911 wieder aufgehoben. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. Avril 1915. Cchdr. Anonyme Eingaben! Da in letzter Zeit wieder öfters Eingabe» au den unterzeichneten Rat rind ins besondere an den unterzeichneten Bürgermeister gelangt sind, die keine NamenSunkerschrif) trugen, machen wir hiermit erneut bekannt, daß wir derartigen anonymen Eingaben jede Beachtung versagen, auch wenn sie mit den vielfach angewendcten Unterschriften „Einer für Viele", „Mehrere Bürger", ^Ein Bürger" und dkrgleichen ohne Angabe deS NamenS unterzeichnet sind. Riesa, am 24. April 1915. Der Rat der Stadt Riesa. I)r. Scheider, Bürgermeister. Fnd,„ Brotmarkenausgabe in Gröba. Die Brots nud Mehlmarkcn ans die Zeil vom 26. April bis 9. Mai sind Sonntag, -en 25. April 1915, vormittags V-H lihr bis V-1 Ktzr in de» am 27. Februar 1915 bekauttt gcmachteu nud auf den Ausweiskartc» verzeichneten Ausgabestellen abznholcn Mv rüsi» ks« nun gsgvn VuRkugung ek««» Hu»tE»sks^Lsn- Veränderungen In der Pcrsonenzahl durch Wegzug oder Tod sind sofort — binnen 1 Tage — unter Vorlegung der AuSweiSkarte nnd Rückgabe der unverbrauchten Brot marken im Gemcindeamtc, Zimmer 3, zu melden. Tie Bewohner des Bezirkes Stcinstraßc, Lststraße, Wasserweg, erhalten die Brotmarken von jetzt an nicht mehr bei Henn Leine», Oststr. 7, sondern bet Herrn Reinhard AM, Oststraße 11. Gröba (Eibe), am 22. April 1915. Ter GemeittdtborstE. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 24. April 1915. —* Gestern abend ist hier der landwirtschaftliche Arbeiter Friedrich Hermann Beyer aus Grimma wegen Fahrraddieb- stahls festgenommen worden. >. —* Mit seltener Zähigkeit hält die kühle regne rische Witterung an. Den wenigen schönen, warmen Frühlingstagen sind Regentage gefolgt und die Sonne hält sich hinter grauen Wolken verborgen. Auf das Wachstum in Feld und Garten dürfte der Regen aller dings günstia einwilken. Au» der Freiberger Gegend, dem Vogtland und aus der Sächsischen Schweiz >v(rd Schnee fall gemeldet. In Freiberg ist durch die starke Schnee belastung an den elektrischen LeitungSanlageu und an vielen Bäumen durch Abbrechen von Aesten beträchtlicher Schaden angerichtet worden. —* Ju der sächsischen Verlustliste Nr. 139 (anSgegeben am 23. April 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme anSliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regimenter Nr. 102, 108, 139, 177, 181; Reseroe-Jnfanterie-Regi- menter Nr. 107, 133, 241, 245; Landwehr-Jnfaiiterie- Regimenter Nr. 106, 107, 133; Landsturm-Infanterie Bataillone: Pirna, II. Landsturm-Ersatz-Bataillon, XII. Ar meekorps; Ersatz-Jnfanterie-Negimrni Nr. 24; Ersatz-Ba taillone: Regimenter Nr. 108, 181, Landwehr-Regiment Nr. 107. Felda rtilleric: Regimenter Nr. 28, 32, 48, 68, 77; Reserve-Regimenter Nr. 23, 32, Ersatz-Ab teilungen, Regimenter Nr. 32, 77. F u ß a r ti l l e r i e: Regiment Nr. 12. Pioniere: Bataillone I. Nr. 12, 22; II. Nr. 12, 22; Scheiumerserzug, 2. Bataillon Nr. 22; Reserve-Kompagnie Nr. 54. V e rk eh r S t rup p en: Telcgrciphen-Bataillon Nr. 7. E ta pp e n - F o r in a 1 to n: KriegSlazarett-Abteilnng, XIX. A.-Z?. Munition?- Kolonnen: Artillerie-MuiiitioiiS-Koloyne II, XIX. Er
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite