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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-14
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1915
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Riesaer H Tageblatt «8. Jahr«,. 16». und Anzeiger MedlaN rm- AnMgerj. rüegramwM>reff« ßH 6 I*Femsprechstekko rag d att «r sa^ vkr. SL für die König!. Amtshauptmanrrschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den -rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Mittwoch, 14. Juli 1LN5, abeuds. Da« Riesaer Tageblatt «schräkt jeden La, abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. »ierteljShrlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart 50 Psg., durch unsere Träger frei in» Hau, 1 Mart 65 Psg.. bei Abholm« ain Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg.. durch den Briefträger srei in» Hau« L Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnrmentS werden angenommen. Anzeigen-Annahme siir die Nummer de» AuSgabetagr» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und «erlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 5g. — Für dl« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähusl in Riesa. Die im amtshauptmannschaflltcheu Bezirk Grosienhaiu einschl. -er red. StSdte Großenhain «nd Riesa ansässigen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, welche im neuen Erntejahr, d. i. vom 15. August ab, gemäß § 6a der BundeSratSver» ordnung vom 28. Juni 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 363 ff. — von dem Rechte der 8«Id»itH»vn»ongunni Gebrauch machen wollen, haben dies sofort »N- »pLK»»1»n» bi» »UNI IS. «I». Sil», unter Angabe der von ihnen zu beköstigenden Personen bei ihrer Gemeindebehörde bez. in den Städten mit reo. Städteordnung beiden: Stadt rat anzumelden. Die Stadträte bez. die Gemeindebehörden wollen die sich meldenden Personen in eine nach dem untenstehenden Muster anznlkgende Liste eintragen, die Liste am 20. ds. Mts. abschlietze» und an diesem Tage an die Königliche Amtshauptmannschast absenden. Die Königliche Amtshauptmannschast weift die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe hiermit noch besonders darauf hin, daß späte' r Anmeldungen keine Berücksich tigung finden können. Großenhain, am 12. Juli 1915. 1295 6?. Die Königliche Amtshauptmannschast. Muste r. Lfde. Nr. Name deS Landwirts. Zahl der insgesamt zu be köstigenden Personen — ein schl. des Unternehmers u. der 1 Jahr alten Kinder. — Unter den im Barackenlager Zeithain unteraebrachten Pferden der II. Ersatz» Abteilung des 3. Feldarttllerie-RegimentS Rr. 32 Ist die Urnstsenchc (Jnflnenza) auSgebrochen. Großen h.ain, den 13. Juli 1915. 1580 oL Die Königliche Amlshanplmaunschaft. Unterstützung von Familien der z»m Heeresdienst eiuvernfenen Mannschaften. Die Auszahlung der UnterstiitzungSgelder auf die Zeit vom 16. bis 31. Juli 1915 erfolgt Freitag, den 16. Juli, vormittags von 7—12 Nhr in unserer Stadlhaupttasse. Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauplkasse an diesem Tage geschlossen. Der Kaffenverwaltung ist sofort Mitteilung zu machen, wenn der im'FelLe stehende Ehemann, Vater oder Sohn gefallen oder gestorben sein sollte. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Juli 1915. Freibank Bobersen. Heute abend, den 14. Juli, von */z7 Uhr an und Donnerstag früh von 6 Uhr an kommt ein Rind, roh, zum Verkauf. Pfund 60 Pf. Die Fretbankkontrolle. W »» » At für daS „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens "SSHGGNGHg vormittags 8 Uhr der jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 14. Juli 1915. —* Gestern wurde von der hiesigen Militär-Brücken« wache aus ein unbekannter Mann nach der hiesigen Polizei wache gebracht und dort von der Polizei als ein russischer Staatsangehöriger ermittelt, der dieser Tage aus dem Gefangenenlager in Merseburg entwichen ist. Er wurde hierauf sestgenommen. — Ferner wurde hier eine Frauens person wegen Vergehens gegen 8 361 und Nächtigens im Freien fest genommen und dem hiesigen Amtsgerichts gefängnis zugeführt. — Haben verwundete, erwerbsunfähige Kriegsteilnehmer Anspruch auf Kranken geld? In dieser sür alle beteiligten Kreise überaus wichtigen Frage hat soeben, wie die „Dr. N." berichten, daS sächsische LandesverstcherungSamt eine grundsätzliche Entscheidung gefällt. DaS VerficherungSamt hatte die Allgemeine Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig ver pflichtet erachtet, dem Pionier Sch. Krankengeld vom 11. September 1914 ab bis auf die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit zu gewähren, höchstens aber auf 26 Wochen. Bor seiner Einberufung war Sch. verstcherungs- pflichtige» Mitglied der Kasse, anschließend daran hatte er seine freiwillige Weiterversicherung erklärt. Sch. ist am 8. September 1914 auf dem Schlachtfelde am linken Unter arm verwundet, vom 9. September bis 3. November im Sarnisonlazarett Riesa verpflegt und dann mit Schonung entlasten worden. Die Kasse legte gegen die Entscheidung des VersicheruugsamteS Berufung ein. Sch. sei durch'die Schußverletzung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht beeinträchtigt, weil Löhnung und Angehörigen-Unterstützung auch bet Dtenstunfähigkeit fortbezahlt würden und bis zur Beendigung der Heilbehandlung Verpflegung auf Kosten der Militärverwaltung in den Lazaretten gewährt werde. Da daS Krankengeld grundsätzlich ein teilweiser Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst sei, so könnten die im Kriege arbeitsunfähig gewordenen Soldaten sür den entgangenen Verdienst eine Geldrente nicht fordern, weil die Einbuße des Verdienstes nicht durch Krankheit, sondern mit dein Eintritt in daS Heer entstanden sei und auch die Arbeits fähigkeit al« Krieger nach 8 182 Abs. 2 der ReichSver- sicherungsordnung nicht versichert sei. Das Oberverstche- rungsamt verwarf die Berufung. Nach der Rechtsprechung und der Auffassung der maßgebenden Kommentars sei in dem Falle, baß die Mitgliedschaft de» Kriegsteilnehmers al» Pflichtmitglied oder infolge freiwilliger Weiterver sicherung fortbestcht, ein Anspruch an die fragliche Orts krankenkasse selbstverständlich auch bei Krankheit oder Tod infolge einer Verwundung im Kriege gegeben. Denn der Anspruch auf Krankengeld setze nur Arbeitsunfähigkeit, nicht einen tatsächlich eingetretenen ErwerbSoerlust voraus. Gleichfalls sei nicht erforderlich, daß einem Kranken tat sächlich ein Arbeitsverdienst entgeht. Es bleibe somit der Anspruch eines Kriegsteilnehmers auch dann erhalten, wenn der Versicherte keine Möglichkeit des Erwerbes hat. Zwecks Herbeiführung einer grundsätzlichen Entscheidung legte die Kasse Revision ein. Es wurde Verletzung von 8 182 der R.-V.-O. gerügt und auf die Ausführungen von Spiel hagen über die Arbeiteroersicherung hingewiesen. DaS LandesverstcherungSamt hat daS Rechtsmittel verworfen. 8 313 der R.-V.-O. habe auch auf den Kriegsfall An wendung zu erleiden. Wenn jemand verwundet werde, auch im Auslande, also in Belgien, Frankreich usw,, und er habe sich freiwillig weiterversichert, so sei er im Falle einer Verwundung sür die Dauer seiner Erwerbsunfähig keit zum Bezüge von Krankengeld berechtigt. ES handelt sich um die erste grundsätzliche Entscheidung dieser Art, eine gleiche Entscheidung des ReichSoersicherungSamteS ist demnächst zu erwarten. Die Entscheidung ist natürlich von großer finanzieller Tragweite sür die Krankenkassen. — Hartes Obst bringt man schnell zur Reife, indem man es in Papier oder in Papicrschnitzel ein wickelt. Pfirsiche und Birnen, die vollkommen ausge wachsen, aber noch sehr hart waren, wurden von je 14 zu 14 Tagen abgenommen, jede einzelne tn Papier gewickelt und in eine Kommode gepackt; in einer Frist von 10 bis 14 Tagen waren die Früchte stet» reif, weich und wohl schmeckender, als die später vom Baume genommenen. Durch dieses Verfahren kann man vom Beginn der ersten Obstreife bis zu Ostern hin stets frisches reifes Obst essen, und der Vorteil ist um so größer, als das Dauerobst nach Belieben allmählich zur Reife und zum Genuß gebracht werden kann, während eS sonst doch gewöhnlich im Zeit raum von kaum drei Wochen alles auf einmal reif wird und meistens sehr schnell verzehrt werden muß, vorher aber ungenießbar ist. — Der Nährwert deS „verdorrten* GraseS. Auf Spaziergängen und Bahnfahrten haben wir jetzt vielfach den traurigen Anblick gelber, verdorrter Grosflächen, bald mit hohen aufrechten Halmen, bald mit kurzem, struppigem Grase, weniger auf Wiesen, al» viel- mehr an Waldrändern, ans abgeholzten Waldflächen und an Eisenbahndämmen. Nirgends bemerkt man Anstatten, dieses auf dem Halm getrocknete Heu zu verwerten. Es scheint wenig bekannt zu sein, daß eS einen hohen Nähr wert besitzt — auf gleiche» Gewicht bezogen sogar einen höheren als gewöhnliche» Heu. Beim vorzeitigen Ver dorren des GraseS bleiben die Nährstoffe in ihm erhalten, während sie beim normalen Nelfcn dem Samen zuwandern, sodaß der trockene Halm, das Stroh, sehr nährstoffarm zu- rückbleibt. Wie sehr daS verdorrte GraS dem Stroh an Nährwert überlegen ist, beweisen die glänzenden Mast ergebnisse der Rinder, welche die ausgedehnte» Grasflächen (Prlkien) in Nordamerika zwischen Mississipi und Felsen gebirge beweiben. Diese Tiere sind in den heißen Sommermonaten ausschließlich auf das gelbe vertrocknete GraS dieser regenlosen Steppen angewiesen und gedeihen prächtig dabei. Selbstverständlich müssen die Tiere viel reichlicher Wasser aufnehmen alS auf grünen Weiden. Man nutze daher in diesem so futterarmen Jahre überall daS verdorrte GraS, indem man eS abweiden läßt oder bester, indem man eS schneidet und als vorzügliches allen Wiederkäuern wie den Pferden bekömmliches Hcn sür den Winter bewahrt. — Das „Meißener Tageblatt* schreibt: Von berufener Seite wird uns geschrieben, das; voraussichtlich eine Ein ziehung der Rekruten 1915 und der Zurückgcstclltcn älterer Jahrgänge vor dem 20. August, also bis zur Been digung der Ernte, n i ch t stattfinden wird. Aller Wahrschein lichkeit nach soll auch eine weitere Einziehung von unge dientem Landsturm in hiesiger Gegend in den nächsten Mo naten nicht erfolgen. Vielen Landwirten wird dadurch sicher eine große Sorge abgenommen sein. — Eine bemerkenswerte Mahnung erläßt der Landrat des Kreises Allcnstein in folgendem: „Bei den zahl reichen Bränden der letzten Wochen ist es wieder einmal be kannt geworden, wie leichtsinnig die Bewohner deS Kreises in Bezug auf die Versicherung sind. Die Gebäude sind fast durchweg zu gering, die bewegliche Habe gar nicht versichert. Das Unsinnigste aber ist die Aufbewahrung größerer Geld summen im Hause. Drei Familien haben bei dem Brande ihre ganzen Ersparnisse verloren, eine über 1000 Mark, eine über 2000 Mark und eine über 300 Mark; warum bringen solche Leute das Geld nicht auf die Sparkasse? Gar kein Mitleid verdienen aber die Leute, die trotz aller Auffor derungen immer noch Goldgcld zuhause hatten. Ihnen ist ganz recht geschehen. Ich kann im übrigen nur hoffen, daß einmal recht zahlreiche Familien sich aus Vorstehendem die Lehre ziehen: 1) sich schleunigst genügend gegen Feuer zu versichern; 2) möglichst alles Bargeld auf die Sparkasse zu bringen; 3) alles Goldgcld sofort einznwechscln." — Der Bezirksausschuß der Amtshauptmannschast Oschatz hat in seiner letzten Sitzung die Errichtung einer Klcinvichschlächtcrcianlage im Grundstück Ortslisten-Nr. 17 für Gohlis genehmigt, ebenso das Gesuch Anders in Zeithain nm Genehmigung zum Ausschank von Bier, Wein nnd Branntwein in einer sür das Neservclazärett E in Zeithain auf Gohliser Flur cinznrichtcndcn Kantine. Bei träge wurden u. a. bewilligt den Ortsausschüssen für Kriegs hilfe zu Al losch atz, Jakobsthal, dem kirchlichen Faucnvcrcin zu Zsch öllau, dem Kricgshilfsansschuß zu Krcini tz. — lieber die Neise Sr. Königlichen Hoheit dcL Prinze n Johann Georg zur Siidarmee wird noch Näheres be richtet : Nachdem Sc. Kgl. Hoheit > am 30. Juni in Teschcn ange- Das für morgen Donnerstag angekündigte Konzert mit Theater wird wegen ungünstiger Witterung aus 8 Tage (Donnerstag, den JA. Inti) verschoben.
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