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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150915
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-15
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1915
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Riesaer G Tageblatt Mittwoch, IS September 1915, abends. «8. Jahr«. 7M ' A ««P A«x»ig»r MeblM mW ÄiychM. Tüegrmmn-Mrrff« O 6 Fmrsprechstrü» r«, » -« « . » vr---«- für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, . sowie den Gemeinderat Gröba. 214 Da» bttrsaer Tageblatt erscheiat I-d«, Ta« abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, viertryährltcher Sez»,»-r«i» bet «bholUW in der Expedition in Mesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger frei in» Hau» IMark SS Psa., bei Abholung am Schalter der kalserl. Postanstaltrn I Mark SS Pfg., durch dm Briefträger sret in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch Monatsabonnemenl» werden angenommen. Anzeigm-Anaahme siir die Mvumer de« Au»gab«tag«» bi» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Preis für die kletngespaltene 4S mm breite »orpuS-etle IS Psg. (Lokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Laris. Viotatton»druck und Verlag von Langer » Winterlich tu Riesa. — «eschäst-strlle: »oethestrastr SL — Mir dir «rdaktton verantworilich! Arthur Hähnsl in Riesa. Anmeldung zur Landsturm-Stammrolle betr. Auf Grund des Gesetzes zur Abänderung des ReichSmilitärgesetzeS sowie des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888, vom 4. September 1915 wird hiermit folgendes angeordnet. Sämtliche im wehrpflichtigen Alter befindlichen Personen, die auf Grund von § 15 deS ReichSmilitärgesetzcs von jeder weiteren Gestellung vor den Ersatzbehörden im Frieden befreit sind — das sind die im Besitze eines Ausmusterungsscheines nach Muster 2 der Wehrordnung (gelber Schein) Befindlichen — sowie sämtliche Landsturmpflichtige ersten und zweiten Aufgebots, soweit sie nicht zurückgestcllt sind oder bei einer früheren Musterung nicht die Entscheidung tauglich zum Dienst mit der Waffe, ohne Waffe (kriegsgarnisonverwendungsfähig) oder tauglich zu ArbcitSzwecken (Landsturm ohne Waffe, arbeitsverwendungsfähig) erhalten haben, werden aufgefordert, sich spätestens den 22. September 1915 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gemeindevorstand) zu melden. Landsturmpflichtigc, die das militärpflichtige Alter noch nicht erreicht haben, werden hiervon nicht betroffen. Von dem Aufruf werden daher die Jahrgänge 1869—1895 umfaßt. Auf Grund dieser Meldungen sind von den Stadträten bez. Gcmcindevorständen be sondere Landsturmrollen nach -Muster 19 der Wehrordnung — die ihnen noch zugesandt werden—jahrgangsweise und in alphabetischer Reihenfolge anzulegen und bis znm 25. September 1915 dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission einzureichen. Großenhain, den 14. September 1915. . Die Königliche Ersatzkommtsfiov. Hhf. Zeichnungen auf die -ritte 5"oigc Kriegsanleihe — Kurs 99 und 98.80°/o — nehmen wir bis zum 22. September dieses Jahres, mittags zur kostenlosen Vermittelung entgegen. Sparkasse der Stadt Riesa. Kriegersehefrauen in Gröba betreffend. Die Auszahlung der k«inUi»nunit»i'»KMn!i»ng«n auf die Zeit vom 16. bis 30. September 1tz15 findet am 16. September 1915 im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6 statt. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß in Zukunft die Unterstützungen nur am 1. und 16. jeden Monats — und, falls ein Sonntag auf diese Tage fällt, nur am folgenden Tage — ausgezahlt werden. An anderen Tagen werden Unterstützungen wegen der erforderlichen Abrechnungs arbeiten künftig nicht mehr ausgezahlt. Gröba, am 14. September 1915. Der Gemeiu-evorstauv. Wegen Reiutguug -er ÄeschSttSriiume -es Gemein-eamteS in Gröba bleiben am Freitag, -eu 17. September 1915 die Geschiift-riiume im 1. Obergeschoß (Standesamt und Baubüro) und Souuaben-, -en 18. September 1915 -ie GeschSftSrSume im Sr-geschoß geschloffen. Die Hauptkasse, Sparkasse und Steuerkasse sowie das Meldeamt bleiben am Sonn abend den ganzen Tag geschlossen, während Standesamtssachen und sonstige dringliche An gelegenheiten an diesem Tage vormittags von 8—1 Uhr in Zimmer Nr. 10 erledigt werden. Am Freitag werden Standesamtssachen von vormittags 8 bis 1 Uhr in Zimmer Nr. 3 erledigt. Gröba, am 11. September 1915.Der Gemetndevorstand. Unter Garantie der Gemeinde. SV!. GeMetu-eumt. ff jz jy Verzinsung -er Einlagen vom Tage -er Einzahlung ab -iS zum Tage -er Rückzahlung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montag» — Freitags 8—1 u. 8—5 Uhr. Sonnabend» 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr. —Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Zeichnungen aus die Kriegsanleihe werden angenommen. Sparkasse Glaubt tz. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 15. September 1915. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr- ab im Rathanssaale abgehaltcnc öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. .Vom Kollegium fehlten die Herren Stadlv. Otto Müller, Geißler, Schneider und Schlegel. Als Vertreter des Rats wohnten Herr Bür germeister Ur. Scheider und Herr Stadtrat Ur. Dietzel der Sitzung bei. 1. Herr Stadtv.-Vorst. Beruh. Müller führt aus, daß die neue Gemeindestcnerordnung, die am 1. Januar 1916 in Kraft zu treten hat, einige Abänderungen erfahren müsse, die sich auf die Reklame- und Plakatstener, sowie auf die Wertzuwachssteuer beziehen. Die Neklame- und Plakatsteuer habe nach einer ministeriellen Verordnung als eine direkte Steuer zu gelten und nicht, wie auch in unserer neuen Gemcindesteuerordnung festgesetzt war, als in direkte Steuer. Hinsichtlich der Zuwachsstcuer hat das Ministerium deS Innern eine Verordnung erlassen, worin eS die Zuwachssteuer als eine gute und gerechte Steuer be zeichnet, zu deren Aufhebung in den Gemeinden es seine Zustimmung nicht zu erteilen vermöge. Besonders nach dein Kriege werde sich die Zuwachsstener finanz- und sozialpoli tisch als gleich gut erweisen. Das Znwachssteucramt der Stadt Niesa macht ferner darauf aufmerksam, daß das Ministerium in die Aufhebung der bestehenden gemeindlichen Zuwachsstener nur willigen werde, wenn sie nachweisbar einen nennenswerten Ertrag nicht gebracht habe. Das letztere treffe aber auf Riesa nicht zu, denn die Steuer habe bei uns vom 1. April 1911 bis 31. Juli 1914 insgesamt 40900 Mk. erbracht, wovon 21415.89 Mk. der Gemeinde und 19 500 Mk. dem Reich und dem sächsischen Staat zu geflossen sind. Mit Rücksicht auf dieses Ergebnis sei mit der Zustimmung zur Aufhebung der Zuwachssteuer in unse rer Stadt nicht zu rechnen. Schließlich hat das Ministerium Musterbestimmungen herausgegeben, um für die Zuwachs steuer einheitliche Bestimmungen für die Gemeinden zu schaffen. Der Rechts- und Verfassungs-, sowie der Finanzausschuß habe» hierauf u. a. beschlossen, den städtischen Kollegien die Beibehaltung der Wertznwachssteuer zu empfehlen und die umfangreichen Vorarbeiten, die sich bei Einführung der neuen Gemcindesteuerordnung notwendig machen, in Ucber- stunden vorbereiten zu lassen. Der Rat hat die Vorschläge der vorgenannten Ausschüsse zum Beschluß erhoben und die Steuerordnung mit den vorgeschlagenen Abänderungen hin sichtlich der Reklame- und Plakatsteuer und der Wertzuwachs steuer genehmigt. Vom Kollegium wurde zunächst die Frage, ob die Zuwachssteuer für die Stadt einen wesentlichen Er trag erbringe, bejaht, hierauf auch dem nach den Muster bestimmungen des Ministeriums aufgestellten Entwurf einer Zuwachsstcuer für unsere Stadt zugestimmt und schließlich dem Ratsbcschluß nach kurzer Debatte einstimmig beigetrcten. 2. Infolge der langen Dauer des Krieges und der starken Belegung der Bürgerquartiere mit Mannschaften haben sich verschiedene Mißstände heransgestellt. Bisher lagen die Verhältnisse so, daß diejenigen, die Räumlichkeiten zur Verfügung hatten, Einquartierung erhielten, während andere, die über ein hohes Einkommen, aber über keine Räumlichkeiten verfügten, von Einquartierung verschont bleiben mußten. Auch die juristischen Personen, Aktiengesell schaften usw. sind bisher zu den Einquartierungslasten nicht herangezogen worden. Dies hat nun den Garnisonausschuß veranlaßt, den städtischen Kollegien vorzuschlagen, zu den reichsgesetzlichen Einquartierungsentschädigungen rückwirkend vom 1. Juli ab Zuschläge zu leisten, die im Sommer 10 Pf. und im Winter 15 Pf. pro Mann und Tag betragen, so daß die Einqnarticrnngsentschädigung insgesamt beträgt: im Winter täglich pro Kopf u. Mann 30 Pf. 42 „ 56 „ 84 „ frage, ob sich nicht die Auszahlung der Einquartierungsgelder würde ermöglichen lassen. Herr Bürgermeister vr. S ch.eider erwiderte, daß der Rat in dieser Frage bereits Entschließung gefaßt habe. Es würden voraussichtlich im Monat Oktober die Entschädigungsgelder für die Zeit bis Ende Juni aus« gezahlt werden. Die Stadt müsse allerdings hierbei für das Reich 42000 Mk. verlegen. Das Kollegium trat hier auf den Beschlüsse» des Garnisonausschusses und des RateS einstimmig bei. 3. Der hiesige Fraucnverein hat gebeten, im Aufent haltsraum für die Kinder in der Kleinkinderbewahr anstalt einen alten eisernen Ofen durch einen Kachelofen zu ersetzen und das Ziinmcr mit Gasbeleuchtung zu ver sehen. Der Rat hat beschlossen, diesem Ersuchen zu ent sprechen und die Kosten in Höhe von 281.75 Mk. zu be willigen. Außerdem soll im Hofe und auf dem Boden deS Technikums lagerndes Holz, insgesamt etwa IV« Raum meter, dem Frauenverein als Heizmaterial für die Kleinkinder bewahranstalt überlassen werden. Das Kollegium trat diesem Ratsbeschlusse einstimmig bei. 4. Von dem vom sächs. Landtage aiigcnommcncn Gesetze über die weitere Hinausschiebung der Gcmeindcvcrtretcrwahlen nimmt das Kollegium Kenntnis und stimmt sodann dem NatSbeschluß zu, wonach von der Vornahme von Stadt- verordneteuwahlen auch im Jahre 1915 abzuschen ist und die Mandatsdauer der Mitglieder deS Stadwerordneten- kollegiums um ein weiteres Jahr verlängert wird. Der Rat teilte dem Kollegium in einem Schreiben mit, daß er zu den Beschlüssen der Stadtverordneten in Sachen der Einlegung der Gasrohre in die Südstraßc und des ein maligen Beitrags in Höhe von 5000 Mk. für die Stiftung „Heiniatdank" Beruhigung gefaßt habe. Ferner nahm das Kollegium Kenntnis von einem Schreiben der Hinterbliebenen des verstorbenen Herrn Stadtrat Kommerzienrat Hynek, wo rin diese dem Kollegium für die dargebrachten Beilcidskund- gebnngen danken. Herr Stadtv. Hugo machte darauf aufmerksam, daß in unserer Stadt die für Butter geforderten Preise bereits wieder auf der alten Höhe angclangt seien. Die Bekannt machung des RatS habe nicht lange gewirkt. Herr Bürger meister Or. Scheider erwiderte, daß ein Irrtum in der Einwohnerschaft zu bestehen scheine, und zwar insofern, als angenommen werde, daß der Rat Höchstpreise für Butter festgesetzt habe. Dazu sei er garnicht befngt. Der Rat habe lediglich die Ermächtigung erhalten, Höchstpreise für Milch fcstzusetzen. DaS habe er getan, und auf die Einhaltung dieser Preise werde er achten. Der Rat habe aber auch für im Sommer täglich pro Kopf u. Mann für Gefreite u. Mannschaften 20 Pf. „ Sergeanten u. Unteroffiziere 30 „ „ Vizefeldwebel, Vizewachtmstr. 39 „ „ Feldwebel, Wachtmeister 59 „ Diese Entschädigungssätze gelten nur für Bürgerquartiere, die Entschädigungen für Massenquartiere unterliegen besonderer Vereinbarung. Diejenigen, die Einquartierung ohne Grund verweigern, sollen 40 Pf. Entschädigung pro Tag bezahlen, Anspruch auf Einquartierungsentschädigung steht ihnen nicht zu. Der von der Stadt zu den reichsgesetzlichen Entschädi gungen zu gewährende Zuschuß beläuft sich unter Annahme der derzeitigen Belegung (150 Unteroffiziere und 1360 Mann) bis Ende dieses Jahres auf etwa 36 000 Mark. Dieser Zuschuß ist von den Einquartierungspflichtigen nach Ver hältnis des Einkommens anfzubringen. Dabei sollen Ein- quartierungSpflichtigc bis 1200 Mark frei bleiben. Der Zuschuß soll nach Militärleistungseinheitcn, wie sie im Ortsgesetz über die Friedensleistnng vorgesehen sind, erhoben werden, wobei auf je 400 Mark Einkommen eine Militäreinhc t sich ergibt. Nach überschläglicher Berechnung wird die Bcitragsleistung für eine Einheit bis Ende des Jahres etwa 2.21 Mk. betragen. Es werden also die Einkommen von 1200—1600 Mk. 2.21 Mk., die Einkommen von 1600—2000 4.42 Mk., die Ein kommen von 2000—2400 Mk. 6.63 Mk. usw. zu leisten haben. Der Rat hat diesen Vorschlägen deS Garnison- , , , auSschnsses zngestimmt. Herr Stadtv. Hugo stellt die An- zweckmäßig erachtet, dem Publikum bekannt zu geben, welchen
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