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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-16
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt »«d Affsrig»» (LlbeblM mü> Altzeiger). Amtsötatt fikr die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 241. Solllmvend, 16. Oktober 191S, abends. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« '/,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage, ve,««»Preis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Trager frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Ukr vornnttagS aufzugeben und im voraus zu bezahlen,- eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 18 Pf., Ortsprels 12 Pf.5 zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung»- und BermtttelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ringezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. veschästSstelle: «oethestrafte öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa,- für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. i-oeo-s-««--------------' - Mittwoch, de« SV. Oktober 191S, vormittags 11 Uhr, wirb km Sitzungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschußsitzimg abgehalten. Grotzenhain, am 15. Oktober 1915. Königliche Amtshauptmannschaft. Sonntag, den 17. Oktober 1915, vormittags 11 Uhr soll im Stadtpark eine uom Wasser umgedrückte Nüster gegen sofortige Bezahlung meist bietend versteigert werden. Die Ablehnung aller Angebote bleibt vorbehalten. Treffpunkt: Festplatz. Der Nat der Stadt Riesa, den 16. Oktober 1915. Gßm. Das für das Jahr 1915 aufgestellte Verzeichnis der in der Stadt Riesa wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, liegt vom 18. Oktober ISIS ab 1 Woche lang im Rathause, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14. während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Nichtigkeit oder Vollständigkeit dieses Verzeichnisses kann innerhalb einer Woche, vom Tage der Auslegung an gerechnet, schriftlich ober zu Protokoll bei der unter zeichneten Behörde Einspruch erhoben werden. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Der Rat der Stadt Riesa, am 16. Oktober 1915. Erdm. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. - 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge ftrafgerichtlicher Verurteilung ver loren haben, 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr _ Vermögen beschränkt sind. » 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personell, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge- meinde noch nicht zwei volle Jahre haben, 3. Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Atitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben, 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Volksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende MilitSrpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Dqs Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 82 bis 85 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, di« Bestimmungen zur Ausführung deS Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltens, vom 1. März 187V. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilungsvorstünde und vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Die bei der Sparkasse Gröba auf die 8'/, Deutsche ReichSanleihe (2. Kriegsanleihe) gezeichneten Stücke werden gegen Rückgabe der Quittungen ausgegeben. GrSb a, am 16. Oktober 1915. Die Sparkassen-Verwaltung, Fortbildungsschule Gröba. Der Unterricht in der Fortbildungsschule zu Gröba beginnt Donnerstag, den 21. Oktober» nachmittags 6 Uhr. Es haben sich zu genannter Zeit alle fortbildungs schulpflichtigen jungen Leute der Schulgemeinde Gröba im Zimmer 18 ctnzufinden. Beizuvringen ist das Entlassung«,enguis von denjenigen Schülern, die bishei auswärtige Fortbildungsschule besuchten oder Ostern ISIS aus der Volksschule kaffen worden find. Eltern, Lehr, ildungSschule zu Gröba beginnt Donnerstag, den Es haben sich zu genannter Zeit alle fortbildungS- nrlgemeinde Gröba im Zimmer 18 ctnzufinden. Beizubringen ist das Eutlaffungszeuguts von denjenigen Schülern, die bisher eine auswärtige Fortbildungsschule besuchten oder Ostern ISIS aus der Volksschule ent lasten worden find. Eltern. Lehrherren und Dienstherren werden gebeten, diese Bekanntmachung den ihnen unterstellten sortbilduygsschulvflichtigen Leuten mitzuteilen. Grö b a, den 15. Oktober 19i5. Der Schuldirektor. Börner. Mittwoch, den 20. Oktober 1915, vor«. 10 Uhr werden verdungen: Geräte von Holz, Eisen, Blech, GlaS, Jndiafaser, Holzwolle, Polsterarbeiten und Geräteanstrich. Die Bedingungen, Proben und Beschreibungen liegen im Geschäftszimmer 10 aus. Ver dingungsunterlagen werden nicht übersandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen hab/», bleiben unberücksichtigt. Zuschlagefrist: 3 Wochen. Königliche Garntsonverwaltnng Tr. P. Zeithain. WU L -G für da- „Mesner Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens vormittag» 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. DerMchrs «nd Sächsisches. Riesa, den 16. Oktober 1915. —* Der morgen beginnende Herbstjahrmarkt, der dritte Jahrmarkt wahrend des Krieges in unserer Stadt, ist von Händlern und Schaustellern wieder sehr gut beschickt. Der Markt dürfte daher auch diesmal das altge wohnte Leben und Treiben zeigen und, vorausgesetzt daß trockenes Wetter den Besuch begünstigt, wie die voraufge- aangenen zwei Kriegsmärkte befriedigend für die Geschäfts leute verlaufen. Der sonst am Sonnabend vor dem Jahr markt stattfindende Viehmarkt hat heute nicht stattgefnnden. — Unter den Schaustellungen des Jahrmarktes wird auch „Johanna", das „Affenmädchen", zu sehen sein. ES ist ein Orang-Utan, der sehr schwer in der Gefangen schaft zu halten ist und nur gar zn leicht einaeht, da er zumeist einem Lungenleiden erliegt. Das hier gezeigte Exemplar ist vorzüglich dressiert und soll geradezu als ein zoologisches Wunder anzusehen fein. Die Zeitungen, die über „Johanna" berichten, sind des Lobes über sie voll. Außerdem tritt die magnetische Wunderdame Frau Cum berland auf, genannt das Wunder zweier Welten. Ueber sie schreibt Signor Saltorino in seinem Werke „Das Artiften- tum und seine Geschichte": „Eine ganz besondere Rolle auf dem Gebiete des Okkultismus nimmt Frau Cumber land ein. Ihre Leistungen sind geradezu verblüffend und geeignet, einen nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen." — Unter den auf dem Jahrmarkts anwesenden Schau stellungen befinden sich auch die 15 Liliput - Pferdchen aus dem Haaenbeckschen Tierpark in Stellingen. Ein Pferde material, erstklassig in jeder Beziehung, trotz seiner Kleinheit. Vor allem verdienen die Java-Pferdchen allgemeine Beach- tuns, denn sie sind die ersten Exemplare, die lebend in Deutschland zu sehen sind. Dazu stellen sie eine der letzten Erwerbungen des verstorbenen Herrn Karl Hagenbeck dar. Die Pferdchen sind zum ersten Male in Riesa und nicht zu verwechseln mit bis jetzt gezeigten Ponnies. Näheres siehe im Anzeigenteil der vorliegenden Nummer. — Ueber das Strecken von Kriegsbutter. durch Milch macht der „Reichsbote" folgende Angaben: „Das Verfahren ist höchst einfach und unbedenklich zu em pfehlen. Auf ein Pfund Butter nimmt man etwa ein Pfund Milch, erwärmt diese lau und rührt, quirlt oder knetet sie in kleinen Mengen unter die Butter, bis Milch und Butter vollständig miteinander zu einer weichen Masse verbunden sind, die, kalt gestellt bald wieder die Härte der ursprünglichen Butter hat. Durch Zusatz von etwas Salz wird die Kriegsbutter wohlschmeckender und haltbarer. Da Naturbutter jetzt rund 3 Mk. das Pfund und ein reich licher halber Liter guter Milch 20 Pfa. kosten, so erhält man durch die Mischung zwei Pfund Butter zum Preise von 3,20 Mk. oder 1,60 Mk. für das Pfund. Mit Pflanzen butter (Margarine) läßt sich natürlich dieselbe Mischung mit Milch vornehmen, sodaß man das Pfund Margarine für etwa 1,10 Mk. erhält. Der Butterhandel darf selbstredend eine solche Streckung nicht vornehmen, aber im Haushalte ist es unbenommen, sich eine derartige „Krieas- butter" herzustellen. Der Krieg zwingt eben, an allen Ecken und Enden Vorteile herauszunnrtschaften". —* Der Heeresverwaltung gehen aus allen Kreisen der Bevölkerung Hinweise auf pflanzliche Faserstoffe zm die als Ersatz für Baumwolle dienen könnten- Auch Aner bieten, solche für die Heeresverwaltung zu sammeln, werden vielfach gemacht. Diese Aeuherunaen warmherzigen Be strebens unserem Heere zu helfen, lasten erkennen, daß die Sperrung der überseeischen Baumwollzufuhr eine gewisse Beunruhigung hervorgerufen hat. Die Besorgnisse über eine unzureichende Versorgung mit Rohstoffen für die Her stellung von Munition sind aber nicht gerechtfertigt. Don Anfang an hat die Heeresverwaltung diesem Gegenstände die größte Aufmerksamkeit gewidmet. Der vaterländischen Industrie ist es gelungen, die Schlagfertigkeit unseres Heeres vom Auslande und der ausländischen Baumwollzu fuhr vollkommen unabhängig zu machen. Insbesondere ist die Ve rsorgung des Heeres mit Nitrterstoff nach jederRichtungundfür alleZeiten ge sichert. Die Heeresverwaltung bittet daher von Versuchen zur Gewinnung neuen Nitrierstosfes abzusehen und hierfür reine unnötigen Kosten aufzuwenden. — Der kommandierende General von Broizem erläßt folgende Bekanntmachung: Noch immer gelingt es Spionen' wichtige Nachrichten über die Grenze zn bringen. Es ist daher eine militärische Überwachung der Grenze nach Österreich-Ungarn angeordnct worden. Sie tritt im Bereich des stellvertretenden 12. Armeekorps am 20. 10. 15., 12 Uhr mittags, in Kraft. Dazu ergehen folgende Be stimmungen: 1. Das Überschreiten der Greme ist nur an Übergangsstellen und an den Stellen der Durchlaßposten gestattet. Übergangsstellen liegen an den Hnmstoerkehrs- weaen, Durchlaßposten dienen dem kleinen Grenzverkehr. 2. Reisende dürfen die Grenze nur an den Übergangsstellen überschreiten. Sie müssen einen vorschriftsmäßigen Paß oder einen der Kaiserlichen Verordnung vom 16. 12. 1914 entsprechenden Ausweis bei sich führen und eine Durch suchung ihres Gepäcks und ihres Körpers gewärtigen. 3. Für den kleinen Grenzverkehr werden besondere Bestim mungen je nach den örtlichen Verhältnissen von der Ober leitung des Grenzüberwachungsdienstes im Bereiche des 12. Armeekorps erlassen. 4. Wer es unternimmt, die Reichs grenze an einer anderen als dafür zugelassenen Stelle zu überschreiten, wird auf Grund des Belagerunasgesetzes vom 4. Juni 1851 8 9b mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft. 5. Den Anordnungen der zur Grenzüberwachung befeblig- ten Militärpersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Wer auf dreimaligen Haltruf nicht steht, auf den ivird geschossen. Wer sich widersetzt, verfällt der Strafe 8 113 des R.-St.- G.-B. (Gefängnis von 14 Tagen bis zu 2 Jahren). —* In dersächfischenVerlustlifteNr. 209 (aus gegeben am 15. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 102, 178, 179, 181, 351, 374. Reserve Regimenter Nr. 100, 243. Jäger-Bataillon Nr. 12. Reserve-Jäger-Bataillone Nr. 12, 25. Feld-Maschinengewehr-Zug Nr. 178. Ka vallerie: Ulanen Slr. 17, 18; Reserve-Husaren. Feld- artillerie: Regimenter Nr. 12, 25. Reserve-Regimen ter Nr. 23, 24, 31, 54. Ersatz-Abteilung, Regiment Nr. 32. Pioniere: Bataillone l. Nr. 12, 22; 11. Nr. 12, 22. Kompagnien Nr. 115, 183, 192, 254. Reserve-Kompagnie Nr. 54. Landwehr-Kompagnie, XIX. Armeekorps. Schein- werfer-Zng Nr. 192. Minenwerfer-Abteilungen: Leichte Nr. 231, 286; Mittlere Nr. 104; Schwere Nr. 12, 79. Pionier-Abteilungen bei Kavallerie-Divisionen. Verkehrs tr uppen: KorpS-Kraftwagen-Kolonne, XXVII. Reserve- Armeekorps. Fernsprech-Doppelzug Nr. 205. Reserve-Fern- sprech-Abteilung Nr. 12. Leichte Funkenstation Nr. 16. Fcldflieger-Truppe. Etappen-Formation: Eta^pen-Fuhrpark-Kolonne Nr. 1, Xll. Armeekorps. Preu ßische Verlustlisten Nr. 348, 349, 350. Württem- bergische Verlustliste Nr. 283. —* Nach einer Mitteilung der Postvcrwaltung von Rumänien ist die Durchfuhr von M aschinen jeder Art durch Rnmänien nur mit besonderer Bewilligung des rumänischen Finanzministeriums erlaubt.
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