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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150712
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150712
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-12
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.07.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt 158 «8. Jahr«. «nd A«?»1grv (ElbtblM tmd Atytlgrr). Tekegramm-Adress« Fernsprechstekl, rag blatt « es» vk. LL für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Montag, IS. Inti 1915, aveiivs. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeben Teg abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Viertel,Shrlichrr vepegSprel» bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Pkq , durch unsere Träger frei in» Hau« IMark ÜS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in, Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnenient» werde» angenommen. «uzeigen-Anuahme für die «ummer de» Ausgabetag«» b,» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kiringtspaltene 43 nun breite Korpuszeile 18 Psg. (Lokalpni» 12 Psg.) Zeitraubendci- und tabellarische» Satz »ach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer» Winterlich in Nlesa. — Geschäftsstelle: Goethestrab-5L — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnrl in Riesa. Sparkasse der Stadt Riesa. Zur sicheren Aufbewahrung von Sparkassenbüchern, Wertpapieren und anderen wertvollen Schriftstücke» empfehlen wir unsere gegen Feuer», und Einbruchsgefahr ge- sichren die wir zu dem mäßigen Preis von 2 M. 50 Pf. an auf da» Jahr vermieten. — Tie Sparkassevverwattnust. Vorratserhebung über Oele und Fette. Unter Bezugnahme auf die Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern vom 5. Juli 1918, die VorratSerhebung über Oele und Fette vom 15. Juli 1915 (Nr. 53 der Sächsischen StaatSzeitung vom 6. Juli 1915) geben wir folgende» bekannt: 1. Die Erhebung erstreckt sich auf die in der Anlage genannten Oele und Fette. 2. Die Bestände sind nur anzugeben, wenn sie für die einzelnen in der Anlage aufgeführten Oele und Fette einen Doppelzentner ( — 100 Kilogramm) über» steigen. Die Gewichtsangaben sind in Doppelzentnern zu machen. 3. Die Erhebung hat sich auf den Bestand am 15. Juli 1915 zu beziehen. 4. Zu der Erhebung sind Anzeigevordrucke zu verwenden, die in der RatSkanzlei, Zimmer Nr. 4, zu entnehmen sind. Die Vordrucke sind bi» zum 16. Juli auSgesüllt zurückzugeben. 8. Neben den Oelmühlen, den Stearin- und Seifefabriken, den Margarine- und Spetsefettfabriken, den Talgschmelzen, den Lack- und Farbenfabriken haben sämt liche Besitzer von Oelen und Fetten, insbesondere auch Händler, Anzeigeoordrucke anSzufüllen. Bet Spediteuren oder Lagerhaltern eingelagerte Posten sind nur von diesen anzumelden, und nicht von den Besitzern. 6. Vorräte, die sich am 15. Juli auf dem Transport befinden, sind unverzüglich nach dem Empfang vom Empfänger dem Rate anzuzeigen. 7. Die zuständige Behörde und die von ihr beauftragten Beamten sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben Vorratsräume, in denen Gegenstände zu vermuten sind, über welche die Auskunft verlangt wird, zu untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten zu prüfen. Wer vorsätzlich die Auskunft zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 10 000 M. bestraf!; auch können Vorräte, die ver schwiegen sind, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der ec auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvoll ständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis 3000 M. oder im Unver- mögensfalle mit Gesängnt» bi» zu 6 Monaten bestraft. Ter Rat der Stadt Riesa, am 12. Juli 1915. Gßm. Anlage zur Verordnung. L. Pflanzliche Oele und Fette. I. Fette Oele, und zwar: a) Rapsöl und Rllböl d) Leinöl а) Buchenkernöl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl, Sesamöl und EonnendlumenN ä) Lavetöl und Sulforöl . s) Baumwollsamrnöl i) Holzöl б) RhizinuSöl d) andere» fette» Oel. II. Pflanzliche Fette, und zwar! a) Kakaobutter (Kakaoöl) b) Muskatbutter, Lorbeeröl o) Baumwollstearin ä) Palmöl, Pälmkernöl, KokoSnußöl und anderer pflanzlicher Talg, zum Genüsse nicht geeignet v) Oelsäure (Olein) und Oeldreß III. Zum Genuß bestimmter pflanzlicher Talg, Margarine, Kunstbutter und Kunst speisefett. 8. Tierische Fette. a) Schweineschmalz, Gänseschmalz, Oleomargartne und andere schmalzartige Fette b) Schweine, und Gänsefett, Schweineflomen, Ziegenfett e) Premier JuS ä) Talg von Rindern und Schafen, Preßlalg s) Knochenfett, Abfallfette, Stearinteer k) Tran, Speck, Fett von Fischen, Robben oder Walfischen x) nicht besonders genannte Tierfette. — Obstverpachtung. Die Obstnntzung der Gemeinde Nünchritz soll Mittwoch, den 14. Jnli, nach mittags 5 Uhr im „Gesellschaftshaus" zu Nünchritz verpachtet werden. Der Gemeindevorstand. Oertliches «nv Sächsisches. Niesa, den 12. Juli 1915. —* Herr Richard Fischer, Kassierer bei der Firma Ferd. Raffs, konnte heute auf eine 40jährige Geschäft», tiitigkeit bei genannter Firma zurückblicken. Aus diesem Anlaß sind dem allseits bekannten Jubilar mehrfache Ehrungen zuteil geworden. —§8 Der Nachtrag zu 8 9 der „Vorschriften zur Regelung de» LehrlingSwesen» in Handwerks, betrieben" besagt, daß Handwerker, die ohne Gesellen arbeiten, nicht mehr als zwei Lehrlinge gleichartig halten dürfen, und Handwerker, die mit Gesellen arbeiten, auf je zwei Gesellen einen weiteren Lehrling halten dürfen. Durch die Einberufung vieler Handwerksmeister zum Heeresdienst und die dadurch bedingte Schließung vieler Geschäfte ist eine große Anzahl Lehrlinge aus ihren Lehrstellungen entlassen worden. Mit dieser unvermeidlichen Tatsache beschäftigt sich jetzt die Gewerbekammer zu Zittau. ES wurde aus- geführt, eS müsse die Sorge der Gewerbekammern und der Innungen sein, diese jungen Leute nicht dem Handwerk zu entfremden, sondern sie nach Möglichkeit in einem anderen Betriebe unterzubringen. Die» lasse sich aber ohne zeit- wellige Außerkraftsetzung de» genannten Nachtrages kaum bewerkstelligen, und eS sei auch von verschiedene» Ober- meistern ein diesbezüglicher Antrag gestellt worden. — Der HandwerksauSschnß hat nun der Gewerbekammer Zittau oorgeschlagen, von einer Außerkraftsetzung der genannten Bestimmungen weitestgehenden Gebrauch zu machen. Die Mehretnstellung von Lehrlingen soll allerdings nur von Fall zu Fall von der Kammer gestattet werden. —* Am 5. Juli 1915 ist für den Bereich fast aller deutschen Bahnen bis auf Widerruf, längstens für die Dauer de» Krieg», ein AuSnahmetarif für Knochen, Knochengrieß und Knochenschrot, auch gereinigt, auch nicht entleimt oder nicht entfettet, eingeführt worden. Der Frachtberechnuüg werben, je nach dem Gewichte der Sendung die Frachtsätze de» Spezialtarifs II oder III, ge- kürzt um 20 Proz., zu Grunde gelegt. Nähere Auskunft^ rrteilen die Güterabfertigungen. —* Paten tschau. Aus dm amtlichen Vcrösscnt- lichungen zusammengestcllt vom Patentbüro O. Krueger L Co» Dresden, Schloßstr. 2. Bruno Hautzschmann, Ostrau: Vor richtung zum schnellen Verstellen der Deichsel an landwirt schaftlichen Maschinen mittels Gewindespindel und Kurbel. (Gm.) — Carl Menzel, Lommatzsch: Hafcnofen nach Art der Siemens - Regenerativ - Glasöfen. (ang. Pat.) — Herm. Hildebrand L Co., Döbeln: Armeeschrillpfeifc. (Gm.) — Rob. Vogel, Grube Marga: Auf- und Absteigevorrichtung am Fahrrad für Beinkranke. (Gm.) — F. Emmrich, Frei berg: Maschine zum spiralförmigen Drehen von Kanteisen. (Gm.) — Johs. Grobfuß, Döbeln: Blechscheide für Seiten gewehre aller Art. (Gm.) —* Es ist festgcstellt worden, daß Briefe aus dem Felde oder Abschriften von solchen in größerer Menge durch Ankauf und auf andere Weise unter dem Vorgeben gesammelt werden, daß ihr Inhalt in einem vaterländischen Schriftwerke verwertet werden solle. Agenten suchen auf diese Weise planmäßig einen Stoff zu sammeln, der über die Gliederung des Heeres, über Standorte, Verschiebungen, Verluste der deutschen Truppen und anderes dem Feinde Schlüsse ermöglicht. Alle verdächtigen Wahrnehmungen und Versuche dieser Art sind sofort in der Polizeiwache zu melden. — Die Ernte hat begonnen. Da muß auch der Ruf bei uns Widerhall finden, der von den amtlichen Ver tretungen der Landwirtschaft ergeht:SchütztdieErnte gegen Brandstiftung! Auch die Militärbehörden haben vielerorts durch rote Anschläge auf die Gefahr vou Brandstiftungen für unsere neue Ernte hingewiesen und die durch das Gesetz über den Belagerungszustand ver schärften Strafbestimmungen für Brandstiftungen noch mals hervorgchobcn. Auf vorsätzliche Brandstiftung steht bekanntlich znr Kriegszeit Todesstrafe. — Der „Rcichsanzcigcr" veröffentlicht eine Bekannt machung über das Verbot des Vorverkaufs von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei, sowie der Kartoffelstärkefabrikation aus der inländischen Ernte des Jahres 1915. sowie eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für Petroleum und d e Verteilung der Pelro- leumbcstände. » * Röoerau. Da» gestern im „Waldschlößcheu" ab- gehaltene Gartenkonzert der Kapelle der 32er und 68er fand bet den Besuchern reichen Beifall und führt dem Fond» der Hinterbliebenenstistung wieder rund 100 Mk. zu. LeiSntg. Aus bisher »och unermittelte Weise brach in dem zum Gute von Friedrich Kunze in Skoplau ge. hörigen Wohnhause Feuer au», dem in kurzer Frist da» Gebäude völlig zum Opfer fiel. Nur mit knapper Mühe konnte die an das Wohnhaus angrenzende Scheune ge- rettet und das Vieh in Sicherheit gebracht werden. 88 Dresden. In Dresden werden ganz unverant. wörtliche Nachrichten über die Lagerungen des selten» de» Reiches in der Kristalleiefabrik und Kühlhallen Dresden eingebrachten Gefrierfleisches verbreitet. Es wird von großen Mengen gesprochen, die in die Elbe geworfen wor den sind, von Verlusten, die in die Millionen gehen, von nächtlichen AbtranSporten in die Abdeckerei usw. Wie der Rat mitteilt, ist an' allen diesen Redereien kein wahre» Wort. Die Stadt Dresden, die ihre Gefrierfleischbestände ebenfalls in obigem Unternehmen lagern hat, hat über haupt noch kein Gefrierfleisch verkauft. Die ersten Gefrier- schweine wurden in den letzten Tagen an die Stadt Pirna und an die Gemeinde Radebeul abgegeben. Ueber die Beschaffenheit und die vielseitige Verwendung de» Gefrier- fleischcS besteht nur eine Stimme deS Lobe». DaS Gefrier fleisch ist dem frischgeschlachteten vollkommen ebenbürtig, hinsichtlich seiner Zartheit soll e» letzterem sogar überlegen sein. ES dürfte die» auf die vollkommene Reife unter den denkbar besten Bedingungen in den Gefrierräumen zurllck- zusühren sein. Dresden. Verwegene Raubansälle wurden in der letzten Zeit abends in der Nähe des Großen Garten» ver- übt. Auf der verlängerten Stübel-Allee fielen die Räuber alleingehende Damen an und plünderten sie. Am Mitt- woch abend wurde eine Dame auf der Lennbstraßr ange- fallen und ihr eine Handtasche mit reichem Inhalt ent- rissen. Der Räuber war ein 17 Jahre alter Fürsorge- zögling, der festgenommen werden konnte. Die Kriminal- Polizei ermittelte noch zwei 16 Jahre alte Burschen und nahm sie fest. Bei dem Kleeblatt sind größere Summen Gelbe» gesunden worden. E» wurden den dreien 5 Raub- ansäll« nachgewiesen. — In der Niederlößnitz ist einer der letzten Ritter de» Eisernen Kreuzes erster und zweiter Klasse von 1870/71, der Kgl. preußische Oberstleutnant a. D. Gustav. Neumann, im 90. Lebensjahre gestorben. — Wie man dem „Anz." mitteilt, hat sich folgender tiesbeschämender Vorfall aus der vorderen Plattform eine» Straßenbahn, wagens vor nicht zu langer Zeit abgespielt. Ein« Amerikanerin, die sich seit vielen Jahren in Dresden aus-
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