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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-25
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1915
- Autor
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Riesaer W Tageblatt urrd Anfriger MrbMMMrkgch. Awtsötatt für die König!« Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. -R ISS. Mittwoch, S5 August ISIS, abeiivs. «8. MW7" »-» Riesaer Tageblatt «scheint jrd« La, abeudS «tt «utuahme der Som», und Festtage. MertehShrlicher «emggpre» bei Abholung tu der Erpedlttou in Riesa I Mark V0 Pfg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Mart VS Psa., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten.1 Mark SS Pfg., dmch de« Briefträger sret m» Hau» 2 Marr 7 Psg. Auch MonatSabonnrmentS werden angenommen. Auzrigen-Amiahme für die Nummer de» Ausgabetage» K» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür dl« Nringespaltene 43 mm breite LvrpuSzetle 18 Psg. (LÄ-tprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarische« Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Berlag von Sauger t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: «oethestraße VS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähuel i« Riesa. Mit Rücksicht auf das in einzelnen Gegenden der Bezirks beobachtete Auftreten der Feldmäuse werden die Gemeindebehörden der in Frage kommenden Orte hierdurch an gewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die beteiligten Grundbesitzer zu gleichzeitigem und einheitlichen Vorgehen gegen die Feldmüase — in der Gemeinde selbst und auch in den Nachbargemeinden —, gegebenenfalls auch im Einvernehmen mit den GutSbezirken, nach einem bestimmten Plane sich vereinigen, damit eine Mänseplage schon in ihren An fängen wirksam unterdrückt wird. Wenn nicht die Vertilgung der Mäuse durch AuSgietzeu der Löcher mit Wasser, Jauche u. s. w. erfolgen soll, so würden als VertilgungSmaßnahmen insbesondere die in der den Gemeindebehörden und GutSoorstehern mit Verfügung vom 26. Februar 1915 zugefertigten Anleitung beschriebenen beiden Verfahren mit deu gasförmige» Mitteln geeignet sein. ES können aber auch die in der Anleitung miterwähnten beiden Gistarten oder andere Giftmittel zur Anwendung gelangen, eS ist dabei jedoch zur Vermeidung Vo« Nachteilen für andere Tiere mit der größten Vorsicht zu verfahren. Giftige Brocken, Körner oder Pillen sind sorgsam iu die Löcher zu legen und diese dann gehörig znzn- stampfe». Insoweit Gräben und Böschungen fiskalischer Straften und Lahnlaud in Frage kommen, ist mit der Königliche» Straßenbauverwaltnng b-z. Königlichen Eiscnbahnver- waltung ins Vernehmen zu treten. Großenhain, den 23. August 1915. 1869 «L. Die Königliche Amtshau-tmannschaft. Das KontnrSversahren über das Vermögen der rischlereitnhaberkn"Marie Valerie Paula Tamme geb. von Kessinger in Zeithain, wirb nach Abhaltung der Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 25. August 1915. Königliches Amtsgericht. , In dcmKonknrSverfahren über das Vermögen des BeamtensWöhnüngsbanverei« in Gröba (Elbe), eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gröba, ist zur Prüfung der nachträglich angemsldeten Forderungen Termin auf den 3V. September 1915, vormittags 11 Uhr vor -em hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt worben. Riesa, den 24. August 1915. Königliches Amtsgericht. Die Mannschaften der Pflichtfeuerwehr zu Riesa haben sich Dienstag, den 31. August 1915, abends 8 Uhr zu einer Uebung am Feuerwehrdepot pünktlich einzufinden. Von den durch Verlängerung der Feuerwehrdienstpfllcht bi» zum 50. Lebensjahre dienstpflichtig gewordenen Mannschaften haben an der Uebung nur diejenigen, welche im Jahre 1869 und später geboren sind, teilzunehmen. Auf unsere Bekanntmachung vom 27. Juli 1915 — abgedruckt in Nr. 171 dcS Riesaer Tageblattes vom 27. Juli 1915 — weisen wir besonder» hin. Begründete Entschuldigungen sind vorher schriftlich beim Feuerwehrkommandanten Keßler, BiSmarckstraße 17, «inzureichen. Auf 8 27 Absatz 5—7 der Feuerlöschordnung, siehe unter (-), wird aufmerksam gemacht. Riesa, am 24. August 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Gßm. D Insbesondere wird mit dieser Strafe — Geldstrafe bis zu SS M. oder Haft bis zu 14 Tagen — bestraft, jedes Feuerwehrmitglted, welches sich entweder ohne alle, oder ohne begründete Entschuldigung bei einem Brande, einer Probe, einer Kontrollversammlung, einer Uebung u. s. w. nicht einfindet, zu spät erscheint, seine Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, sich den Anordnungen der Vorgesetzten widersetzt, oder überhaupt den Vorschriften dieser Feuerlöschordmmg oder den mündlichen Anordnungen -er Vor gesetzten nicht nachkommt. Diese Geldstrafen fließen in die Feuerlöschkaffe. Den Organen und Anführern der Feuerwehr steht das Recht zu, ihre Befehle mit Nachdruck durchzuführen und nach Befinden Arreturen sofort vornehme» zu lassen. Der noch rückständige WasserziuS auf da» 2. Vierteljahr 1S15 ist längstens bi» zum 81. August diese» Jahre» an die Stadthauptkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. August 1915. Lt. Mmsür da» ^Riesaer Ta-eblatt" «bitten wir uns bis späteste«» T TA TN vormittag» S Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die «eschöst-ste«-. Oertlichks «nd Sächsisches. Niesa, den 25. August 1915. —* Während deS Frühjahrs und Sommers ist fast kein Tag vergangen, an dem nicht ein oder mehrere Flug zeuge über unserer Stadt oder in deren Nähe wahrge- nommen werden konnten. Trotz dieser Häufigkeit steht man aber immer wieder die Menschen suchend zum Himmel schauen, wenn das bekannte Surren der Propeller hörbar wird und das Nahen eine« Flugzeuges ankündigt. Gestern abend wurde nun unserer Bewohnerschaft auch das Schau- spiel einer Flugzeuglandung zuteil, die auch Ge legenheit bot, einen der stolzen Riesenvögel aus nächster Nähe in Augenschein nehmen zu können. Gegen ^8 Uhr konnte ein Flugzeug im Osten der Stadt, ziemlich tief fliegend, wahrgenommcn werden. Im Gleitslug überquerte eS in der Nähe der Premnitzer Fähre die Elbe, wobei rS etwa die Richtung auf die Pionierkaserne inne hatte. Bald darauf hörte man die Propeller wieder arbeiten und da» Flugzeug überflog jetzt in geringer Höhe die Stadt und strebte dem Göhliser Exerzierplatz zu. Bet der hier erfolgten Landung setzte eS hinter der Höhe de» Platze», nach der Ziegelei zu, auf den Erdboden auf und fuhr dann im Bogen über die Höhe bi« zu den Anlagen an der Leutewitzer Straße. Trotzdem der Erdboden stellen weise sehr aufgeweicht und tief war, ging die Landung doch glatt von statten. Da» Flugzeug war besetzt mit Herrn Leutnant Gchmidt-Schwarsow (Führer) und Herrn Leutnant zur Nedden (Beobachter). Die Flieger waren mit ihrer Maschine gestern nachmittag gegen 6 Uhr vom Großenhainer Flugplatz zu einem UebungSflug nach Riesa aufgesttegen. Nachdem sie längere Zeit in der Nähe der Stadt gekreist, sahen sie sich infolge dichten Nebel», be sonder» über der Elbe, genötigt, tiefer herunterzugehen und schließlich zur Landung zu schreiten. Da die Landung von vielen, die da» Flugzeug beobachtet hatten, vermutet worden war, strömte an der Landungsstelle eine große Menschenmenge zusammen. Alle waren natürlich sehr er- freut, einmal «in Flugzeug so nahe vor Augen zu haben und schauten bewundernd auf den stattlichen Apparat. Die gelandete Flugmaschlne war ein sechszylindriger Vlbatroß-Doppeldecker. Während der Nacht wurde da» Flugzeug von Mannschaften der hiesigen Feld-Artillerie bewacht. Heute vormittag 9 Uhr traten die Flieger den Rückflug nach Großenhain an. Der Aufstieg ging glatt vonstatten. Auch der Abfahrt wohnten zahlreiche Schau lustig« bei. — Der Verband der Rabattsparvereine Deutschlands trat am Montag unter dem Vorsitze de» stellvertretenden VerbandSoorsitzsnden Stadtrichter Max Gottlebe-Pirna zu seinem 13. VerbandStage im großen Saale des Gewerbehauses zu Dresden zusammen. S» waren ungefähr 600 Vertreter der Rabattsparvereine au» allen Gauen Deutschlands anwesend. Unter der großen Zahl der Ehrengäste bemerkte man in Vertretung der Kgl. Staatsregierung Geh. RegierungSrat o. Gruben, ferner OberverwaltungSgerichtSrat LandtagSabg. Blüh«, sowie die Stadträte Reichardt und Dreßler, mehrere Stadtverordnete und den Polizeipräsidenten Köttig. Stadtrichter Gottlebe wie» auf den Ernst der Tagung hin und schloß seine mit Beifall aufgenommene Begrüßungsansprache mit dem An- trage, an den Kaiser und den König von Sachsen Hul« digungStelegramme abzuschicken, der unter lebhafter allge meiner Zustimmung ausgenommen wurde. Es sprach so dann eine große Anzahl von Ehrengästen, so Stadtrat Reichardt und Bürgermeister Dr. Eberle-Noffen. Hierauf hielt BerbanbSdirektor Beythtenen-Hannooer einen Vortrag über das Thema „Durchhauen", wozu folgende Resolu tionen eingegangen waren: a) Verteidigung von Detail- handel und Gewerbe gegen Herabsetzungen und Borwürfe; b) Höchstpreise (Beschlagnahmen und Ausschaltung unserer Stände); o) bessere Würdigung der besonderen Lage unserer Kreise während des Krieges und unserer Bewegung; ä) Aufbietung aller Kräfte und Opferwilligkeit, durchzu halten bi» zu einem ehrenvollen Frieden. Der Vortrag fand lebhaften Beifall. Ihm schloß sich an ein Referat de» Kaufmanns ESdorn-Braunschweig über da» Thema „Gegen die Fremdtümelei". — Durch die Bekanntmachung vom 19. August 1915 sind die Vorschriften der BundeSralSoerordnnng vom 28. Juni 1915 über dkM Verkehr mit Brotgetreide und Mehl au» dem Erntejahr 1915 hinsichtlich des Saat gutes und Saatget reibe» geändert worden. Da nach darf Saatgut und Saatgetreide nur mit Genehmigung des Kommunalverbande» zu Saatzwecken veräußert werde», und zwar an Empfänger außerhalb de» Kommunalverbande» nur dann, wenn der empfangende Kommunaloerband der Anrechnung auf seinen BedarfSanteil oder auf die frstge« setzten und an die NeichSgetreidestelle abzuliefernden Mengen zugestimmt hat. — Der deutsche Fleischer-Verband hat eine Eingabe an den BundeSrat gerichtet, in der der Erlaß einer Ver ordnung beantragt wird, wonach zur Herstellung von billigen Wurst waren Zeralten (Buchweizen, Roggen« mehl, Grütze u. a.) zugesetzt werden dürfen. Die Eingabe wird damit begründet, daß infolge der außerordentlich hohe« Preise für Butter, Schmalz und andre Fettstoffe, sowie für Fleisch und Fletschwaren die Bedarfsfrage nach einem ge eigneten Brotbelag sehr rege ist, und infolge der große« Teuerung sür Schlachtvieh auch die Preise für Wurstwaren gestiegen seien. — Vielfach wird angenommen, daß Rekruten, die nach der Aushebung in die Heimat beurlaubt sind, und aktive Milttärpersonen nicht heiraten dür fen. Diese Annahme ist irrig. Wie da» KrtegSministeriüm auf die Anfrage eine» Pfarrer» hin mitteilt, besteht eine Bestimmung, daß Mannschaften die ihrer aktiven Dienst, pflicht genügen, grundsätzlich nicht heiraten dürfen, nicht. Diese Mannschaften müssen, wenn sie heiraten wollen, die Genehmigung ihre» Regimentskommandeur» einholen. Die nach der AuShebnng vorläufig in die Heimat beurlaubten Rekruteu haben zur Verheiratung die Erlaubnis de» Ne- gimentSkommandeur» nachzusuchen. Die während de» Kriege» zum Heeresdienst elnberufenen Reservisten, Landwehrleute, Srsatz-Reservisten, Landsturmmannschaften, sowie diejenigen Mannschaften, die ihrer aktiven Dienstpflicht voll genügt haben, aber au» Anlaß de» Krieg» nicht zur Reserve be urlaubt sind, bedürfen zur Verheiratung keiner Genehmigung Militärischer Vorgesetzter. —* Durch verschiedene Tagesblätter ist in den letzten Tagen ein Aufsatz über den Stachelbeermehltau gegangen. Der Vorstand dcS Lanoesobstbauvereins macht darauf aufmerksani, daß zur wirk samen Bekämpfung dieser Krankheit nach Vortrag beim Königlichen Ministerium des Innern schon seit vorigem Jahre eine lleber- wachung derjenigen Betriebe, die sich mit der Anzucht von Stachcl- bcerpflanzen befassen und sich den getroffenen Bestimmungen unter werfen, seitens des Landcsobstbauvercins bczw. von dessen Wander lehrern, stattfindet. Im übrigen hat das Königliche Ministerium durch Verordnung vom 16. Mai 1914 den Verkauf und die Ver breitung von mit amerikanischem Stachelbeermehltau behafteten oder dieser verdächtigen Stachelbeelpflanzen untersagt. —y Die fünfte Fcrienstrafkammer des Dresdner Kgl. Land gerichts verhandelte gegen den 37 Jahre alten, ans Gröba ge bürtigen, zuletzt in Istrchla wohnende», bereits vorbestraften Speichereiarbeiter Friedrich Wilhelm Tragelehn wegen Rückfalls diebstahls. Der Angeklagte verdiente wöchentlich 3ö Mark uno be fand sich durchaus nicht in Not. Nm 6. Juli dieses Jahres stahl Tragelehn in Oelsitz bei Riesa ein unbeaufsichtigt stehendes Fahrrad im Werte von 80 Mark, das einen« Wirtschaftsbesitzer gehörte. Der Angeklagte nahm das Rad in seine Wohnung und hat eS daselbst verändert. Tragelehn wurde zu einer sechsmonatigen Ge fängnisstrafe verurteilt. Ein Monat gilt verbüßt. — Der 2d Jahre alte landwirtschaftliche Arbeiter Josef Trzebinack aus Russisch-Polen hat am 6. vorigen Monats als feindlicher Ausländer seinen da maligen Wohnort Gröba ohne polizeiliche Erlaubnis verlassen und erhält deshalb wegen Vergehens gegen das Gesetz über den Br- lagerungszustand 1 Woche Gefängnis zuerkannt.
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