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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-06
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1915
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Riesaer K Tageblatt «8. Jahr« Mittwoch, 6. Oktober IMS, abends Lt. Weiden-Verpachtung. Die diesjährige Weidcnnutzung des Rittergutes Riesa ist zu verpachten. Nähere Auskunft erteilt Administrator Lehmann in Ricsa-Nöhlis. Angebote erbitten wir unS bis 11. Oktober d. I. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. September 1915. Kraftfahrzeuge. Im Auftrage der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden werden die Eigentümer der nach dem 14. März 1915 zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen erneut zn- gelassenen Kraftfahrzeuge darauf hingewiesen, 1. daß das Mituehmen von Personen, die an dem Zwecke, zu dem ein Fahrzeug zu gelassen worden ist, nicht beteiligt sind, insbesondere von -Familienangehörigen nicht weiter zulässig ist, und daß die Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft vom 29. März 1915 — vergl. Sächsische Staatszeitung vom 29. März 1915, Nr. 72 — in soweit widerrufen wird, 2. daß der Verkehr von Kraftfahrzeugen an Sonn- und Festtagen — abgesehen von den Kraftdroschken —'-grundsätzlich verboten ist, soweit nicht dar» in Anerkennung eines dahin gehenden öffentlichen Bedürfnisses im Allgemeinen oder für den Einzelfall behördliche Genehmigung erteilt wird, daß diese Genehmigung im Einzclfalle von dem dazu ermächtig ten unterzeichneten Stadtrat, im übrigen aber von der Königlichen KrciShauptmannschaft erteilt wird, und daß Gesuche dieser Art, soweit sie der kreishauptmannschaftlichen Ent schließung unterliegen, binnen 8 Tagen nach der Bescheidung schriftlich beim Stadtrat zur gutachtlichen Berichterstattung an die Königliche Krcishauptmaunschaft anzubringen sind. Gleichzeitig wird erneut — vergl. Bekanntmachung der Königlichen Krcishauptwann- schaft vom 17. Juli l915 — darauf hingewiesen, daß die Kraftfahrzeuge lediglich zu den Zwecke», durch welche die Zulassung begründet worden ist und nur insoweit benützt werden dürfen, als sich diese Zwecke ohne besondere Schwierigkeiten nicht anch unter Benutzung anderer Verkehrsmittel — Eisenbahn, Pferdefuhrwerk, Fahrrad nsw. — oder auf tele graphischem, telephonischem oder brieflichem Wege erreichen lassen und daß Zuwiderhand lungen, abgesehen von etwa beanzeigter strafrechtlicher Verfolgung, den Widerruf der. Zu lassung und nach Befinden Einziehung des Kraftfahrzeuges zur Folge haben — § 7 und § 8 der Bundesratsvcrordnung vom 25. Februar 1915, Reichsgesetzblatt Seite 114. — Riesa, den 6. Oktober 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Etnkommensteuer-HausUsten betr. Im Laufe der nächsten Tage werden den Hausbesitzern oder ihren Stellvertretern die Hauslisten für die Einschätzung zur Einkommensteuer und zur Ergänzungssteuer im Jahre 1916 zugestellt werden. Die Listen sind nach -em Stande vom 12. Oktober o. I. den auf der Vorderseite ersichtlichen Vormerkungen entsprechend auSzufüllcn, wobei die Wohnungsangabe des Haus besitzers auf der Vorderseite nicht zu übersehen ist. Im Kriegsdienste befindliche Personen, einschlieszlich der Untermieter nnd Schlafstellentnhaber, find in die Hansliste anfzunchmen, wenn sie die Wohnung betbehalten haben. Die Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der Hausliste durch den Vermerk: „im Kriegsdienste" oder abgekürzt „i. K." kenntlich zu machen. «Rd Arrxrl-rr fElbeblatt md MMch. «rgrammMdr.fi« S«mfi«chstGs .ra-orran m.s* für die Königs AmtShauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Bekanntmachung, betreffend Kartoffelverkauf. Wir haben beschlossen, auch in diesem Jahre aus den Beständen deS städtischen Rittergutes Spcisekartoffelv «Marke Up to ciattz) an unsere Einwohnerschaft zu angenkesscnem Preise käuflich abzugeben. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, daß wir bei dem in diesem Jahre allgemein an den Kartoffeln fcstgestellten Nachwuchs eine Gewähr für die Haltbarkeit nicht übernehme» könne». Die Abgabe der Kartoffeln findet statt in der Sandgrube hinter dem Rittergut am Donnerstag, den 7. Oktober 1915, Freitag, den 8. Oktober 1915 und Sonnabeud, den 9. Oktober 1915 je während der Zeit von 8 bis 11 Uhr vormittags und von 1 bis 4 Uhr nachmittags. Die Kartoffeln werden ausgelesen in Mengen von wenigstens 1 bis höchstens 10 Zentner gegen sofortige Erlegung des Kaufpreises von 8 Mark 5V Psg. für den Zentner abgegeben. Säcke und sonstige Behältnisse zum Eiupackeu und Fortschaffen der Kartoffeln sind mitzubringen. Die Abnehmer müssen in der Lage sein, sich als Ricfaer Einwohner auszu weisen. (Anmeldungsnachweis, Steuerzeltel.) Wir machen darauf aufmerksam, daß in diesem Jahre ein weiterer Kartvsfelverkauf nicht vorgesehen ist. Mit Rücksicht auf den am ersten Tage des Verkaufes erfahrungsge mäß zu erwartenden Andrang möchten wir jedoch dringend raten, auch von den festgesetzten darauffolgenden Verkaufstagen Gebrauch zu machen. Der Rat der SIÄt Riesa, am 4. Oktober 1915. Die Listen sind iuuerhalb 1v Tage», von der Behüudtguug an gerechnet, jedoch nicht vor dem 13. d. M., im Rathaus, Polizeiwache, wieder abzugeben. Die Rückgabe der HcuiSlisten hat durch die Hausbesitzer oder deren Vertreter oder durch zuverlässige Personen, welche etwa noch nötige AnSkünfte erteilen können, zu erfolgen. Die Abgabe durch Kinder ist unzulässig. Die Versäumung der Frist zieht unuachfichtlich eine Geldstrafe bis zu SO M. nach sich, ebenso wird unrichtiges und unvollftöndigeS AnSfülleu der HanSltstru mit einer Geldstrafe bis zv 3« M. geahndet werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Oktober 1915. K. valleric: Gardereiter: Karabinier-Regiment: Reserve- Abteilung Nr. 53: 2. Landwehr-Eskadron, XIX. Armee korps. Feldartillerie: Regimenter Nr. 32, 48, 78, 245: Ersatz-Abteilung, Regiment Nr. 48: Reserve-Regiment Nr. 23. Fußartillerie: Regiment Nr. 12: Reserve- Bataillon Nr. 12. Feldflieger-Truppen. — Preußische Ver lustlisten Nr. 340, 341; Württembergische Verlustliste Nr. 276. — KM. In eingehender Weise befassen sich die vom preußischen Kriegsministerium gleichzeitig auch für das Köni greich Sachsen herausgegebenen Anstellungs- Nachrichten mit der BerufZfürsorge für Kriegsbeschädigte. Die in jedem Heft der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift enthaltenen Mitteilungen geben in ihrer Gesamtheit eiir Bild vom Stand der Organisation der BerufSfürsorge, während Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften durch die für sie bestimmten Nachrichten auf besondere Vergünsti gungen beim Berufswechsel nsw. hiugcwicsen werden. An den letzten Heften werden z. B. mitgcteilt die Grundsätze über die Verwendung von KriegSiuvalidcn im Staatsdienst usw. Unter den Nachrichten sind die Hinmeise auf die zum Teil kostenlosen UntcrrichtSkurse für Kriegsbeschädigte be merkenswert, sowie auf die von der Militärverwaltung den versorgunaSberechtigten Kriegsbeschädigten bis zur Er langung des früheren Arbeitseinkommens in Aussicht ge stellten Beihilfen. — Den größten Raum der Anstellungs- Nachrichten nimmt jedoch der Stellennachweis ein. Allen DersorgüngSberechtigten werden hier wöchentlich viele hun dert Stellen jeder Art angebotcn. An den Zeitvcrhültiiisscn liegt eS, daß die Stellen im Reichs-, Staats- und Gemeinde dienst den kleineren Teil anSmachen, obwohl auch unter ihnen noch genügende Auswahl gehalten werden kann. Sehr reich vertreten sind jedoch die völlig kostenfrci anfge nonrmeneu Stellungsangebote aus Vrivatkreisen, bcnntz-n doch di« größeren BerufSverbäudc (Akademischer HilfSbmw Verband Deutscher Diplom-Ingenieure, Deutscher In dustrie-Schutzverband, die kaufmännischen und Bankbeamren Vereine, die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft u. a.1 fas durchweg die Anstellungs-Nachrichten zur Bekanntgabe dc ihnen angeboteneu Stellen für Kriegsbeschädigte. Vst finden in jedem Heft solche für Akademiker lTo-ologe!:, Hauslehrer^ Diplom-Ingenieure, Juristen, Hand-t'lchrerl Techniker, Kaufleute, Bankbeamte, Landwirte, Oandivci k'i. Arbeiter usw., sodaß jeder Kriegsbeschädigte auf seine New nuna kommen kann. Wesentlich gefördert wirb der Zweck der Anstellungs-Nachrichten auch dadurch, daß sie Slclleu- gesuche der Kriegsbeschädigten kostenfrei ansnehmen. Da von dieser Einrichtung in steigendem Matze Gebrauch gemacht wird, ist anzunehmen, daß den Arbeitgebern auch als AnZhelfer bei dem Kaiserlichen Postamts in Riesa verpflichtet. ES wird ihm beigemessen, während der Mo nate Febrngr und März v. I. fünf PoftanwcisunqSbeträge von zusammen 80 Mk. 80 Pfg., die er in amtlicher Eigen schaft in Verwahrung hatte, sich rechtswidrig zuqecignet, und um diese Unterschlagung zu verdecken, das zur Kontrolle bestimmte Annahmebuch verfälscht, sowie zwei. Quittungen fälschlich angefertigt zn haben. Sicker wurde dem Währ spruche der Geschworenen gemäß zu 8 Monate Gefängnis verurteilt. —KM. Den aus dein Felde zurückgekehrtcn verwundeten und kranken Mannschaften, ebenso wie den kranken Mann schaften immobiler Formationen wird vielfach auf beson deren Antrag die Erlaubnis erteilt, sich zur Wiederher stellung ihrer Gesundheit zu Erntearbeiten usw. iu Privat pflege bei Angehörigen usw. zu begeben. Diese Leute werden hinsichtlich ihrer Gebührnisse ebenso behandelt, wie die zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit beurlaubten Mann schaften. Sie haben daher für die ganze in Betracht kom mende Zeit Anspruch auf die Löhnung ihres Dienstgrades nach den Sätzen mobiler oder immobiler Formationen, so wie auf die Gewährung der Geldabfindung zur Selbstbe köstigung. Für Angehörige mobiler Fonnationen beträgt diese ohne unterschied des Dienstgrades 1,20 M. für den Kopf und Tag. Angehörige immobiler Formationen er halten das DekostrgunaSgeld deS Truppenteiles, dem sie zur Verpflegung zugetcilt find. —MI. Um den sich mehrenden Entweichungen von Kriegsgefangenen zu begegnen, wird die Bevölkerung zur Beteiligung an der Ermittelung und Festnahme ent wichener Kriegsgefangener aufgefordert. Jeder, der die Behörden darin unterstützt, leistet dem Vaterland einen Dienst! Die beiden Kgl. sächs. stellv. Generalkom mandos bewilligen an Privatpersonen und an Beamte der Polizeibehörden, bi« sich um die Wiederergreifung von Kriegsgefangenen, und »war auch aus österreichisch-ungari schen Kriegsgefangenenlagern, besonders verdient gemacht haben, neben öffentlicher Belobigung auch Gelobeloh nungen. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 204 (aus- gegeben am 5. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 106, 107, 108, 139, 177, 17», 183, 351: Reserve-Regimenter Nr. 102, 241, 244; Landwebr-Neaimenter Nr. 100, 104; Landsturm-Regiment Nr. 19: Landsturm-Bataillone: Dres den (Xll. 2); Pirna (LU. 5); Zittau (Xll.7>: Leipzig (XlX. 4); Zwickau (XlX. 18); 3. Ersatz-Bataillon (XlX. 12): Jäger- Bataillon Nr. 12; Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 12. Ka- OerMches nnd Sächsisches. Riesa, den 6. Oktober 1915. —* Mit dem Eiserner: Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der San.-Untcroffizier Alfred Henker imRes.-Ärt.- Reg. Nr. 53, gebürtig aus Bahra bei Boritz. —* Nach dem Bcrl. Lokalanzeigcr hat auf daS an den Reichskanzler gerichtete Gesuch des ReichSverbandeS deut scher Städte um Erhöhung der Unterstützungen für die Familien der Kriegsteilnehmer der Verbandsvorsitzende die Nachricht erhalten, daß eine Er höhung vom 1. November d. I. in Aussicht genommen ist und eine entsprechende Verfügung demnächst ergehen wird. — Der Kaiser verlieh dem Unteroffizier d. R. Vogel der 8. Kompagnie des Infanterie-Regiments Str. 103 in Bautzen das Eiserne Kreuz 1. Klasse in Anerken nung seines jederzeit vorbildlich unerschrockenen und tapferen Verhaltens, besonders auch auf mehreren gefahrvollen Pa trouillen in der letzten Zeit, auf denen es dem Unteroffizier Vogel gelang, höchst wertvolle Feststellungen über die Lage beim Gegner zu machen. Schon früher, besonders bei La Creute Fe., hat sich Unteroffizier Vogel mehrfach hervorge tan. Nach dem Sturme am 25. Januar 1915 machte er allein 45 Franzosen zu Gefangenen. Vogel ist bereits im Besitz der Militär-St.HeinrichS-Medaille und der erste Unteroffizier des 103. Regiments, der mit dem Eisernen Kreuz 1. Klaffe ausgezeichnet wird. —y Die dritte Strafkammer deS Dresdner Kgl. Land gerichts verhandelte gegen den 48 Jahre alten Bauarbeiter Max Jakob Lehmann aus Gröba wegen Beamtcubelcidi- gung, Widerstand und falscher Anschuldigung. Der An geklagte ist bereits oft, meist wegen GewalttätigkeitSdeliklen vorbestraft. Am 8. November vorigen Jahres fuhr Leh mann in einer Eisenbahnabteilung dritter Klasse nach Rö derau, obgleich er nur eine Karte vierter Abteilung gelöst hatte. Er sollte deshalb 80 Pfennige nachzahlen. Bet dieser Gelegenheit schimpfte der Angeklagte auf die Beamtem leistete bei seiner Verhaftung Widerstand und er stattete bei der Bahnverwaltung eine Anzeige, durch die er die HilfSwe ichcnfteller Köhler und Naumann wider besseres Wissen beschuldigte, diese hätten ihn blutig geschlagen. DaS Gericht hielt, 10 Monate Gefängnis als angemessene Strafe. —y Vor dem Dresdner Königs. Schwurgericht hatte sich gestern nachmittag der 19 Jahre alte Schuhmacher imd vormalige PostauShelfer Ernst Erich Sicker aus Srcmkau bet Kömgbrück wegen Urkundenfälschung und Unterschla gung im Amte zu verantworten. Der junge MgM «ar 232 Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abends VI Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. BezagSOretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen.sltr die Nummer deS Ausgabetage» sind bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprec» 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ivreckend höher. Nachwetsungö- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewclligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «ingezoge» werden mutz oder der Auftraggeber in " Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraße 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa.
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