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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-21
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.10.1915
- Autor
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und Anzeiger lLldedlttt mir Anzeiger). ß!^ NIckA^r gernipkechstrü, r-g. r »t »t.ss. -L für die Königl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefa, sowie den Gemeinderat GrSVa. Donnerstag, 21 Oktober IMS, avems S4S «8. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint letze« Lag abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezngSbret«, g«S«n Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Unzrigen sür d.e Nummer des Ausgabetages s.nb bi« 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Genuine sür »atz Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Pre,s für die 43 mm breite Grundschrift.Zeile (7 Silben) 18 Pf., Orlspre.s 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sau e il- sprechend höher. Nachweisung-, und VermittelungSgebukr 20 Ps. Fest« Tarife Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in " Konkurs gerat. Zahlung-» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". ' i uu n Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. «eschSstsstklle: Gocthestratze 5V. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. In das kiesige Genoffenschaftsregister ist heute eingetragen worden: »., auf Blatt 3, die Bezugs- und Absatzgenossenschaft zu Prausitz, eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Prausitz betreffend: Als Stellvertreter des behinderten Vorstandsmitgliedes Hänsel ist der Guts besitzer OSkar Günther in Roitzsch in den Vorstand gewählt. b., auf Blatt 8, die Bezugs- und Absatzgenossenschaft Räderau und Umgegend, einge tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Räderau betreffend: Als Stellvertreter des behinderten Vorstandsmitgliedes Kurze ist der Guts besitzer Robert Fühler in Zeithain in den Vorstand gewählt. Riesa, den 14. Oktober ISIS. - Königliches Amtsgericht. Freitag, de» 22. Oktober ISIS, nachm. '/.3 Uhr sollen im Große'schen Gasthofe — als Versteigerungsort — 2 gröbere Läuferschweine öffentlich versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa, am 21. Oktober ISIS, Sammlung von aufgetragenen Schuhen! Bei dem herrschenden Mangel an Leder haben die Preise für die Schube nach und nach eine Höbe erreicht, die es bedürftigen Einwohnern unserer Stadt sehr schwer macht, das erforderliche Schuhwerk für sich und ihre Kinder zu beschaffen. Beim Nahen des Winters wird dies immer fühlbarer werden. Hier soll Abhilfe geschafft werden durch eine Sammlung alten Schuhwerks, das in zahlreichen Haushaltungen vielfach zwecklos aufbewahrt wird, und durch spätere Verteilung der Schuhe, die, soweit nötig, vorher einer entsprechenden Ausbesserung unterzogen werden sollen. Wir bitten unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen, uns bei dieser Schuhsammlung in altbewährter Weise zu unterstützen durch Hergabe aller entbehrlichen alten Lederschuhe für Erwachsene und Kinder. Am einfachsten ist es, die Lederschuhe durch die Schulkinder in den Schulen abliefern zu lassen. Die Herren Lehrer haben sich zur Weiterbesorgung bereit erklärt. Die Schube werden jedoch auch in der Sammelstelle Albertfchnle, Hinterhaus, Zimmer IV, «ach» mittags von 2—4 Uür von Montag bis Freitag der nächste« Woche entgegengenommen. Auf Wunsch werden sie auch, wenn eine entsprechende Mitteilung an Herrn Schuldirektor Dankwarth gegeben wird, in der Wohnung, und zwar nur durch Boten, die mit unter schriebenem und unterstempeltem Ausweis versehen sind, abgeholt. Gleichzeitig wird die herzliche Bitte ausgesprochen, gütigst Beträge spenden zu wollen, von denen die notwendigen Ausbesserungen bestritten werden können. Ueber die Geldbeträge, die in der Stadthanptkafse angenommen werden, erfolgt besondere Quittung. Wir vertrauen, daß unsere Bürgerschaft bei diesem Unternehmen tatkräftig mithilft. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Oktober 1915. Fnd. Feueralarm betreffend. In der Zeit bis 27. Oktober ISIS soll eine Feuerlöschprobe mit sämtlichen Feuer- löschtruppS der Garnison und der Stadt Riesa stattfinden. An dieser Hebung haben die Mitglieder des Freiwilligen RettungSkorps und die Mannschaften der Pflichtfeuerwehr, welche im Jahre 1869 und später geboren sind, tcil- zunehmen. Es wird Alarm geblasen werden. Unentschuldigtes Fehlen bei dieser Hebung wird gemäß 8 27 Absatz S—7 der Feuer löschordnung, siehe unter C>, bestraft werden. Entschuldigungen sind spätestens 2 Tage nach der Probe beim Feuerwehrkommandanten Keßler, Bismarckstrabe 17, einznreichen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Oktober ISIS. Gßm. D Insbesondere wird mit dieser Strafe — Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen — bestraft, jedes Feuerwehrmitglied, welches sich entweder ohne alle, oder ohne begründete Entschuldigung bei einem Brande, einer Probe, einer Kontrollversammlung, einer Uebung u. s. w. nicht einfindet, zu spät erscheint, seine Pflichten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, sich den Anordnungen der Vorgesetzten widersetzt, oder überhaupt den Vorschriften dieser Feuerlöschordnung oder den mündlichen Anordnungen der Bor- gesetzten nicht nachkommt. Diese Geldstrafen fließen in die Feuerlöschkasse. Den Organen und Anführern der Feuerwehr steht das Recht zu, ihre Befehle mit Nachdruck durchzuführen und nach Befinden Arreturen sofort vornehmen zu lassen. Slrumpsstrickerinnen gesucht! Der KriegsauSschuß für Truppenbedürfnisse im Königreich Sachsen zu Dresden will minderbemittelten Frauen und Mädchen Gelegenheit geben, durch das Stricken von wollenen Strümpfen sich etwas zu verdienen. Das Garn wird zu- und die fertigen Strümpfe werden zurückgewogen. Bezahlt wird für das Paar Strümpfe 75 Pfg. Stricklohn. Minderbemittelte, die bereit sind, Strümpfe zu stricken, werden ersucht, sich in der Ratshauptkanzlei, Zimmer Nr. 2, nächsten Freitag und Sonnabend, den 22. und 23. Oktober, zwischen 10 und 12 Uhr vormittags, zu melden. — . Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Oktober ISIS. Fnd._ Einquartierung in Gröda. Vom 22. Oktober an werden die Allee-Strastr, die Straße an der Ucberlandzentral« und die Bahnhofstraste mit Einquartierung belegt. Der Gemeindevorstand z« Grüba. — Ich ersuche, znm freihändigen Ankäufe geeignete kriegSbrauchbare fehlerfreie Pferde im Alter von 4—15 Jahren mir zur Anmeldung zu bringen. «rsatz-Pfer-e-Depot XII DreSden-Seidvttz, von Sandersleben, Oberst. . ' ' ...: ll Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 21. Oktober ISIS. —* In der sSchsischcnVerlustlisteNr.212 (aus- aegeben am 20. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen veM'ichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 107, 133, 192: Reserve-Regimenter Nr. 102, 103, 104; Land- wehr-RegunenterNr. 100,101,106, 133: Ersatz-Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Ersatz-Bataillon, Landwehr-Regiment Nr. 101; Landsturm-Regunent Nr. 19; Jäger-Bataillon Nr. 12; Reserve-Jäger-Bataillone Nr. 12, 13, 25; Feld- Maschinen-Gewehr-Züge Nr. 68, 385. Train: 2. Abtei lung Nr. 19; Frldbäckerei-Kolonne Nr. 1, 19. Armeekorps; Reserve-Bäckerei-Kolonne Nr. 2, 12. Reserve-Armeekorps: ReserveeFuhrpark-Kolonne Nr. 5, 12. Reserve-Armeekorps; Schwere Proviant-Kolonne Nr. 5. 19. Armeekorps. Preu- sische Verlustliste Nr. 353. Württembergische Verlustliste Nr. 286. Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 52. — Ueber die Anmeldung des im Inlands be findlichen Vermögens von Angehörigen feind licher Staaten erläßt das Ministerium des Innern eine Ausführungsverordnung, in der u. a. bestimmt wird: Die Anmeldung hat bei der Handelskammer zu erfolgen, in deren Bezirke die anmeldepflichtige natürliche oder juristische Person ihren Wohnsitz oder, wo ein solcher nicht vor handen ist, ihren Aufenthalt bez. ihren Sitz hat. Die Handelskammer hat auch die Kontrolle über die Anmel dung auszuüben. Eine Kontrolle wird in allen Fällen notwendig sein, wo Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein Anmeldepflichtiger die Anmeldung unterlassen hat, oder daß die Anmeldung unrichtig oder unvollständig er stattet worden ist. Die Anmeldung hat auf besonderem Anmeldebogen zu erfolgen. Die Anmeldepflichtigen haben sich diese Bogen bei der Anmeldestelle zu beschaffen. Da die Anmeldung bis zum 15. Dezember 1915 zu erfolgen hat, ist tunlichste Beschleunigung der Anmeldung angc- zeigt. Die Anmeldung darf unterbleiben, wenn das vom Anmeldepflichtigen anzumeldende Vermögen eines feind lichen Staatsangehörigen weniger als 500 Mark beträgt. Das von einer Reichs-, Staats- oder Kommunalbehörde verwaltete, verwahrte oder geschuldete Vermögen, sowie das nach den Verordnungen des Bundesrats vom 4. September und 26. November 1914 unter staatlicher Ucberwachung oder zwangsweiser Verwaltung siebende Vermöge» für die Anmeldung scheidet aus. Alle mit der Entgegennahme oder Bearbeitung der Anmeldung befaßten Personen nnd Behörden sind verpflichtet, über die aus Anlaß der 'An meldung zu ihrer Kenntnis gelangten Verhältnisse Ver schwiegenheit zu beobachten. — Die „DreSd. Nachr." schreiben: Verschiedene auswär tige und nach ihnen sächsische Blätter haben sich tu den letzten Tagen mit der Frage befaßt, ob den, am 9. Novem her zusammentretcnden Landtage eine Vorlage betreffend die Erhöhung der Einkommensteuer für die Finanzperiode 1916/17 zugehen wird. Diese Frage ist ge wiß nicht am wenigsten dadurch aufgeworfen, weil bekannt geworden ist, daß in anderen Bundesstaaten bereits, ins besondere in Bayern, die Frage einer Steuererhöhung leb haft erörtert wird. Daß die sächsische Regierung die Be schaffung neuer Mittel ernstlich in Erwägung ziehen muß, erscheint selbstverständlich; in welcher Form und in welcher Höhe die erforderlichen Mittel beschafft werden sollen, steht aber bei weitem noch nicht fest. Im Vordergründe wird die Erwägung stehen, ob eine Erhöhung der Einkommen steuer an sich gesetzlich festgelegt werden soll, oder ob die Er höhung in Form eines Kriegszuschlages gefordert wird. —* Aus Berlin wird amtlich gemeldet: Es ist nicht ausgeschlossen, daß die von den Zivil- und Militärbehörden getroffenen und vorbereiteten Maßnahmen gegen die Steigerung der Butterpreise in kurzem eine Verminderung der Buttereinfuhr vom Aus lande zur Folge haben. Da die Jnlandserzeugung von Butter den einheimischen Bedarf bei der Menge des bis herigen Verbrauches nicht deckt, ist mit dem Ausbleiben oder der Verringerung der Buttereinfuhr aus dem Ausland eine Knappheit an Butter auf dem Markt unver meidlich. Es darf im Interesse der Durchführung der auf die dauernde Verbilligung der Butter hinzielenden Maßnahmen von der Einsicht der Bevölkerung erwartet werdm, daß jedermann den zeitweiligen Mangel an Butter in Ruhe tzinnimmt, und daß insbesondere die besser be mittelten Devölkerungskreise durch Einschränkung im Ver brauch die Wirkungen der Butterknappheit für die minder bemittelten Kreise zu mildern suchen werden. Mit Be stimmtheit kann erhofft werden, daß diese Knappheit in Kürze vorübergehen wird. Alle Maßnahmen gegen eine wucherische Zurückhaltung der einheimischen Vorräte sind getroffen. — Ferner wird aus Berlin gemeldet: Wie ver lautet, soll die in Aussicht genommene weitere Regulierung der Butterpreisc darin bestehen, daß der Reichskanzler Großhandelspreise für die Butter am Berliner Markt fest setzt. Die Äuttcrsachverständigeu-Kommission wird aller Voraussicht nach an diesen Zwangsnotiernngcn beratend mitwirken. Da die Markt- und Preisverhältnisse in den verschiedene» Gegenden des Reiches sehr verschieden sind, werden die einzelnen Landesregierungen Abweichungen nach oben oder unten erlassen können, lieber die P> cisstelluugcn bei den Produzenten und Zwischenhändlern werden bcson dcrc Vorschriften von: Reichskanzler erlassen werden. Größere Gemeinden, wahrscheinlich solche mit über 10000 Einwohnern, werden verpflichtet, kleinere Gemeinden und Kommunalvcrbände berechtigt sein, nötigenfalls für den Kleinhandel mit Butter unter Berücksichtigung der beson deren örtlichen Verhältnisse Preise festzusehen. Die Landes regierungen tonnen auch hier wieder unter bestimmten Voraussetzungen eine Höchst- uud Mindestarcnze für die Festsetzung des Höchstpreises auordueu. Die Festsetzung der Preise soll in gewissen Zwischenräumen, etwa alle 14 Tage. neu erfolgen. Wie weiter verlautet, soll eine Reihe von Verordnungen erlassen werden über den Fleischverkehr, Milchverkeyr usw. - —KM. Verspiele ganz hervorragenderTapfer- kett sind von den sächsischen Truppen in den letzten schweren Kämpfen in der Ehampagne gegeben worden. Ohne hier die einzelnen Truppenteile zu nennen, soll nur folgendes berichtet werden: Bei einer Batterie waren die Franzosen im Sturmangriff bereits bis an die Geschütze herangekommen. Todesmutig ging der Battcrieführer mit seinen Mann schaften zum Gegenangriff mit Handgranaten über, bis ihn selbst eine feindliche Kugel zu Boden streckte. Ein Zug eines Reserve-Jnfanterie-Regiments kämpfte buchstäblich bis zum letzten Atömzuge: Eine Umzingelung des Feindes brachte ihm von allen Seiten Tod und Verderben. Uner schütterlich aber hielt der Zug im schwersten Feuer: Mann auf Mann siel den- feindlichen Geschossen zum Opfer, und nur ein kleiner Rest konnte durch herbeigeeilte Hilfskräfte gerettet werden. Solche Ruhmestaten der Sachsen haben auch die wohlverdiente Allerhöchste Anerkennung gefunden: als Se. Majestät der Kaiser daS 12. Reservekorps besuchte, waren als Wahrzeichen des Sieges die von den Sachsen in dem sogenannten Franzosenneste gefangenge nommenen Franzosen auf dem Marktplatz aufgestellt und der Oberste Kriegsherr zollte den braven Truppen für ihre vorbildliche Tapferkeit reichstes Lob. Berechtigter Stolz kann also immer von neuem unsere Brust erfüllen, wenn wir solche Kunde erhalten von den unvergleichlichen Helden taten der Söhne unseres geliebten Sachsenlandes auf blu tigem Schlachtfeld. — Vorgestern fand im Kgl. Ministerium des Innern in Dresden eine Sitzung statt, in der die Vertreter der sämtlichen Kommunalvcrbände des Landes, also der Amts- yanptmannschaften und der cremten Städte, anwesend waren und der auch der Vorsitzende der Reichskartoffclstelle, Wirkl. Geh. Ober-ReaierungSrat Sr Kautz, beiwohnte. Gegenstand der Besprechung war die Versorgung der Be völkerung mit Kartoffeln mit Hilfe der ncugcgründeten Reichskartoffelstelle. Der Vertreter der Reichsregrerung er klärte mit erfreulicher Entschiedenheit, daß die Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln zu einem angemessenen Preise unbedingt erfolgen werde und durch die getrosfeueu Maßnahmen gewährleistet sei. Wenn die Kartoffeln jetzt vom Markte zurückgehalten würden in der Hoffnung, daß im Laufe des Winters die von der Reichsrcgierung festge setzte:: Grundpreise erhöht werden würden, so sei diese Hoffnung vollständig unberechtigt. Eine Erhöhnng dieser Preise werde keinesfalls erfolgen. — Im Zusammenhang mit der B u tter fr a g e ist eine Notiz von Interesse, die im „Hannoverschen Courier" unter dem Datum des 15. Oktober aus Delmenhorst veröffentlicht wurde. Sic lautet: „Wie das „Delmenhorster Krcrsblatt" mitteilt, liefern zahlreiche Landwirte in der llmgcbuna von Delmenhorst an ihre langjährigen Abnehmer in der estadt Delmenhorst die Butter zu der Jahreszeit entsprechende»
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