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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151013
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-13
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.10.1915
- Autor
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und Anzeiger MedlM ml> Aiytiger). «tgMmEdrch« . «m»Kmchstelle ,r , » . t « es» Nr.«^ für die Mnigl. Amtshauptmannschast Großenhain, da- Kvnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 338. Mittwoch, 13. Oktober IMS, abeuSS. , 68. Jahr«. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Log abends V,? Uhr mt. Ausnahme der Sonn- rmd Festtage. Bez««»pretS, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wnd nicht übernommen. Preis für die 43 mm brette Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreis 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tanfe. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlungs-und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Twe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. GeschSstSstelle: «oethestratze SV. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ' —' -— Der Rat der Stadt Riesa, am 29. September 1915. Mit der Einkommensteuer sind auch in diesem Jahre von den Handels- und Ge werbetreibenden zur Deckung des Aufwandes der Handels- und der Gewerbekammer in Dresden Beiträge zu erheben, und zwar für die, Handelskammer nach 2 V, Pf- und für die Gewerbtkammer nach 6 Pf. auf jede Mark Einkommensteuer, welche auf das in Spalte <1 des Einkommensteuer-Katasters eingestellte Einkommen entfallen würde. Besondere Zufcrtigungen über diese Beitrüge sind im Allgemeinen nicht auSgegeben worden. Wir legen aber die Heberegister bis zum 8. Oktober zur Einsicht der Beteiligten aus und geben be kannt, daß den Beitragspflichtigen von diesem Tage an eine 3 wöchige Einspruchsfrist zu- steht. Die Einkommens und die ErgS«;nngSsteuer auf den 2. Termin ds. Js. sind am 30. ds. Mts. fällig und bis zum 21. Oktober ds. IS. an unsere Steuerkasse abzuführen. Die BrairdversicheruugSbeitrake mit Neichsstempelabgabe auf den am 1. Oktober ds. Js. fälligen 2. Termin sind bis zum 15. Oktober ds. Js. zu zahlen und zwar werden erhoben, die Gebäudeversicherung nach 1 Pf., die Mobiliar- iMaschineil-) Versicherung nach 1 Vg Pf- für die Einheit, und die Prämien für die Mobiliar- (Fahruis-) Versicherung und die Einbruchs-Diebstahl-Versicherung. Ferner sei von Einfluß auf die Preisfeststellung das Ver hältnis von Angebot und Nachfrage; und eine gewisse Rolle würden auch bei der Beförderung auf die Märkte die Un kosten spielen. Was endlich die Abweichungen sin Dresden und Leipzig anbetreffe, so seien sie ausschließlich auf die unterschiedliche Verkaufsart an den beiden Märkten zurück- zuführen. Die Handelskammer zu Dresden ersucht das Ministerium, von der Einführung des Schlußscheinzwanges an den sächsischen Schlachtviebmärkten Abstand zu nehmen, und sie hält die Verkaufsbücher, die von jedem Verkäufer zu führen sind, und der Notierungskommission jederzeit zur Verfügung stehen müssen, als eine ausreichende Grundlage zur zuverlässigen Ermittelung der gezahlten Preise. — Der Landesobstbauverein bringt zur Kenntnis, daß die herannahende Pflanzzeit benutzt werden möae, der An pflanzung von Nußbäumen ein besonderes Interesse zuzuwenden. Die Ms." s_'s erkenntlich zu unseren dankbaren dürfen einer besonderen Pflege nicht. Der Holzwert des Nußbaumes ist hinlänglich bekannt, welche Erkenntnis uns besonders in der gegenwärtigen Zeit bewußt wird. Die Vorrräte alter Nußbäume werden zur Zeit sehr vermindert. Es gilt daher, weitgehend für Ersatz besorgt zu sein. Die große Ausdehnungsmöglichkeit der Nußbamnkrone macht diesen Baum für Beschaffung breiter Straßen, Reitbahnen, Exerzier- und Spielplätzen, Schul- und Kasernenhöfe, bei mindestens 15 Meter Pflanzenweite sehr geeignet. Als Gut-Allee, belebendes Schmuckstück als Einzelbaum auf Weideplätzen hinter Gutsscheunen, als Schattenspender an Kompostrevieren, Viehausläufen, auf Kellern wird der Nutzbaum eine« berechtigten Platz finden. Als Wegewart auf Bergeshöhen, Grenzplätzen im Felde wird er das Land- sckaftsbild heben. Auch im Fabrik- und Gutshofe ist er als Schatteuspender sehr empfehlenswert. An NußÜaum- pflanzenvorräten ermangelt es zurzeit nicht, es darf daher auch aus patriotischem Gefühl heraus erinnert werden: Pflanzet Nutzbäume! — Eine Gutsbesitzerin in Poppitz bei Rochlitz, auf deren Feldgrnndstück von der Rochlitzer Garnison Schützengräben angelegt waren, untersagte dem Publikum das Betreten der Flur und ließ ihren Knecht durch Befahren mit Jauche die Annäherung der Grüben unmöglich machen. Diese Meldung hat bei unseren Feldgrauen im Westen große Heiterkeit ausgelöst. Offiziere sandten der Gutsbesitzerin ein Kärtchen folgenden Inhalts: „Liebe Frau H.! Für Ihr entschlossenes Vorgehen in der Verteidigung ihrer Schützermräben sprechen wir Ihnen und Ihren: Herrn Knecht unsere Bewunderung aus. Bitte senden Sic uns doch Ihren Herrn Knecht mit einem Kübel Jauche ins Feld, um den Engländern ein für alle mal das Betreten unserer Schützen gräben zu verleiden. Hochachtungsvoll! Die Kompagnie offiziere eines Infanterieregiments im Westen." — Die über den Eifenbahnversand von Gütern an das Feldheer bestehenden Vorschriften sind noch vielfach unbekannt, Da hieraus Verschleppungen und Verzögerun gen entstehen, hat die Heeresverwaltung die Vorschriften in einem Merkblatt zusammenstellen lassen. Allen am militärischen Güterverkehr, insbesondere den an HeereS- liefernngen beteiligten Versendern kann nur dringend em pfohlen werden, sich mit dem Inhalt des Merkblattes ver traut zu machen. Besonders wichtig ist die Vorschrift, daß Sendungen für das Feldheer nicht unmittelbar an den empfangenden Truppenteil usw., sondern an eine zur Zu sammenfassung des Nachschubes bestimmte Vorstation zur Weiterbeförderung an den gleichzeitig zu bezeichnenden Empfänger adressiert sein müssen. Welche dieser Vorstatio nen für oen als schließlichen Empfänger in Betracht kom menden Truppenteil zuständig ist, wird auf Anfrage von den AuSkunftsstellen der stellvertretenden Generalkomman dos und den Linien-Kommandantnren mitgeteilt. Ebenda wird auch das Merkblatt nnentgeltlich abgegeben. —KM. Eine Verwertung von Erfindungen, die militärischen Zwecken mittelbar oder unmittelbar dienen können, im Ausland, auch im neutralen, ist unter Umstän den nach 8 89 R.-Str.-G.-B. und 8 1 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. 6. 14 (R.-Ä.- Bl. S. 195) als Landesverrat zu bestrafen, da stets damit zu rechnen fein wird, daß durch die Bekanntgabe der Er findungen einer feindlichen Macht Vorschub geleistet oder der Kriegsmacht des Deutschen Reiches oder seiner Bundes genossen Nachteil zngesügt wird. Gegen eine Verwertung der für keinerlei militärische Zwecke im In- und Auslande brauchbaren Erfindungen wäre rechtlich nichts cinzuwenden. — Wie aus Warschau verlautet, bat daselbst das Angebot von Arbeitern, namentlich von gelernten zeitweilig nachgelassen. Der deutschen Industrie wird da.her empfohlen, sich vor der Entsendung von Vertretern erst mit dem kaiserlichen Polizeipräsidium in Verbindung zu setzen, das den Firmen auf Anfrage den geeigneten Zeitpunkt Mitteilen wird. Da nur größere Transporte aus geführt werden können, haben übrigens Gesuche um Ver mittelung einer geringen Zahl von Arbeitern ohnedies keine Aussicht auf Erfolg). — Die Bezirksverbände des Landesverbandes sächsischer Kaninchenzüchtervereine werden in einer Bekanntmachung des Ministeriums des Innern ersucht, in der Zeit vom 20. bis 27. Okt. eine Schatzung der Kaninchenbestände durch die Mitglieder der Kaninchenzüchter - Vereme vor nehmen zu lassen. Diese Schätzung wird sich nicht allem auf die Tierbestände der Kanmchenzüchter-Vercine zu er strecken haben, sondern soweit möglich auch auf die übrigen im Bezirk gehaltenen Kaninchen (Stallhasen). Da das Schätzungsergebnis für die Volksernahruna von großer Bedeutung sein kann, so ist es erwünscht, daß die Zahl der ltchst nenau sestaestellt werde. V^Pm^Rtn 1. Oktober ist baS Kommando der stellvertretenden 47. Infanterie-Brigade in Dübeln neu auf» gestellt worden. Kommandeur ist Generalmajor de Vaux, Adjutant Hauptmann Rolfs. * Dresden. Der Rat hat beschlossen, das Johanu- städter Ufer künftig Htnbenburgstraße zu nennen. Meuselwitz. Die schnelle Wirkung einer Zeitungs anzeige hat nach einer Meldung des Zeitzer Anzeigers vor einiger Zeit ein Sohn unserer Stadt draußen in ferner Welt erfahren. Sergeant Bubner von hier, der den Feldzug in Tsingtau im Noten Kreuz mttmachte, wurde auf der Heimreise in Neuyork festgehalten. Er erließ in Neuyorker Zeitungen eine Anzeige, daß er seine seit 18 Jahren verschol lene Schwester suche. Tags darauf kam die Verschollene auf das Schiff des Bruders. Beide waren zuerst sprachlos. Der glückliche Bruder mutzte feststellen, daß sein Schwager Fran zose war, der aber eine große Gastfreundschaft a» den Tag legte. Zittau. Einen Erlaß zur Verhütung von Scheu nenbränden hat die Kretshanptmannschaft Bautzen ange regt, weil in neuerer Zeit häufig Scheunenbrände durch das Spielen der Kinder mit Streichhölzern beobachtet wor den sind. Die im Jahre 1V1V aufgehobene Feuerlöschord nung von 1875 machte Eltern für Kinder und Pflegebefoh lene verantwortlich, sie waren daher genötigt, für eine gute Verwahrung der Zündhölzer Sorge zu tragen. Jetzt fehlt im hiesigen Bezirke die gesetzliche Grundlage für die Haft- barmachung der Eltern, und diese soll nun durch eine von der Amtshanptmannschast Zittau mit Zustimmung des Be zirksausschusses zu erlassende Verordnung geschaffen wer den. Herr Amtshauptmann von Watzdorf bemerkte hierzu in der letzten Bezirksausschußsitzung, er wolle auch eine Be stimmung gegen den Mißbrauch von sogenannten Vrcnnglä- sern in die Verordnung mit anfnehmen, weil auch dieser Mißbrauch zu Bränden geführt habe. Nau scha (Laus.). Die 7 Jahre alte Gertrud Wonka lief in die Formstube der hiesigen Sophicnhütte, kam einem im Gange befindlichen Schleifstein zu nahe, der ihre Klei der erfaßte und aufwickeltc. Man fand sie leblos an der Spindel dcS Schleifsteins hängen, welcher ihr den Mantel fest um -en Hals gedreht hatte. Zwickau. Den Zwickauer Bahnhof passierten zwei ge fangene verwundete Franzosen, um nach -cm Gefangenen lager zu Ebersdorf bei Chemnitz transportiert zu werden, wo bereits zwei Brüder der beiden seit längerer Zeit unter gebracht sind. Die beiden Franzosen, die aus einem süd deutsche» Gefangenenlager kamen, hatten der deutschen Ver waltung den Wunsch ausgebrückt, mit ihren in Ebersdorf liegenden Brüdern vereinigt zu werden. Dieser Wunsch ist ihnen erfüllt worden. Pößneck. Von hier ist der tragische Fall zu melden, daß infolge dcS Krieges eine ganze Familie ausgestorben ist. Nachdem die Frau dcS städtischen SparkasscnkassiercrS Friedrich Nahm vor längerer Zeit verschieden ist, siel im November vorigen Jahres Ser jüngste Sohn der genannten Familie im Kampfe gegen die Nüssen, während bald darauf der ältere Sohn auf dem Feld der Ehre schwer verletzt wurde. Tiefergriffeu von all dem Leid, wurde das Fami lienoberhaupt von schwerer Krankheit befallen, die schließ lich zum Tode führte. Kaum hatte sich die Gruft des Vaters geschlossen, da kam vom Schlachtfelde die Traucrkundc, daß auch der inzwischen wieder ins Feld gezogene ältere Sohn, Leutnant Wilhelm Rahm, den Heldentod fürs Vaterland gefunden hat. Mit dessen Tode ist die Familie Nahm nun auSgcstorben. * Chemnitz. Eine prächtige neue Bobsleigh-Bahn, die von der Höhe des PöhlbcrgcS über fast 2 Kilometer bis oberhalb der Stadt Annaburg führt, ist als Notstandsarbeit von der Stadt Anuaberg mit bedeutenden Kosten geschaffen. — In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Stadt mit DerNichrS miS Sächsisches. Riesa, de» 13. Oktober 1915. —* Der Landesausschuß der Vereine vom Roten Kreuz steht im Begriff, die Anzahl der Betten in seinen Vereins lazaretten zu ergänzen. Die Beschaffung neuer Betten würde die gespendeten Geldmittel stark in An spruch nehmen. Bei den immer wachsenden Aufgaben des Roten Kreuzes muß äußerste Sparsamkeit beobachtet werden. Ausgaben für Einrichtungsgegenstände, die sicherlich in großer Anzahl im Lande unbenutzt zur Verfügung stehen, mochten daher vermieden bleiben. Der Landesausschuß richtet daher die ergebene Bitte an die Bevölkerung, ihm Bettstellen mit Zubehör. Möglichst auch mit Wäsche, zur Verfügung zu stellen. Uber die Abholung wird sich der Landesausschuß in den einzelnen.Fällen mit den freund lichen Gebern in Verbindung setzen. —* Gegen den Gebrauch von Fremdwörtern wendet sich das Ministerium des Innern in einer Verord nung an die Behörden und Dienststellen der inneren Ver waltung. Diese sollen bei der Sprachreinigung mit gutem Beispiel vorangehen, alle entbehrlichen Fremdwörter ver meiden, sowohl im amtlichen Verkehr mit andern Behörden, im Verkehr mit der Bevölkerung und im innern Dienstbe- tricbe. Bei der Bevölkerung soll dahin gewirkt werden, daß in Schreiben an Behörden und amtliche Stellen der Ge brauch von Fremdwörtern möglichst unterlassen wird. Alle Dienststellen sollen die deutsche Sprache pflegen und bei den Beamten und der Bevölkerung für die Schürfung des Sprach gefühls Sorge tragen. —* Die Mehlhändler Sachsens hatten den Kgl. Ministerium des Innern eine Eingabe unterbreitet, in der sie darum gebeten hatten, die behördliche Aufsicht über den Mehlgroßhandel aufzuheben. Daraufhin ist dem Mehl- händlerverbande für Sachsen jetzt ein Bescheid zuaegangen, nach dem das Ministerium des Innern sich nicht in der Lage sieht, dem Antrag, die behördliche Aufsicht über den Mehlgroßhandel aufzuheben und die Kontrolle dem Vor stand des Mehlhändlerverbandes für das Königreich Sachsen zu übertragen, zu entsprechen. Der Vorwurf un korrekter Handlungsweise sei gegen den Mehlhändlerverband Niemals erhoben worden. — Die bestehende Verordnung über Best and Mel dung und Beschlagnahme von Metallen vom 30. April 1915, die sich nur an Gewerbe- und Handeltrei bende (nicht an Privatpersonen) wendet und die auf den bei allen Postanstalten 1. und 2. Klaffe erhältlichen „Melde scheinen für Metalle" abgedruckt ist, wurde zum 1. Male am 14. August 1915 durch eine Nachtragsverfügung vom 13. August 1915 in bezug auf Aluminium in Fertigfabri katen ergänzt und erweitert. Jetzt hat sich die Notwendig keit ergeben, durch eine neue Nachtragsverordnung, die mit dem 5. November 1915 in Wirkung tritt, die Verwendung von Nickel, das in der Hauptverfügung vom 30. April 1915 unter den Klassen 12 und 13 aufgeführt ist (vergl. Meldescheine), weiter einzuschränken. ES ist von jetzt ab verboten, Nickel nach den Bestimmungen des 8 8b Ziffer 1 bis 4 der Hauvtverfügung zu Kriegsueferungen im eigenen oder fremden Betriebe, zu notwendigen Ausbesserungen in einem mit Kriegslieferungen beschäftigten Betriebe oder zur Aufrechterhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu verwerten. Vielmehr ist für jede Verwendung aus be schlagnahmten Nickelvorräten eine besondere Freigabe er forderlich, die auf dem vorgeschriebenen Vordrnck bei der Sektion K der Kriegs-Äohstoff-Äbteilung des Kgl. preußischen Kriegsministeriums, Berlin 81V 48, Verlängerte Hedemann- straße 9/10, beantragt werden muß. Daneben bleibt zu lässig, die Veräußerung von Nickel an die KrregSmetall- Aktiengesellschaft, und ferner die Ablieferung der von der Verordnung vom 30. Juli 1915 über „Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel" betroffenen Gegenständen (Haushaltungsgegen stände) an die kommunalen Sammelstellen. Alle näheren Einzelheiten sind aus dem Wortlaut der Nachtragsverord nung zu ersehen, die durch Anschlag und Abdruck in der TageSpreffe zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. — Der Landeskulturrat für das Königreich Sachsen bat erneut beantragt, zur Verbesserung der Preisfeststel lung auf den sächsischen Schlachtvieh Höfen den Schlußscheinzwang anzuordnen. Die Handels kammer zu Dresden sprach sich auf Erfordern des Mini steriums des Innern dahin aus, daß nach den Erörterungen sich die auffallenden Abweichungen in Len Preise» für gleiche Wertklassen, derselben Schlachtviehgattuna an den größeren Schlachtviehmarkten aus der verschiedenen Beur teilung der Güte der zum Verkauf gestellten Tiere erklären.
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