Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-24
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«nkr A«r»ig»r MrblM m» Alyrkga). .-LT». Arntsölatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat GrVba. AAA. Freitag, 24. September 1V1S, avendS. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend«'/,? Uhr mir Ausnahme der Sonn- und Festtage. veznzSprtt«, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« filr die Nummer de« Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und inr voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 40 wm breite Grundschrist-Heile (7 Silben) 18 Pf., Ortspreis 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ivrechend höher. Nachweisung«- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. «eschäftSstellt: V«ethestratzk üv. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ueber die /I»»vkl»gn«kin«, 8I«I8«p§Iivt>- und KbU«-«i»ung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Rupf««», und Roinnivlr«! sind neue, insbesondere wegen der freiwilligen Ablieferung von den früheren abweichende Bestimmungen erlassen worden, wobei auch die Frist zur freiwilligen Ablieferung derartiger Metalle verlängert worden ist. Der für Sonnabend, den 25.-dieses Monats angesetzte 8dn»I>in«1«i»inin für freiwillig angebotenes Metall findet nivkl statt. Ueber die weitere Regelung der Angelegenheit erfolgt Bekanntmachung. Großenhain, den 23. September 1915. Die Königliche Amlshauptmannschast. LtiÄliMng dkl Frist W sktMÜW Abgabe »Sil Metalle« betr. Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 23. September 1915 — ab gedruckt in Nr. 221 des Riesaer Tageblattes vom 23. September 1915 — geben wir hier mit bekannt, daß die Bekanntmachung der stellv. Generalkommandos des XII. und XIX. Armeekorps vom 30. Inti 1915, betr. Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Rein nickel, nochmals veröffentlicht und bereu Inhalt zum Teil erneuert worden ist. Die neu« Selrennlinavkung (weiße Bekanntmachung nut rotem Doppelstreifen) wird in den nächsten Tagen in der Polizeiwache, im Nathause, im GaS- und Wasserwerke, im Schlachthofe auSgehängt und an den Plakattafeln angeschlagen werden. Ihre Durchsicht wird hiermit jedem dringend anheim gegeben. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach der neuen Bekanntmachung die Frist zur freiwilligen Ablieferung derjenigen MetallgegenftSnde, die freiwillig abgeltefert werden dürfen, bis znm 18 ORSol»»«» 1818 verliingrrt worden ist, und datz die Sammelstelle (Stadlbauamt) bi- dahin zur Annahme von freiwillig abzuliefernden Gegenstünden wochentügltch von vormittags 9 bis nachmittags 1 Nhr geöffnet bleibt, 2. durch die am Schlüsse der Bekanntmachung des Generalkommando- abgedruckten „Znsiktze" der Kreis derjenige« Metallgegenstüude, die freiwillig abgeliefert werden dürfen, er weitert worden ist und 3. die 8nin«18u«g der Segeoftiinde von 8»«n 17. Vttodwn 1818 nunmehr i»vvi>K«unauii'Ir««in und daher m«e«LlrIo» ist. Riesa, den 24. September 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Freibank Zeithain. Souuabend vormittag von 6 Uhr ab gelangen ca. 120 Pfund Rindfleisch, gekocht, zum Verkauf. Pfund 50 Pfg. Der Semeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 24. Septeniber 1915. —* Mit dein eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Reservist Alexander Haupt, Sohn des Herrn Oswald Haupt, hier. —* In der sachsischenVerlustliste Nr. 199 (aus gegeben am 23. September 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 104, 106, 139,177,179,181,182,183,192; Reserve-Regimenter Nr. 100, 242, 245; Landwehr-Regimenter Nr. 100, 106; Ersatz-Regimenter Nr. 32, 40; Landwehc-Ersatz-Negiment Nr. 5, Landweür-Vrigade-Ersatz-Bataillvn Nr. 47; Regi ment Nr. 354, Landwehr-Brigade-Ersatz-Bataillon Nr. 48; Ersatz-Bataillon: Ersatz-Regiment Leimbach-Zerener, Re serve-Regiment Nr. 104; Jäger-Bataillon Nr. 13. Kavallerie: Karabinier-Regiment; Ulanen Nr. 17, 21; Reserve-Ulanen; Husaren Nr. 19, 20; Reserve-Husaren; 2. Landsturm-Eskadron, XU. Armeekorps. Fuß ar- tillerie: Regimenter Nr. 12, 19; Bataillon Nr. 58; Reserve-Bataillon Nr. 12, 19, 27; Landwehr-Bataillon Nr. 19; Ersatz-Bataillon, Regiment Nr. 12: Batterie Nr. 123. Preußische Verlustlisten Nr. 330, 331. Bayerische Verlust- Ufte Nr. 222. Würtembergische Verlustlisten Nr. 269, 270. Kaiserliche Marine, Verlustlisten Nr. 47, 48, 49. — Zu der kürzlichen Veröffentlichung über den Nach laß gefallener Soldaten wird von zuständiger Stelle rmtgeteilt: Es ist nicht möglich, in allen Fällen den Nachlaß der Gefallenen zu bergen. Vielmehr muß häufig infolge Kindlichen Feuers oder sonstiger Umstände die Beerdigung derart beschleunigt werden, daß die Ab- nähme der Erkennungsmarken und Nachlaßsachen unmög lich ist. Die Aushändigung der Nachlabsachen erfolgt, so fern sie den Angehörigen mcht unmittelbar vom Truppen teil zugesandt werden, einzig und allein» für preußische Heeresangehörige durch die „Zentralstelle für Nachlaßsachen im Preußischen Kriegsministerinm" in Berlin, für bayrische durch das „Nachwersebureau des Könial. Bayr. Kriegs ministeriums, Abteilung für Nachlaßsachen", in München, für württembergische durch die .Stellvertretende Intendan tur des 13. Armeekorps" in Stuttgart. Die Schaffung einer Nachlaßzentrale für die Angehörigen des Sächsischen Heeres steht bevor. (Amtlich.) — Zur LagederElbeschiffah rt wird geschrieben: Der Wasserstand der Elbe am Aussiger Pegel ist auf etwa V. Meter unter Vollschiffigkeit angelangt. So ist die Lade fähigkeit der Schiffahrt beschränkter geworden, denn auch für die Bergfahrt von Hamburg aufwärts hat man die Tauchtiefe auf zunächst 1.50 m herabgesetzt. Das Verla dungsgeschäft aus Böhmen bewegt sich im bisherigen Rahmen, in der Hauptsache liegen also Braunkohlentrans- porte vor. die sich zu bisherigen Frachten unter Limu- rechnung der Staffelzuschläae nach dem jeweiligen Wasser stande abwickeln. An der Mittelelbe ist das Verladungs geschäft sehr flau; die Privatschiffahrt hat, soweit sie auf den freien Markt angewiesen ist, wenig Beschäftigung, und so kommt die Talfracht nach Hamburg nicht über 7 bis 8 Pf. pro Zentner. Auch das Hamburger Berggeschäft hat sich in seiner Flaubeit nicht geändert: demzufolge haben die Frachten niedrigen Stand, und es ist nach Magdeburg mit 1 Mk. 40 Pf., nach Dresden mit 3 Mk., für Kohlen nach Berlin mit 2 Mk. pro Tonne anzukommen. — Auf eine Eingabe des ReichSverbandLs deutscher Ga st wirte an das Reichsamt des Innern, die auf die erheblichen Verluste des Gastwirtsgewerbes durch Lanzverbot, frühere Polizeistunde und Alkoholaus schankbeschränkungen -tnweist, erfolgte folgender ministerielle Bescheid: „Schäden der von Ihnen angemeldeten Art, die sich als allgemeine wirtschaftliche Beeinträchtigungen als Wirkung und Folge des Krieges darstellen, treffen nicht das Gastwirtsgewerbe allein, sondern machen sich leider in ähnlicher Weise auch bei allen anderen Erwerbskreisen be merkbar. Bei dem großen Umfange derartiger Erwerbsbe einträchtigungen wird sich eine Endschädigung oder Hilfe von Reichs wegen kaum ermöglichen lassen. Ihre an den Bundesrat gerichtete Eingabe ist dort vorgelegt." — Die Kriegs-Roüstosf-Abteilnng des Kriegsministeriums teilt mit. daß fertige Jagd munition einschließlich Flobert-Murntion und leerer Patronenhülsen mit Zünd hütchen nicht der Beschlagnahme nach Klasse i der Übersichts tafel zur „Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung - Ost l 1./8. 15. X » x unterliegt. —* Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Der Bundes rat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Verordnung zur Fer »Haltung unzulässiger Personen vom Handel beschlossen, die eine Ergänzung der bestehenden Vorschriften Über Höchstpreise gegen übermäßige Preissteige rung usw. darstellt. Nach der neuen Verordnung haben die Behörden unzuverlässigen Personen den Betrieb des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfes und des Kriegsbedarfes zu untersagen. Der Reichskanzler und die Landeszentralbehörden können ferner den Beginn eines der artigen Handelsbetriebes von einer Erlaubnis abhängig »lachen. Bei der Feststellung der Tatsachen, welche die Un- zuverlässigkeit darin», sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Höchstpreise gegen übermäßige Presssteige rung usw. besonders zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der genannten Vorschriften wird ferner dadurch erheblich gesteigert, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die Verord nung gegen übermümge Preissteigerung und gegen einzelne Bestimmungen des HöchstpreiSgesetzes nunmehr neben Ge fängnis auch die schwere Strafe der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zugelaffen ist. Auch kann bei den erwähnten Zuwiderhandlungen gegen das Höchstpreisgesetz die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bc- kanntgemacht werden, wie dies in der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung vorgesehen ist. —* Von zuständiger Seite wird uns geschieben: Be kanntlich sind durch Verfügungen der Militär-Befehlshaber Höchstpreise für Benzol, Solventnaphta usw. festgesetzt. Eine solche Festsetzung von Höchstpreisen bedeu tet, daß die dem Verkäufer von Benzol zn gewährende Gegenleistung, in Geld ansaedrückt, eine bestimmte Summe nicht übersteigen darf. Wenn ein Verkäufer sich neben einem Kaufpreis, der den Höchstpreis erreicht, andere geld werte Vorteile ausbedingt, so überschreitet er die Höchst- Preisbestimmungen ebenso wie der Verkäufer, der sich einen den Höchstpreis übersteigenden Kaufpreis ausbedinat. Nun ist bekannt geworden, daß BenzolgewinnungSanstalten zum Abschluß von Verträgen auffordern, in denen der Kaufpreis allerdings nicht den Höchstpreis überschreitet, ihn sogar häufig nicht erreicht, in dem aber die verkaufende Benzol gewinnungsanstalt dem Käufer die Übernahme der Ver pflichtung zumutet, auf lange Zeit nach Friedensschluss zu einem vorher festgelegten Preise Benzol zu beziehen. Offen bar geht die BenzolgewinnungSanstalt dabei von der Er wägung aus, daß nach Friedensschluss der Beuzolpreis stark sinken wird. Da in einer solche» vom Käufer übernomme nen Verpflichtung unter Umständen ein dem Verkäufer ein geräumter geldwerter Vorteil erblickt werden kann, der unter Hinzurechnung des Kaufpreises den Höchstpreis über schreitet. würde sich die BenzolgewinnuugSanstalt und eben so der Käufer der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Überschreitung der Höchstpreise aussetzen. Daher kann nur dringend vor der Eingebung solcher Verträge ge warnt werden Oschatz. Zu einem Geschä tsmann in Wendishain kam am 17. dieses Monats ein angeblicher Geschäfsreisender, der vorgab, in Döbeln wohnha t zu sein und für eine Dresdner Zigarettenfabrik zu re sen. Er überredete den Geschäftsmann zu einer Bestellung auf Zigaretten und prellte ihn um einen Betrag von 40 Mark. Obersohland. An Blutvergiftung gestorben ist hier der Auszügler Hermann Ullrich. Er hatte sich nur eine geringe Verletzung am Arm zuaezogen. Schandau. Se. Majestät der König begab sich am Mittwoch nachmittag nach Sebnitz und von oa aus aus einige Tage in das Jagdgebiet im Kirnitzschtal. Se. Mai. hat Aufenthalt am Zeughaus genommen und begibt sich von dort aus in die angrenzenden Staatsforstreviere, um auf den Anstand auf Hochwild zu gehen. Zwickau. Ein gerichtliches Nachspiel fand gestern ein Mmiliendrama, das sich am 24. Juli in Auerbach bei Zwickau abgespielt hatte. Dort war die Bergarbeitersehe- frau Martha Oertel geb. Brückner, Mutter von fünf Kin dern, nach einem heftigen Streite mit ihrem Manne, wobei dieser sie geschlagen hatte, in selbstmörderischer Absicht mit ihrem jüngsten, i'/> Jahre alten Kinde in einen nahen Teich gesprungen. Von hinzukommenden Leuten war die Mutter gerettet worden, während das Kind bereits ertrunken war. Sie hatte sich nun gestern wegen Totschlags vor dem hie sigen Schwurgericht zu verantworten, wurde aber von den Geschworenen als nicht schuldig befunden und vom Gericht freigesprochen. Sie hat die Tat zweifellos in einer Art Sinnesverwirrung begangen. Elstra. Hier brannte im naben Ossel das dem Wirt- schaftsbesitzer Robert Lau gehörige alleinstehende Seitenge bäude, das von dem ledigen Fabrikarbeiter Emil Frenzel bewohnt wurde, nieder. Durch Vermutungen glaubte man, Frenzel sei der Brandstifter, er war vor dem Brande noch gesehen worden und war dann verschwunden. Frenzel war körperlich gebrechlich und hatte wenig Verdienst. Als der Brand gelöscht war, wurde er durch die Polizei hinter der Esse verkohlt aufgefunden, wahrscheinlich hat er sich selbst entleibt. Alle Umstände lassen darauf schließen, daß Frenzel dieses unselige Handeln in vollem Lebensüberdruß begangen hat. Neugersdorf. Ter Wirt des Gasthauses „Friedrich- August-Bad" legte kurz vor Weihnachten 1914 in seinem Lokale eine nahezu drei Quadratmeter große Eichenplatte auf, in deren Mitte,das Eiserne Kreuz mit dem Spruche- „Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts irr der Welt" zum Ausnaaeln vorgezeichnet war. Mit der Zeit ließen 11 hiesige Vereine, welche in dem Gasthause verkehrten, auf dieser Platte ihre Vereinszeichen, Wahlsprüche, Namen und dergleichen auSnageln, unter ihnen der Turnverein E. V., welcher — entsprechend einer Anregung des Geheimrats Götz — auf ihr die vier X ausnageln ließ. Für jeden Sin gel waren 2 Pfennig zn zahlen. Bisher sind über 37 500 Stifte genagelt, welche die Summe von 750 Mk. erbrach ten. Doch fit auf der gesamten Platte noch Platz für einige hundert Nägel. Wenn alles auSgenagelt ist, soll die Tafel mit einer Glasplatte überdeckt und als Platte für einen Stammtisch verwendet werden. Die Erträgnisse sollen dem Roten Kreuz zufließen. Leipzig. Das hiesige Polizeiamt erläßt auf Veran lassung des hiesigen Generalkommandos ei» Verbot gegen den zurzeit hier wie anderwärts schwunghaft betriebenen Wahrsaaeschwindel. Seine Opfer sind meist Kriegerfrauen, deren Männer im Felde stehen. Besonderes Aergernis hat das dreiste Treiben einer Frau in L.-Schleußig erregt, die den leichtgläubigen, massenhaft zu ihr kommenden Krieger frauen für ihre „Wahrsagungen" 50 Pfg. abnimmt, und das in Zeiten der Teuerung, wo von einer armen Mutter mit jedem Pfennig gerechnet werden muß! Hier wird hoffent lich die Polizeibehörde gleich mit Hoststrafe einschreiten. Wie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite