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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.06.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191506198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150619
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150619
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-06
- Tag1915-06-19
- Monat1915-06
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.06.1915
- Autor
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Riesaer G Tageblatt «nd Anxrlger fElbebM m>d Archer). AelegrammMdKff« Ü Femsttvechstell» ,r-s »l- t «t« » Nr.sa. für die König!. ArntShauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Stiess, sowie den Gemeinderat Grvba. I8S Sonuabend, IS. Jnni Ii»I5, abends. «8. Jahr«. D" ?ÄS«blatt ersch«r«t ftd« L«, abend» mit «»«nähme d« Sann, und Festtag«. «lertchührlicher »em,^p«i» btt «bhalung d, der «rpeditlon «n Riesa l Mark S0 Psz., durch unser, Träger srei in« Hau« 1 Mart M Pfa., bei Abholru« am Schalter der kaiserl. Postanstalten L Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei mS Haus 2 Marr 7 Psg. Auch MonatäabonnementS werden angenommen. Anzeigerr-Amrahme sür die Rmnmrr de« Ausgabetag«» Li« vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis sür die Neingespaltene 43 ww breite KorpuSzeilr 18 Psg. (Lokalprei« 18 Psg.) Zeitraubender und tabellarische« Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: «oethestratze VL - Für die «edaftion verantwortlich: Arthur Hähn-.l in Riesa. Mvnkag, -kN 21. Juni 1915, vor«. 10 Uhr sollen im BersteigerungSraume mehrere neue Anzüge und Jopp nepen Barzahlung meistbietend versteigert werden. Der «erichksvovzieher des Kgl. AmtSgerlckkS Mesa, am 19. Juni 1915. AufforScriiiig zur Vorlegung »er Militärpapiere. Auf Anordnung de« Herrn Zioilvorsitzenden der König!. Ersatzkommisston deS AuS- hebnngSbezirkS Großenhain werden hiermit alle in der Stadt Mesa aufhältlichen wehr pflichtigen Personen, die in der Zeit vom 4. Dezember 1869 bis 31. Dezember 1895 geboren sind, anfgelordert, in der Zeit vom 21. bis 23. Jnni 1915, vormittags zwischen 8—12 Nhr, persönlich oder durch ein- beauftragte erwachsene Person im. RochanS, Sitzungssaal ihre MilitiirauSveise vorzulegen. Mchtbefolgun- dieser Aufforderung hat strenge Bestrafung zur Folge. Bemerkt wird, daß diese Aufforderung nichts mit einer zu er folgenden Einberufung der Wehrpflichtigen zu tun hat; die Bor- legung der Papiere bezweckt nur eine Kontrolle über die Mu sie- r u n g S r e i l n a h m e. — Der Rat der Stadt Mesa, am 17. Juni 1915. Erbin. Nachstehende Meldeordnung wird hiermit zur genauen Befolgung erneut bekannt gemacht. E« wird besonders auf di» wegen Erteilung von Brotmarken ergänzte Be stimmung des 8 2, Abs. 2 der Meldeordnung hingewiesen. Gleichzeitig sei bemerkt, daß alle Militkr-ersone« einschließlich der MiMSrbeamten, soweit sie nicht in Gebäuden, die der Militärverwaltung unterliegen, wohnen, der nach- stehenden Meldeordnung ebenfalls unterstehen. Nicht anmeldepflichtig sind solche Militär personen, die mit Quartierzetteln zugerviesen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Juni 1915. Erdm. Meldeordnung für die polizeiliche Au- und Abmeldung zu- und avziehender Personen im Stadtbezirk Riesa. Die Vorschriften für daS Einwohner- und Fremden-Meldewesen in der Stadt Riesa oom 25. Juli 1906 werden bis auf weiteres durch folgende Vorschriften ersetzt bez. ergänzt: 8 1- Jede Person (— auch jeder BcsuchSsremde —), die im Stadtbezirk Riesa Aufent halt nimmt, hat dies, wenn sie am Tage eintrifft, sofort und längsten- binnen 3 Stunde» im städtische» Mrldeamtk, und wenn dieses geschlossen ist, in der Polizei wache, wenn sie de» Nachts kintrifft, spätestens bis 10 Uhr vormittags im städtische» Meldeamte, und wen» dieses geschlossen ist, in der Polizeiwache persönlich zu melden. 8 2. Dergleichen hat sich jede wegziehende Person und jeder abreisende Besuchsfremde vor dem Verlassen des Stadtbezirks Niesa persönlich tagsüber im Meldeamte, des Nachts in der Polizeiwache abzumelden. Alle Einwohner, die sich aus dem Bezirke der Stadt Niesa, wenn auch nur vorübergehend, länger als 5 Tage dauernd entfernen, sind verpflichtet, dieses im Machen Meldeamt z» melde». Etwa schon zugeteilte Brotmarke» sind gleichzeitig znrückzngrbeu. 8 3- Bei der An- und Abmeldung haben sich die Meldepflichilgen über ihre Person durch Vorlegung ausreichender Legiiimaiiovspapiere auszuweisen. 8 4. Jeder Gastwirt und alle diejenigen, welche die Beherbergung fremder Personen gewerbsmäßig betreibe», haben 1. von den Fremden sofort nach Ankunft sich ausreichende Legiiimationspapiere vorlegen zu lasten, 2. die von ihnen beherbergten Fremden sofort nach Annahme zur Beherbergung die Fremdenzettel ausfülle» zu lasten, 3. unmittelbar darauf dis Einträge in die Fremdenbücher zu bewirken und 4. die Fremdenzettel täglich dreimal und zwar von den in der Zwischenzeit zur Beherbergung Angenommenen bis 6 Uhr morgens, bis 3 Uhr nach mittag- und bis 10 Uhr abends in der Polizeiwache abzugebsi'! 8 5. Ausländer haben bei der Meldung einen gültigen Pas; vorzulegen. Werde» Ausländer betroffen, die sich über ihre Person nicht zweifelsfrei auSweisen können, so ist sofort in der Polizeiwache Anzeige zu erstatten, inzwischen aber sind die nötig erscheinenden Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. 8 6. Meldepfltchtige, die de« Vorschriften dieser Bekanntmachung znwiderhandelu, haben Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Hast bis zu 14 Tagen, nach Befinden auch ihre vorläufige Festnahme zn gevärttgeu. Die gleiche Maßnahme haben Ausländer zu gewärtigen, die sich nicht gehörig auSweisen können oder sich sonst verdächtig machen. 8 7- Personen, di« Zuziehenden entgeltlich oder unentgeltlich Obdach gewähren, haften für ordnungsmäßige und rechtzeitige Meldungen ihrer Quartternehmer neben diesen persönlich. 8 8. Die Meldung muß folgende Angaben über den Meldepflichtigen enthalten: Vollständiger Name, Stand, Geburtstag, Geburtsort, Religion, Staatsangehörig keit, letzter Wohnort, Zweck de» Aufenthalt», Reiseziel. 8 9. Die Bestimmungen treten sofort in Kraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. August und 23. Dezember 1914 und am 18. Juni 1915. Städtischer Fleischverkanf in Ries«. Mit Rücksicht auf die zunehmende Fletschteuerung beabsichtigen wir mit vem Ver kaufe der von uns bezogenen Fleischdauerwaren lRauchfleisch, Schinken und Speck) Montag, den 21. Juni 1915 zu beginnen. Der »erkauf findet bi» auf Weitere« Montag» und Donner-tag« nachmittag- von 2 Uhr bi» 6 vhr im Schlachthofe statt, und zwar an jedermann, aber nur gegen Abgabe von Fleischmarken. Diese Fletschmarken werden zusammen mit den Brotmarken in den bekannten Ausgabestellen auSgegeben werden und zwar erstmalig am Montag, den 21. Juni 1915. Jede Fletschmarke lautet auf 1 Pfund Ilelschdauerware. Auf jede für eine über 1 Jahr alte Person zuständige, auf 14 Tage gültige Brotmarkenkarte kann 1 Fleisch marke entnommen werden. Die Nebertragung der Fletschmarken auf -udere Haushaltungen ist Verbote«. Wer keine Fletschmarken haben will, muß die» bet der vrotmarkenabholung der betreffen den Ausgabestelle Mitteilen. Der Preis für 1 Pfund Fleischdauerware beträgt bi» auf Weitere» 1 M. 50 Pfg.' Unter einem Pfunde wird nicht abgegeben. Zum Verkauf gelangt nur gut gepökelte» und geräuchertes deutsches und dänische» Fleisch bester Qualität. Riesa, am 18. Juni 1915. - Der Rat -er Stadt Mesa. , . . ^GW..^, --- - ' . ,.4 Brotmarkenausgabe. I Die Ausgabe der auf die Zeit vom 21. Juni bi« mit 4. Juli gültigen Brotmarken (von braunem Papier hergestellt) erfolgt Motttag, den 21. Juni, Von Vormittag» 8 Nhr bis nachmittags 1 Nhr in den auf der AttSweiSkarte angegebenen Ausgabestelle». Die ungültig gewordenen Brotmarken sind, soweit sie nicht verbraucht sind, bei der Empfangnahme der neuen Marken zurückzugeben. _ .... . Der Rat der Stadt Mesa, am 18. Juni 1915. ,. Kr. < Brotmarkenausgabe in Gröba. Die Brot- und Mehlmarken anf die Zeil vom 21. Juni bis 4. Juli 1915 sind Sonntag, de» 20. Juni 1915, vormittag von V,11 -is Vel Uhr in den bekannt gemachten und auf den Ausweiskarten verzeichneten Ausgabestellen abzuholen. Die Ausgabe der Brotmarken erfolgt nur gegen Vorlegung der Ausweiskarten. Grö-ba, am l9..Junt 1915. .... Der Gemetudevorstand.^ Röderau. Montag, den 21., und Dienstag, den 22. Juut, werden tn hiesigem Orte di« Essen gekehrt. — Ter Äemeindevorftaud. Mit Genehmigung der Königlichen AmtShauplmannjchasr Großenhain wird die Abendrothstraße — Strecke Reichshof bi» Tor 10 der Umzäumung der Barackenlager» — wegen Neubeschotterung vom 22. Juni bis 6. Juli d. I. sür den Fährverkehr gesperrt. Dieser wird inzwischen -über Röderan—CranShaarstraße oder über Zeithain—Gohl^er Weg—CrauShaarstraße verwiesen. Truppenübungsplatz Zeithain, den 16. Juni 1915. Ter Gntsvorsteher. Ruhe im Sturm. Ich schreibe diese Zeilen im fürstlichen Nesidenzftädtchen Stolberg im Slibharz. Wenn man aus der lauten Weltstadt kommt, so erstaunt man, baß es so viel Ruhe auf der Welt überhaupt irgendwo beisammen gibt. Die liimmelragcnden herrlich gepflegten Tannen, Fichten nnd Buchen umstehen schirmend den Ort, dessen schiefwinklige Gassen mit den alten Fachwerkhäusern um den ehrwürdige» Bau des Rathauses wie eingeschlafenes Mittelalter wirken. Wenn morgens die stattliche» braunen Kühe den Schläfer wecken mit ihrem Weidegcläut, so klingt diese Dorsharfe der M Einzeltüne wie betonte Ruhe, und wenn abends im eiscnbahnferncn Städt chen der letzte Postillon auf den Marktplatz einschmenkt mit den Klängen seines ausacdicntcn Horns, indes die.schwarz- weitzen Ziegen heimwärts meckern» so reibt man sich die Augen: ist solch Idyll wirklich möglich mitten im Weltkrieg guter Mond, du gehst so stille — ? Doch was ist das? Der Postschwager bringt vom näch sten Eiscnbahnort den Vriesbeutel mit heim, und er hat auch einen Packen Zeitungen bei sich. Im Postamt wird das Tele phonat von Halle ausgenommen über die kriegerische» Be wegungen im Oste», Westen, Südwcsten: der Morseapparat wirft seinen schmalen Zcichenstreifcn wie eine unheilvolle Schlange. Der Kriegsbericht wird angeschlagen — die Mäd chen komme» und lesen, der alte Rat von der Kammer mit seinem getreuen Weibe, der ehrenfeste Handwerker und der Herr Lehrer. Jeder spricht vom Kriege, jeder wünscht den Italienern Hiebe und den Russen Wichse und den Franzosen den strammgezvgencu l5hassepvtpot voll nnd vorab den Eng ländern die Verarbeitung edler Teile zu Bcafstcak. In die Ruhe bläst der Sturm Ser Wcltkatastrvphc: der Version unserer heldenhaften Truppe» zu Lande, zn Wasser, in der Lust mit den wachsenden Erfolgen, wie die todesmutige Be hauptung besetzter Stellungen gegen vielfache Ncbermacht: das fährt jedem inS Blut, der Nachbar rufts der Nachbari» zu, und die Jugend dnrchzieht singend die krummen Stra ßen, hinaus zum Echntzenhaus, wo die genesenden Solda ten gepflegt werden: „Der Hindenburg, der Russenschrcck!" Die alten Tannen in den sonnendurchlichtcten Harzwül- deru ranschcn ihr Lied vom Werden und Vergehen, und die jungen Bäume mit ihrem frischen Aufstrebe» recken sich tatcusroh inS Licht. Ter Sturm schüttelt die Krone, doch die Wurzeln liege» fest im Erdreich. Der Blitz spellt man chen gesunden Stamm: doch durch die Lichtung derer, die fort müssen durch Naturgewalt oder durch das Kriegsbeil, blickt der blaue Himmel um so lichter auf die anderen und hindert ihr Rbsterbcu durch schädliche Mißbildung. Die To- dcstclcgramme und die schmerzlichen Briefe aus den Laza retten verwunden hier die Herzen ebenso tief wie irgendwo im Reiche: da fällt einem Bauern der Aeltestc im russischen Winterstillm, dort hat ein Postbeamter in der Nähe alle seine sechs Jungen opfern müssen, die Mutter brach nach dem Tode des Vierten geistig zusammen. Das ist der Sturm.
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