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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150807
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-07
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1915
- Autor
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Riesaer W Tageblatt ««v AMMg»r MtblEWAWis«-. ..rrrt»'. Awtsötatt -"Lr* für -ie Könkgl. AmtShauptmamrschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat GrVba. 181. Sonuavend, 7. Angnft ISIS, avendS. 68. Jahrq. Da« Mesa» Tageblatt «scheint je»« Tag abend« mit AnZuahme der Som»- und Festtag«. Wrrtevlthrllchrr Derngtpni« bet Abholung in der Erpedttion in Siieja 1 Rtmt SO Psg., durch unsere Träger frei in» Hail« I Marl SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalte« 1 Mark SS Psg., durch dm Briefträger stet m» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabormemeut» «erdm angenommen. Antelgen-Aunahme für die Kummer de« Ausgabetage» bl» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die Urmgespaltm» 4S mm breite LorpuizeUe 18 Psg. (Lmalpreis 18 Psg.) Zeitraubender und tabellarische« Satz nach besonderem Laris. RotationSdmck und Verlag von Langer ch Winterlich in Kiesa. — Seschäswflelle; Soathastrab« SL — Für die Kedaktimr verautworMch: Arthur tzähnel tu Riesa. « I «nm nw—mmnmmim^un^-m—MNÜS^S»S»»Sm—WW^>mWM»SiSSöSÜÜSMSSMchLÜMUEchÜUMS»WÜ»NNWLE StSdtischer Verkauf von Fleischlmnerware. Drr Verkauf findet nächste Woche Mittwoch I von 8—12 Uhr vormittag» und 2—6 Uhr DonuerSta- t nachmittags und Freitag von 8—12 Uhr vormittags statt. — Der Rat der Stadt Riesa, am 7. August 1918. Fnd. Während meiner Beurlaubung bi» 25. August 1915 sind alle amtlichen Zuschriften und Anliegen nur an meinen amtlichen Stellvertreter Herrn Beterinärrat HauVotd, König!. BezirkS-Tierarzt in Meißen, zu richten. Großenhain, 7. August 1915. Der Königs, vezirtttierarzt. Schalgeld S. Vierteljahr ISIS und Katholische Ktrchenanlageu 1. Termin 1V1S sind fällig gewesen. Mahnung erfolgt demnächst. Gröba, Elbe, am 6. August 1915. Der Gemein-evorstaud. Die züm Teil noch nicht erhobenen Ouartterentschikdtgunge« ans die Monate Rovember «nd Dezember 1SI4, die bis zum 14. August ISIS nicht bet der hie sige« vemeittdelasse abgehoben werden, werden al« freiwillige Spenden der hiesigen KrtegShtlfSlasse überwiesen werden. Eine spätere Auszahlung kann dann nicht mehr stattfinden. Gröba, am 6. August 1915. Der vemeindtvorstaud. Oertliches ,mS Sächsisches. Niesa, den 7. August 1915. —* AuS noch unbekannter Ursache brach gestern nach mittag kurz nach 5 Uhr in einem zum HauSgrundstück Hauptstraße 63 gehörigen Schuppen (am Durchgang zwi schen Haupt- und Goethestraße gelegen) ein Feuer aus, das den Schuppen und etwa 10 Meter Zaun vollständig vernichtete, sowie die Türen dkS Hintergebäudes und Waschhauses deS genannten Grundstücks stark beschädigte. Infolge der von dem Brandherd ausströmenden Hitze sind in dem gegenüberliegenden Druckereigrundstllck 21 Fen sterscheiben zersprungen. DaS Feuer wurde durch das hiesige Freiw. RettungSkorpS gelöscht. —* Heute, am 7. August, jährte sich der Tag de« Sieges über Lüttich, an dem unsere lieben Feinde zum ersten Male die ganze Wucht der eisernen deutschen Faust zu spüren bekamen. Die hervorragende Waffentat der beispiellos schnellen Eroberung einer starken modernen Festung wie Lüttich war sozusagen der Auftakt zu dem großen männermordenden Ringen und wohl geeignet, der Welt von vornherein Len rechten Begriff von der deutschen KrlegStüchtigkeit zu vermittel». —* Auf das morgen Sonntag, den 8. dss. MtS. in Heyda stattfindende Wohltätigkeilskonzert de» M.-T.-B. „Sängerkranz*-Riesa sei hiermit empfehlend hin gewiesen. Dem Konzert liegt eine gewählte Vortragsfolge zu Grunde. Näheres ist aus dem Inseratenteil ersichtlich. —* Wir möchten unsere Leser darauf Hinweisen, daß der städtische Fleischverkauf im Schlachthofe kom mende Woche nicht Montag und Dienstag, sondern Mitt woch, Donnerstag und Freitag stattfindet. — Achtung auf Brandstifter! ES ist bekannt geworben, daß das russische Generalkonsulat in Genf einen Plan entworfen hat, der darauf gerichtet sei, an einem noch nicht bestimmten Tage möglichst viel deutsche Getreidelager durch Feuer zu zerstören. Außer gedungenen Brandstiftern sollen auch Militärflugzeuge dabei Mitwirken. Es ergeht daher an jeden Einzelnen die dringende Bitte, auf Land streicher und Verdächtige besonders zu achten und über verdächtige Wahrnehmungen sofort Anzeige zu machen. — Um ein Gutachten über das Ausfuhr verbot für Obst ersucht das Ministerium des Innern die Handelskammer zu Dresden, da von verschiedenen Seiten beantragt worden war, da» Ausfuhrverbot für Obst zu mildern, weil da» Obst unter Umständen im Inlands nicht genügend Absatz finden und schließlich verderben würde. Nach den übereinstimmenden Auskünften aller von der Kammer befragten Beteiligten kann von einem Ueber- flusse an Obst und Beerenfrüchten in diesem Jahre in keiner Weise die Rede sein. Unter diesen Umständen er klärt die Kammer, die Aufhebung oder Milderung de» Au»fuhroerbotS für Obst und Beerenfrüchte keine»fall» be fürworten zu können. — Dem Wirkl. Geh. Rat Dr. Mehnert, Direktor de» Landwirtschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen, wurde für seine Tätigkeit al» Vorsitzender der Zentralstelle für HeereSoerpflegung vom Kaiser da» Eiserne Kreuz am weiß-schwarzen Bande verliehen. —* Der durch BundetzratSbeschluß vom 23. Juli d.J». errichteten R e i ch S f u 11» r m t t 1 e l st e l l e gehen zahlreiche Anträge von Tierhaltern auf Zuweisung von Futtermitteln zu. Derartigen Anträgen und Angeboten vermag die Reichsfnttermittelstelle in keinem Falle Folge zu geben. Sie ist kein Geschäftsunternehmen, sondern eine Behörde, der die Durchführung der BundesralSverordnungen über den Verkehr mit Gerste, Hafer, Kraftfuttermitteln und zuckerhaltigen Futtermittel» obliegt. Sie hat daher weder Futtermittel im Besitz, noch kauf» oder verkauft sie solche. Eine Zuweisung von Futtermitteln kann durch sie außer an die Heeres- und Marineoerwaltung nur an Kommunal verbände und an die in den BundesralSverordnungen oder vom Herrn Reichskanzler besonder« bestimmten Stellen er folgen. Anträge auf Zuweisung von Futtermitteln sind ausschließlich an die zuständigen Kommunalverbände (Kreis- auSschuß, Magistrat, AmtShauptmann usw.) zu richten. — Höchstpreise für Käsehat das stellvertretende Generalkommando des 1. Bayerischen Armeekorps durch Bekanntmachung vom 31. Juli angeordnet. Diese Anord nung wird viel Beachtung im Reiche finden. — Zur Warnung diene ein Vorfall, der sich! in Görlitz zugetragen hat. Dort starb nach kurzen, qualvollen Leiden der Privatsekretär Hoffmann, weil er auf frischgenossenen Gurkensalat Wasser getrpnken hat. Davor ist von jeher eindringlich gewarnt worden, trotz dem aber hört man immer wieder davon, daß Personen diese Warnung unbeachtet ließen und es bitter haben büßen müssen. Selbstredend braucht nicht immer der Genuß von Wasser auf Gurkensalat zu Erkrankungen zu führen. Ein viel angewandtes, deshalb aber durchaus nicht zutreffen des Sprichwort sagt: „Ein guter Magen kann alles ver tragen", und damit schlagen so viele die wohlgemeinte Warnung in den Wind, bis sich dann doch einmal bei dem oder jenem zu seinem Schrecken herausstellt, daß sein angeblich guter Magen doch nicht alles vertragen kann. Jahrein, jahraus kehren dann die Meldungen wieder von qualvollem Tode von Personen, die allen Warnungen zum Trotz auf frischen Gurkensalat Wasser getrunken Haven. — In eine bei den hohen Schuhpreisen gan- besonders unangenehme Lage ist in einem Leipziger Hotel eine Anzahl der dort übernachtenden Fremden durch einen Spitzbuben versetzt worden. Der freche Dieb, der sich offenbar eingeschlichen hatte, hat 10 Paar Schuhe, die die Gäste altem Brauch gemäß vor ihre Zimmertüren gesetzt hatten, eingesammelt und damit das Weite gesucht. Die Verblüffung der Bestohlenen und auch des für den Schaden ha tenden Hotelbesitzers am folgenden Morgen kann man s ch vorstellen. Auch aus anderen Städten find zahlreiche gleiche Diebereien gemeldet worden, sodaß man es offenbar mit einer neuen Spezialität des Gauner- tums, die in dieser Zeit auch nicht ohne Gewinn ist, zu tun hat, — dem reisenden Hotel-Sttefeldieb. — Anzeichen eines früh eintretenden Herb stes kann man jetzt schon zahlreich beobachten. DaS Laub der Bäume, namentlich der Linden und Kastanien, weist schon viele herbstlich gefärbte Blätter auf und be ginnt abzufallen. Die Lindenblüte ist in diesem Jahre besonders schnell vorübergegangen, und die Blütenblat ter sind frühzeitig abgefalleu . Die rötlich gefärbten Beeren der Eberesche beginnen jetzt schon, vier Wochen vor der normalen Zeit, zu reifen. Haselnüsse und Brom beeren zeigen ebenfalls frühzeitige Reife. Zweifellos sind diese Erscheinungen zum großen Teil auf die anhaltende Trockenheit im Mai und Juni zurückzuführen. —MI. Für die Berufsausbildung erblin deter Krieger war in Sachsen bereits gegen Aus gang des letzten Jahres ausreichende Vorsorge getroffen. Am 7. Dezember 1914 teilte in dieser Hinsicht das Mini sterium des Innern, Abteilung für Landesanstalten, dem Kriegsministerium folgendes mit: Es ist geboten, die er blindeten Krieger schon im Lazarett darüber aufzuklären, wie auch erwachsene Erblindete durch geeignete Lehrkräfte soweit gefördert werden können, daß sie in verhältnis mäßig kurzer Zeit die Blindenschrift lesen und schreiben lernen und durch Ausbildung in einem Handwerk zu neuer Erwerbsfähigkeit gelangen. Erblindete Krieger können jederzeit Aufnahme in der Landes-Blindenanstalt zu Chemnitz-Altendorf finden und dort oder auch durch Ver mittlung der Anstaltsdircktion in geeigneten Fällen außer halb der Anstalt durch ehemalige Anstaltszöglinge Unter richt im Lesen und Schreiben der Blindenschrift sowie im Rohrstuhlflechten erhalten. Die Ausbildung in der Korb macherei, in der Seilerei und im Klavicrstimmen ist nur in der Anstalt möglich. Der tägliche Verpflegungs satz beträgt nur 1 Mark 25 Pfg. Alle näheren Anfragen, sowie Aüsnahmcanträge sind Ml die Direktion der Landes- Erziehungsanstalt Chemnitz zu richten. —88 Dio sächsischen Stündekammern haben bekanntlich in ihrer letzten Tagung das Ministerium des Innern ermächtigt, während der Dauer und für die Zeit von 3 Monaten nach Beendigung des Kriege» aus dem gewerblichen Gcnossenschaftsfonds Gewerbe treibende« Darlehen auch zu anderen als den bisher bestimmten Zwecken, insbesondere zur Wiederaufnahme von Gewerbebetrieben solcher, die im Heeresdienste gestanden haben, und unter erleichterten Bedingungen zu gewähren. — DaS sächsische Ministerium hat nunmehr bestimmt, daß folgende Bedingungen zu beachten sind: 1. Nur solche Kleingewerbetreibende können berücksichtigt werden, deren Einkommen aus dem Gewerbebetriebe den Betrag von 8000 M. jährlich nicht übersteigt. 2. Die Höhe des an einen einzelnen Ge werbetreibenden zu gewährenden DarlehnS darf 8000 M. nicht übersteigen. 8. Die DarlehnSsumme ist in abgerundetem Betrage zu bezeichnen. 4. DaS Darlehen ist jährlich mit zwei Prozent zu verzinsen und in spätestens 10 Jahren zu tilgen. Für das erst« Kalenderjahr werden Zinsen nicht erhoben. 5. Die Gemeinde wird Darlehnsschuldnerin und hat sich al» Gelbstschuldnertn zur Ver zinsung und Rückzahlung des Darlehn» zu verpflichten. Die Zinsen und TilgungSbeträgr sind von der Gemeinde alljährlich einmal — am 80. Dezember — kostenfrei an die Kassenverwaltung de» Mini steriums des Innern abzuführen. Der gesamte DarlehnSbetrag wird sofort fällig und rückzahlbar, fall» die Gemeinde mit Zinsen und Tilgungsbeträgen länger als 14 Tage nach der Fälligkeit rück ständig bleiben sollte, oder fall» baS Darlehen seinem Zwecke nicht mehr dienen könnte/ 6. Die Gemeinde hat nach Gehör der Ge werbekammer in rechtsgültiger Form eine Schuldverschreibung nebst Zinsen- und TilgunoSplan nach dem angefügten Entwürfe aufzu stellen und bei der Aufsichtsbehörde zur Weiterbeförderung einzu reichen. 7. Zur Aufnahme deS Darlehn» seitens der Gemeinde ist nach Befinden die aufsichtsbehördliche Genehmigung nachzuweisr». 8. Die DarlebnSbeträge find keinesfalls unter lästigeren Bedingungen, als wie sie der Gemeinde auferlegt worden sind, an die Gewerbe treibenden weiterzugeben, v. Der Gemeinde bleibt die Entschließung darüber überlasten, wie sie sich den Gewerbetreibenden gegenüber zu sichern gedenkt. 10. Darlehen unmittelbar an einzelne Gewerbe- treibende werden vom Ministerium deS Innern nicht gewährt. )I( Döbeln. Seit dem 8. Oktober 1914 wurde der Reiter Kurt Henker, Sohn de» Herrn Hausbesitzer» und Fabrikarbeiter» Otto Henker in Masten, vermiß», und in der Verlustliste Nr. 115 vom 1. März 1915 wurde er al» gefallen gemeldet. Er sollte bei Grojec in Rußland gefallen sein. Kameraden und Vorgesetzte hatten gesehen, wie er auf Patrouille schwer getroffen worden war und vom Pferde fiel. Auch sein Pferd wurde von den feind lichen Kugeln erschossen. Die Patrouille mußte vor dem feindlichen Feuer fliehen und hielt den Kameraden für tot, da die Wahrnehmung gemacht worden war, daß die Kosaken einzelne aufgefundene Verwundete oder Gefangen, erschossen, und Henker später vergeblich gesucht wurde. Aus Grund der eingegangenen Berichte setzte die amtliche Nach richtenstelle die Eltern am 1. März in Kenntnis, daß ihr Sohn im Kampf« für das Vaterland gefallen sei, und von Eltern wurde darauf die Todesanzeige, von der Jugend in Masten rin Nachruf im Döbelner Anzeiger veröffentlicht. — Wie groß war nun da» Erstaunen und die Freude der Eltern, al» sie vorgestern eine vom 12. Juli 1915 datierte Postkarte erhielten, auf der ihr Sohn mitteilt, daß er ge sund und munter im Kriegsgefangenenlager zu Nikolsk UffurijSki sich befindet. Die Eltern erkennen die Hand schrift als die ihres Sohnes an. Hoffentlich geht sein Wunsch auf ein gesundes Wiedersehen in Erfüllung. 8Z Dresden. Eine romantische EntführungSge- schichte beschäftigte jetzt daS Dresdner Landgericht. Ein in Blasewitz wohnender Fabrikant ließ sich vor einigen Jahren von seiner Frau scheiden. DaS aus dieser Ehe stammende Kind im Alter von 8 Jahren wurde dem Vater zuge sprochen. Die Mutter machte wiederholt Versuche, sich in den Besitz der Kindes zu setzen, aber alle Bemühungen scheiterten an der Wachsamkeit deS Vaters. Am 28. Febr. d. I. machte die Mutter den letzten EntführungSoersuch, drr auch gelang. In früher Morgenstunde war die Ent führerin au« Zwickau, ihrem jetzigen Wohnorte, in Dresden angekommen. In ihrer Gesellschaft befand sich eine frühere Bedienstete der Mutter. Beide mieteten ein Automobil fuhren nach Blasewitz und hielten sich da an einer Stra ßenecke verborgen, bis das Kind auf dem Wege zur Schule vorllberkam. AIS daS ahnungslose Kind sich dem Stand orte der Mutter näherte, wurde e« von den beiden Frauen gepackt und in den Kraftwagen gehoben. Der Kraftwagen- sNhr,rr kurbelte schleunigst an und in schneller Fahrt ging
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