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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-18
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1915
- Autor
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Riesaer W Tageblatt «ttk» (WchlMM AWger). Telegrarurn^ldreff« ßH 61 Fernfpschstrü» r S t att «, s» «L» für die Mnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 242. Montag, 18. Oktober 1V15, abends. 68. Jayrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta- abend» V,7 Uhr mit Ausnahme der dann- und Festtage. ivezu-Sprei», gegen Vorauszahlung, durch unsere Trager frei Haus oder der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatüch 70 Pf. Anzeigen für dis Nummer des Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprerS 12 Pf.: zeitraubender sprechend höher. NachweisungS- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muk Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an oer Ewe . Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Äoetheftratze SS. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. bet Abholung am Schalter bezahlen; «ine Gewähr für und tabellarischer Satz ent- I oder der Auftraggeber in Nr. 20 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre ISIS, sowie Nr. 124 bis 137 des RelchsgesetzblatteS vom Jahre 1915 sind hier ein gegangen und können in der Ratshauptkanzlei eingesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. Oktober 1915. Fnd. „Durch die Zentral-Cmkaufsgcsellschaft mit beschr. Haftung in Berlin ist uns Wirt- schaftsobft, für Koch- und Marmeladezwecke geeignet, angeboten worden. Der Preis für den Zentner Aepfel stellt sich ab Elbkai Riesa auf 5,80 M. Die Abgabe des Obstes seitens der Zentral-Einkaufsgesellschaft erfolgt jedoch nur in Meitgen von nicht unter 200 Zentnern. . , Wir sind bereit, wenn sich genügend Abnehmer finden, eine Sammelbestellung zu be- wrrkeu. Interessenten wollen die Menge, die sic bestimmt abnehmen wollen, dem Rate brS Mittwoch, oe» LV. Oktober 1V15, abends 8 Uhr» schriftlich anzeigen. Die Abgabe des Wirtschastsobstes kann unter V- Zentner nicht erfolgen. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Oktober 1915. Gßm. Fleischverkauf Gröba. Die Abgabe voll Fleischdauerware an diejenigen Personen, die am Sonnabend Marken bekommen haben, aber nicht abgefertigt werden konnten, erfolgt Dienstag, den 1«. Oktober ISIS, nachmittag von S-7 Uhr im Grundstück Altrockstratze 32. Der Gemetndevorstand zu Gröba. Die für Gröba auf das laufende Jahr ausgestellte Schöffen- und Geschworenen- Urltste liegt eine Woche lang, und zwar vom 19. b»S 25. Oktober 1915, im Gemeindeamte — Zimmer 3 — zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll hier erhoben werden. Hierbei wird auf die im Flur des Gemeindeamtes aushängenden Gesetzvorschriften der 8ß 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des 8 24 des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Gröba, am 18. Oktober 1915.Der Gemeindevorstand. Mark: unter V, Zentner kann von dem Obst nicht abge geben werden. Bestellungen mit Angabe der bestimmt ab zunehmenden Menge sind bis zum 20. Oktober abends 6 Uhr beim Rate schriftlich einzureichen. Wir machen auf die diesbezügliche Bekanntmachung in vorliegender Nummer ganz besonders aufmerksam. —* Vor kurzem ging durch die Zeitungen die Nachricht, daß die Reichsgetreidestelle in diesem Erntejahr drei Mil lionen Tonnen Brotgetreide über die zur menschlichen Er nährung im Rahmen der jetzigen Verbrauchsbeschränkung erforderlichen Vorräte hinaus verfügbar habe. Sie könne und müsse daher zurLinderung der Futtermittel knappheit statt der 200000 bis 300000 Tonnen, die sie bereits in Form von Futterschrot abzugeben beschlossen habe mindestens 1 Millionen Tonnen für Zwecke der Vieh- verfütterung bereitstellen. — Diese Nachricht bedarf der Richtigstellung dahin, dass mit dem bezeichneten Ueberschuß jedenfalls gegenwärtig nicht gerechnet werden kann. Denn vorläufig steht ziffernmäßig nur fest, was zur menschlichen Ernährung sowie als Saatgut und als Reserve gebraucht wird, während der Gesamtertrag der diesjährigen Brot getreideernte bisher nur schätzungsweise ermittelt ist. Da nach kann zwar die menschliche Ernährung ohne Zweifel als sichergestellt anaesehen werden, aber die Höhe deS tat sächlichen Ueberschusses ist noch unsicher. Infolgedessen ist es ein unbedingtes Gebot pflichtmäßiger Vorsicht der Reichsgetreidestelle, daß sie gegenwärtig keinesfalls mehr Brotgetreide der menschlichen Ernährung entzieht, als sie nach Maßgabe ihrer Berechnungsunterlagen verantworten kann. Erst die bevorstehende Dorratserhebung Ende No vember dieses Jahres wird ein einigermaßen klares und ein wandfreies Zahlenbild unserer neuen Ernte liefern, so daß auch erst dann mit einiger Sicherheit beurteilt werden kann, ob etwa noch mehr Brotgetreide für menschliche Ernährungs zwecke entbehrlich wird. Jedenfalls aber darf die Abstel lung des Futtermangels nicht allein oder hauptsächlich von Maßnahmen der Rerchsgetreidestelle erwartet werden. —* Wie uns von zuständiger Seite mitgeteilt wird, versucht ein Ausschuß in Berlin, der sich „Wohlfahrtsaus schuß für das Deutsche Heer" nennt, in Zuschriften, die der Unterschrift einer verantwortlichen Persönlichkeit ermangeln, bei Vertrieb einer Druckschrift „Geschichtliche Urkunden' Spenden zur Beschaffung von regendichten Umhängen für die Truppen zu sammeln: Gegen dieses Vorgehen ist es, abgesehen davon, daß es sich im vorliegenden Falle um eine in Sachsen nicht genehmigte Sammlung handelt, not wendig, allseitig Stellung zu nehmen, weil im Königreiche Sachsen mit der Beschaffung von Kälte- und Näffeschus- mitteln, also von warmer Unterkleidung, Regenumhängen usw. der Kriegsausschuß für Truppenbedürf nisse beauftragt ist und seine segensreiche Tätigkeit bereits in umfassender Weise begonnen hat. Geldspenden für diese Zwecke werden von der Geschäftsstelle des Kriegaus schusses, Zinzendorfstraße 17 l in Dresden mit besonderem Danke entgegengenommen; auch wird eine allemeine, auf das ganze Königreich Sachsen sich erstreckende Haus-Listen- Sammlung Mitte November u. a. für diese Aufgaben Mittel vom sächsischen Volke erbitten. — Die eisernen Kriegs-Fünfpfennigstücke werden Ende dieses Monats in Verkehr kommen. Die Kgl. Münze in Berlin stellt zunächst für 3 Millionen Mark Fünfpfennigstücke aus Eisen her; insgesamt bat der Bundesrat bekanntlich die Ausprägung von 5 Millionen Mark beschlossen. Obwohl die neuen Geldstücke aus Eisen, Siemens-Martin-Eisen, sind, haben sie den großen Vorzug, nicht zu rosten. Dies ist dadurch erreicht worden, daß die Stücke nach einem besonderen Verfahren verzinkt oder, nach dem Erfinder des Verfahrens Sherard, sherardisiert sind. In der Farbe sind die Krieas-Fünspfennigstücke dunkel, stumpf und beinahe schwarz. Sie unterscheiden sich dadurch scharf von den Hellen Nickelmünzen. — Im Garten des schlichten Hauses in Leipzig-Lindc- nau, das Geheimrat Goetz über vü Jahre bewohnte, fand am Sonnabend nachmittag in der vierten Stunde die Tra n- erfeicr für den entschlafenen Vorsitzenden der deutschen Turnerschaft statt. Ter Sarg war bedeckt mit einer Fülle von Kränzen und Palmcnzwcigen, darunter vielen Kranz spenden von Fürstlichkeiten, Behörden, Stadtgemcindcn, Turnvereinen und hervorragenden Persönlichkeiten aus dem ganzen deutschen Reiche. Im Garten und in der näheren Umgebung des Hauses hatten zahlreiche VereiiiSabordnun- gen mit ihren Fahnen, deren man etwa 250 zählte, Aufstel lung genommen. Anher zahlreichen Turnvereinen waren Orrtlichrs »ms Sächsisches. Riesa, den 18. Oktober 1915. , —* Den gestrigen Jahrmarktssonntag zeichnete prächtiges Herbstwetter aus. Infolgedessen war auch der Besuch des Marktes ein außerordentlich guter. Von den zeitigen Nachmittagsstunden bis in den Abend hinein wogte eine gewaltige Menschenmenge zwischen den Budeu und in den Hauptstraßen der Stadt. Der starke Verkehr auf hie sigem Bahnhofe ließ erkennen, daß das Land einen erheblichen Teil der zahlreichen Marktbesucher stellte. Entsprechend dem guten Besuch ist auch für die Händler, wie man mehrfach Horen konnte, das Ergebnis des ersten Tages erst bestiedi- gendes. Den Schaustellungen, die auf dem Altmarkt und auf der Meißner Straße reichlich vertreten find, ist auch diesmal bei ihren Vorführungen alle Musik verboten, trotz dem wird es auch ihnen nicht an Zuspruch gemangelt haben. Der Markt dauert noch bis morgen (Dienstag) mittag. —* Am 16. d. M. starb im Alter von 83 Jahren der Vorsteher des hiesigen Militärvereins „Kampfgenossen 1870/71", Herr Wachtmeister a. D. Friedrich H o fmann. In ihm verlieren die Militärvereine einen treugesinnten, guten Kameraden, der über 38 Jahre lang des Königs Rock un Dienste trug. Er wurde am 4. Oktober 1832 in Benn dorf bei Borna geboren, traf am 1. Januar 1853 beim Train-Bataillon Nr. 12 ein, trat später zur reitenden Ab teilung des Feldartillerie-Regiments Nr. 12 über und nahm am 31. Mai 1891 als Wachtmeister mit der Berechtigung zum Tragen der Uniform der reitenden Abteilung fernen Abschied. Mit seinen Truppenteilen nahm er an den Feld zügen 1863/64 in Schleswig-Holstein, 1866 in Oesterreich und 1870/71 gegen Frankreich teil. Das Albrechtskreuz, Dienstauszeichnung 1 Kl., Zentenar-Medaille und die ent sprechenden KrieasdenkmÜnzen schmücken die Brust des Verblichenen, dessen Beerdigung morgen Dienstag auf hiesigem Friedhöfe erfolgt. —* In der sä chsischenVerlustlisteNr. 210 (aus- aegeben am 16. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 105, 178; Reserve-Regiment Nr. 241; Landwehr-Regiment Nr. 107 ;Fußartillerie: Regiment Nr. 19. — Vom 15. Oktober ab ist der Privatpaket- und Frachtstückgutverkehr an alle Truppen des östlichen und westlichen Kriegsschauplatzes freigegeben. Er bleibt vorläufig nur noch für die auf dem Balkan kämpfen den HeereSangehörigen gesperrt. Im Verkehr nach den: Nordosten muß mit verlangsamter Beförderung gerechnet werden, weshalb es sich empfiehlt, den Versand dorthin einstweilen auf das Notwendigste zu beschränken. —KM. Alu miniumin Fertigfabrikaten mit einem Reingehalt von mindestens 80 unterliegt, worauf erneut hingewiesen sei. bei den in 8 3 der Bekanntmachung vom 30. April 1915 gekennzeichneten Personen, Gesell schaften usw. der Meldepflicht und der Beschlagnahme, wenn die Vorräte am 14. August 1915 mehr als 25 Kilogramm betrugen. Mengen bis zu 25 Kilogramm sind zwar frei, dürfen aber nur im eigenen Betriebe und lediglich zu dringenden Reparaturzwecken auch im fremden Betriebe verarbeitet werden. .Jede weitere Verfügung über diese Bestände ist verboten. -v Seine Majestät der König hat von dem Erfolge der Zeichnungen auf die dritte Kriegsanleihe in den Schulen des Landes mit großer Freude Kenntnis genom men und den Kultusminister vr Beck beauftragt, allen an dieser erfolgreichen Betätigung vaterländischen Sinnes be teiligten Lehrern und Schulern allerhöchstseine warme An erkennung auszusprechen. — Im Anschluß an das Reichsgesetz vom 4. September 1915 wird noch bekanntgegeben, daß sich außer den Unter offizieren und Mannschaften auch alle noch im wehrpflich tigen Älter ftehenen Offiziere (das sind die nach dem 6. September 1870 geborene»), die früher den: Aktiv- oder BeurlauÜtenstande angehört haben und wegen Feld- und Gar ntsondienstunfähigkett verabschiedet worden sind, bei den zu ständigen Bezirkskommandos zu melden haben. (Amtlich.) —* Wie aus dem amtlichen Teile vorliegender Nummer ersichtlich, beabsichtigt der Rat der Stadt bei der Zentralein- kaufSgefellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin eine Sammelbestellung auf Wirtschaftsobst, für Koch- und Marmeladenzwecke geeignet, zu bewirken. Ter Preis für den Zentner Apfel stellt sich ab Elbkai Riesa ans 5,80 auch staatliche und städtische Behörden vertreten. Bon der Stadt Leipzig waren die drei Bürgermeister und als Ver treter des sächsischen Kultusministeriums Geheimer Schul rat Dr. Lange anwesend. Nach einem erhebenden Gesänge des Thvmaner-Cyors, dem Goetz selbst einst in seiner Jugend angehürt hatte, hielt Pastor Lic. Rietschel von der Peters» ktrche in Leipzig, ein Verwandter des Verstorbenen, die ge dankenreiche Traueranöacht auf Grund des 90. Psalms: „Herr, Gott, du bist unsere Zuflucht für und für", den der Entschlafene sich selbst gewählt hatte. Alsdann rief Schul rat Professor Dr. Rühl, der Schriftführer der Deutschen Turnerschaft, namens der Deutschen Turnerschaft dem Ent- schlafen«» ein „Habe Dank!" in die Ewigkeit nach. Tief empfundene Nachrufe widmeten dem Verstorbenen ferner ein Vertreter des Coburg-Gothaischen Ministeriums und der Stabt Coburg, die als erste deutsche Stabt seinerzeit das Turnen ausgenommen habe. Dann sprach ein Vertreter der Leitung beS Jung-Deutschland-BundeS, dessen zweiter Vor sitzender Goetz war, und ferner Professor Studienrat v. Brause für die nattonalltverale Partei und den 13. sächsi schen RetchStagSwahlkreis. ES ergriffen dann noch das Wort Vertreter des Zentralausschusses für Volks- und Jugend spiele in Deutschland, des Turnkretses Sachsen, des Schlacht- felb-Turngaues, des Männer-Turnvereins Leipzig-Linde- nau, der Ferdinand-Goetz-Riege und des Frauen-VercinS von Leipzig-Ltndenau. Nach dem Gesänge des Requiems durch die Thomaner ordnete sich darauf der lange Trauer zug, dem bas Bundesbanner der Deutschen Turnerschaft vorangetragen wurde. An die Leipziger Turnvereine mit ihren Fahnen schlossen sich die zahlreichen Abordnungen und Leidtragenden an. Die Straßen waren von einer unüber sehbaren, nach vielen Tausenden zählenden Menschenmenge eingesäumt. Draußen auf dem Kirchhofe wurde unter dem Gesänge -er Turner, die die Wege bis zum Grabe um säumten, der Sarg durch Turner zur Familiengruft getra- gen. Mit der Einsegnung am Grabe und abermaligem Ge sänge der Thomaner fand bann die Tranerfeier ihr Ende. — Für -en Bereich der stellvertretenden Generalkom mandos 12. und 19. Armeekorps wirb verfügt: 1. Post- lagerndeSend ungen dürfen dem Empfänger nur gc- gen Vorlegung eines Ausweises behändigt werden. Der Ausweis »nutz mit der Personalbeschreibung und mit der Photographie des Inhabers aus neuester Zeit, mit dessen eigenhändiger Unterschrift unter der Photographie, sowie mit einer Bescheinigung der ausstcllendcn Behörde darüber versehen sein, daß -er Inhaber die Unterschrift eigenhändig vollzogen hat. Die Photographie ist auf dem Ausweise auf zukleben und amtlich derart zu stempeln, daß der Stempel etwa zur Hälfte auf der Photographie, zur anderen Hülste auf dem Papier des Ausweises angebracht ist. Soll Ser Ausweis auch zur Empfangnahme von Postsendungen, die nicht die Namensaufschrift des Inhabers tragen, sogen. Chiffresendungen, gültig sein, so müssen in dem Ausweise auch die entsprechenden Kcnnworte, Buchstaben, Ziffer»» usw., welche die Stelle der Namcnsaufschrift vertreten sollen, ent halten sein. Zuständig für die Ausstellung von Ausweisen sind im Bereiche der stellvertretender» Generalkommandos 12. und 19. Armeekorps die Polizeibehörden des Wohnortes des Inhabers (die Polizeidirektion Dresden, die Polizciäm- ter, die Stadträte in Städte»» mit revidierter Städteord- nung, im übrigen die Amtshauptmannschaftcn). Im Be reiche eines anderen Armeekorps vorschriftsmäßig ausge stellte Ausweise haben hier Gültigkeit. Den Angehörigen feindlicher Staaten einschließlich italienischer Staatsangehö riger dürfen Ausweise nicht ausgestellt werden. Bezüglich der Aushändigung postlagcrnder Sendungen an Militärper- soncn gelter» die bisherige»» Bestimmungen. — 2. Es ist ver boten, im Betriebe von Gasthöfe»» Postsendungen an Perso nen auSzr'hündigen oder sonst gelange»» zu lassen, sofern diese nicht in den» Gasthose abgcsticgen und polizeilich an gemeldet sind. Wer als Leiter des Gasthofes oder als An gestellter in einem solchen vorsätzlich oder fahrlässig diesem Verbote znmidcrhaudclt, wird auf Grund von Paragraph 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. — 3. Diese Verfügung tritt ar» Stelle der Verfügung von» 27/29. Avril 1915 am 25. Okto ber in Kraft. * Gröba. Heute vormittag wurde der Eisenvahnbe- dieustete Franz Boden in einen» dnreb das Hochwasser zurückgebliebenen Wassertümvcl auf der den» Fleischermeister Krctzschmar gehörigen Wiese rot anfgefunden. Boden hinter läßt Fran und zwei erwachsene Kinder.
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