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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-21
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1915
- Autor
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«Md Arr-rtgrr (LlbedM mü> AaMzer). Amtsblatt für bk König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ^2 219 Dienstag, 21. September 191S, abends. 68. Jabrg. Da» Riesaer Lageblatt «schedtt jebai Tag abmd» «tt Au«nähme der Sonn» und Festtage, vierteliithrlicher vepeg-prtt» bet Abholung tu der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere LrSger srei in» Hau» IMart SS Pfg., bei Abholung am Schalter der katserl. Postanfialttn 1 Mark SS Pfg^ durch de» Briefträger frei in» Hau« S Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonneinent» werden angenommen. A»j«lge».AmrahNtt sür di, Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewahr. Preis sür dl« kleingrspaltene «3 mm breite Lorpu-zeUe 18 Psg. <Lokalprrl» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Lerlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle! Goethestraste VL — Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hühn»? in Riesa. Bekanntmachung. Betreffend Anmeldung zur Laudfturmrolle. Auf Grund des Gesetzes zur Abänderung des ReichSmilitärgesetzcS sowie des Gesetzes, betr. Acnderung der Wehrpflicht vom 11. 2. 1888, vom 4. September 1915 wird folgendes angeordnet: Die iin wehrpflichtigen Alter befindlichen ehemaligen Personen des BeurlaubtenstandcS, Jahrgänge 1869 bis mit 1895, die als dauernd garnisondienstunfähig fauch dauernd untauglich und ausgemnstert) bezeichnet waren, und im Bezirk der AmtShauptmannschaft Großenhain wohnhaft sind, haben sich in der Zeit von Sonntag» den 19. bis mit Sonntag, den 26. 9 15 unter Vorlegung ihrer Militärpapiere persönlich beim Bezirkskommando Großenhain, Schul« gasse 9 Pt, Zimmer Nr. 8, zu melden und zwar: Sonntags von 11—12 Uhr mittags und wochentags von 9—12 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nachmittags. Großenhain, am 15. 9. 15. Bezirkdkommau-o Grotzeuhaiu. Graf Holtzendorff, Oberst z. D. und Bezirkskommandeur. Die im Grnndbuche für Gröba Blatt 426 und 427 auf den Namen des Beamtens Wohnungs-Bauvereius in Gröba (Elbe), e. G. m. b. H. in Gröba eingetragene» Grundstücke sollen am 8. November ISIS, vormittags /.10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Grundstücke sind nach dem Flurbuche 11,9 und 11,1 Ar groß und auf 3885 M. und 4760 M. geschätzt. Es sind die Flurstücke No. 527 a und 524 des Flurbuchs für Gröba (Feld, Baustellen). Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 21. Juli 1915 verlautbarten BersteigerungSvermerkeS aus dem Grund buchs nicht ersichtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten onzmnelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des BersteigerungSerlöseS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehender Recht hat, muß vor der Erteilung deS Zuschlagr die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der BersteigerungSerlöS an die Stelle de» verstei gerten Gegenstände» tritt. Riesa, den 21. September 1915. Königliches Amtsgericht. In das hiesige Handelsregister ist auf Blatt 479, die Firma Oberlausitzer KieS- und Sandwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Riesa betreffend, heute eingetragen worden: Der Geschäftsführer Franz Kotik ist autzgeschicden, zum Geschäftsführer ist der Diplom-Ingenieur Erdmann Otto Curt Psanl in Berlin-Wilmersdorf bestellt. Riesa, den 18. September 1915. Königliches Amtsgericht. BekmtMiichW üie MtMist in Riest betreffend. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. September 1915 — abgedruckt in Nr. 205 deS Riesaer Tageblattes — geben wir bekannt, daß die dort als angemessen he» zeichnete» Butter-reife als Höchstpreise nicht anzusehen sind. Mit den Butterhändlcrn sind auf Grund der Verordnung deS Königlichen Sächsischen Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1915 Verhandlungen gepflogen worden. Diese haben zu folgendem Ergebnis geführt: 1. LanobuttSr darf nicht teurer verkauft werden als nut einem Zuschlag von 5 Pfennigen für das Stück (1/, Pfund) auf den Einkaufspreis. 2. Molkereibutter, aus nichtsächsischen Rohprodukten hergestellt, darf nicht teurer als 7°/, über dem nachgewiesenen Einkaufspreis verkauft werden. Die Preisverzeichnisse müssen genau erkennen lassen, ob es sich um Landbutter oder um ans sächsischen oder nichtsüchsischen Molkereien stammende Butter handelt. Die Einhaltung der Preise wird von Amtswegen überwacht werden. Zuwiderhand lungen werden nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bestrafung gelangen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. September 1915. Schdr., Orrtliches mid Sächsisches. Riesa, den 21. September 1915. —* Von günstigem Wetter begleitet, war das am Sonntag vom Turnverein Riesa verastanlrcte Som mer-Abturne n. 110 Turner und Schüler führten Keulenschwingen als Frei übungen vor. Diese und die nachfolgenden Mannschafts spiele zeigten so recht die Vielgestaltigkeit des Turnens und die Tatsache, daß in den Turnvereinen eine gute Jugend pflege getrieben wird. Ter 2. Vorsitzende des Vereins, Herr Kaufmann Bilke, forderte in längerer Rede mit markigen Worten die deutsche Jugend, vor allem die Tur ner auf, sich inr Jahn'schen Geiste weiter zn stärken, nm — wenn es sein müßte — wie ihre Väter oder Brüder im Felde, tapfer ihre Pflicht zu tun. Sein „Gut Heil" galt dem Deutschen Vaterlande, dein tapferen Heere, dem Kaiser, dem König, dem deutschen Volle. — Für die dem Turnen ZusHauenben war die Kühle des Tages weniger angenehm. — Am Abend vereinigten sich die Turner zu einer „Geselligen". Dabei ward auch der vielen im Felde stehenden Mitglieder besonders gedacht. —y Die fünfte Strafkammer des Kgl. Landgerichts ver bandelte am Montag zunächst gegen den 44 Jahre alten, aus Neusorge gebürtigen, in Neuw eida bei Riesa wohnen den Bahnbauarbeiter Heinrich Karl Scnnesch wegen wiederholten Nückfallsbetrugs. Der mehrfach mit Gefängnis und insgesamt mit 8 Jahren Zuchthaus vorbestrafte An geklagte stahl am 21. Juni dieses Jahres ans dem Lauch hammerwerke in Gröba zwei Bleiklnnipen im Werte von 26 Mk. Diese sind ihm wieder abgenommen worden. Das Ge richt ließ Milde walten und verurteilte Sennssch deshalb nur zu 8 Monaten Gefängnis, sowie 2 jährigem Ehren rechtsverlust. —MI. In letzter Zeit ist eine Anzahl deutscher Zivilgefangener, deren Freilassung auf diplomatischem Wege betrieben worden ist, aus Rußland, Frankreich und England nach Deutschland zurückgekehrt, ohne daß den be teiligten Amtsstellen davon Nachricht gegeben worden ist. Damit unnötige weitere Schritts für die bereits Freige kommenen unterbleiben und eine wirksamere Verwendung für die noch Festgehaltenen cintreten kann, ist es notwen dig, daß derName und der gegenwärtige Aufenthalts ort der freigekommenen Personen sowie der letzte Ort ihrer Gesänge »Haltung der Zentral-AuskuuftS- stelle für Auswanderer in Berlin oder der ihr anacschlossencn Öffentlichen Auskunftsstelle für Auswanderer m Dresden, Kanzleigäßchen, mitgeteilt werden. —LV. Die hohen Erwartungen, die an das vor einiger Zelt auf den Markt gebrachte und von der Landesanskunft für Volksernährung, Drcsden-A., Lüttichaustraße 3, Erd- S artancrbrot (Blutei- aven sich irr vollem Umfang »»» oci einem Zusatz von Liter ut auf 1 Kilogramm Brot 9 biS 10 Eiweiß (inlinern in der schweren Zeit deS Durchs üglichcs VolksnahrungSmittcl be- geschotz, dringend errrpfohlene S p Weißbrot) geknüpft wurden, hass erfüllt. Das neue Brot, das Lei Blu. ... Klogramm Brot den Eiweißgehalt von einem Pfund Fleisch) enthält, hat sich in der schweren Zeit des Durch haltens als ein ganz vorzügliches VolksnahrungSmittcl be währt und erfreut sich in den Kreisen, die es in ihren Familien eingeführt haben, auch in bezug auf Wohlgeschmack uud Bekömmlichkeit allgemeiner Anerkennung und Beliebt heit. Die Nachfrage in den Dresdner Bäckereien, die es zurzeit Herstellen, mehrt sich von Tag zu Tag und legt den lebhaften Wunsch nahe, daß nicht nur in Dresden selbst, sondern in allen größeren und kleineren Städten Sachsens, in allen Teilen unseres engeren Vaterlandes, wie im ganzen Reiche, möglichst viele Bäckereien das ,,Spartanerbrot" Her stellen und diese vorzügliche Nähr-, Sättiaungs- und Kraft quelle immer weiteren Kreisen der Bevölkerung erschließen möchten. Ganz besonders ist dies im Interesse aller körper lich Arbeitenden und im Interesse der Heranwachsenden Jugend, für die eine ausreichende, vollwertige, kräftige Er nährung unerläßlich ist, zu wünschen. — Die Landesaus- knnft für Volksernährung ist gern zn jeder näheren schrift lichen Auskunft an die Herren Bäckermeister und an sonstige Interessenten bereit. — Am 5. September ist ein mit Feldpost für das Ost- kccr beladener Eisenbahngiiterwcigen ans der Strecke Berlin—Thorn in Brand geraten. Als der Brand auf einer Station bemerkt wurde, hatte er bereits soweit um sich gegriffen, daß fast die Hälfte der Ladung, etwa 200 Briefbeutel mit rund 22000 Feldpostpäckchen, den Flammen zum Opfer gefallen waren. Ferner ist am 10. September in einem gleichfalls mit Feldpost für das Ostheer beladenen Eisenbahnguterwagen auf der Strecke Dresden—Breslau Feuer ausgebrochen. Da das Feuer bald entdeckt und gelöscht wurde, konnte die von der Post sammelstelle in Hamwver abgesandte, aus etwa 500 Brief beuteln bestehende Ladung bis auf 5 Beutel mit etwa 500 Feldpostpäckchen, die vernichtet sind, geborgen werden. Ein Teil der geborgenen Ladung, 54 Beutel, ist angebrannt. Nach dem Befunde ist in beiden Fällen Selbstentzün dung von Streichhölzern oder Benzin als Ur sache der Brände anzusehen. Auf das Verbot der Versen dung feuergefährlicher Gegenstände durch die Feldpost, wie Streichhölzer, Benzin, Äther, ist aus Anlaß früherer Brände wiederholt hingewiesen worden. Das Publikum wird er neut auf das dringendste ersucht, im Interesse der Allge meinheit und insbesondere unserer heldenmütigen Kämpfer im Felde die Versendung solcher Gegenstände durch die Post unbedingt zu unterlassen. Jede zur Kenntnis der Postbehörden gelangende Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot, die nach 8 367 unter 5 a Str.-G.-B. strafbar ist, wird gerichtlich verfolgt. . —KM. ES sind wiederholt an unsere Kriegsgefangenen im Auslande Drucksachen, wie Kataloge ustv. gesandt worden, deren Kenntnis für unsere Feinde wertvolle Auf schlüsse über unser Wirtschaftsleben geben könnte. ES ist dringend erwünscht, daß dte Versendung solcher Drucksachen und Mitteilungen ähnlicher Art an unsere Kriegsgefangenen im Auslande unterlassen wird. —* Der 20. sächs. Feuerwehrtag wurde am Sonn tag in Bautzen abgehalten. Nach einer Besichtigung der Bautzener Wehten und einer Löschübnng begann nachmittags 3 Uhr die Sitzung, an dec 200 Vertreter teilnahmen. Der VrrwaltungSvericht über die Jahre 1911 bis 1915 stellt fest, daß viel Arbeit geleistet wurde und daß sich das Feuer löschwesen gut entwickelt hat. Ein Antrag des Landes verbandes, die VezirkSvcrbänbe nach den amtshauptmann schaftlichen Hcewaltungsbezirken aozngrenzen, wurde nach kurzer Aussprache abgelehnt. Ein zweiter Antrag deS LandeS- ausschuffes, den Berufsfeuerwehren Sachsens durch einen von ihnen zn wählenden Vertreter Sitz und Stimme tm Landes- ausschuß zu gewähren, wurde angenommen. Der nächste Feuerwehrtag soll in Werdau abgehalten werden. — Frau Oekonomierat Sachße hat zur dauernden Erinnerung an ihren verschiedenen Mann, den Kgl. Sächf. Oekonomierat David Bernhard Sachße, dem Vezirksverbano Großenhain ein Kapital von 3000 Mk. mit der Bestimmung vermacht, daß diese Schenkung den Namen „Oekonomie rat Sachtze - Stiftung" erhält und die Zinsen davon zur Linderung der Not von Bezirkseingesessenen und zur Förderung ihrer Erwerbstätigkcit, vor allem auch in den Fällen, wo die Notlage auf den Krieg znrückzuführen ist und nicht von anderer Seite genügende Unterstützung ge währt wird, Verwendung finden sollen. In ersterer Linie sollen hierbei Personen, die ihren Wohnsitz in der Kirchfahrt Mersckwitzoder ihrer näheren Umgebung haben, in zweiter Linie die Mitglieder der übrigen Landgemeinden und GutS- bczirke der AmtShauptmannschaft berücksichtigt werden. — Frau Kronprinzessin Cecilie erläßt folgen den Aufruf: Es liegt nur am Herzen, nachdem mir in der Geburt meines Kriegstöchtecchens ein Heller Sonnenschein durch Gottes Gnade beschert wurde, unbemittelten Frauen, die während der Dauer des Krieges einem Kinde das Leben geben und deren Männer zur Zeit im Heeresdienst stehen, zu helfen und ihre Not zn lindern. Ich fordere deshalb durch diesen Aufruf alle diejenigen deutschen Frauen ans, welche ebenfalls durch ein Kriegskind gesegnet wurden und denen es ihre Mittel erlauben, sich mir in diesem Werk der Nächstenliebe anzuschließen. — Beiträge für diese auch vom sächsischen Ministerium des Innern genehmigte Sammlung werden unmittelbar bei der Diskontogesellschaft, Potsdam, Nauener Straße 34 a, für das Konto „Kriegskinderspendc deutscher Frauen" angenommen. Jeder gütigen Geberin wird durch Vermittlung der Privatkanzlei der Dank Ihrer Kaiserlichen Hoheit, sowie eine Bestätigung über den Ein gang der Spende zugehen. Alle Nnterjtützttngsgesttche sind mit der Bezeichnung „Kriegskinderspende" an die Privat kanzlei der Frau Kronprinzessin, Potsdam, Neuer Garten, zu richten, von wo ans die Bearbeitung der Eingaben erfolgt. — Aus Grund der Paragraphen 4 und 9 Ziffer l> des Gesetze? über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 haben die stellvertretenden Kommandierenden Generale des 12. und 19. Armeekorps für den Bereich des Königreichs Sachsen folgendes angcordnet: Die Herstellung von Schmuck- und GebrauchSgcgcnständen aus kup fernen Führungsrinaen von Artilleriegcschossen, sowie das Feilbieten solcher Gegenstände und die Aufforde rung zur Einsendung van FührnngSringen wird verboten. Wer das Verbot übertritt, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre bestraft. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. ---ES besteht vielfach die Ansicht, daß gefallene Soldaten mit allem, was sie bei sich tragen, der Erde übergeben werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Sämt liche Gegenstände, wie Uhr, Taschenmesser, Bücher, Geld, Briese, Ringe usw. werden dem Toten abgenommen, genau verzeichnet, gesammelt und den Hinterbliebenen zugesandt. Für diese Arbeit besteht bei der Generalmilitarkasse in. .....
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