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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-03
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1915
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Riesaer O Tageblatt «8. Jahrg. 1S1 La« Riesaer Tageblatt «scheint jede, La, abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, «ierteliührlicher »r-»,«prei« bei «bholuna in da Expedition in Riesa 1 Mark SV Psg., durch unsere Träger frei in» Hau« 2 Mart 6S Psg., bei Abholung am Schalter da taisal. Postanstalten I Mark KS Psg.. durch dm BneslrSger frei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. «»jeigen-Amuchme sür di« Rmnma de« Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Prei» sltr die kleingrspaltme 43 nun breite LorpuSzeile 18 Psg. lLokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Lalag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st rah« VL — Für dir Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnsl in Riesa. und AI Zeiger (Llbebüttt md AuMer). Lrirgramm-Adress« ßH 6 I S«»kprtchstrll» r--«b- t ««s» vrr.». für die «Snigl. Amtshauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Sonnavenit. 8. Juli 1915, avenvs. Hen- und Stroyansfnyrvervot. ivet dctt unter dem 31. März 1915 bezw. 14. Juni 1915 erlassenen Heu. bezw. Gtrohau«fuhrverboten handelt eS sich lediglich um die Verhinderung der Ausfuhr au» dem Königreiche Sachsen. Eine Ausführung von Heu und Stroh aus dem Bereich deS XII. in den des XlX. Armeekorps und umgekehrt ist ohne weitere» statthaft. Dresden und Leipzig, den 26. Juni 1915. Stellv. GeneralkommaudoS des XU. und XIX. Armeekorps. Die kommandierende« Generale. v. Broizem. v. Schweinitz. 2911 —" " ' " Sperrung ellv« Sibv«»»>r»kr'». ' Da« Ersatz-Bataillon de» 2. K. S. Pionter-BataillonS Nr. 22 in Riesa wird am Dienstag» den 6. Juli dieses Jahres von vormittags 8 Uhr bis nach mittags 1 Uhr auf dem UebungSplatz Forberge Brückenschläge über die ganze Elbe vornehmen, wofür folgende Anordnungen getroffen werden: 1. Während der Dauer der Hebungen ist der Elbstrom für die Schiffahrt im All- gemeinen gesperrt und kann nur Rücksicht auf den ungehinderten Verkehr der Personen dampfer genommen werden und nach Möglichkeit auf den der Eilgutdampfer ohne An hang, die sich zur fahrplanmäßigen Zeit der Personendampfer an der Brücke einfiuden. Ausgenommen von der Durchfahrt sind Kettendampfer auch ohne Anhang, und die Flößerei. 2. Während der Dauer der Uebung hat die Talschiffahrt beiMoritz und Nünch - ritz, wenn nötig an der Rosenmühle vor Anker zu gehen. Die Flößerei hat bei der Rosenmühle und weiter aufwärts zu stellen. In jedem Falle muß das Fahrwasser für entgegenkommende und überholende Schiffe, sowie für die Fähren, frcigehalten werden. 3. Hierzu werden sür die Talschiffahrt bet Moritz, sür die Bergschiffahrt bei Zschepa je 1 Ansageposten ausgestellt. Der Standpunkt dieser Posten wird durch 2 an einer Stangs übereinander befestigte rote Flaggen oder Bälle gekennzeichnet. 4. Außerdem werden 800 m oberhalb der Brückenstelle die gleichen Zeichen sichtbar gemocht. Ueber diese Zeichen hinaus dürfen nur die zum Durchlaß berechtigten Talfahr- zeuge fahren und sich bis auf 500 m der Brücke nähern. Die Bergschiffahrt hat 300 m unterhalb der Brücke zu halten. (Pol.-Ord. 8 20.) 5. Der Durchlaß darf nur dann durchfahren werden, wenn auf den beiden End- ponton» an der Durchlaßstelle blaue Flaggen gezeigt werden. (Pol.-Ord. 88 18 und 19.) 6. Bei geöffneter Brücke regelt die Durchfahrt der Schiffe ein StromaufstchtSbeamter. Bet gleichzeitiger Ankunft von Personen- und Eilgutdampfern müssen die Personendampfer zuerst durchgelassen werden. 7. Dampfschiffe dürfen nur langsam durch die Brücke fahren und nur soviel Kraft anwenden, als zu ihrer sicheren Steuerung unbedingt erforderlich ist. (Pol.-Ord. 88 18 und 19.) 8. Den Anordnungen der Stromaufsichtsbeamten, der Ansageposten und der Pionier truppe ist Folge zu leisten. 9. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der Polizei-Ordnung bestraft, Ins besondere wird auf 8 3 der Pol.-Ord. verwiesen. Meißen, den 2. Juli 1915. 397 X. Die Königliche Anttshauptmamrschaft als Elbstromamt. Das Koukursverfahre» über den Nachlaß des Fleischers Paul Richard Wittig in Riesa wird nach Abhaltung des Schlußtermin« hierdurch aufgehoben. Riesa, den 1. Juli 1915. — Königliches Amtsgericht. Die diesjährige Obstnuyung und zwar: in den Gärten au der Jahnmnssndung, an der Poppttzer Straße, an den Wegen nach Weida und Pausitz (Kirchbachstraße), an der Straße nach Leutewitz von der Brückenmühle bi» zur Leutewitzer Grenze, auf dem sogenannten Anger und auf dein Fährdamme in GöhliS, an der Straße von Göhli» nach Poppitz und im Garten de» Stadtkrankenhanscs soll Mittwoch, de« 7. Juli 1915, nachmittags 3 Nhr in der RatSkanzlet hier versteigert werben. Auswahl unter den Bietern und Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Die Pachtbedingungen können in der Ratskanzlei eingesehen werden. Der Rat der Stadt Riesa» am 2. Juli 1915. Fnd. Jer Wtische Verkauf um MWmrwmn findet von setzt ab im städtischen Schlachthofe MvutassS l g—12 Uhr vormittags und 2—6 Nhr nachmittag«, Freitags von 8—12 Nhr vormittag« statt, die nächste Fleischmarkevausgabe Montag, de« 5. Juli von 8—1 Uhr gelegent lich der Brotmarkenausgabe. Früher empfangene, aber noch nicht verbrauchte Fleischmarken gelten weiter. Der Prei» für 1 Pfund Dauerware beträgt auch künftig 1 M. 50 Pfg. Riesa, den 3. Juli 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Gßm. Die Mannschaften der Pflichtfeuerwehr zu Riesa, und zwar die Fenerreserve, Spritze Nr. 1, und die Wachmannschaft, haben sich DounerStag, deu 8. Juli 1915, abeuds 3 Uhr zu einer Uebung am Fenerwehrdepot pünktlich einzufinden. Begründete Entschuldigungen sind vorher schriftlich beim Feuerwehrkommandanten Keßler, BiSmarckstraße 17, einzureichen. Die Uniform ist anzulegen. Auf 8 27 Absatz 5—7 der Feuerlöschordnung, siehe unter D, wird aufmerksam gemacht, Riesa, am 2. Juli 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Gßm, O Insbesondere wird mit dieser Strafe — Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder Haft bi» zu 14 Tagen — bestraft, jedes Feuerwehrmitglied, welches sich entweder ohne alle, oder ohne begründete Entschuldigung bet einem Brande, einer Probe, einer Kontrollversamm lung, einer Uebung u. s. w. nicht einfindet, zu spät erscheint, seine Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, sich den Anordnungen der Vorgesetzte» widersetzt, oder überhaupt den Vorschriften dieser Feuerlöschordnung oder den mündlichen An ordnungen der Vorgesetzten nicht nachkommt. Diese Geldstrafen fließen in die Feuerlöschkasse. Den Organen und Anführern der Feuerwehr steht da» Recht zu, ihre Befehle mit Nachdruck durchzuführen und nach Befinden Arreturen sofort vornehmen zu lassen. Bei nnS ist die Heberolle über die auf daS Jahr 1914 zur Erhebung kommenden Beiträge zur Landwirtschaftlichen BerufSgrnossenschaft and zum Ausschntz für Gartenbau beim LaudeSkulturrate Angegangen. Wir legen diese von Montag, den 5. dss. Mts., auf zwei Woche« zur Einsicht der Beteiligten in unserer Steuerkasss au§. Die Beiträge lassen wir durch Boten gegen Quittung einholen. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Juli 1915. Kr. Brotmarkenausgabe. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 5. bis mit 18. Juli 1915 gültigen Brotmarken (von hellgrünem Papier hergestellt) erfolgt Montag, den 5. Juli, von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr in den auf der Ausweiskarte angegebenen Ausgabestellen. Die ungültig gewordenen Brotmarken sind, soweit sie nicht verbraucht worden sind, bei der Empfangnahme der neuen Marken zurückzugebcn. Da unverbrauchte Brotmarken der schwer arbeitenden Bevölkerung zu Gute kommen sollen, wird dringend um Rückgabe aller nur irgend entbehrlichen Brot marken gebeten. Der Rat der Stadt Riesa» am 3. Juli 1915. Kr» Die diesjährige Obstuutzung der ungefähr 200 tragfähigen Aepfel- und Birnen, und 30 Stück tragfähjgen Pflaumenbäume an der BezirkSstraße Riesa—Nöderau soll im Auftrage der König!. AmtLhauptmannschaft Großenhain verpachtet werden. Schriftliche Angebote sind mit der Aufschrift .Obstnutzung BezirkSstraße" verschlossen bis zum 7. Juli, mittags 12 Uhr, in der Wohnung de» Unterzeichneten abzngeben. - Die Bedingungen können daselbst ein- gesehen werden. Heuniug» AmtSstraßenmstr. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 3. Juli 1915. —* Di« bronzene Friedrich-August-Medaille haben nachstehende Mannschaften im 6. Feldart.-Regt. Nr. 68 er- halten: Gefreiter Ernst Hainke, 5. Batterie, Kanonier Paul Feige, 5. Batterie, Kanonier Max Teucher, 5. Batterie, Kanonier d. R. Friedrich Busse, 2. l. M.-K., Kanonier Arno Böltiger, 2. l. M.-K. —* Wie im amtlichen Teile vorliegender Nummer bekannt gegeben wird, erfolgt die Ausgabe der auf die Zeit vom 5. bi» mit 18. Juli 1915 glltige» Brot marken Montag, den 5. Juli. SS sei auch an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, daß die unverbrauchten Brotmarken der schwer arbeitenden Bevölkerung zu Gute kommen sollen, weshalb dringend um Rückgabe aller nur irgend entbehrlichen Brotmarken gebeten wird. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 166 (au»gegeben am 2, Juli 1S15), die in unserer Geschäft»- stelle zur Einsichtnahme auLliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regt- gimenter Nr. 104, 105, 107, 108, 134, 182; Reseroe-Jn- fanterie-Regimenter Nr. 104, 106; Landwehr-Jnfanterie- Regimenter Nr. 102, 104; Srsatz-Bataillone: Ersatz-Regi ment Nr. 6, Reserve-Regiment Nr. 102; Ersatz-Regiment Nr. 6, Landwehr-Regiment Nr. 104; Jäger-Bataillon Nr. 12. —* Im hiesigen Einwohner-Meldeamte sind während des Monats Juni 1915 416 Personen, da von 235 männlichen und 181 weiblichen Geschlechte», als hier zugezogen zur Anmeldung und 443 Personen, davon 256 männlichen und 187 weiblichen Geschlechte», al» von hier verzogen zur Abmeldung gekommen. Die WegzugSzahl übersteigt somit diejenige de» Zuzug« um 27. Unter den Zugezogenen befanden sich 12, unter den Weggezogenen 10 Personen mit selbständigem Haushalte. Die Zahl der selbständigen Haushaltungen ist somit von 3690, Stand am 31. Mai 1915, auf 3692, Stand am 30. Juni 1915, gestiegen. Wetter sind im verflossenen Monate 29 GeburtS- und 28 Sterbefälle angezeigt worden, demnach 1 Person mehr geboren al» gestorben. Die Einwohnerzahl der Stadt Riesa beziffert sich am 30. Juni 1915 nach der hier geführten Statistik auf 16 709, und zwar 9063 männlichen und 7646 weiblichen Geschlechtes, gegenüber 16 736 am 31. Mai 1915. —* Ans Grund der BundeSralSverordnung vom 27. Mai und der Verfügung de» Reichskanzler» vom 24. Juni ist der Bestand an Verbrauchizucker am 1. Juli der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. (Ab- teilung Zuckerverteilung) in Berlin (^. 8 vehrenstr. 14—16) bi» zum 10. Juli anzuzeigen. Die Vordrucke für diese Anzeigen sind jetzt bei der Handelskammer Dresden, Albrecht- straße 4 elngetroffen und können von den Beteiligten in Empfang genommen werden. Zu beachten ist, daß Mengen von weniger al» 50 Doppelzentner (100 Zentner) Zucker der Anzeigepflicht nicht unterliegen. — Die im Justizministerium bearbeitete Justiz- statrstrk für das Jahr 1914 ist vor kurzem im Druck erschienen, Aus dem. ersten dre OroanisatioI.bechandelndcv^
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