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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-14
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1915
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««- Anxrlgr» MedlM rmd AnMger). DSkgMNwSdrch« ^»44 Fansprechstell» r «l s» . für dle König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Grvba. . 213 Dienstag, 14. September I^IS, avends. 68. Jahrg. >au» , „ . , ,.Ir die KorpuSzeil« 18 Psg. (Lokalpreid IS Psg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und »erlag von Langer L Wiuterltch in Riesa. — »eschilft,stelle: «oetheftrabe SS. - Für die Redaktion verantwortlich: «rthur Hllhnrl in Riesa. seb«Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Lierteliahrlichrr BepigSPrei» bei «bholmm t» d« Spedition in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unser, Tröger frei in» H 1 Mart SS Psg., bei Abholurm am Schalter der laiserl. Postanstalten I Mark SS Psg., durch den Briefträger frei in» Hau« L Mark 7 Psg. Ruch MonatSabonnement» werden angenommen. «nzeigeu-Rnnahme für Rumm« de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Biwöhr. Prei« sür die tteingespaltene 43 nun breite «orpuSzeile 18 Psg. (Lc '' ' - - ' - --- - linterstützung von Familie» der znm Heeresdienst eiubernfeneu Mannschaften. Die Auszahlung der UnterstützungSgrlder auf die Zeit vom 16. bis 30. September ISIS erfolgt Donnerstag, den 16. September 1915, vormittags von 8—12 Nhr nnd nachmittags 3-5 Uhr in unserer Stadthauptkasse. Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkasse an diesem Lage geschlossen. Der Kassenoerwaltung ist sofort Mitteilung zu machen, wenn der im Felde stehende Ehemann, Vater oder Sohn gefallen oder gestorben ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. September 1915. L». WeMaufliahille Mr Mwokre Zirimpf- MHaMulMm. Das Neichsamt des Innern hat eine Zählung der am 15. September 1915 in Deutschland vorrätigen baumwollenen Strümpfe und Handschuhe ungeordnet, einschließ lich der Mengen, die aus den in den Fabriken vorhandenen, für die Verarbeitung freien Garnen und Stoffen noch hergestellt werden können. Von dem Ergebnis der Aufnahme wird cs abhängig sein, ob und welche Mengen zur Ausfuhr zugelaffen werden können. Da für „gestrickte" Strümpfe und Socken vermutlich keine oder nur wenig Ausfuhr bewilligungen nachgesucht werden dürften, so ist Wert darauf gelegt worden, diese gesondert aufzufübren. Auf Veranlassung des König!. Sächsischen Ministerium des Innern werden durch den unterzeichneten Rat den hiesigen Herstellern und Händlern 3 gleichlautende Fragebogen (für Strümpfe und Handschuhe getrenirt) zugesandt werden. Die Fragebogen sind recht vollständig auszufüllen. Es sind alle Bestünde zu erfassen, auch diejenigen, die sich für Rechnung des Betreffenden außer dem Haus befinden (bei Heim arbeitern, Färbern, Bleichern usw, ferner in Consignationslägern innerhalb Deutschlands). Die Angaben werden streng geheim gehalten und kommen nur zur Kenntnis der an fragenden Behörden. Die Fragebogen sind bis 19. dieses Monats auszufüllen. Am 20. September früh werden je. 2 Stücke derselben durch die hiesige Schntzmannschaft abgeholt werden. Das 3. Stück des Fragebogens kann zurückbchaltcn werden. » Diejenigen hiesigen Hersteller, Händler usw., welche in Riesa einen Bestand von mehr als 50 Dutzend baumwollene Strümpfe und Handschuhe aufzuwciscn haben, denen aber blS 16. dieses Monats durch den unterzeichneten Rat Fragebogen zur Ausfüllung nicht zugc- stellt worden sind, werden aufgefordert, Fragebogen zur Ausfüllung im Rathause, Haupt kanzlei, am 17. dieses Monats zu entnehmen. Ter Rat -er Stadt Riesa, am 14. September 1915. Gßm. Erhebung der Kartoffelernte 1915 betreffend. Nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 23. August 1915 — abgedruckt im Riesaer Tageblatt vom 26. August 1915 — ist jeder Unternehmer und Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebes, tu dem mindestens ein Hektar Kartoffelland angebaut ist, verpflichtet, den Ertrag seiner Kartoffelernte sogleich während der Erntcarbciten sorgfältig zu ermitteln und innerhalb 1 Woche nach Beendigung der Erntearbeiten der Gemeindebehörde wahrheitsgemäß in Zentnern sowie nach Rauminhalt oder nach Maßen, aus denen sich der Rauminhalt berechnen läßt, anzuzeigen. Für die Anzeige werden wir durch die Schutzmannschaft allen landwirtschaftlichen Be trieben des Stadtbezirkes mit mindestens einem Hektar Kartoffelland Vordrucke zustellen. Wer einen Hektar oder mehr Kartoffelland (ausschließlich des Landes für Frühkartoffeln) an gebaut hat und bis zum 15. dieses Monats nicht in den Besitz eines Vordruckes gelangt ist, muß sich uuverjügltch einen solchen im Rathaus, Ratskanzlei, abholen. Jeder Unternehmer oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebes hat recht zeitig den Beginn seiner Kartoffelernte und binnen 3 Tagen nach Abschluß der Erntearbeiten deren Beendigung im Rathaus, Ratskanzlei, anzuzeigen. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 14. September 1915. Gßm. Militär- und Marinetuch Ausbruch des Kriege« für Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 14. September 1915. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 195 (aus- aeaeben am 13. September 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regi menter Nr. 101, 105, 107, 134, 139; Reserve - Infanterie- Regimenter Nr. 101, 102, 103, 106. 241: Landwehr-Jn- santerie-Regiment Nr. 100; Reserve-Jäger-Bataillott Nr. 13; Maschinengewehr-Abteilung, Nr. 8; Festungs-Maschinenge wehr - Abteilung Nr. 1; Maschinengewehr-Zug Nr. 134. Feldartillerie; Regiment Nr. 115. Eisenbahn-For mationen: Reserve - Eisenbahn - Bau - Kompagnie Nr. 7. Hierüber: Königl. Preuß. Infanterie-Regiment Nr. 331. Preußische Verlustliste Nr. 321. —* Das Reichsamt des Innern hat für 15. September eine Zählung der im Deutschen Reiche vorhandenen StrümpfeundHandschuhe angeordnet. Dre Frage bogen werden, wie aus einer Bekanntmachung des Rats der Stadt Riesa im amtlichen Teile vorliegender Nummer zu ersehen ist, den hiesigen Herstellern und Händlern zuae- sandt werden. Von dem Ergebnis der Aufnahme sind die Bewilligungen von Ausfuhrerlaubnissen abhängig. Es ist deshalb im Interesse der Industrie dringend notwendig, daß die Aufnahmen recht vollständig geschehen und alle vor handenen Bestände erfaßt werden. Allen Interessenten wird die Bekanntmachung des Rates zur genauen Beachtung empfohlen. —* Wie aus dem Anzeigenteil vorliegender Nummer zu ersehen ist, findet Dienstag, den 21. September 1915, abends 8 Uhr, in der „Elbterrasse" eine außerordent lich e H a n p t v e r s a m m l n n g des hiesigen Vereins „Hei- matdank statt. Die Mitglieder des Vereins seien hier auf auch an dieser Stelle besonders aufmerksam gemacht. —* Um dem Mangel an Petroleum zu steuern, hat sich die Bevölkerung besonders der CarbidÜeleuchtung zugewandt. Die Industrie hat sich in großem Umfange der Herstellung von Carbidlarnpen bemächtigt. Die zur Zeit im Handel befindlichen Carbidlarnpen find bedauerlicher weise zum Teil von minderwertiger Konstruktion und bringen hierdurch gewisse Gefahren mit sich. Es empfiehlt sich da her ganz besonders, beim Kaufe von Azetylenlampen vor sichtig zu sein. —* Auf die, vom hiesigen Gewerbeverein für morgen Dienstag geplante Besichtigung auf dem Pionier-Land- Übungsplatz Weida sei auch an dieser Stelle nochmals hinaewiesen. Eswird sicherem Vernehmen nach manchcSgezeigt werden, was sonst nicht jedermann zugänglich ist. ES rst sogar das Erscheinen einiger Fliegerofstzrere aus Großenhain in Aussicht genommen. Nach vorheriger Meldung beim Vorsitzenden rönnen sich auch Gäste beteiligen. Es wäre -:ur zu wünschen, daß die Beteiligung möglichst groß wird. — An die Hausbesitzer und -Verwalter ergeht wieder die Ermahnmw zur Beleuchtung der Hausfluren und Treppen. Für eme Nachlässigkeit in der Beleuchtung kann der Besitzer oder Verwalter bei Unglücksfällen schwer büßen müssen. Der Behörde gegenüber bleibt der Besitzer und Verwalter verantwortlich, wenn er die Verpflichtung der Beleuchtung auch auf seine Mieter übertragen hat. —KM. Eine Bestander Hebung von Militär- nnd Marinctuchen in FricdcnSfarben ordnet eine neue Bekanntmachung an. CS sind danach alle mit Beginn de» 15. Sep tember 1915 vorhandenen Vorräte von Militär- und Marinetuchen derjenigen Art»» und Farben, di« vor Ausbruch des Krieges für Uniformstücke von Osfizieren und Mannschaften des deutschen Heeres und der deutschen Marine Verwendung fanden („bunte Militärtuche"), bis zum 25. Sept. 1915 unter Benutzung besonderer Meldescheine an das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoss-Abtei- lung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin 8tV. 48, Verl. Hedemannstraße 11, zu melden. Die Meldeschein« sind bei den amtlichen Vertretungen des Handels (Handelskammern usw.) erhältlich. Von jedem Meldepflichtigen ist ein Muster jeder Warengattung an das Webstofsmeldeämt einzusenden. Die Melde pflichtigen haben auch, sofern ihr Vorrat mindestens 1ÜÜ Meter beträgt, ein Lagerbuch über ihre Bestände zu führen. Von dieser Bekanntmachung werden nicht betroffen die grauen, feldgrauen und graugrünen Tuche, für die eS bei den bisherigen Anordnungen verbleibt. Die Bekanntmachung enthält noch eine Reihe Einzel vorschriften, so insbesondere über diejenigen Waren und Mengen, die von der Meldepflicht ausgenommen sind, sowie über die Melde scheine und das Lagerbuch. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann bei den Amtshauptmannschaftcn und Stadträten der größeren Städte eingeschen werden. — Das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium im König reich Sachen erklärt in einer an die Geistlichen des Landes ergangenen Verordnung, daß es den Militärbehörden darin zu stimme, daß der für das Vaterland Gefallene am ehrenvollsten da ruhe, wo er stritt und fiel — inmitten seiner Kameraden, deren Rude nicht um eines willen gestört werden dürfe, und die Ange hörigen, welche einen teueren Gefallenen in ihrer Nähe bestattet wissen möchten, könnten sich dessen getröstcn, daß er draußen kirch lich und mit militärischen Ehren, sowie von Kamcradcnhändcn zur letzten Rühe gebettet wurde, sowie daß die Friedhöfe und einzelnen Gräber draußen mit viel Liebe und Verständnis angelegt werden und auch so erhalten werden sollten. Es sei deshalb nicht er wünscht, wenn, wie es geschehen sein soll, Geistliche die Ange hörigen ermunterten, Gesuchc um Rückführung von Leichen einzureichcn. Die Geistlichen möchten vielmehr den Ange hörigen Gefallener gegenüber, wenn sie von solchen um scelscrge- rischen Rat gefragt würden, diejenigen Gesichtspunkte mit hervor heben, welche gegen eine Nebcrfiihrung der Leichen sprächen. — Seine Majestät der König hat dem Generalober sten Frciherrn v. Hausen am 12. September nachstehendes Telegramm gesendet: An dem Tage, an dem Sie vor einem Jahre von Ihrem verantwortungsvollen Posten als Oberbefehlshaber der 3. Armee leider krankheitshalber zurücktreten mußten, gedenk ich Ihrer, Mein lieber Generaloberst von Hausen, in aufrichtiger Dankbarkeit. Es wird für Sic immer eine erhebende Erinnerung bleiben, an dem unvergleichlichen Vordringen unserer tap feren Truppen durch Belgien und Frankreich an so hoher Stelle verdienstvollen Anteil zu haben. —* Zur Erleichterung der Einlösung der Zinsscheine der Kriegsanleihen sind die N eich'spostanstalt en an gewiesen worden, die Zinsschcinc der NcichSkricgSanleihen künftig — zunächst versuchsweise — in Zahlung zu nehmen oder gegen bar nmzutauschcn. Die am 1. Oktober fälligen Zinsscheine der ersten Kriegsanleihe werden bereits vom 21. September ab eingclöst. Hierdurch wird hoffentlich allen denen, die bisher wegen Schwierigkeit der Einlösung der Zinsschcine von der Zeichnung auf die dritte Kriegsanleihe absahcn, der Entschluß zum Zeichne» erleichtert werde». Die Zeichnungen auf die dritte Kriegsanleihe werdcn noch bis zum 22. September, mittags 1 Uhr, bei allen Postanstalten entgegengenommen. —* Auf Grund des 8 8 der Postordnung vom 20. März 1900 werden bis auf weiteres nach dem Aus lande gerichtete Postkarten mit Abbildungen von Städten, Stadtteilen, Ortschaften, Landschaften, besonders hervorragen den Baulichkeiten, Denkmälern Deutschlands, Oesterreich- Ungarns, Belgiens, der Türkei und der von den verbündeten deutschen, österreichisch-ungarischen und türkischen Heeren be setzten feindlichen Gebiete mit nachbezeichneten Ausnahmen von der Postbeförderung ausgeschlossen. Unter das Verbot fallende Sendungen sind vorkommendenfalls von den Post anstalten an den Absender zurückzugeben oder, wenn dieser nicht bekannt ist, nach den Vorschriften für unbestellbare Sendungen zu behandeln. Von dem Verbote werden nicht betroffen 1. Postkarten nach Oesterreich-Ungarn mit Abbil dungen von Städten, Stadtteilen, Ortschaften, Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten, Denkmälern Oester reich-Ungarns und 2. Postkarten nach der Türkei mit Abbil dungen von Städten, Stadtteilen, Ortschaften, Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten, Denkmälern der Türkei. * Gröba. Gestern abend 6 Uhr brach in dem Grundstück Becker ein Stubenbrand au», der durch das Eingreifen drr herbeigeeilten Feuerwehren bald gelöscht wurde, sodaß größerer Brandschaden vermieden wurde. * Prausitz. Dem Sohn des früheren OriSpfarrerS Koch, Amtsrichter Dr. Koch in Plauen i. B, ist als Haupt mann d. R. und BataillonSstthrer, nachdem er bereits früher mit dem Eisernen Kreuz 2. Klass- anSgezcichnet worden war, nunmehr aus Anlaß der Erstürmung der Festung Nowo-GeorgiewSk auch daS Eiserne Kreuz 1. Klasse ver liehen worden. 88 Dresden. Der am 6. September auf dem Städt ischen Schlacht- und Biehhof wegen Lebensmittelwuchcr ver haftete Viehhändler Hugo Kühn aus Bunzlan i. Schl, isi auf freien Fuß gesetzt worden. Ob überhaupt eine Anklage erhoben werden wird, steht noch dahin. Der Vorfall, der zur Verhaftung führte, stellt sich jetzt folgendermaßen dar: Am 23. August und zwar vor Beginn des Marktes kaust: Kühn vom Viehkommissionür Waschkc in Dresden einen Bullen und vom Viehhändler Qnantz ans Glogau eine Kuh. Die beiden Rinder nahm Kühn in seine Kommission un verkaufte dieselben nach Beginn dcS Marktes für seine Rech niing weiter. Hierbei soll er einen Verdienst von '.>3,30 Mark gehabt Haven. Dieser Vorfall ist durch einen Viel; hofsbeamtcn als Wucher aufgefaßt und der Staatsanwalt- schäft angezeigt worden. * Bautzen. Der Bezirksausschuß der AmiShaupl- Mannschaft Bautzen stimmte dem Erlaß ein?» Rauchverbotes sür jugendliche Personen zn und verfügte, daß sich Minder jährige auf Straßen und Plätzen nach 10 Uhr nicht mehr aushalten dürfen.
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