Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-14
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer W Tageblatt und Amseigrr (LlbedlM und Aryriger). «-gramn^ldrch« S»ms-«chIM« flkr OK Mnigl. AmtShlMptmannschast Großenhain, ! a» König!, Amtsgericht und den Rat der Stadt Rieft, sowie den Gcmcinderat Gröba. Zss Domierstag, 14, Oktober 1915, abeuss. 68. Jahr«. Das Riesaer Tageblatt erschriut iede» Tas abend« -/.? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vt<U,0pre«S, aeaen Borau»»ahlung durch unsere Träger frei Hau« oder bet Abholung am Schalter her Kaiser!. Postanstalt.n vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer k-S Ausgabetag-« sind bi« 10 Uhr vonntttagS aüfzugeben und im voraus ,u befahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht ub-rnommen. PreiS für die 43 mm breite Grundschnft-Zeste (7 Srlben) 18 Pf., OrtSpre.S 12 Pf.- zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt wenn rer Bekag verfallt durch Klage emgezogen werden muß oder der Aufttaggeber in Konkurs gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer öc Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: «oethestratze SS. verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Unterstlitzmig vo» Familien der zum Heeresdienst eiiidernftnen Mannschaften. Me Auszahlung der Unterstützungsgelder auf die Zeit vom 16. bis 31. Oktober I91S erfolgt Sonnabend, den 16. Oktober von vormittags von 8—2 Uhr nachmittag- m unserer Stadthauptkassc. Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkasse an diesem Tage geschlossen. Der Kassenverwaltung ist sofort Mitteilung zu machen, wenn der im Felde stehende Ehemann., ; Vater oder Sohn gefallen oder gestorben ist. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Oktober 1918. H. Jahrmarkt. Der 2. diesjährige Jahrmarkt findet am 17., 18. und 19. Oktober statt. Er beginnt am 17. Oktober mittags 12 Uhr und endet am 19. Oktober mittags 12 Uhr. Das Auslegen und Verkaufen von Waren ist am 17. und 18. Oktober nur bis abends 10 Uhr zulässig. Schaustellungen und Lustbarkeiten aller Art werden nur dann genehmigt, wenn sie dem Ernste der Zeit nicht zuwider sind. Für derartige Veranstaltungen ist in allen Fällen vorher die schriftliche Erlaubnis des Rates einzuholen. Die Marktordnung der Stadt Riesa vom 29. März 1912, deren Bestimmungen genau zu beachten sind, liegt in je einem Druckstücke in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kron prinz, in der Restästration zur Burg und im Gasthof zum Stern zur Einsichtnahme aus. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. Oktober 1916. Kr. Der 2. Termin katholische Kircheuanlagen wird am 15. diese- Monat- fällig und ist bis Ende dieses Monats an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Gröba (Elbe), am 13. Oktober 1915. Der Gemetndevorstand. Am 1. Oktober ist der 2. Termin BrandverfichernvgS-BettrAge fällig gewesen. Mit der Mahnung wird demnächst begonnen. Gröba (Elbe), am 13. Oktober 1915. Der Gemeindevorstaud. Freibank Riesa. Nächsten Sonnabend, den 16. Oktober d. I., von vormittag- */,9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank des städtischen Schlachthofes rohe- Rindfieisch zum Preise von 80 und 50 Pfg. Pro V, kß zum Verkauf. Die Markenausgabe erfolgt morgen Freitag nachmittags von 2—8 Uhr auf der Polizeiwache. Fleisch erhalten die Inhaber der Nummern von 1 bis voraussichtlich 250. Riesa, am 14. Oktober 1915. Die Direktion de- städt. Schlachthofes. Oerttichcs und Sächsisches Riesa, den 14. Oktober 1915. —* In der sä chfisch en V er lüft liste Nr. 208 (an-- aegeben am 13. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslicgt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Rcqimentec Nr. 101, 134, 139, 182; Reserve-Regiment Nr. 133; Reserve-Jäger- Bataillon Nr. 26. — Preußische Verlustlisten Nr. 346, 347; Bayerische Verlustliste Nr. 226; Württembergische Verlust listen Nr. 281,282. — Truppenteil unbekannt. Alle Truppenteile, Behörden, Angehörige usw^ die über die nach stehend Aufgeführten nähere Angaben über Truppe, Person, Krankheit oder Verwundung machen können, werden ge beten, diese brieflich dem Nachweisebttro des König!. Sachs. Kriegsministeriums in DreSden-N., Königstraße Nr. 15 zu kommen zu lassen: Plettinger, Georg, a. 25. 8. 14 i. Oouviv gestorben. Klotzsche, Robert, a. 1. 9. 14 i. Oonvm gestorben. — Gestern ist der Vorsitzende der Deutschen Turncrschaft Geb. Sanitäisrat vr Ferdinand Goetz im Alter von 89 Jahren in Leipzig gestorben. Am 24. Mai 1826 in Leipzig geboren, besuchte er, wie der „Dresdn. Anz." be richtet, die Thomasschule seiner Vaterstadt und war von Jugend an ein eifriger Turner. Im Jahre 1845 trat er bei Gründung des Leipziger Allgemeinen Turnvereins diesem bei. 1846 bezog er die Universität Leipzig. Als die Leipziger Studenten im Mai 1849 zürn Kampf für die Reichsverfassung nach Dresden zogen, war auch Goetz in ihren Reihen zu finden. Er hat in den Straßen Dresdens mitgekämpft. Als er jedoch sah, wie vielfach der Kampf Verwundungen brachte, wurde aus dem Kämpfer her hilf reiche Arzt. Im Jahre 1851 gründete sich Goetz eine ärzt liche Praxis in Geithain in Sachsen. 1855 siedelte er mit seiner jungen Gattin nach Lindenau bei Leipzig über, wo er bis zu seinem Ende in dem gleichen Hause wohnte. Als Arzt geliebt und geschätzt, kannte Goetz als höchsten Wahl spruch: „Ich will meine Kraft dem Volke weih'n". 1858 bis 1864 leitete er die Deutsche Turnzeitung und legte da« mals den Grundstock zum Archiv der Deutschen Turner schaft. 1860 gründete Goetz den Männerturnverein zu Lindenau, in demselben Jahre erließ er im Verein mit Georgi u. a. den Ruf zur Sammlung, der zur Gründung der Deutschen Turnerschaft führte. 1861 berief ihn die Deutsche Turnerschaft zu ihrem Geschäftsführer. 1867 wurde er in den Norddeutschen Reichstag gewählt. Zuerst Gegner Preußens, wurde 'er nach den Erfolgen des Krieges 1870 71 ein ebenso eifriger Förderer des deutschen Reichs gedankens: von 1887 bis 1890 gehörte er dem Reichstag an; seit 1895 bekleidete er das Amt des Vorsitzenden der Deutschen Turnerschaft. Auch für die Jungdeutschland-Be wegung war vr Goetz als stellvertretender Vorsitzender bis zuletzt tätig. Als sich in verschiedenen Orten Mißstim mungen und Reibungen zwischen Turnvereinen und Juna- deutschland-Verbänden bemerkbar machten, da erklärte Or Goetz am 27. Juli 1913 in der Bundes-Zeitschrift des Hungdeutschland-BundeS: „Ich kann versichern, daß der Ausschuß der Deutschen Turnerschaft einmütig den Willen bat, Hand in Hand mit dem Jungdeutschland-Bunde an der körperlichen und sittlichen Ertüchtigung der deutschen Jugend im vaterländischen Geiste zu arbeiten. Ich hoffe, daß sich in allen Kreisen der Deutschen Turnerschaft immer mehr die Auffassung Bahn bricht, daß diese mit dem Jung- deutschland-Bunde sehr wohl Hand in Hand arbeiten kann, und daß dieses einmütige Zusammengehen zum Segen aus schlägt für die deutsche Jugend und zum Heil für die Zu kunft unseres Vaterlandes. Beim 12. Deutschen Turnfest in Leipzig, das im Jahre 1913 unter der Beteiligung von 80000 deutschen Turnern des In- und Auslandes statt fand, hielt vr Goetz die Festrede, trotz seiner 87 Jahre frisch und rüstig wie einer, der im besten Mannesalter steht. Im Jahre 1913 konnte er mit seiner Gattin das Fest der diamantenen Hochzeit feiern. Frau Geheimrat Goetz, die «treue Lebensgefährtin ihres Gatten, wurde am 7. August d. I. 87 Jahre alt. vr Goetz hinterläßt eine Tochter und drei Söhne, von denen der jüngste, Professor 0- Walter Goetz, bisher an der Straßburger Universität, bekanntlich als Nachfolger Karl Lamprechts nach Leipzig berufen worden ist. . - -- — Zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats zur Fern Haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wird vom Sächs. Mi nisterium des Innern folgendes bestimmt: 1. (Zu 8 1) Zu ständig zur Untersagung des Handels ist in den Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß. In dringenden Fällen kann die Amtshauptmannschaft auch ohne Gehör des Bezirksausschusses eine vorläufige Entscheidung treffen; die Zustimmung des Bezirksausschusses ist nachträg lich einzuholen. — 2. (Forts.) Was als Gegenstand des täg lichen Bedarfs oder des Kriegsbedarfs anzusehen ist, wird von der zuständigen Behörde von Fall zu Fall entschieden. Als Handeltreibende im Sinne der Bundesratsverordnung sind auch Agenten, Makler und andere Personen, die sich mit der Vermittlung von Geschäften befassen, anzuseheu. Bei der Feststellung der Tatsachen, welche die Unzuverlässig keit in Bezug ans den Handelsbetrieb dartun, sind auch solche Umstande in Betracht zu ziehen, die zeitlich vor dem Erlaß der BundesratSoerordnuna liegen. — 3. (Zu 8 3 Ab satz 1, 2) Personen, die nicht nachweislich vor dem 1. August 1914 den Kartoffelgroßhandel betrieben haben, bedürfen zum Beginne des Großhandels mit Kartoffeln dec Erlaubnis der Kreishauptmannschaft, in deren Bezirk ihre gewerbliche Niederlassung liegt. Zu den Tatsachen, die eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigen, sind insbesondere zu rechnen: Uebertenerung, gewinnsüchtiges Zurückhalten oder Per» derbenlassen von Gegenständen der in 8 1 Absatz 1 der VnndeSratsverordnung bezeichneten Art. — 4. (Zu 8 3 Ab satz 3) Bei Erteilung von Wandergewerbescbeinen und Legitimationskarten an Personen, die den Handel mit Gegenständen der in 8 1 Absatz 1 bezeichneten Art be treiben wollen, ist stets zu prüfen, ob die in 8 3 Absatz 2 genannten Voraussetzungen zutreffen und bejahendenfalls der Wandergewerbeschein oder die Legitimationskarte zu versagen. — 5. (Zu 8 4) Die Beschwerde ist an die un mittelbar vorgesetzte Aufsichtsbehörde zu richten. Wird im Falle des 8 3 Absatz 3 die Erteilung des Wander gewerbescheins oder der Legitimationskarte aus anderen Gründen als den in 8 3 Absatz 2 genannten versagt, so be wendet es bei den nach der Gewerbeordnung zugelassenen Rechtsmitteln. . — Bei Aufgabe von Telegrammen an im Felde stehende Angehörige wird folgendes oft nicht be achtet und führt zur Ablehnung: 1) Bei Telegrammen, die nicht am Sitze der Prüfnngsstelle aufaegeben werden, ist im Texte als Unterschrift die genaue Adresse des Absenders nach Ort und Straße anzugeben. 2) Zur Begründung telegraphischer Nachfrage nach Verbleib und Verwundung von Angehörigen genügt nicht die bloße Behauptung der Verwundung nsw., sondern es sind am Orte die Belege mitzubringen (oder von auswärts einzuscndeii). aus denen hcrvorgeht, woher die Annahme kommt, daß Verwundung, Gefangennahme nsw. vorliegt. Besteht der Grund der Besorgnis im Ausbleiben von Nachricht, so ist anzugeben (oder oorzulegen), wann die letzte Nachricht abgegangen und angekommen ist. Derartige Belege führen auch mit größter Sicherheit zur Feststellung der Adresse des Tele gramm-Empfängers. — Es empfiehlt sich, die Weihnachtspakete nach den überseeischen Ländern, mit denen ein Paketverkehr zur Zeit möglich ist, namentlich nach den Vereinigten Staaten von Amerika, schon Anfang November bei der Post einzu liefern, damit die rechtzeitige Aushändigung dieser Sen dungen an die Empfänger gesichert ist. —KM. Briefe und Postkarten an deutsche Kriegs gefangene im Fort Henry, Kingston, Kanada, sind an das American Consnlate, Kingston, Kanada zu richten. Von dort aus erfolgt Zustellung der Sendung an den Empfangsberechtigten durch einen Beamten des Konsulats. Nachrichten über kriegerische Ereignisse sind unzulässig und dürfen auch in beigefugten Zeitungsausschnitten nicht ent halten sein. Pakete sind mit der gleichen Anschrift zu ver sehen. In einer Ecke ist der Name des Empfangsberech tigten und des Absenders genau und deutlich anzugeben. Pakete sind in starken Papp- oder Holzkästen zu verpacken und, falls sie außen noch init Packpapier oder Leinwand umhüllt sind, auch auf dem inneren Behälter oder Paket mit derselben Anschrift zu versehen wie auf der äußeren Umhüllung. * Dresden. Um die für Kriegszwecke erforderlichen Metallvorräte der Heeresverwaltung zu erhöhen, ist auf Befehl des Königs aus den Beständen der königlichen Hof haltung «ine große Anzahl Küchengeschirre und Wirtschafts- gegenstände aus Kupfer, Bronze, Messing und Zinn an die Heeresverwaltung abgegeben worden. Eine weitere Ab lieferung von Kupfer wird in nächster Zeit erfolgen. Dresden. Der Viehhändler Oswald Walter Hugo Kühn aus Bunzlau wurde von der 4. Strafkammer des Landgerichts wegen Vergehens gegen die Bundesratsvcr- ordnung vom 23. Juli 1915 zu 1000 Mark Geldstrafe ver urteilt. Der Angeklagte hat wiederholt schon gegen die Schlachthofordnung des Dresdener Schlachthofes verstoßen und ist deshalb auch vorbestraft. Am 23. August kaufte Kühn während der Marktzeit zwei Bullen und eme Kuh für 3502 M., die er, obgleich der Zwischenhandel verboten ist, noch binnen einer Stunde für 3661 Mark weiterver- kanfte. Er erzielte dabei den höhest Reingewinn von 159 Mark. Die angezogene Verordnung wendet sich gleichzeitig gegen die Preistreibereien und den Zwischenhandel, die einen nachteiligen Einfluß auf den Nahrungsmittelmarkt ausüben. Das Gericht ordnet auch die Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt und am Anschlagbrett des Städtischen Schlachthofes au. Bautzen. Die^ goldene Hochzeit feierte am 5. Oktober Geh. Oekonomierat Steiger auf Kletnbautzcn mit seiner Gattin. Das Rittergut Kleinbautzen ist schon über 50 Jahr« im Besitze des Jubilars. Geheimrat Steiger wies der Land wirtschaftlichen Lehranstalt zu Bautzen und dem Evange lischen nationalen Arbeiterverein zu Purschwitz größere Bei träge zu. Zittau. Eine Genossenschaft zur Beschaffung billiger Lebensmittel ist in der letzten Versammlung des Vereins der Gemeindevorstände für den Bezirk der Landgemeinden der AmtShanptmannschaft Zittau gegründet worden. Die Gemeinden zahlen pro Kopf 40 Pfg. Genossenschaftsbeitrag, wodurch ein Kapital von 20 000 Mark zusammengekommen ist. Die Verteilung der WarSn erfolgt zu Einkaufspreisen an die Gemeinden, ebenso an die Händler. Der Zweck soll eine Regulierung der Preise sein und das sprunghafte Steigen unmöglich machen. * A u e. Ein ungenanntes Glied der Kirchgemeinde Klösterlcin-Zelle in Aue stiftete für die Zwecke der Innern Mission die Summe von 3000 Mk. Chemnitz. Wegen der unbegründeten Steigerung der Butterpreise hatte der Stadrat bekanntlich beschlossen, der Ursache dieser Preiserhöhung am Orte nachzugehen und etwa Schuldige zur Verantwortung zu ziehen. In dieser Angelegenheit wird vom Rate jetzt mitgeteilt, daß nach den gepflogenen Verhandlungen und angestellten Er örterungen den hiesigen Händlern keine Schuld beizumeffen ist, wenn mit einem Steigen der Butterpreise gerechnet werden muß. Die Lieferungsverträge mit den großen Molkereien haben als Grundlage die Berliner Börsen notierungen, und es müssen die Preise mit diesen Notie rungen steigen. Abhilfe ist nur zu erwarten, von reichsgc- setzlrchen Höchstpreisen für Butter überhaupt und für diese Notierung, sowie Monopolisierung der Buttereinfnhr vom Ausland durch das Reich. * Chemnitz. Ein Schadenfeuer brach gestern nach mittag im Härtereigebände der Wandererwerke in Schönau aus. Beinl Härten war Oel in einem Bottich in Brand geraten. Das Arbeitspersonal und die Fabrikseuerwchr griffen sofort ein. Außerdem wurde die Chemnitzer Berufs feuerwehr alarmiert, die mit der Motorspritze zu Hilf,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite