Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191505119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150511
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150511
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-05
- Tag1915-05-11
- Monat1915-05
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (LlbeblM »«d Atychrr). Lekgramm-Adnfle: ß!^ RH I*Fernsprechstell« rag rr-tt Ri sL Nr.«. für die Königl. Amtshauptrnamlschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 107. Dienstag, 11. Mai 101S, rlliends. 68. Aahrg. Da» Rirfa« Tageblatt «scheint je»«, Tn« ab«d» »It Ausnahme der Sann- und Festtage, «iertryiihrlicher vepi^hrri» bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Psg-, durch unsere Träger srel in, Hau« , Mart 65 Psg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei in. Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabomiement« werden angenommen. Anzeigen-Annnhme slir die Nummer de« Ausgabetage» bw vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis slir dir llringespaitene 43 nun breite AorpuSzeile 18 Psg. (Lokalprei, 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und «erlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: «oethestrabe 5L — Für dl« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähn-.l in Riesa. Verfügung. Für dke Bezirke der flellvertr. Generalkommando« XII u. XIX wird verfügt: Postlagern-e Sendungen find dem Empfänger künftig nur zu behändigen, wenn er sich bei der Meldung ausweist. Ausweise für den Empfang postlagernder Sendungen auSznstellen sind ausschließlich die Polizeibehörden befugt. Diese Ausweise gelten, auch wenn sie im Bereiche eines anderen Armeekorps ausgestellt sind. Sachlich zuständig für die Ausstellung sind im Königreich Sachsen die Polizeidkrektion Dresden, die Polizeiämter, die Stadträte in Städten mit Revidierter Städteordnung, im übrigen die Amtshauptmannschaften. Die Ausweise müsse» das Lichtbild der zur Abholung berechtigten Person aus neuester Zeit enthalten. DaS Lichtbild ist auf dem Ausweis aufzukleben und amtlich derart abzustempeln, daß der Stempel etwa zur Hälfte auf dem Lichtbild, zur anderen Hälfte auf dem Papier deS Ausweises angebracht ist. PostauSwetSkarten, Postlagerkarten, sowie Ausweise aller übrigen Behörden und der Nachrichtenoffiziere berechtigen nicht mehr zum Empfang postlagernder Sendungen; sie sind von den Postanstalten vorkommenden Falls einzuziehen. 2. ES ikt verboten, in Betrieben von Gasthöfen Postsendungen an Personen auSzu- händigen oder sonst gelangen zu lassen, sofern diese nicht in dem Gasthofe abgestiegeu und polizeilich angemeldet sind. Wer als Leiter des Gasthofs oder als Angestellter in einem solchen diesem Verbote vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird auf Grund von 8 9d deS Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Dresden, am 27. April 1915. Leipzig, am 29. April 1915. Die stellverkr. kommandierenden «eneriile -es XII. «. XIX. Armeekorps. ' von Brotzeln. von Schweinitz. 2166. Zwecks Durchführung einer genauen Ueberwuchung des Mehlverbrauchs innerhalb des Kommunaloerbandes wird in Abänderung des ß 17 der Bekanntmachung der König lichen AmtShauptmannschaft vom 11. März dieses JahreS — Nr. 59 deS Großenhainer, Nr. 58 des Riesaer und Nr. 30 des Radeburger Amtsblattes — folgendes angeordnet. In Zukunst haben alle Blicker, sowie alle Besitzer von Mühlen, die gleichzeitig backen, sich über jede Verminderung deS MehlbestandeS durch deu Besitz der entsprechenden Brot- bez. Mehlmarken der Königlichen AmtShauptmannschaft gegenüber auSzuweisen. Zu diesem Zwecke haben alle Bäcker sowie alle Besitzer von Mühlen, die gleichzeitig backen, aller 14 Tage und zwar nach jeder neuen Brotmarkenansgabe, die bei ihnen eingegangenen, gemäß 8 17 der obengenannten Bekanntmachung, abgezählt in Päckchen zu schnürenden Brotmarken sofort bei der Gemeindebehörde bez. den von dieser eingerichteten Markenausgabenstellen abzulicfern, die hierüber eine Bescheinigung erteilt. Diese Bescheinigungen sind unverzüglich und längstens innerhalb 5 Tage« nach jeder neuen BrolmarlenauSgabe der Königlichen Amlshauplmannschast und zwar seitens der Bäcker bezw. Besitzer von Mühlen mit Bäckerei in der Stadt Radeburg und den Landgemeinden LeS Bezirks unmittelbar seitens derjenigen in den Stndtgcmcinden Großen. Hain und Riesa durch deu Stadtrat vorznlegen. Die Königliche AmtShauptmannschaft wird an der Hand der letzten BestaudSanzeigen zunächst prüfen, ob eine Zuweisung von Mehl notwendig ist oder ob dec Mehlbestand zur ordnungsmäßigen Fortführung des Betriebes auLreicht. ErstereufallS wird dis Königliche AmtShauptmannschaft einen Mehl- btjUgsscheitt, letzerenfalls einen Erlaubnisschein zum Verbrauch der den ringsliesertcn Brotmarken entsprechenden Mengen Mehl aus dem vorhandenen eigenen Bestaube auSstellen., Eine Ueberschreitung der auS den eigenen Beständen zum Verbrauch frei gegebenen Mehlmengen ist ohne Genehmigung der Königlichen AmtShauptmannschast verbaten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden gemäß 8 44 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten °o. Geld strafe bis zu 1500 M. bestraft. Die Königliche AmtShauptmannschaft 1091 ei'. nnd die Stadlrate z» Grotzenhain »nd Niesa. In den letzten Jahren sind die Weinstöcke in Weinbergen, besonders aber auch an den Wänden der Häuser, an Mauern und dergl. in einer Weise erkrankt gewesen, daß die Ernte ganz oder teilweise dem einzelnen Besitzer verloren gegangen, auch der Fort bestand der Reben gefährdet ist. Die Veranlassung zur Erkrankung geben die Pilze ksrouospora vitilcola (falscher Mehltau) und Oiclium luelceri (echter Mehltau). Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 5. Mai 1906 wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß das erstmalige Schwefeln der Weinstöcke zur Verhütung des echten Mehl taues kurz vor der Blüte und an warmen und möglichst sonnigen Tagen zu erfolgen haben wird. Im Anschluß hieran sind die Reben mit einer cinprozeuttgen Kupfer- kalkbrühe -zur Abhaltung des falschen Mehltaues zu besprühen. Ter sicherste Erfolg kommt -er vorbengen-e» Behan-lnng zu. Nähere schriflltche Anleitungen zur Bekämpfung der Rebenschädlinge befinden sich in den Händen der Herren Gcmeindevorstände und GutSvorsteher, es wird den Interessenten «s—--SS - .l.v.f. > -! > . ' Oertliches uns Sächsisches. Niesa, den 11. Mai 1915. — Se. Majestät der König trat seine schon seit Februar geplante Reise an die Ostfront Montag abend an. Er beabsichtigt, allen sächsischen Regimentern einen Besuch abzustattcn. Die Rückkehr nach Dresden ist für den 22. Mai in Aussicht genommen. — General der Kavallerie Maximilian v. Laffert, der kommandierende General des. 19. (2. Königl. Sachs.) anheimgegeben, diese sich zur Oinstchtnahme bei den gedachten Stellen zu erbitten, wobei bemerkt wird, daß feiten des BezirkSobstbauvereinS Spritzen (Holdecspritzen) zur unent geltliche» Benutzung beschafft und außer bei der Königlichen AmtShauptmannschaft bei den Herren Vorstandsmitgliedern des BezirkSobstbauvereinS, Herrn Baumeister Bahrmann in Seußlitz, Herrn Bürgermeister Richter in Radeburg, Herrn Forstmeister von Egidy in Weißig a. N., Herrn Gemeindevorstand Schreiber in Frauenhain, Herrn Gemeindevorstand Bennewitz in Glaubitz bez. Herrn von Altrock auf Gröba und im Rittergut Merschwitz zu erlange« sind. Außerdem stehen noch 2 Schwefelspritzen unentgeltlich zur Verfügung, welche bet der Königlichen AmtShauptmannschaft und Herrn Baumeister Bahrmann in Seußlitz zu erlangen sind. Die Obstbaumwärter sind über den Umgang mit der gedachten Spritze unterrichtet. Zurzeit richtet auf Stachel- uud Johannisbeersträncheru die Larve (Afterraupe) der Stachclbeerwespe (Xsmatos vsntric:08us> großen Schaden an. Es empfiehlt sich, die befallenen Sträucher mit trocken gelöschtem Kalk, durch welchen die Larve getötet wird, zu bestäuben. Weiter sind jetzt auf den Apfelbäume« vielfach die jnngen Triebe mit Mehltau pilze« (8pdaorotlrsoa) bedeckt. Es empfiehlt sich dagegen daS AuSbrechen der ganz weißen Triebe und das Schwefeln deS Baume?.. Die OrtSpöiizeibehörden werden unter Bezugnahme auf die an sie ergangene be sondere Verfügung vom 13. Mai 1907, Nr. 951 b L, veranlaßt, sür die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen besorgt zu sein und es sich insbesondere angelegen sein zu lassen, ein gemeinsames Vorgehen tunlich!? zu vermitteln bez. herbeiznflihrcn. Im übrigen will die Königliche AmtShauptmannschaft nicht unterlassen, auf die großen Gefahren, welche der Kultur der Stachelbeersträucher durch den amerikanische« Stachclbeermkhlta« drohen, aufmerksam zu machen. Er ist im letzten Jahre unter an deren auch im am.lShauplmannschaftlichen Bezirk Großenhain gefunden worden. Man wolle die Pflanzungen daraufhin untersuchen bezw. stetig beobachten und erkrankt.? oder krankheit-verdächtige Zweige zur Untersuchung an den Geschäftsführer des Landesobstbau- Vereins in Dresden-A-, Sidonienstraße 14 I, einsenden. Von dort aus wird über die Be handlung der Pflanzen näheres kostenlos mitgcteilt werden. Der Stachelbeermehllau zeigt sich zuerst an den jungen Triebe» als spinnewebeartiger Flaum. Dieser Flaum geht auch auf die unreifen Früchte über, wird bald braun und die Früchte springen auf. Letzter« werden dadurch ungenießbar. Großenhain, den 11. Mai 1915. 1124»L Königliche Amtshanptmannschaft. Da in einigen Teilen des Bezirks die Maikäfer zahlreich auftreten, werden die OrlSbehörden in den in Frage kommenden Gegenden veranlaßt, auf — tunlichst von den angrenzenden Besitzern gemeinsam vorzunehmende — Vertilgung der Maikäfer (Schütteln der von diesen befallenen Bäume am Morgen und Einsammeln der Käfer, welche ent weder zur Fütterung an die Hühner oder zur Vsrwi-rlnng al? Dünger verwendet -werden können) hinzuwirken. Großenhain, am 11. Mai 1915. 1202aL. Königliche Amishauptmannschaft. .... Die diesjährige Diözesan-Bersammlnng dec Ephoele Großenhain findet Montag, -en 17. Mai, vormittags 11 Uhr im Saale deS SachsenhofeS in Großenhain statt, nnd werden die Herren Kirchenpatröni, die Kirchgemeinden, ihre Herren Geistlichen und Kirchenvorst-bsr auch noch hierdurch tzu ^derselben eingeladcn. Großenhain, am 10. Mal 1915. Die Königliche Snpcrintendentnr. Nachdem laut Bekanntmachung der Königliche» AmlStzauplinaunschast Großenhain die Maul- und Klauenseuche iu den Gemeinden Leutewitz, Glaubitz uud Grödel erloschen ist, wird die mit Bekanntmachungen vom 20. Februar und 13. und 30. März 1915 insoweit für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut GöhiiS ausgesprochene Wirkung des 8 168 der BundeSratSvorschriften znm ReichSoiehseucheugesetze vom 7. Dezember 1911 wieder aufgehoben. Wegen der in den Gemeinden Gröba und Nünchritz auSgebrochenen Maul- und Klauenseuche wird für den Bezirk der Stadt Niesa mit Rittergut GöhiiS die Wirkung des 8 168 der BundeSratSvorschriften znm ReichSviehscuchcugesetze vom 7. Dezember 1911 in dem in unseren Bekanntmachungen vom 30. Oktober, 2. uud 3. November 1914 ange gebenen Umfange ausgesprochen. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafbestimmungen verwirkt sind, gemäß 8 57 der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Reichsoiehseuchengesetze vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast bis zu 6 Wochen bestrast. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 10. Mal 1915. Schdr, DaS Verfahre» zum Zwecke der Zwangsversteigerung der im GrnnLbnche von LöSMg Bd. I Blatt 22 Verzeichnis 1—7 auf den Name» deS CemenlarbeiterS Friedrich Rein hold Zanlig in Lösnig eingetragene» Grundstücke wird aufgehoben, da d'r '''1"' versteigerungSanlrag zurückgenommen ist. Der ans den 15. Mai 1915 bestimmte Termin fällt w?f. Belgern, den 7. Mai 1915. Königliches Amtsgericht. reiter-Regiment. 1904 wurde er als Generalmajor Kom mandeur dec 3. Sächsischen Kavallcriebrigadc in Dresden, 1907 Kommandeur der 1. Kavallericbrigade und Inspekteur dec Militär-Reitanstalten, 1908 Generalleutnant und Kom mandeur dec 4. Division nnd seit dem 30. Novcmbec 1913 ist er in seiuec jetzigen Stellung. -- Die Petersburger Telegraphenagentur meldet: Am Sl. Ottover Haven wir bei Lowicz den Oberstallineistcr des Königs von Sachsen, Generalleutnant v. Hangt ge fangen genommen. Dieser Gefangene war in Tasch-- tent interniert worden, wo er gemäß dem Reglement über Armeekorps, vollendete gestern, am 10. Mai, sein 60. Lebensjahr. Zu Lindau «Bauern) als Lohn des Kgl. hannov. Steuerdireltor-s Karl v. L. geboren, entstammt er einer alten, ursprünglich braunschweigischen AdelSfamilie, die namentlich in Mecklenburg begütert war, wurde — im Königs. Sächs. Kadeltcniorvs anfoewnchsen — 1874 Se- tondelentnant im 102. Infanterie-Regiment, kam 1880 ins i. HusareivRegiment Re. 18, wurde Prcniicrleutnaitt, 1893 Major, war 1889 bis 1891 Adjutant der l. Division, rückte 1889 zum Oberstleutnant auf und kommandierte 1899—1903 das. Karabmier-Regiment, dann das Garde-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite