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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191505271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-05
- Tag1915-05-27
- Monat1915-05
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1915
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Riesaer G Tageblatt «rrd A«xrigrr MedlE «nd MMgerj. »dg>°«u»«d«N« K vemkmchft«» sr^». für -le König!. AmtshaupLmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Mesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 11K. Donnerstag, 27. Mai ISIS, abends. 68. Jahrs. Riesaer Tageblatt erschadck jed« La« abrud« »It «««ahme der Gönn, und Festtag«. vierteljährllcher «eprD^ee» de« Abholung tu der Expedition in Riesa I Mark SO Psg., durch unsere Träger frei ins Hau» > Mart 65 Psg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postaustaltm 1 Mark 65 Psg, durch de« Briefträger frei in» Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch MonaÄabonnement» werden angenommen. Anzeigrn-Aunahme sür dl« Rümmer des Ausgabetages bi- vormittag - Uhr ohne Gewähr. Preis sür dl« kleingejpattene 43 nun breite KorpuSzril« 18 Psg. (LokalpretS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische» Gast nach besonderem Taris. Rotationsdruck und »erlag von Sauger t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Soethestrahe VS. — Für die Redaktion vrrantwortlich: Arthur HSHnel In Riesa. Die Herren Gemeindrvorstand Nagel und Gemeinde-Aelltster Unger in Mergen- dorf sind roiedergewShlt und in Pflicht genommen worden. Großenhain, den 26. Mai 19!5. 1087KL. Die Königliche Amtshauptmanuschaft. Das Auftreten verschievcner Obstschävltnge zur jetzigen Zett veranlaßt die König, liche AmtShauptmaiiiischnft zu fo wende: Bekanntmachung: TS ist wahrzunehmeu gewesen, daß von den grünen Raupen des Frostsflanuers besonders auf Kirschbiiume» die Blätter zerstört worden sind. Zur Bekämpfung sind die Raupen in den frühen Morgenstunden abzuschütteln und im Herbst Klebgürtel um die Stämme zu legen. Zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Osrpooapss xowonsUu) sind jetzt Fanggiirtel, bestehend aus Holzwolle oder Heu anzulegen, die Anfang Juli wieder abgenommen und verbrannt werden. Um nach der Abnahme dieser Fanggürtel weitere zur Verpuppung übergehende Raupen abzufangen, ist das erneute Anlegen der Gürtel notwendig, die dann im Herbste abzunehmen sind. Die von der Made deS Apfelwicklers besetzten und Ende Juni abfallenden wurmstichigen Früchte des Kernobstes sind zu sammeln und die Maden — ev. durch Abkochen — zu vernichten. In den letzten Jahren ist die Birntramrmücke (Loiarapiri) schädigend aufgetreten, und zwar in dcr Art, daß die kleine schwarze Fliege eine größere Anzahl Eier an die jungen Früchte anlegt. Die zahlreichen Räupchen bohren sich in das Innere der Früchte ein, letztere verdicken sich gegenüber nicht beschädigten Früchten auffällig, werden schwarz und fallen ab. Die abgefallenen Früchte sind zu sammeln und zu verbrennen. Um diese» Verbrennen möglichst auf einmal ausführen zu können, empfiehlt eS sich, soweit er angängig ist, die Bäume leicht zu schütteln, wodurch die erkrankten Früchte abfallen. Schließlich ist noch die Gespinstmotte (Lfponomouta) au' Pflaume«- Uttd Apfel bäumen zahlreich aufgetreten. ES empfiehlt sich, solange die Raupen noch gesellig in den Gespinsten vorhanden find, die letzteren abzuschneiden und, fall» die Raupen auf den Blättern verteilt find, die letzteren mit etnprozentiger Kupferkalkbrühe zu bespritzen. Die OrtSpolizeibehörden werden veranlaßt, für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen besorgt zu sein und es sich insbesondere angelegen sein zu lassen, «In ge meinsames Vorgehen tunlichst zu vermitteln bez. herbeiznftthren. Großenhain, am 25. Mai 1915. 1207 »L. Königliche Amtthaufltmannschaft. - Nachdem laut Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Oelsitz und Zeithain erloschen ist, wird die mit Bekanntmachungen vom 2. Januar und 20. Februar 1915 insoweit für den Be zirk der Stadt Riesa mit Rittergut Göhli» ausgesprochene Wirkung de» 8 168 der BundeSratSvorschriften zum ReichSoiehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 wieder aufgehoben. Der Kat -er Stadt Riesa, am 26. Mai 1915. Gchrz, Wir geben hiermit bekannt, daß der bisherige Hilfsexpedient in Döbel« Herr Panl Alfred Hiindler von UN» al» HilfSexpedkent und Protokollant in Pflicht genommen worden ist. Riesa, am 27. Mai 1915. Der Rat der Stadt Riesa. «. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 27. Mai 1915. — DaS Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde dem Hauptmann Schaefer, Kompagniechef im 22. Pionierbataillon, verliehen. — Der König hat dem Prinzen Johann Georg la besonderer Anerkennung seiner Tätigkeit auf dem Gebiete de» Roten Kreuzes da» Großkreuz vom Verdienstorden ver liehen, da» zur bleibenden Erinnerung an diese Wirksamkeit durch das Abzeichen des Roten Kreuzes besonders gekenn- zeichnet ist. — Dem Staatsminister Dr. Nagel ist das Großkreuz des AlbrechtSordenS mit dem Stern in Gold ver liehen worden. — Die Zahl der in Sachsen lebenden Italiener betrug im Jahre 1910 2117, von denen 1225 männlichen, 862 weiblichen Geschlecht» waren. ES wohnten in Dresden 225, in Chemnitz 167, in Leipzig 146, in Plauen 85, in Freiberg 47, in Mittweida 31, in Zwickau 29, in Zittau 23 Italiener usw. Ihre Zahl in Freiberg und Mittweida Ist wegen der Bergakademie und deS Technikums halber so verhältnismäßig bedeutend. —88 Ueber die Frage, ob bei der Versicherung eine» Binnenschiffs dis Haftung des Versicherers durch ein Versehen deS Schiffe» oder der Schiffsmannschaft (sog. nautisches Verschulden) ausgeschlossen wird oder nicht, hat das Sächsische OberlandeSgcricht eine interessante prin zipielle Entscheidung gefällt. Ein sächsischer Schiffseigen, tümer hatte seinen Kahn bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Schäden bei Fahrten, insbesondere auf der Elbe, ver- sichert. AIS er einen durch Havarie entstandenen Schaden elnklagte, wendete die beklagte Versicherungsgesellschaft ein, der Schaden sei durch Fahrlässigkeit des Steuermannes herbeigeführt worden und der Kläger, der SchifsSeigentümer, habe dies zu vertreten. DaS Landgericht wie» die Klage auf Grund dieses Einwands ab; das Oberlandesgericht Dresden verwarf die Einrede, indem eS dazu auSsiihrte: Entgegen der Auffassung deS Vorderrichters könne die Frage, ob in dem Verhalten deS Steuermanns eine Fahrlässigkeit zu finden sei, dahingestellt bleiben. Eine persönliche Be- tetligung deS Schiffseigentümers an einer solchen Fahr- lässigkett seine» Steuermannes habe die Beklagte nicht dar- getan; vielmehr habe der Steuermann nach seiner eigenen glaubhaften Darstellung, entsprechend der Ueblichkcit bei der Fahrt, insbesondere bei ihrem Antritte in Aussig, voll- kommen selbständig gehandelt, ohne zuvor die Genehmigung deS Kläger» etnzuholen, ja ohne ihm auch nur Mitteilung von der geplanten Abfahrt zu machen. Sine Gleichstellung de» verschulden» de» Angestellten al» solchen mit eignem verschulden deS Versicherungsnehmers — etwa entsprechend der Vorschrift deS 8 278 B. G.-B. '—, wie der Vorder, richt« sie annehme, greife aber nicht Platz. Das dem Steuermann von der Beklagten zur Last gelegte Verschulden betreffs ausschließlich »die Führung und den technischen Betrieb der Schiffahrt", stelle sich also als „nautisches Ver schulden" im Sinne deS VerstcherungsrechtS und de» 8 der unter den Parteien geltenden „Allgemeinen Be dingungen* dar. Schon nach diesem 8 4a, nach dem sog. eigenes nautische»' Versehen des Versicherungsnehmers nur im Falle grober Fahrlässigkeit den VerstcherungS- anspruch ausschließen soll, würde nautisches Ver schulden de» angestrllten Steuermanns höchstens als grobe Fahrlässigkeit dem Kläger entgegenstehen. Gerade im Ge biete der Transportversicherung aber habe nach der Herr- schendsn Rechtsprechung der Versicherungsnehmer nautisches Verschulden seiner Angestellten überhaupt nicht zu vertreten: Denn nach dem Sinne deS TranSportoersicherungSoertragS wolle der Versicherungsnehmer, der sein Schiff Angestellten überlassen müsse, eben auch gegen die von diesen herbei- geführten Beschädigungen deS Schiffes mit versichert sein; derartige von dem Verhalten seiner Angestellten drohende Gefahren bildeten gerade einen wesentlichen Teil de» ver- sicherten Risiko». (Aktenzeichen 20 35/14). — Se. Majestät derKönig hat folgende Bestimmung getroffen: „Ich will den Angehörigen der im gegenwärtigen Kriege für das Vaterland Gefallenen des sächsischen Heeres in Anerkennung der von den Verewigten bewiesenen Pflicht treue bis zum Tode und in herzlicher Anteilnahme an dem schweren Verluste ein Gedcnkblatt nach dem Mir vorgelegten Entwürfe verleihen. Das Kriegsministerium hat das Weitere zn veranlassen. Dresden, den 25. Mai 1915. Friedrich August." — Der Bundesrat hat am 20. Mai eine Verordnung erlassen, durch welche die Verordnungen über die gericht liche Bewilligung von Zahlungsfristen und über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geld forderung in mehreren Punkten geändert und ergänzt worden sind. Die neue Verordnung sieht Vereinfachungen des Verfahrens, sowie Erleichterungen im Kostenpunkte vor. Sie ermöglicht dem Schuldner, die Bewilligung einer Zah lungsfrist in Mahnverfahren und in einem Bcschlußverfahren zu betreiben, das ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann. Von besonderer Bedeutung ist die Neurcgelnng dcr richter lichen Zahlungsfrist für Hypotheken- und Grundschuldkapita lien. Zwar hat man davon abgesehen, das bisher zulässige Mas; von sechs Monaten zu verlängern. Doch ist das Ge richt ermächtigt worden, die Zahlungsfrist bei Ablauf von neuem zu bewilligen. —ZZ Nach den jetzt vorliegenden Berichten der sächsischen Tier ärzte und dcr nichttierärztlichen Fleischbcschauer für daS erste Vierteljahr 1915 stand die Schlachtvieh- und Fleischbe schau in» Königreich Sachsen unter dem Zeichen der Verordnung deS VundeSrateS vom 25. Januar über die Sicherstellung von Fleischvorrütcn. Diese Verordnung, die bekanntlich die Gefährdung dcr Volkscrnährung verhindern sollte, hat auf die Zahl der Schlach tungen auch im Königreich Sachsen einen großen Einfluß ausgeübt, was besonders bei den Schlachtungen der Schweine in Erscheinung tritt. Während nämlich im ersten Vierteljahr 1914 an 400 879 Stück Schweinen die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vorgcnommcn worden ist, stieg die Zahl dcr geschlachteten Schweine ini ersten Vierteljahr 1915 auf 444 527, also um 43 051 oder 9,8 Prozent. Auch die Schlachtungen dcr Bullen, Kühe und Kälber haben eine nicht unwestntliche Steigerung erfahre», in erster Linie die Schlach tungen der Kühe, denn diese sind von 38162 im ersten Vierteljahr 1914 auf 45 662 im ersten Vierteljahr 1915, also »IN 7500 ge stiegen. Bullen 11210 (I9I4> 15681 (1915), Kälber bis 3 Monate alt 43 448 (1914) 96 786 (1915), Jnngrindcr über 3 Monate alt 5161 (1914) 6031 (1015). Einen wesentlichen Rückgang haben di« Schlachtungen dcr Schafe und Ziegen erfahren. Schafe wurden im ersten Vierteljahr 1914 54 953, in derselben Zeit des laufenden Jahre» dagegen nur 43 649, also 11304 weniger geschlachtet, Ziegen 15 266 im ersten Vierteljahr 1914, im «rsten Vierteljahr 1916 da gegen 13894 oder 1372 weniger. Da der Pferdebestand im Land« infolge des Kriege» wesentlich vermindert ist, haben auch die Pferdeschlachtungen beträchtlich abgenommen, denn im ersten Vierteljahr 1914 wurden 3580, im ersten Vierteljahr 1918 L389, also 1241 weniger geschlachtet. Da infolge des verminderten Pferdebestandes das Ochsenmaterial wesentlich stärker zur Verrich. tung landwirtschaftlicher Arbeiten herangezogen werden mußte, so sind auch die Schlachtungen an Ochsen ganz bedeutend zurück»«, gangen, denn im ersten Vierteljahr 1914 wurden an 8634, t« ersten Vierteljahr 1915 dagegen nur an 6202 Ochsen die Schlacht- vieh- und Fleischbeschau vorgcnommcn. Recht unerfreulich ist die Zunahme der Hundeschlachtungen in Sachsen, denn diese sind gegen daS Vorjahr um mehr als 39 Prozent, nämlich von 1406 auf 2306 gestiegen. — Der angebliche Zahntechniker Nebag au» Eottbu» vereist« verschiedene deutsche Großstädte, suchte wohlhabende Leute auf und stellte sich als Kriegsverstümmclter vor. Die Folgen eines früher erlittenen Unfalles kamen ihm bei Begehung seiner Unter« stiitzungSschwindeleien sehr zustatten. Die Pupille seine» linken Auges steht nach rechts, an der rechten Hand hat er zwei steife Finger. Den Leuten erzählte er unter Hinweis auf seine Gebrechen, er habe je einen Schuß in den rechten Ellbogen und daS links Bein erhalten und sei beim Nahkampfe am linken Auge verletzt worden. Er bekäme nur 9,20 Atari' monatliche Militärpension, womit er natürlich nicht auskommen könne. Nm die Glaubwürdig, keit seiner Aussagen zu bekräftigen, batte er sich noch das Band deS Eisernen Kreuzes angelegt. Diese Vorspiegelungen veranlaßten seine Opfer zu reichlichen Spenden. Mitunter hat er sich auch als Student der Rechte ausgegcben, dem die Mittel zum weiteren Studium ausgcgangen seien. Fast Jahre lang hat sich dieser Gauner im Lande Herumgetrieben und von solchen Betrügereien gelebt. Jetzt ist er in Plauen i. B. festgenommen worden. — Bei der Ansprache zur G eb ur tS t a g s feier d eS sächsischen Königs im Saale des Künstlerhauses in München, an der auch zahlreiche Verwundete teilnah- inen, gedachte dcr Gesandte v. Stieglitz im besonderen auch der sächsischen Armee. Er führte dazu folgendes aus: „Wir dürfen heute wieder mit Stolz bekennen, das; unsere Armee auf allen Kriegsschauplätzen in freudigem Wetteifer mit den Verbündeten Armeen die sächsischen F a h uenz u ne u e m R u h in geführt hat. Hierbei wollen wir aber auch nicht vergessen, das; diese Erfolge unserer Truppen nicht zum wenigsten dein zu da ulen sind, dessen Geburtsfest wir heute feiern, unserem König. Als er vor etwas mehr als 10 Jahren die Regierung autrat, da richtete er einen ersten Grutz an sein Volk und einen ersten Grus; an sein Heer. In diesem seinem ersten Armee befehl sprach er aus, das; die Armee seine erste Liebe war, und diese erste Liebe und dies Vertrauen hat er ihr er halten und in schlichter Friedensarbcit dafür gewirkt, das; sie im Kriege den anderen deutschen Heeren ebenbürtig zur Seite stehen und ihren Platz voll ausfüllen konnte. Wie unsere Armee dies getan, wie sie das Vertrauen ihres Königs gerechtfertigt und die Liebe ihres Königs vergol ten hat, das wissen wir alle. Keine Geburtstagsgabe wird sich heute dcr vergleichen können, die unsere Truppen m ihren Leistungen, Opfern und Erfolgen ihrem König darbieten. Was sie für die Verteidigung aller Grenzen des Reiches in treuer Kameradschaft mit allen anderen deutschen Kontingenten getan haben, dafür gebührt ihnen der Dank des ganzen deutschen Vaterlandes. Wir aber danken cs unserer Armee im besonderen, bas; sie oeu ehrenvollen Platz Sachsens im Deutschen Reich, den Sib ihres Herrschers im Rat der Fürsten neu gesestigt und mit neuem Rubin umträuzt bat, dafür soll auch in alle Zukunstiuu n seic m S a ch sculaudc bc n E h r c n- platz die sa ch s i s m e A r m e e e i u n e h m e n. Ihr, der ersten Liebe des Könige, wird auch die ganze Liebe unseres Volkes gehören. Ihre Stellung uns ihr Bestand, auf das. innigste verknüpft mit dem Wesen unseres gau-
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