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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150707
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-07
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1915
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rrrr- An-rigrr (ElbeblM Mld Attzcher). LelegrcumnMdrch« ß!^ K Femspwchstell» für die König!. AmtshaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa. sowie den Gemeinderat Gröba. 154. Mittwoch, 7. Juli ItttS, abends. «8. Jahr«. «scheint i»« La, abend» «U «it»n-chme der «E- mrd Festtage. «irrtelitkhrldhrr vep^chw««- bei «bbolnna in der Hwedttkm in «iesa I Mark SOPsg, durch uns«. LrSg« frei in« Hau« 1 Mart « PK, bei Abholw« am Schalt« dstaisrrl. PoNanstatten 1 Mark V Pia., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mart 7Mg. Luch MonatSabonnement» werden angenommen. Lnzei,r»«nn»h»r für die bluumwr de» Ausgabetage« 6» vormittag 9 Uhr ohne Bewähr. Preis für die klnngespaltrne LS mm breite Lorpuszrlle 18 Psg. (Lokalprel» 12 Psg) Zeitraubend« und tabellarisch« Satz nach besondere» Akris. R-tatto»»drmk nnd Verlag von Langer t »int,rltch in «iesa. — Seschäst«stellr: «oathrftratz, VL - S»r die «edattwn verantwortlichr «rthur Hähnel in «iesa. Zur Ausführung der Bestimmungen in 8 17 der Bekanntmachung des Bundesrat» über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Junt 1915 — NeichSgesetzblatt Sette 363 — wird folgendes verordnet: 1. Der Ernteschätzung sind die Ergebnisse der nach der BuydeSratSverordnung vom 10. Junt 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 331 — vorzunehmenden Ernteflächenerhebungeu zugrunde zu legen. Die Gemeindebehörden haben deshalb die ihnen für diese Erhebung zugegpugenen OrtSlistrn in doppelten Stücken auSzusüllen und daS zweite Stück dem zu- ständigen Kommunalverbande etnzureichen. Der Kommunalverband stellt dl« Endsummen der ausgerechneten OrtSlistrn seine» Bezirk» in einer besonderen VerbandSbezlrkSltste zu sammen. die sür die Schätzung in erster Hinsicht zu benutzen ist. Soweit es indessen den Sachverständigen erwünscht erscheint, sich von der Verteilung der einzelnen Ernteslächen nach Boden und Befltzverhältntssen eingehender zu unterrichten, sind ihnen zu diesem Zwecke auch die zweiten Stücke der OrtSlistrn oder Auszüge daraus zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Formulare werden den Kommunalverbänden vom Statistischen LanbeSamte übersendet werden. Soweit die Gemeindebehörden noch OrtSlistrn benötigen, können sie sie vom Statistischen LanbeSamte beziehen. 2. Den Kommunaloerbänden wird anheimgegeben, die Ernteschätzung den nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vqm 14. Junt 1915 — 1559 IIII. — ge bildeten Erntekommifsionen zu übertragen, die ihrerseits die von ihnen für die einzelnen Gemeinden bestimmten Vertrauensmänner zu ihrer Unterstützung heranzuziehen haben werden. Insoweit Erntekommifsionen nicht bestehen oder wo diese« Verfahren aus sonstigen Gründen nicht angängig sein sollte, sind besondere SachverständigenauSschüsse für die Ernteschätzung zu bilden. 3. Die Schätzung erfolgt in der Weise, daß durch die Sachverständigen der mut- maßliche Durchschnittsertrag der einzelnen FrUchtart für das Hektar geschätzt und hierauf durch Vervielfältigung dieser DurchschnittSerträge mit der Zahl der jeweils in Betracht kommenden Ernteflächen das vorauSsichlliche Ernteergebnis für den Bezirk deS Kommunal. verbandeS ermittelt wird. Bei ausgedehnten Bezirken, die wesentliche Unterschiede in der Höhenlage oder den Bodenverhältnissen aufweisen, wird e« sich im Interesse einer größeren Genauigkeit empfehlen, für die einzelnen Teile deS Bezirks oder nach Befinden sür die einzelnen Gemeinden besondere Durchschnittszahlen festzustellen. Die voraussichtlichen Ernteergebnisse sind jedoch einheitlich für den Kommunaloerband anzugeben. Die Ergebnisse der Ernteschätzung werden den Maßstab bilden sür die Berechnung der für die VolkSernährung und die Futtermttteloersorgung verfügbaren Vorräte. ES ist deshalb besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, daß unter Berücksichtigung aller ein schlägigen Verhältnisse, insbesondere auch der in diesem Jahre bestehenden Schwierigkeiten der Bestellung und der Düngemittelbeschaffung, möglichst zuverlässige Zahlen erzielt »erden. Uebrrschätzungen sind ebenso sorgfältig zu vermeiden wie Unterschätzungen. 4. Die Schätzung hat sich nicht nur auf die in der BundeSratSoerordnung überden Verkehr mit Brotgetreide und Mehl benannten Getreidearten, sondern auf sämtlich« in dem Formulars für die Ernteflächenerhebung benannten Fruchtarten zu erstrecken. Vor drucke für die Schätzung werden den Kommunalverbänden in der voraussichtlich erfordere lichen Anzahl vom Statistischen LandeZamt zugehen. ES ist erwünscht, daß jeder Sach- verständige und jeder Vertrauensmann einen Abdruck davon erhält. Etwaiger Mehrbe- darf ist deshalb beim Statistischen LanbeSamte einzufordern. 5. Die Schätzungsergebnisse sind bis zum 23. Juli 1915 von den Kommunaloer bänden an da« Statistische LandeSamt einzusenden. 6. Gleichzeitig mit den SchätzungSergebnissen sind die in Z 17 Satz 2 der BundeS- ratSverordnung vom 17. Junt 1915 weiter geforderten Anzeigen einzureichen sowie der Bedarf de» Kommunalverbandes an Saatgut anzugeben. Bei der Berechnung der Saat- gutmengen ist die Anbaufläche deS laufenden Jahre» zugrunde zu legen. Für den Saat- gutbedarf an Hafer gelten die in der Verordnung des Ministeriums de» Innern vom 8. März 1915 — 66 L dl a — bez. vom 22. März 1915 — 98 II L II — bewilligten Sätze. 7. DaS Statistische LandeSamt übernimmt die Weiterleitung der Anzeigen an da» Ministerium deS Innern und die ReichSgetreidestelle. Dresden, den 6. Juli 1915. 1310IILI Ministerium-es Innern. 2967 Die Mannschaften der Pflichtfeuerwetzr zn Riesa, und zwar die Feuerreseroe, Spritze Nr. I, und die Wachmannschaft, haben sich Donner-tag, -en 8. Juli 1915, aben-S 8 Uhr zu einer Uebung am Fenerwehrdepot pünktlich etnzufinden. Begründete Entschuldigungen sind vorher schriftlich beim Feuerwehrkommandanten Keßler, viSmarckstraße 17, rinzuretchen. Dte Uniform tst anzulegen. Auf 8 27 Absatz 5—7 der Feuerlöschordnung, siehe unter D, wird aufmerksam gemach». Riesa, am 2. Juli 1915. Der Rat -er Sta-t Riesa. Lßm. D Insbesondere wird mit dieser Strafe — Geldstrafe bi» zu 69 Mark oder Haft bi» zu 14 Tagen — bestraft, jedes Feuerwehrmitglied, welche» sich entweder ohne alle, oder ohne begründete Entschuldigung bei einem Brande, einer Probe, einer Kontrolloersamm lung, einer Uebung u. s. w. nicht einfindet, zu spät erscheint, seine Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, sich den Anordnungen der Vorgesetzten widersetzt, oder überhaupt den Vorschriften dieser Feuerlöschordnung oder den mündlichen An ordnungen der Vorgesetzten nicht nachkommt. Diese Geldstrafen fließen in die Feuerlöschkaffe. Den Organen und Anführern der Feuerwehr steht da» Recht zu, ihre Befehle mit Nachdruck durchzuführen und nach Befinden Srreturrn sofort vornehmen zu lassen. Hundesteuer betreffend. Di« Besitzer der tm Stadtbezirk Riesa befindlichen Hunde werden hiermit 'aufge fordert, dte Steuer für ihre Hunde auf da» 2. Halbjahr 1915 bi, 15. Juli 1915 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angedrohten Straf» an unser« Stadthauptkasse abzuführen. Hinterziehung der Steuer wird nach ß 7 de» Gesetze» vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der Steuer bestraft. Bo» -er ftS-ttscheu Aufsichtsperson über -aS Huudewesen wer-e« dtejeuigeu Hurr-e weggefauge«, die uach -em IS. Juli 1915 autzerhalb -er HSuser, Gehöfte und sonstige« geschlossenen Räume ohne -te für -aS 2. Halbjahr 1915 gtltige Steuermarke am HalSbau-e betroffen werden. Die Besitzer solcher Hunde find außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vor liegt, gemäß der angezogenen Gesetzesstelle mit einer Geldstrafe von 3 Mark zu belegen. Riesa, am 28. Junt 1915. Der Rat -er Sta-t Riesa. Lt. Verkehr in »er StaStkasse. Unsere Stadlhauptkasse ist von jetzt ab bi» auf weitere» jede« Sonnabend für allen Kaffenverkehr geschloffen. An den übrigen Wochentagen ist dte Stadthauptkafle für den Kaflenverkehr nur vormittags von 8—1 Uhr geöffnet. . Der Rat -er Stadt Riesa, am 7. Juli 1915. H^ Wir geben hiermit bekannt, daß Frau Marie Helene Bitkow geborene Wolf in Gröba, Schnlstratze 7 von der Königlichen AmiShauptmannschasl Großenhain als Hebamme sür den die Ortschaften Gröba mit Rittergut und Forberge umfassenden 25. Hebammenbezirk in Pflicht genommen wor-e« ist. Gröba, am 6. Juli 1915. Der Gemein-evorstaud. Sonnabend, -. 19. Juli 1915, abend» »/,8 Uhr wird in Hühnleins Gasthof dte Pflaumeu-Rutznng von ca. 350 Bäumen öffentlich meistbietend verpachtet. Vobersen, den 7. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. * Sonnabend, den 19. -ss. Mt»., vormittags 19 Uhr sollen im Müller'schen Schneidemühlengrundstück tn Zschöllau 29 (rohe) Klei-erschränke und 29 (rohe) BerttkoS meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher -es König!. Amtsgerichts Oschatz. Oertliches mW Sächsisches Niesa, den 7. Juli 1915. —* Die Ortsgruppe Riesa de» Verein» für das Deutschtum tm «uSland, dte seit einer Reihe von Jahren unter der bewährten Leitung de» Herrn Direktors unser» Realprogymnasium« mit Realschule, Professor Lr. Göhl, steht und sich günstig weiterentwickelt hat, zählt z. Zt. 130 Mitglieder, dte je einen Jahresbeitrag von 3 Mark entrichten. Die Ortsgruppe wird im laufenden Jahre 100 Mark an di« BeretnShauptkafle in Berlin und einen gleichen Betrag an die Kasse de» LandeSverbande» Sachsen tn Dresden entrichten, mit 50 Mark aber die deutsche evangelische Gemeinde in GtaniSlau und mit einem gleichen Betrage da» evangelische Waisenhaus in Viola unterstützen. Beide Ort« liegen tn Galizien und haben durch den jetzigen Krieg schwer zU leiden gehabt, so daß sie der Unterstützung mehr al» je und dringend bedürftig find. Außer den erwähnten satzungSgemäß zur Verwendung gebrachten Vereinlgeldern von insgesamt 300 Mark werden dl« SO Mark, die in dankenswerter Weise von der Stadt Niesa alljährlich an dte Ortsgruppe abgeführt werden, die». mal al» außerordentliche Gabe und zwar zur «KriegShilfe für Südtirol* an die Zahlstelle de» Verein» für da» Deutschtum im Ausland in Berlin abgeliefert werden. Große Aufgaben werden tn Zukunft an den Verein heran- treten. Ist unsere berechtigte und feste Hoffnung die, daß da« Deutschtum au» dem jetzigen schweren, ihm aufge- drungenen Ringen siegreich heroorgehen möge, so ist auch eine Stärkung de» Verein» für da» Deutschtum tm Aus land und somit «in weiteres Gedeihen und Wachstum auch der Ortsgruppe Riesa höchst wünschenswert. Beitritts- erklärungen werden von dem erwähnten Herrn Vorsitzenden, Professor Dr. Göhl, wie auch allen sonstigen Vorstands- Mitgliedern, den Herrin Pfarrer Friedrich (stellvertretender Vorsitzender), Realprogymnastaloberlehrer Heinrich (Kassierer), Schuldirektor a. D. Dietzel (Schriftführer) und Stadtrat Vretschneider (Beisitzer) jederzeit gern entgegengenommen. —* Gin WohltätigkettSkonzert zum Vesten de» hiesigen KriegSunterstützungSfond« fand gestern im Stadtpark statt, auSgesührt von .der vereinigten Kapelle der 32er und 68 er unter Leitung des Trompeter-Bizewacht- meister» Schubert. Die Darbietungen gefielen gut, beson der» da» Posaunensolo »Priestermarsch-, gespielt von Herrn Schubert, daS nicht endenwollenden Beifall auslöste, so daß sich der Solist genötigt sah, noch da» »Lied am Meer zuzugeben. Außerdem sprach wohl noch dte , Kavallerie- Relraite- besonder» an. Da» Konzert war sehr gut be- sucht und daher auch der finanzielle Erfolg de» Abend» ein guter. —* Festgenommen und dem hiesigen Amtsgericht zugeführt wurde ein Arbeiter au» Strehla wegen einer in Oelsitz auSgesührten Fahrraddiebstahl». Bet der Haus- suchung wurden noch mehrer« Fahrradteile, sowie auch noch andere Gegenstände, die mittel» strafbarer Handlung in dessen Besitz gelangten, vorgrfnnden und beschlagnahmt. Man nimmt an, daß man durch diesen Jang einen berüchtigten Fahrraddieb gefaßt hat. —* Im Hinblick auf dte demnächst beginnenden großen Ferien und den gleichzeitig zu erwartenden stärkeren Reiseverkehr wird zur Verhütung der s»nst unvermeidlichen Stockungen bet den Fahrkartenausgabe- und Gepäckannahme- stellen der größeren Bahnhöfe empfohlen, bereits am Tage vor der Abreise di« Fahrkarten zu lösen und die Gepäckstücke aufzugebrn. Zu beachten tst hierbei jedoch^ -aß eine frühere Aufgabe von Gepäck dann nicht in Frag,
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