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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-19
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1915
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Riesaer G Tageblatt ««d A«r»1g»r (SldedlM und Artiger). LelegreumwAdresse: NIFankmchstül» ,r«-<b- t «. » N-. filr die iklnlgl. Amtshlmptmannschast Großenhain, dar Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 191. Donnerstag, 19. August 1915, abends. «8. Jahrg. i-den Tag c^eod, mit «««ahme der Sonn, und Festtage. ViertchShrNchrr Bezugspreis bA Abholung in der EMedltlon in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mart « Pfg.belAbholmw am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger srei in» Hau« 2 Mark 7 Pfg. «uch MonatSabonnementS werden angenommen. «nzrigen-Annahm- slir die Nummer de» «nSgaLrtage» K» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleuigespaltene 43 mm breite LorpuSzeile 18 Psg. (Lokalprri» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarifcher Satz nach besonderem Tarif. RotationSdmck und «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. - Geschäftsstelle: voethestrab« 8L — Für LI« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. H Maul- und Klauenseuche. vek einem der 6 vom Viehhändler Bruno Schneider am 15. dieses Monats vom Zentralviehhof Berlin in den hiesigen städtischen Schlachthof eingeflihrten Rinder ist am 17. August 1915 die Maul- und Klauenseuche sestgestellt worden. Nach Abschlachtung der im Seuchenstalle eingestellten Tiere und entsprechender Desinfektion usw. ist die Seuche am 18. August 1915 wieder erloschen. , Der Rai der Stadt Riesa, am 19. August 1915.Schdr. Wasserleitung Gröba. Freitag, den 20. August 1915, und -war in der Zelt von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr, soll eine Spülung des Wasserleitnugsrohrnetzes vorgenommen werden. Dadurch wird zeitweilige Trübung des Wassers Vorkommen, auch wird stellen- weise vorübergehend das Wasser ganz wegbleiben. Den Wasserentnchmern wird deshalb empfohlen, rechtzeitig daS erforderliche LeitungSwasser zu entnehmen. Gröba, am 18. August 1915. Der Gemeindevorstaud. Das Gesetz, und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Nr. 12 bis 17 vom Jahre 1915, sowie das Reichsgesetzblatt, Nr. 69 bis 105 vom Jahre 1915, sind hier eingegangen uird liegen zu jedermanns Einsicht aus. Der Inhalt dieser Blätter ist aus dem Anschläge im Flur deS Gemeindeamtes ersichtlich. Gröba, am 18. August 1915. Der Kemetttdevorstand. Freibank Riesa. Nächsten Souuaveud, den 21. August d. I., von vormittags V-d Uhr an, gelangt auf der Freibank des städtischen SchlachthoseS Rinds uud Schweinefleisch zum Preise von 80 und 50 bez. 80 Pfg. pro zum Berkaus. Der Berkaus beginnt mit Nr. 251 und wird voraussichtlich mit 500 beendet fein. Unbenutzte Marken unter 250 sind verfallen. Neue Marken werden auf der Polizeiwache morgen Freitag von 2—8 Uhr nachmittags anSgegeben. Riesa, am 19. August 1915. Die Direktion des stSdl. SchlachthoseS. Victoria! Am 18. August wurde im Berliner Lustgarten Victoria ge schossen. Galts dem einzigdastehenden Ereignisse, daß Reichs deutschlands treuer Verbündeter, Kaiser Franz Joseph nach 67 jäh riger Regierung sein 85. Lebensjahr vollendete? Oder sollte die Erinnerung des Siegestages von Gravelotte gefeiert werden ? Unsere Heere im Osten machen in diesen Wochen mit solch fiebernder Geschwindigkeit allerneueste Geschichte, daß wir keine Zeit mehr haben, uns gegenwärtig bei dem Gedächtnisse von Väter- Großtaten aufzuhalten. Den wenigsten wird an diesem 18. August 1915 in den Sinn gekommen sein, daß er ja auch der großen Tage von 1870 vielleicht größter war. Als gestern Victoria geschossen wurde und die Glocken läuteten, hieß die Parole „Kowno"! ES war gut, daß mit Freudenschießen und Läuten die Be deutung des Ereignisses ein bischen unterstrichen wurde. Im Drange der Ereignisse werden wir abgestumpft gegen die einzelnen Erfolge, so schwer sie wiegen mögen. Warschaus rascher Fall be sonders, dessen politische Bedeutung so leicht nicht überboten werden kann, hat dem Nichtmilitär das Augenmaß für die ganze Wucht der Tatsache verschoben, daß durch die Hinwegrüumung des Hindernisses Kowno der Weg nach Litauens Hauptstadt Wilna freigeworden ist. Jahrzehntelang hatten wir gelesen, daß Kownos starke Werke der eigentliche Sperriegel in das Herz des echten Rußlands seien. Noch in den allerletzten Tagen hat die englische, die französische Presse ihre Hoffnungen auf eine baldige Wendung des KnegS- glückeS im Osten auf Kownos hohe Verteidigungsfähigkeit ge gründet. Wie ein Donnerschlag muß dort die Nachricht einfallcn, baß die große Festung nach rund zehntägiger, ernstlicher Berennung widerstandsunfähig geworden war wie Iwangorod, wie Lomza und wie vorm Jahr im Westen Lüttich, Maubeuge und Ant werpen. Und diesinal ist eine Riesenbcute gemacht, die gleichfalls an die Antwerper erinnert. 400 Geschütze und vorgestern bei Ein nahme der Westfront waren es schon 240. Aber des greisen österreichischen Kaisers Geburtstag ist noch mit dem Eingänge anderer erfreulicher Nachrichten bezeichnet. Die am Vortage in dem Befestigungsgürtel von Modlin (Nowogeor- aiewsk) gelegte Bresche ist durch die Erstürmung von noch zwei Fort» beträchtlich erweitert. Auch der starken Sverranlage in dem Winkel, wo die drei Flüsse Weichsel, Bug und Narew sich ver einigen, scheint das Verhängnis niit schnellen Schritten zu nahen. Unsere Hoffnung wächst, daß der Tag schon nahe ist, an dem der letzte Russe vom Weichselstrome Abschied nehmen muß, der noch im letzten Winter in seiner ganzen Länge ins heilige Reich Moskau» einzuoerleiben, sich die Goremykin, Ssasonowe tutti quanti vermaßen. Nach Ausgabe der Weichselwacht gedachten sie sich in der viel besprochenen zweiten Verteidigungslinie um so fester zu setzen. Brest-LitowLk sollte eine verläßlichere Stütze werden, als es die Hauptstadt Polens gewesen war. Wird die Hoffnung abermals trügen? Schon ist Generalfeldmarschall von Mackensen der Bug festung hart auf den Leib gerückt, schon hat er die Feinde in ihre Vorstellungen hineinaeworfen. Und jene so oft erwähnte zweite Linie war als läng» des Bug- und des Njemen-Ufers laufend ge dacht. Kowno bildete ihren nördlichen Scheitelpunkt. Und Kowno ist unser! Eine würdigere Feier des 18. August hätten wir uns gar nicht' denken können. Vor 55 Jahren traf die Meldung des großen Sieges (Kaiserdepesche „vom Schlachtfelde bet Rezonville") erst am Spätnachmittage des 19. ein. Diesesmal erfuhren wir schon in der Mittagsstunde, daß Kowno (Nauen) seit der Nacht unser ist. Victoria! vertliches uns Sächsisches. Riesa, den 19. August 1915. —* Gestern abend ist der Ehrenbürger unserer Stadt, Herr Stadlrat Kommerzienrat Franz Hynek, Mitinhaber der Firma T. T. Brandt, hier, verschieden. Der Ver storbene, der im Jahre 1874 nach Riesa kam und im April 1880 da» Bürgerrecht unserer Stadt envarb, hat lange Zeit in treuer Pflichterfüllung am Wohle der Stadt mitgearbeitet. Am 1. Januar 1888 trat er al» unbesoldeter Stadtrat in da» Rat»kollegium rin und bekleidete diese» Amt 22 Jahre hindurch. Jn»besondere hat er sich um unser Finanzwesen und da» städtisch«. Wasserwerk sehr verdient gemacht. Dem Finanz- und Wasserwerksausschuß hat er viels Jahre als Vorsitzender vorgestandeu. Als er sich im September 1909 aus Gesundheitsrücksichten genötigt sah, aus dem NatS- kollegium auszuscheiden, ernannten ihn die städtischen Kolle gien in Anerkennung seines segensreichen Wirkens zum Ehrenbürger der Stadt Riesa. Außerdem wurde ihm mit allerhöchster Genehmigung Sr. Mas. deS Königs durch das Königl. Ministerium des Innern der Titel „Stadtrat verliehen. Die Beerdigung deL Verstorbenen erfolgt nächsten Sonntag nachmittag 2 Uhr auf hiesigem Friedhose. —* Der 20. August ist für uns im Vorjahr ein Tag glorreicher Erinnerungen geworden: die belgische Hauptstadt sah den Einzug deutscher Truppen und in Lothringen wurde der Feind in schwerem, blutigem Kampfe von deutschem Gebiets verjagt. Aus Nimmerwicderkehr, so hoffen wir zuversichtlich. Brüssels Fall öffnete uns die reichen Hilfsquellen der belgischen Hauptstadt; der Sieg in Lothringen nahm den Franzosen nicht nur die Möglichkeit, nach der Mosel und dem Rhein hin vorzudringen, er erfüllte unS auch von neuem mit Vertrauen und Zuversicht auf die Ueberlegenheit unserer Waffen. Jetzt, nach einem Jahre, ist die Schlacht zwischen Metz und Vogesen von manch anderer großen Tat abgelöst worden. Aber wir dürfen sie auch jetzt, da jeder Tag uns neue Bilder vom Kriegsschauplätze bringt, nicht vergessen. Sie war die erste Schlacht in diesem Kriege, in der sich ganze Armeen, Hunderttausende von Kämpfern, in erbittertem Ringen maßen. Und daß diese erste Kraftprobe großen Umfange» so unvergleichlich günstig für die deutschen Waffen ausfiel, das gab uns ein Recht und ein Vertrauen auf den Sieg, das uns seitdem nicht mehr verlassen hat. Und darum können wir heute am 20. August mit stolzer Freude auf den 20. August deS Vorjahres zurückblicken, können in ihm den glanzvollen Auftakt einer ruhmvollen Gegenwart sehen, die uns stetig mehr die Gewißheit gibt, daß wir einen Frieden erkämpfen, der der Kämpfer würdig ist, die unter des Kronprinzen von Bayern Führung gallischer Eroberungslust zwischen Metz und den Vogesen die Wege wiesen. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Ersatz-Reservist Max Loose aus Riesa. —* AnS Anlaß der Eroberung der Festung Kowno fanden gestern nachmittag in der sechsten und siebenten Stunde auf dem Kaiser-Wilhelm-Platz und dem Albert- platz wieder Platzmusiken statt, die von den vereinigten Kapellen der 32 er und 68 er Feldart.-Regimenter auSge- führt wurden. —* Aufgegriffen wurden in Oelsitz zwei Land- streicher, von denen einer sich al» fahnenflüchtiger Rekrut vom Pionier-Bataillon Nr. 12 entpuppte. Seine Uniform stücke will er in die Elbe geworfen haben. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 184 (auSgegeben am 18. August 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auSliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regi menter Nr. 101, 102, 103, 104, 139, 179; Reserve-Jn- fanterie-Regimentsr Nr. 101, 104, 241; Landwehr-Jn- fanterie-Regiment Nr. 107; Ersatz-Bataillon: Landwehr-Negi- ment Nr. 101. Feld arttllerte: Reserve-Feldartillerie- Regiment Nr. 24. — Weitere Verluste. — Preußische Ver lustlisten Nr. 298, 299; Bayerische Verlustliste Nr. 212; Wttrttembergische Verlustliste Nr. 242. —* Der Prioatpaket- und Fracht st ückgut- vrrkehr an Angehörige der deutschen Süd arme e ist wieder freigrgebe» worden. Bei Zweifeln über die Zuge hörigkeit der Truppenteile ist vorherige Anfrage bei dem nächsten Paketdepot mittels der bei den Postanstalten er hältlichen grünen Karte zu empfehlen. (Amtlich.) — Dis amtlichen Meldungen über die in russische Kriegsgefangenschaft geratenen Deutschen gehen sehr verspätet ein. Um nun die Gefangenenlisten möglichst auf dem Laufenden zu erhalten, werden die Angehörigen der in russischer Gefangenschaft befindlichen sächsischen Soldaten ersucht, Meldungen beim Nachweisebureau deS Königl. sächsischen Kriegsministeriums in DreSden-N. 6, Königstr. 15, über deren Aufenthalt zu erstatten, unter Beifügung von Karten oder Briefen in Urschrift, die sofort »ach Bearbeitung wieder zurückgegeben werden. Auch ist eS erwünscht, daß in jedem Falle Meldung erstattet wird, wenn Kriegsgefangene ihren bisherigen Aufenthalt gewechselt haben. Jeder Mit teilung ist immer außer dem Familiennamen der Dienst grad und der genaue Truppenteil (Regiment, Kompagnie usw.) beizufügen. —* Am 17. August ist Sr. Maj. dem König fol- gende Nachricht aus dem Großen Hauptquartier zugegangen: Brigade Pfeil und Teile einer Landwehr-Brigade nahmen gestern abend die hartnäckig verteidigte erste Stellung der auS zwei Stellungen bestehenden russischen Linie in der Nordostfront von Nowo-GeorgiewSk, zwei zwischen den Fort» liegende starke Erdwerke gestürmt, 500 Gefangene, 4 Geschütze. Se. Maj. der König hat hierauf da§ nachstehende Telegramm an den Brigadekommandeur gerichtet: „Oberst Graf Pfeil. Erfahre soeben durch den Militärbevollmächtigtsn von Ihrem gestrigen glänzenden Gefechte. Meine braven Landwehrleute haben sich au»- gezeichnet geschlagen. Ich spreche allen daran Beteiligten au» vollem Herzen meinen wärmsten Dank aus und freue Mich, daß auch Ihre Brigade zu den vielen Ruh mestaten meiner Armee in diesem Kriege eine neue, herrliche hinzugefügt hat." z —* Auf Grund der Verordnung des Bundesrats, betreffend den Ausschank und Verkauf von Branntwein oder Spiritus, vom 26. März I9t5 und in Ergänzung dieser Ver ordnung hat das Ministerium deS Innern zur Einschränkung des übermäßigen Branntweingcnusses und zur Verhütung der von ihm namentlich in der KricgSzeit drohenden gesundheitlichen und wirt schaftlichen Schäden folgendes bestimmt: tz I. Verboten ist der Ausschank von Branntwein oder Spiritus an Kinder und an jugendliche Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Die Abgabe von Branntwein oder Spiritus im Kleinhandel an Kinder und an jugendliche Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur in versiegelten ober verkapselten Flaschen zulässig, tz 2. Verboten ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder Spiritus an Betrunkene, tz 8. Verboten ist der Ausschank und die Abgabe von Branntwein oder Spiritus in Automaken-RestaurantS. tz 4. Verboten ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder Spiritus an den Vormittagen vor 11 Uhr, an.den Nachmittagen nach 8 Uhr, an den Nachmittagen der Sonn- und Festtage, sowie der ihnen voraus gehenden Werktage aber schon nach 6 Uhr. Die Kreishauptmann- schaften sind ermächtigt, nach Gehör der KrcisanSschüsse für einzelne Orte, Schank- oder Verkaufsstätten Ausnahmen zuzulassen. Z 5. Als Kleinhandel im Sinne von tztz 1, 2, 4 gilt der Verkauf in Mengen unter 33'/, Liter. Ausgenommen von dem Verbote des Kleinhandels ist a) der Handel mit vergälltem Branntwein (tz 15 der Branntweinstener-Bcfreiungsordnung vom ü. September 1909), b) die Abgabe von Branntwein und Spiritus zu Heilzwecken aus Apotheken, tz 6. Weitergehende Beschränkungen, welche von den MilitärbcfchIShabern angeordnet worden sind oder angeordnet werden, bleiben unberührt, tz 7. Polizeibehörde im Sinne der eingangs bezeichneten Verordnung de-S Bundesrats ist in Städten reo. Städtcordnung der Stadtrat, sonst die AmtShauptmannschast. tz 8. Stach tz 2 derselben Verordnung müssen Ausschank- und Vcr- kaufsräumlichkeiten, die ausschließlich dem Ausschank oder Verlasse von Branntwein oder Spiritus dienen, in Zeiten, in denen der Ausschank oder die Abgabe nach § 4 verboten ist, geschlossen gc-
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