Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-01
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«rrd A«r»rg»r MeblM Md AWchch. rckgramm-Sdresi« 61««nipwchsta» .ra,«»l«tt m.s» Vr.». für die König!. ArntShaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 228. Freitag, 1. Oktoter ISIS, avenls. 68. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends'/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus ober bei Slbholung am Schalter brr Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,1V Mark, monatlich 7V Pf. Anzeigen für tue Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen: ein- Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. Ivrechend höher. NachweisungS- und Vermittelungsgebühr 2V Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «inaezogen werden muß oder der Auftraggeber in " Konkurs gerät. Zahlungs-und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der SLe". ' Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa,- für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. GeschSftrsteHe: Gemetuöeamt. Verzinsung der Einlagen vom Tage der Einzahlung ab bis zum Tage der Rückzahlung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montag»—Freitags 8—1 u.3—5Uhr. Sonnabend»8—1 Uhru.2—3Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Landsturmrollenanmeldung betreffend. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Zivilvorsitzcnden der Königl. Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Großenhain vom 22. September 1915, abgedruckt im Riesaer Tageblatt vom 27. September 1915, werden hiermit alle in der Stadt Riesa aufhältlichen Angehörigen des Landsturms I. Aufgebots, die in der Zeit vom 30. Mai bi- SO. Sehtember 1898 geboren find, aufgefordert, sich in der Zeit vom 4. bis 9. Oktober 1915, vormittags 8 bis 1 Uhr im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14, zur Laudsturmrolle anzumeldeu. Bei der Anmeldung, die persönlich zu erfolgen hat, ist ein Geburtsschein Vorzulegev, der von dem für den betreffenden Geburtsort zuständigen Standesbeamten kostenlos aus- gestellt wird. Sollten noch Laudsturmpflichtige anderer Jahrgänge vorhanden sein, die sich noch nicht augemeldet haben, so werden auch diese hiermit nochmals ausdrücklich aufgeforderr, sich nachträglich -sofort zur Aufnahme in die Landsturmrollcn anznmeldcn. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden auf Grund der gesetzlichen Be stimmungen bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. September 1915. Erdm. — Das K. S. Mil.-Verordn.-Blatt veröffentlicht einen vom Chef des Preußischen Militärkabinetts herausgcgebenen Erlaß des Kaisers, daß Eiserne Kreuze, die an An gehörige des Heeres, welche in Gefangenschaft geraten sind, vor ihrer Gefangennahme verliehen wurden, aber nicht mehr ausgehändiat werden konnten, den Ersatztruppenteilen mit dem Befehl zugesandt werden sollen, den Angehörigen der Kriegs- gefangenen von der Verleihung Mitteilung zu machen, damit diese die letzteren ihrerseits benachrichtigen können. Die Dekorationen selbst sollen bis zur Rückkehr der De korierten aus der Gefangenschaft bei den Ersatztruppenteilen aufbewahrt werden. Die Verleihung des Eisernen Kreuzes während der Gefangenschaft für vorher erworbene Ver dienste darf nicht erfolgen. — Mit Genehmigung des Königs ist auch bei Verleihung sächsischer Kriegsauszeichnungen hiernach zu verfahren. —* Von jetzt ab können nach der Türker allgemein auch offene Briefsendungen in türkischer Sprache zur Postbesörderung aufgeliefert werden. —* Anfang Oktober erscheint eine neue Nummer des Postblatts, das eine Beilage zum Reichsanzeiger bildet, aber auch für sich bezogen werden kann. Im Vostblatt, das im Reichs-Postamt zusammengestellt wird, sind die wichtig sten Versendungsbedingungen und Tarife für Postsendungen aller Art, sowie für Telegramme enthalten. Auch die feit dem Erscheinen derv orangegangenen Nummer (Anfang Juli) etngetretenen Aenderungen wird in der neuen Nummer durch besonderen Druck (Schrägschrift) hingewiesen. Das Postblatt kann auch neben anderen, umfangreicheren Hilfs mitteln für den Verkehr mit der Post und Telegraphie (Postbücher, Post- und Telegraphennachrichten für das Pu blikum usw.) mit Vorteil benutzt werden, weil es diese bis auf die neueste Zeit ergänzt. Der Bezugspreis des Post blatts beträgt für das ganze Jahr 40 Pf., für die einzelne Nummer 10 Pf. Bestellungen werden von den Postanstalten entgegenaenommen. —* Das Reichspostamt veröffentlicht folgende Bekannt machung: Die durch die ungünstigen Äeförderungsverhält- niffe herbeigeführten Anhäufungen von Postsachen auf den östlichen Kriegsschauplätzen haben leider noch nicht behoben werden können. Im Einvernehmen mit der Heeresver waltung wird daher das Verbot der Annahme und der Beförderung privater Feldpostbriefe (über 50 Gramm- Päckchen) an die Truppenanaehörigen der Ostarmeen bis einschließlich 5. Oktober verlängert. Hiernach unzulässige Sendungen werden den Absendern znrückgeaeben werden. Der Staatssekretär des Reichspostamtes. Kratke. Dresden. Oberbürgermeister Geh. Rat v. l)r. Beutler schied bekanntlich mit dem gestrigen Tage aus seinem Amte nnd infolgedessen auch ans der Ersten Sächsischen Stände kammer. Seine Stelle im Landtag nimmt von heute an der neue Dresdner Oberbürgermeister Oberverwaltungsge richtsrat a. D. Blüher ein, der bis zur Mederlegnna seines Mandats am vergangenen Montag Mitglied der Zweiten Sächsischen Ständekammcr war. l>r. Beutler befindet sich zur Zeit auf Erholungsurlaub in Wiesbaden, von wo er am 10. Oktober zurückkehren wird. Er tritt, wie erinnerlich sein wird, mit dem heutigen Tage in den Aufsichtsrat der Dresdner Bank ein. Gestern vormittag verabschiedete sich OberverwaltunaSgerichtSrat Blüher vom Präsidenten und den Räten des Oberverwaltungsgerichts; eine besondere Ab schiedsfeier fand nicht statt. Königstein. Das Offiziersgefangenenlager der Fe stung wurde am 28. September durch ein Mitglied des russischen Roten Kreuzes einer Besichtigung unterzogen. Die Dame war begleitet von einem dänischen Arzt und einem Mitgliede des preußischen und sächsischen KrlegSministeri- umS. Bereitwilligst wurde ihr alles gezeigt, was sie zu sehen wünschte, und über alles Aufschluß erteilt, was sie wissen wollte. Nach mehrstündigem Aufenthalte auf der Festung erfolgte die Rückfahrt mittels Wagen unter dem AbschiedSwtnken der russischen Offiziere, die oben an dec Festungsrampe vollzählig Aufstellung genommen hatten. Zittau. Eine Warnung an die Händler mit Petroleum erläßt die hiesige Königliche AmtShauptmann- schast: „Es ist bekannt geworden, daß in manchen Orten die Verkäufer von Petroleum im Kleinhandel die Abgabe von Petroleum an andere Personen als solche, die auch andere Lande sächsischer Gemeinden überweisen kann. Durch Bar kauf können aber nnr Buchforderungen mit März, September- Zinsen begründet werden. Die Eintragung von Forde rungen und deren Verwaltung erfolgt gebührenfrei, nahezu kostenlos ist der Zinsenbezug im Giro-, PostüberweisungS- und Scheckverkehrs, ebenso genießen die in Schujldbuchauge- legenheiten vorkommenden Rechtsgeschäfte weitgehende Stem pel- und Gebührenfreiheit. Staatsschuldbuchsorderungen können auch ganz oder teilweise im Lombardverkehre ver pfändet werden. Außerordentlich erleichtert wird die Ver fügung über Buchforderungen in Todesfällen, wenn, man eine zweite Person neben dem Gläubiger eintragen läßt, die nach dessen Tode der Staatsschuldbuchverwaltung gegen über die Gläubigerrechte auszuüben befugt ist. Vereinfacht ist auch der Nachweis der Erbberechtigung. Besonders eig net sich das sächsische Staatsschuldbuch zu solchen Ver mögensanlagen, bei denen es auf Sicherheit, Bequemlichkeit und Billigkeit ankommt. Daher ist namentlich Vormün dern, Verwaltern von Stiftungen und sonstigen Vermögens massen, ferner solchen Verwaltungen, die einen stetigen Charakter tragen, oder bei denen gewisse Vermöaensteile eine feste Anlage bilden, z. B. Sparkassen und Versicherungs anstalten öffentlicher und privater Art, die Benutzung des Staatsschuldbuchs zu empfehlen. Auskunft in Bezug auf das Staatsschuldbuch erteilen bereitwillig die Staatsschul denbuchhalterei in Dresden, Ständebaus, Augustusstraße (Geschäftszeit werktags von 8 bis 3 Ubr), sowie außerhalb Dresdens die Zahlstellen für Buchschuldzinsen (Lotteriedar- lehnskasse in Leipzig, Hauptzollämter in Chemnitz, Plauen und Zwickau sowie die Stationskaffen der Sächs. Staats eisenbahnen mit Ausnahme derjenigen in den genannten 5 Städten). Diese Dienststellen verabfolgen unentgeltlich ein Merkblatt, das alles Wissenswerte über das Staats schuldbuch und den Zinsenbezug enthält, ferner ausführliche amtliche Nachrichten hierüber sowie Vordrucke nebst Mustern zu Anträgen und füllen auf Wunsch Anträge ciuS. Das Merkblatt und Vordrucke nebst Mustern zu Anträgen können auch bei den Reichspostanstalten in Sachsen unent geltlich bezogen werden. — Zur Beseitigung von Zweifeln wird vom Kriegs ministerium daraufyingewiesen, daß Fahnenjunker nur bei den Regimentern usw. des Friedensstandes oder deren Ersatztruppenteilen eingestellt werden dürfen. Reserve- und Landwehr-Formationen, zu denen auch die später ge bildeten, den Zusatz „Reserve" oder „Landwehr" nicht führenden Regimenter zählen, haben nicht die Berechtigung, junge Leute als Fahnenjunker einzustellen. — Das sächsische Kultusministerium hat unter dem 17. d. M. an die BczirkSschulinspektioneil u. a. folgen des verordnet: „Während der Krieg in den ersten Mo naten vielfach erneu günstigen Einfluß auf die sittliche Führung der Schuljugend ausgeübt hat, sind in neuerer Zeit wiederholt ernste Klagen über anstößiges Verhalten insbesondere der männlichen Jugend an verschiedenen Orten laut geworden. Geklagt wird über aufsichtsloses Umher treiben und lautes Schreien auf den Straßen, über unehr- erbietiges Benehmen gegen Erwachsene bei Zurechtwei sungen, über Mangel an Rücksicht auf ältere Personen und Kriegsbeschädigte bei Benutzung dec Straßenbahnen, über mutwilliges Zerschlagen von Flascheir, durch das nicht nur Werte vernichtet werden, sondern auch Gefahren für Men schen und Tiere entstehen können, über Zunahme von Feld- und Gartendiebstählen, sowie andere Vergehen, die zu gerichtlicher und polizeilicher Bestrafung führen. Die Ursache dieser bedauerlichen Erscheinungen ist namentlich darin zu suchen, daß viele Familienväter im Felde stehen und deshalb die straffe häusliche Zucht fehlt. Dazu kommt, daß die Kinder infolge der in vielen Orten notwendig ge wordenen Einschränkung des -Schulunterrichtes viel mehr freie Zeit als sonst haben, die zum Müßiggang und zu mancherlei Verfehlungen verleitet, sowie daß leider auch im Kriege die Schundliteratur und der Besuch ungeeigneter Kinovorstellungen ihren unheilvollen Einfluß geltend machen Die Jugend soll sich des großen Ernstes der Zeit, in der mir stehen, voll bewußt werden und sich durch tadelloses Verhalten der Opfer würdig erweisen, die unsere Helden auch sür sie bringen. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 1. Oktober 1915. —* An die Angehörigen der Feldformationen des 2. Pionier-Bataillons Nr. 22 find im weiteren Ver laufe des Feldzuges noch folgende Auszeichnungen verliehen worden: Bronzene Friedrich-August-Medaille: Gefreiter Lauschke: Eisernes Kreuz 2 Kl.: Offiz.-Stellv. Ruppe, Feld webel Weber, Unteroffizier Hebig, Kirmse, Thümmler, Vize- seldw. Koch, Gefreiter Mtner, Kühnel, Gesr. d. R. Wink ler, Meyer, Niemand, Pion. Steinbrücker, Kunath, Pion, d. R. Herrmann, Hausmann. —*Festgeno m men und der Militärbehörde über geben wurden von der hiesigen Polizei zwei Militärper sonen, die wegen Fahnenflucht steckbrieflich gesucht wurden. Ferner wurde eine Frauensperson wegen Uebertretung des 8 361' in Haft genommen. — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird geschrie ben: Die Wafferverhältniffe der Elbe haben sich im Laufe der letzten Woche verringert, in Böhmen steht das Wasser bald '/« Meter unter Vollschrffiakeit und so ist auch am un teren Laufe die Tauchtiefe beschränkt, ab Hamburg nach Havelost derzeit 1,50 Meter, nach Magdeburg 1.45 Meter. Der Umschlagverkehr in Böhmen wird durch die wieder verschlechterte Wagengestelluna sehr beeinflußt und so er reichen die Verladungen von Braunkohlen nicht entfernt die Hälfte sonstiger Zeiten. Kahnraum ist in Böhmen zur Ge nüge vorhanden und die Grundfracht für Braunkohlen er hebt sich nicht über den bisherigen Stand von 260 Pf. pro Lonne Magdeburg, 360 Pf. Unterelbe neben Staffeln nach Wasserstand. In den geschäftlichen Verhältnissen an der Mittelelbe hat sich keine Aenderung besonderer Art voll zogen, und auch das Hamburger Berggeschäft ist unverän dert flau; letzte Frachten u. a. Magdeburg 14 Pf., Dresden 30 Pf., Kohlen Berlin 20 Pf. für 100 tg. Die Obstver ladung aus Böhmen wird als sehr rege bezeichnet. — Vor der Königl. Prüfungskommission für Einjährig- Freiwillige in Dresden haben unter Vorsitz des Oberre- gterungsrats Dr. Gottschalck in der Zeit vom 30. August bis 25. September die diesjährigen Her bst Prüfungen fürdeneinjährig-freiwilligen Dienst stattge funden. Es lagen insgesamt 74 Anmeldungen vor. 7 An gemeldete zogen ihre Gesuche wieder zurück, 1 Angemeldeter erschien nicht zur Prüfung. 66 junge Leute wurden geprüft, 25 haben die Prüfung bestanden. —* In der sächsrschenVerlustliste Nr. 202 (aus- aeaeben am 30. September 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 103, 105, 133, 134; Reserve-Regimenter Nr. 103, 104, 244: Ersatz-Regiment Nr. 24; Ersatz-Bataillon, Landwehr-Regi ment Nr. 101; Reserve-Jäger-Dataillone Nr. 13, 25, 26; Feldartillerie: Ersatz-Abteilmm, Regiment Nr. 32; Reserve-Regimenter Nr. 53, 54. — Preußische Verlustlisten Nr. 336, 337; Bayerische Verlustliste Nr. 224; Württem- bergtsche Verlustliste Nr. 274. —* Die Benutzung des sächsischen Staatsschuld buchs zur Eintragung dreiprozentiger sächsischer Rente macht stetige Fortschritte. Eingetragen waren je am 30. September 1911: 130 Millionen, 1912: 145 Millionen, 1V13: 170 Millionen, 1914: 206 Millionen und 1915: 217 Millionen Mark, sonach jetzt rund 26,63 v. H. der ein- tragSfähiaen Staatsschuld. Immerhin scheinen die großen Vorteile des Staatsschuldbuchs noch zu wenig bekannt zu sein oder nicht gebührend gewürdigt zu werden. Wer das Staatsschuldbuch benützt, ist gesichert gegen Verluste durch Verbrennen, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen oder ZinSboaen. Staatsschuldbuchfor derungen werden erworben: ») durch Einlieferung von StaatSschuldoerschreibungen über 3prozentige sächsische Rente nebst Zubehör bei der Staatsschuldenbuchhalterei in Dresden oder den am Schluffe bezeichneten Zahlstellen für Buchschuldzinsen; d) durch Einzahlung baren Geldes bei einer dieser Dienststellen oder bei der Jinanzhauptkasse in Dresden, der man Geld aber auch auf ihr Postscheckkonto (Leipzig Nr. 6295) oder auf ihre Girokonten bei der Reichs bank, der Sächsischen Bank zu Dresden und beim Girover- Fleischverkauf in Gröba. Am Sonnabend, den 2. Oktober 1915, von nachmittags 2 bis 7 Uhr, wird im Grund stück Altrockstraße 32 wieder Flcischdauerware verkauft. Zum Verkauf gelangt Schinken, Rauchfleisch, sowie harte Dauerwurst. Die Abgabe der Flcischware erfolgt nnr an hiesige Einwohner gegen Vorlegung der BrotauSweiSkarten. Der Gemetndevorstavd zu Gröba. Spsnle«»» kii-üks. Unter Garantie der Gemeinde. TinsSu«»: 3'^» Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. AnSgabe von Kontrollmarken.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite